Auch die Stadt profitiert vom Naturpark

Leserbrief zur kantonalen Volksabstimmung vom 17.11.2019 über das kantonale Parkgesetz

Der Grosse Stadtrat hat im Dezember 2016 den Vertrag zum Regionalen Naturpark klar genehmigt. Deshalb gehört die Stadt seit dem Start im 2018 zusammen mit 14 weiteren Gemeinden dem Verein Regionaler Naturpark Schaffhausen an. Damals standen vor allem die auf städtischem Gebiet befindlichen Teile des Randens im Fokus. Mit der im Februar 2016 vom Stadtparlament diskussionslos beschlossenen Perimetererweiterung des Naturparks auf die Flächen Buchthalens, inklusive den herausragenden Reblagen entlang des Rheins sowie auf das Herblingertal liegen nun grosse Gebiete der Stadt innerhalb des Parkperimeters. Damit profitiert die städtische Bevölkerung direkt von vielen erfolgreichen Projekten des Naturparks in den Bereichen Land-und Forstwirtschaft, Tourismus, Naturschutz, Bildung und Kultur. Diese bringen auch dem städtischen Gewerbe Vorteile, indem es zum Beispiel teilhaben kann an einer professionellen Vermarktung seiner Produkte mit dem Label des Regionalen Naturparks oder bei der Bildung der Dachmarke «Schaffhauser Regioprodukte» (Falken Brauerei, GVS-Weine etc.). Dies hilft auch mit, Arbeitsplätze in der Stadt zu schaffen und zu erhalten.

Jetzt braucht der jährliche kantonale Beitrag an den Naturparks noch eine gesetzliche Grundlage, das Parkgesetz. Es ist Ausdruck einer solidarischen Finanzierung durch alle drei Staatsebenen und damit die Basis dafür, dass in den nächsten Jahren der ganze Kanton von vielen attraktiven Projekten des Regionalen Naturparks profitieren kann. Ein Ja zum Parkgesetz ist also ein Ja für alle, für Stadt und Landschaft.