Entwicklung Kammgarnareal: Jetzt Chance nutzen!

Um es vorweg zu nehmen: Im Gegensatz zu den Postulenten hat sich für den Stadtrat mit der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» vom 06.08.2019 die Ausgangslage nicht derart verändert, dass es sich aufdrängen würde, auf den Entscheid vom 03.07.2018 zurückzukommen. Im Gegenteil: Wir haben jetzt die einmalige Gelegenheit, zusammen mit unseren Partnern Kanton und IWC das Kammgarnareal so zu attraktivieren, dass für die Stadt und die ganze Region ein erheblicher Mehrwert generiert werden kann. Diese Chance gilt es zu nutzen.
Gerne werde ich die wichtigsten Gründe, weshalb der Stadtrat eine Abgabe des Kammgarn Westflügels im Baurecht nicht als sinnvoll erachtet, nochmals erläutern und dabei auch die Entwicklungen seit dem Entscheid des GSR gegen die Abgabe im Baurecht vom 03.07.2018 berücksichtigen.

Nutzungskonzept im öffentlichen Interesse

Die Entwicklung des Westflügels und des Kammgarnareals als Ganzes ist nicht zu trennen. Der Bau der Tiefgarage zusammen mit der IWC, die Neugestaltung des Hofes sowie die neue Nutzung des Westflügels stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.

Eine Baurechtsvergabe hätte eine Abparzellierung und den Verkauf des Westflügels der Kammgarn an einen Baurechtsnehmer zur Folge. Ein Baurechtsnehmer resp. Käufer des Gebäudes würde damit als Eigentümer – neben der Stadt und der IWC – über die künftige Entwicklung des Kammgarnareals massgeblich mitentscheiden.
Ein Baurechtsnehmer, der über 20 Mio. Franken in die Hand nehmen muss, um den Westflügel zumindest auf das Niveau Edelrohbau zu erneuern, hätte aber andere Zielsetzungen als die Stadt: Er erwartet verständlicherweise primär eine Rendite aus dem investierten Kapital und zielt nicht auf eine Maximierung des Mehrwertes für die Allgemeinheit ab. Für einen Baurechtsnehmer steht auch nicht die Attraktivierung der Freihandbibliothek, die Standortvorteile für die Pädagogische Hochschule oder die Belebung und Aufwertung der Altstadt im Zentrum. Wir haben hier also schon einmal einen Zielkonflikt zu unseren Absichten mit der Kammgarn, der kaum zu lösen wäre.

Nutzungen, welche im Interesse der Stadt liegen, würden damit höchstwahrscheinlich verunmöglicht oder zumindest erschwert.
Und die Stadt als Baurechtsgeberin kann einem Baurechtsnehmer nach ZGB eine bestimmte Form der Nutzung nicht verbindlich vorschreiben.
Für die Konzipierung eines ausgewogenen privaten und öffentlichen Nutzungsmixes, von welchem primär die Bevölkerung profitiert, ist eine Baurechtsabgabe deshalb nicht zielführend. Zudem würden Vorgaben für die künftige Nutzung des Westflügels, die der Stadt und der IWC als Eigentümer des Nordflügels und des Kammgarnhofs wichtig sind, die Auswahl von potenziellen Baurechtsnehmern erheblich einschränken.

Bei der Option Baurecht müsste man deshalb ehrlicherweise deklarieren, dass das öffentliche Interesse, das beim Erwerb des Areals durch die Stadt im Fokus war, nicht mehr im Vordergrund stehen.

Projektpartner

Der Postulent behauptet, die Ausgangslage habe sich seit dem letzten Postulat zum Baurecht verändert, weil im 2. OG keine Museumsnutzung mehr vorgesehen ist.

Richtig ist, dass die Museumsnutzung und der Verkauf von einem Stockwerk an die Sturzenegger Stiftung kein Thema mehr sind.
Aber es stimmt nicht, dass sich die Ausgangslage bezüglich des Grundsatzentscheides, ob das Objekt durch die Stadt entwickelt werden soll oder durch einen privaten Investor deshalb wesentlich verändert hat.
Statt dem Museum im 2. OG soll im 2. und 3. OG eine andere öffentliche Nutzung, nämlich die PHSH einziehen, die einzige öffentliche Hochschule im Kanton, deren Wichtigkeit vor kurzem durch den Kantonsrat im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulgesetz wieder bestätigt worden ist.
Der Kanton will hierzu die beiden Stockwerke kaufen und nicht mieten. Und dieses Modell stösst im Kantonsrat offenbar auf breite Zustimmung. Die zuständige Spezialkommission hat die Vorlage vor kurzem in nur einer Sitzung verabschiedet.  
Die Option Baurechtsabgabe ist mit dem Einzug der PHSH nun aber ebenso wenig vereinbar, wie sie beim Einzug einer Museumsnutzung Sinn gemacht hätte.

Überdies müsste der Westflügel bereits vorab in ein Eigentümerbaurecht umwandeln und dem Kanton zwei Stockwerke verkaufen. Dass mit dem Stockwerkeigentumsanteil des Kantons belastete Baurechtsgrundstück würde dadurch für einen Baurechtsnehmer noch mehr an Attraktivität verlieren als im ursprünglichen Nutzungslayout mit dem Verkauf von nur 1 Stock an die Stiftung Sturzenegger. Der Verkaufswert würde darunter leiden.

Weil ein solches Vorgehen wenig Sinn macht und auch risikobehaftet ist, schliessen die von Ihnen bewilligten Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken der Stadt SH im Baurecht (RSS. 700.4) sowie die Allgemeinen Baurechtsbedingungen die Begründung von Stockwerkeigentum bei Baurechten aus. Ich verweise Sie hierzu auf unsere Ausführungen vom 06.07.2018 zum Postulat Leu.

Ein Umschwenken auf die Variante Abgabe im Baurecht zum jetzigen Zeitpunkt wäre weder im Interesse des Kantons noch unserer Projektpartnerin IWC. Es hätte zur Folge, dass die mit beiden ausgehandelten vertraglichen Abmachungen in Frage gestellt würden.

Von den Postulenten habe ich noch nichts gehört, was bei einer Baurechtsabgabe des Westflügels mit dem Hof passieren würde.
Es ist davon auszugehen, dass ein Baurecht für einen Baurechtsnehmer nur dann von Interesse wäre, wenn er auch gewisse Nutzungsrechte am Hof, also etwa für Zufahrt, Zulieferung, Aussensitzplätze und Ähnliches erhalten würde. Deshalb müsste ein neuer Eigentümer des Westflügels auch bei der Gestaltung des Platzes seine Interessen in geeigneter Form einbringen können. Dies würde die Koordination der Entwicklung des Kammgarnareals für alle Beteiligten erschweren. Deshalb ist eine Baurechtsvergabe des Westflügels auch nicht im Interesse der IWC, die das Areal zusammen mit der Stadt entwickeln möchte. Sie hat dies gegenüber der Stadt ausdrücklich festgehalten und auch öffentlich an der Medienkonferenz vom 05.03.2019, an welcher die Rahmenkreditvorlage vorgestellt worden ist.

Finanzielle Aspekte einer Baurechtsabgabe

Eine Baurechtsabgabe hätte den Vorteil, dass für die Stadt bei der Sanierung des Westflügels keine Investitionskosten anfallen, weil diese von einem Baurechtsnehmer übernommen würden. Auf der anderen Seite würde die Stadt mit einer Baurechtsvergabe auf eine Rendite aus künftigen Vermietungen zu Marktpreisen verzichten.

Wenn die Stadt eine Eigennutzung wie die Bibliothek im Kammgarn Westflügel anstrebt, hätte sie bei einer Baurechtsabgabe im Gegensatz zu einer Eigenentwicklung mit erheblichen wiederkehrenden Mietkosten zu rechnen.
Zudem wären die Synergien, die das Nutzungslayout mit der PH und dem Didaktikzentrum auch für die Bibliothek brächten, fraglich.
Je nach Nutzungslayout eines privaten Investors als Baurechtsnehmer müsste auch die Eignung des Westflügels Standort für die Freihandbibliothek wieder in Frage gestellt werden.

Wird aber auf einen Umzug der Bibliothek verzichtet, würden erhebliche Investitionskosten für die Sanierung des Standorts Agnesenschütte anfallen, statt dass diese Liegenschaft im Baurecht abgegeben werden kann.
Die beengenden Platzverhältnisse der Bibliothek könnten damit aber nicht verbessert werden. Womöglich müsste ein Ersatzstandort gefunden werden, was wiederum erhebliche Investitionskosten nach sich ziehen würde.
Dabei würde der Standort Kammgarnareal viele Vorteile bringen, die sie ja mittlerweile kennen.

Zeitliche Aspekte einer Baurechtsabgabe

Der Prozess der Arealentwicklung kann durch die Abgabe an einen Baurechtsnehmer nicht beschleunigt werden, da auch eine solche Abgabe ein Vorprojekt erfordern würde, damit die Rahmenbedingungen für die Baurechtsabgabe und für die Nutzungen formuliert werden können.

Nachdem wir nun mit der Vorlage bereits im GSR sind, würde ein «Zurück auf Feld 1» für eine Baurechtsvergabe im Vergleich zur anvisierten Entwicklung durch die Stadt verzögern. Es müsste ein Prozess zur Baurechtsvergabe mit einer öffentlichen Ausschreibung vorbereitet werden.
Und zudem ist zum heutigen Zeitpunkt fraglich, ob überhaupt ein Baurechtsnehmer zu finden wäre, der sich mit einer solchen Investitionssumme engagieren und allenfalls erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung akzeptieren würde.

Stellen Sie sich mal vor, eine Variante Baurecht würde in der Volksabstimmung angenommen. Was passiert, wenn sich danach kein Baurechtsnehmer finden lässt? Dazu gibt es keine Antworten, ausser einem Scherbenhaufen, sprich einem jahrelangen Leerstand ohne Erträge und eine weitere Volksabstimmung.

Zudem wären mit einer Baurechtsabgabe auch die Ergebnisse des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens, das wir im Prozess der Entwicklung des Kammgarnareals durchgeführt haben und wo wir ein gewisses Commitement abgegeben haben, in Frage gestellt. Das würde die politische Glaubwürdigkeit der Stadt für solche Prozesse künftig erheblich in Frage stellen.

Schlimmer noch ist aber, dass der Stadtrat – nachdem der Grosse Stadtrat das Postulat von M. Leu zum Baurecht am 03.07.2018 abgelehnt hat – in guten Treuen gemeinsam mit dem Kanton und der IWC die nun vorliegende Rahmenkreditvorlage und die Vorlage des Regierungsrats vom 06.08.2019 zum Umzug der PH in den Westflügel der Kammgarn erarbeitet haben.
Wenn Sie jetzt, ein Jahr später, wieder auf Ihren Entscheid vom Sommer 2018 zurückkommen, beginnen wir wieder von vorne. Das wäre ein Affront gegenüber unseren Partnern Kanton und IWC.

Wenn PH nicht kommt, möchte Stadt zusammen mit der Wifö Unternehmen suchen, die zu den heutigen und künftigen Nutzungen passen und der Stadt einen spürbaren Mehrwert bringen. Diese Einflussmöglichkeit würden wir bei einem Verkauf des Gebäudes und einer Baurechtsvergabe aufgeben. Das möchten wir nicht. Das würde auch den ursprünglichen Absichten des Stadtrats widersprechen, als er diese Liegenschaft erworben hat. 

Und zur Variantenabstimmung: Wenn Sie der Vorlage in einer Volksabstimmung eine Variante entgegenstellen wollen, müsste das der «Verkauf des Westflügels» sein und nicht die Baurechtsvergabe, weil die Baurechtsvergabe abschliessend durch den GSR beschlossen wird.

Fazit:

Es gibt städtische Liegenschaften, die aufgrund ihrer Bedeutung im Eigentum der Stadt bleiben sollen und auch für ein Baurecht nicht in Frage kommen. Dazu gehört das Kammgarnareal. Es ist ein Schlüsselareal für die Stadtentwicklung, für die Altstadt und für die Bevölkerung. Wenn wir den Westflügel verkaufen, stellen wir uns nicht nur in Widerspruch zu unseren Vorfahren, als sie diese Liegenschaft gekauft haben, sondern wir gefährden die geplante Entwicklung mit einem ausgewogenen Nutzungsmix, der für die Bevölkerung einen grossen Mehrwert generieren würde. Zudem käme es zu weiteren Verzögerungen, auch weil es ein neues Projekt mit einem anderen Nutzungslayout bringen würde.

Die Entwicklung des Kammgarnareals mit der Neunutzung des Westflügels stellt eine einmalige Chance dar, die wir packen sollten. Sie wird spürbar positiven Einfluss auf die Attraktivität der Altstadt haben. Diese Liegenschaften zu einem wesentlichen Teil selber zu entwickeln, zu nutzen und die Verfügungsmacht darüber zu behalten, um auch künftige Nutzungen zu bestimmen, macht deshalb am meisten Sinn.

Ich bitte Sie, die Entwicklung des Kammgarnareals jetzt nicht mit einem neuen Auftrag zur Verfolgung der Option Baurechtsvergabe zu gefährden und zu verzögern. Wir haben eine gute Lösung mit unseren Partnern Kanton und IWC erarbeitet und einen ausgewogenen Nutzungsmix mit privaten und öffentlichen Nutzungen erreicht. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieser Lösung eine Chance geben und das Postulat Egger ablehnen würden.

Städtepartnerschaft mit Varazdin unterzeichnet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Cehok, lieber Ivan
Geschätzt Excellenzen und Würdenträger aus Varazdin und ganz Kroatien

Im Namen des Stadtrats von Schaffhausen danke ich Ihnen ganz herzlich für die freundliche Einladung und Ihre wunderbare Gastfreundschaft, die wir hier bei Ihnen geniessen dürfen. Wir überbringen Ihnen allen die besten Grüsse und Wünsche der Stadt Schaffhausen.
Wir sind heute hier, um im Geiste echter Völkerverständigung feierlich den Beginn einer Städtepartnerschaft zwischen unseren Städten Schaffhausen und Varazdin zu besiegeln.
Dabei soll es um die Förderung des kulturellen und sozialen Austausches gehen, um den Einwohnerinnen und Einwohnern unserer beiden Städte zu ermöglichen, einander besser kennen zu lernen.
Im Zentrum steht dabei die Achtung voreinander und die Toleranz, ganz im Sinne des Schriftstellers Daniel Defoe, der einmal gesagt hat:
«Freundschaft fließt aus vielen Quellen, am reinsten aus dem Respekt».

Wie ist es überhaupt zu diesem Auftakt zu einer Städtefreundschaft gekommen?
Am Anfang stand die Initiative von Slobodan Mikac, dem kroatischen Generalkonsul in Zürich – sozusagen ein Sohn Ihrer Stadt. Er hat im letzten Jahr den Kontakt mit mir gesucht.
In Anbetracht der anstehenden Präsidentschaft Kroatiens in der EU und der Kohäsionsmilliarde der Schweiz an die neuen EU-Länder, von der auch Kroatien profitiert, sollten auch freundschaftliche Bande und Kontakte zum Nicht-EU-Land Schweiz geknüpft werden. Diesem Ziel diente auch der Besuch unseres Bundespräsidenten Ueli Maurer von letzter Woche in Kroatien.
Vom 22. bis 24. Juni besuchte eine offizielle Delegation Ihrer Stadt mit dem stellvertretende Bürgermeister Zlatan Avar an der Spitze Schaffhausen.
Die Schaffhauser Bevölkerung kam in den Genuss eines Gratiskonzerts des Kammerorchesters Varazdin in der Stadtkirche St. Johann.
Schliesslich unterzeichneten die Vertreter beider Städte am 24. Juni 2019 im Stadtratssaal feierlich eine Urkunde in Erinnerung an dieses erste gemeinsame Treffen.
Unterdessen konnte ich zusammen meiner Frau vom 30.09. auf den 01.10. dieses Jahres Ihre Gastfreundschaft geniessen.
Der Besuch der beiden letzten Konzerte der 49. Barockabende von Varazdin, der offizielle Empfang bei Bürgermeister Cehok, an dem auch eine Vertretung der Schweizer Botschaft in Zagreb teilnahm, waren Highlights, die uns in bester Erinnerung geblieben sind. Dabei waren wir uns einig, dass weiterhin Kontakte zwischen den beiden Städten stattfinden sollen. 
Nun, sozusagen im Gegenzug zum Besuch vom 24.06.2019, hat uns die Stadt Varazdin zu ihrem Festtag, dem Tag des heiligen Nikolaus, eingeladen, bei dem ein Bekenntnis zu freundschaftlichen Beziehungen der beiden Städte unterzeichnet werden sollte.
Wir sind natürlich sehr gerne gekommen und wenn ich von wir spreche, dann meine ich meine beiden Stadtratskolllegen Raphael Rohner, der zuständige Stadtrat für Bildung, Kultur und Sport sowie Daniel Preisig, der Stadtrat für Finanzen, Einwohnerdienste und öffentlichen Verkehr.
Es begleiten uns der stellvertretende Stadtschreiber Marijo Caleta, übrigens ein gebürtiger Kroate sowie unser Kulturchef und Direktor unseres Stadttheaters Jens Lampater.
Mitgebracht haben wir eine berühmte Schweizer Geigerin mit Ihrem Ensemble, die gebürtige Schaffhauserin Helena Winkelmann mit der Camerata variabile.
Sie hat 2016 den Kulturpreis der Stadt Schaffhausen erhalten und wir sind überzeugt, dass Ihr Auftritt hier in Varazdin auch begeistern wird.

Passen denn Schaffhausen und Varazdin zusammen, werden Sie sich fragen.
Ich bin überzeugt, dass das sogar in besonderem Masse passt.
Es gibt viele Gemeinsamkeiten die uns verbinden:
Beide Städte befinden sich an der Nordgrenze ihres Landes, nahe bei grossen wirtschaftlichen Zentren.
Beide Städte haben eine herrliche Altstadt und liegen an einem Fluss, welcher ihre Stadtentwicklung massgeblich geprägt hat.
In beiden Städten wird Kultur und Sport grossgeschrieben.
Beide Städte sind regionale Zentren, erfüllen also wichtige Zentrumsfunktionen für das Umland und in beiden leben etwa gleich viele Menschen.
Beide Städte sind bekannt für ihre überregionalen Sommerfestivals und beide organisieren seit vielen Jahren ein internationales Barockfestival.
Und zu guter Letzt: Während in Varazdin die deutsche Sprache noch eine wichtige Rolle spielt, leben in Schaffhausen viele gebürtige Kroatinnen und Kroaten, die sich bestens integriert haben und unsere Gesellschaft kulturell und sozial bereichern.
Und auch unsere bisherigen Kontakte zeigen, dass wir uns bestens verstehen.
Deshalb sind wir zuversichtlich, dass unsere Städtefreundschaft ihre Ziele erreichen wird, ganz im Sinne von Willhelm von Humbold, einem preussischen Gelehrten und Staatsmann, der einmal sagte:
«Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben».
Wir versichern Ihnen unsere Verbundenheit und freuen uns auf eine Partnerschaft, die hoffentlich lange währt und gelebt wird.

Budget 2020: Warum es eine spürbare Lohnentwicklung braucht

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen und damit – in Abweichung zu seiner Botschaft – dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu folgen. Ich werde das detailliert begründen, wenn wir bei der Lohnsummenentwicklung sind.

Bevor ich den Antrag des Stadtrats (SR) als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, einmal mehr den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder die falsche Schlussfolgerung aus den Medien erfahren müssen, alle städtischen Mitarbeitenden (MA) würden 1.25% mehr Lohn erhalten… Das ist schlicht falsch.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist für das Jahr 2020 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt. Die Teuerung ist von Oktober 2018 bis November 2019 nicht angestiegen. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015.

In seiner Botschaft vom 20.08.2019 hat sich der Stadtrat zu einer Lohnsummenentwicklung von 1%, plus einen Ferientag für die 21 bis 49jährigen MA bekannt.

Unterdessen ist klar, welche Lohnsummenentwicklung der Kanton seinen MA gewährt.  Es sind 1% individuell, also leistungsbezogen und 1.75% für strukturelle Lohnmassnahmen.

Dass die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet werden soll, ist vom SR zwar noch nicht definitiv entschieden, erscheint aber aufgrund der fehlenden Teuerung absehbar.

Der Betrag von Fr. 1.25 Mio. soll also an jene verteilt werden, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3).

Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die Personalkommission (PEKO) als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 27.06.2019 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2020 im Minimum eine Lohnsummenerhöhung über 1.25% vorzusehen sowie 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Mit dem GPK-Antrag von 1.25% Lohnsummenentwicklung würden wir beim Lohn also auch gegenüber unseren Sozialpartnern ein positives Signal aussenden.

Im Hinblick auf die nun vorgeschlagene Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht. Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich in den letzten Monaten positiv entwickelt, sieht sich aber für das nächste Jahr mit Herausforderungen konfrontiert. Das Seco erwartet für 2020 ein schwächeres Wachstum, weil die Weltwirtschaft und insbes. Europa schwächeln.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.75 – 2.75% liegen.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Zur Umsetzung der vielfältigen, z.T. sehr anspruchsvollen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.

Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre weiterhin ein gröberes Problem haben und zwar nicht nur bei den Lehrerinnen und Lehrer und bei den Gesundheitsberufen. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine hohe Fluktuationsrate. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.  

Uns macht die Tatsache Bauchweh, dass immer mehr Stellen nicht oder nur mit grösster Mühe und wenn, dann nur mit Grenzgängern, wiederbesetzen können.

Ich habe bereits in der Budgetdebatte des Kantonsrats vom 17.11.2019 aus der Liste dieser Stellen Beispiele erwähnt. Ich mache das gerne auch hier. Es geht dabei z.B. um:

  • Elektriker
  • Umweltwissenschaftler
  • Heizungs- und Maschinentechniker
  • Installateure
  • Architekten, Bauingenieure, Elektroingenieure
  • Personalfachleute
  • Lohnbuchhalter
  • Sachbearbeitung Berufsbeistandschaft
  • Sozialarbeiter FH und Teamleitung Sozialarbeit
  • IT-Verantwortliche
  • Projektleiter etc.

Nun wissen wir, dass gute Leistungen nur spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, wenn mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung steht (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).

Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende. Deshalb werden wir nicht umhin kommen, im Budget 2021 darüber zu diskutieren, wie wir mit strukturellen Lohnmassnahmen gegenüber dem Kanton nachziehen.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt sowie aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnisse und einer praktisch ausgeglichenen Erfolgsrechnung 2020 beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Mehrbetrag gegenüber der Boschaft von Fr. 125’000.

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache

Zuerst bedanke ich mich ganz herzlich für die freundliche Einladung und gratuliere dem Zonta Club – auch im Namen der Stadt – ganz herzlich zum grossen Jubiläum.
Nach Ihrer Einladung habe ich mich zuerst über Ihren Club etwas schlau gemacht. Ich habe gelernt, dass sich dieses internationale Netzwerk berufstätiger Frauen weltweit für die Rechte der Frauen einsetzt und für ein Leben ohne Gewalt gegen Mädchen und Frauen.
Aus diesen Zielen heraus ist offenbar die Motivation entstanden, aus Anlass des 100jährigen Jubiläums des Zonta Club International, die sehr eindrückliche und nachdenklich stimmende Ausstellung «Willkommen Zu Hause» nach Schaffhausen zu holen, wofür ich Ihnen auch im Namen des Stadtrats danke.

Als ich vor bald einem Jahr von Sabine Dubach und Regine Frey angefragt worden bin, ob ich bei der Vernissage dieser Ausstellung ein Grusswort der Stadtregierung überbringen würde, habe ich sehr gerne zugesagt.
Denn bevor ich vor gut 10 Jahren in die Stadtregierung gewählt worden bin, bin ich ja über 20 Jahre lang als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt in der kantonalen Strafverfolgung tätig gewesen. Eines meiner Spezialgebiete waren Delikte an Kindern. Darum war ich mehrere Jahre lang Mitglied der Kinderschutzgruppe SH. Ich bringe für das Thema «häusliche Gewalt» also gewisse Erfahrungen mit.

Als ich Anfang der 90-er Jahre als Untersuchungsrichter meine berufliche Laufbahn gestartete habe, galten häusliche Gewalt, inkl. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung noch als Privatsache und damit auch als Antragsdelikt. Entsprechend zurückhaltend verhielten sich Polizei und Untersuchungsbehörden bei der Verfolgung solcher Übergriffe. Sie wurden nur strafrechtlich verfolgt, wenn das Opfer einen formellen Strafantrag gestellt hatte – auch wenn die Strafverfolgungsbehörden bereits davon Kenntnis hatten.
Erste gesetzliche Verbesserung gab es dann am 1.1.1993 mit dem neuen Opferhilfegesetz. Bis dahin hat sich der Staat wenig um Opfer von Straftaten gekümmert.
Die grosse Änderung bei der Strafverfolgung kam ab 01.04.2004, als Übergriffe in der Ehe endlich zu Offizialdelikten wurden. Entsprechend musste in der Folge auch die polizeiliche Einsatzdoktrin angepasst werden.

Leider heisst das natürlich noch lange nicht, dass alle Delikte auch ans Licht kommen. Geblieben sind die Probleme beim Nachweis solcher Delikte, da sie sich meistens im privaten Raum ohne Zeugen abspielen, also im Verfahren meistens Aussage gegen Aussage steht. Geblieben ist auch das Problem, dass Frauen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit, wegen den Kindern oder bei Ausländerinnen wegen der Gefahr, nach einer Trennung ihren Aufenthaltsstaus zu verlieren, im Verfahren immer wieder zurückrudern und zu ihrem Peiniger zurückkehren.
Mit der Änderung des Strafgesetzbuches vom 1. April 2004 wurde auch die Bestimmung zur «Einstellung des Verfahrens» eingeführt. Dies deshalb, weil befürchtet wurde, dass eine ausnahmslose Verfolgung von Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt in gewissen Fällen die legitimen Interessen der Opfer gefährden könnten. Deshalb kann das Verfahren bei gewissen Delikten sistiert – und sofern nicht innerhalb von 6 Monaten ein Widerruf erfolgt – eingestellt werden.
Die Verfahrenseinstellung ist also heute primär vom Opferwillen abhängig.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Verfahren (ca. 60-80%) nach wie vor eingestellt werden.
Der Bundesrat möchte, dass solche Strafverfahren in Zukunft weniger häufig sistiert werden. Er schlägt deshalb vor, dass der Entscheid über die Fortführung eines Strafverfahrens nicht mehr nur vom Willen des Opfers abhängig ist. Der Ermessensspielraum der Strafverfolgungsbehörden bei der Sistierung und Einstellung der Strafverfahren soll vergrössert werden.
2013 schliesslich ist der strafrechtliche Schutz von Frauen und Kindern weiter ausgebaut worden. So kann zum Schutz konkreter Opfer insbesondere vor häuslicher Gewalt und Stalking ein Kontakt- und Rayonverbot gegen den Täter ausgesprochen werden.
Und aufgrund der Änderung des Strafgesetzbuches vom 26. Sept. 2014 können Opfer und ihre Angehörigen auf Gesuch hin detaillierte Auskunft über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters verlangen.
Sie sehen, auch das Strafrecht hat sich den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst, aber immer etwas verzögert.

«Willkommen zu Hause» – so lautet der Titel der heute eröffneten Ausstellung. «Willkommen zu Hause» löst bei mir persönlich ein gutes Gefühl der Geborgenheit aus. Zuhause ist da, wo meine Liebsten sind, wo ich mich sicher und verstanden fühle und wo ich sein kann, wie ich bin.
Leider gibt es viele Menschen, bei denen das «Dihei» etwas ganz anderes bedeutet: Psychische und physische Übergriffe in der Paarbeziehung und – noch schlimmer – an Kindern sind leider aktueller denn je.
Die Ausstellung macht diese Gewalt in den eigenen vier Wänden öffentlich und zwingt den Besucher hinzuschauen! Sie zeigt aber auch Wege aus der Gewalt auf, indem sie über die geltende Rechtslage und das lokale Hilfsangebot informiert.
18’522 in der Schweiz registrierte Straftaten im vergangenen Jahr bedeuten einen bedenklichen Höchststand und die grosse Dunkelziffer ist da noch nicht enthalten. Im Durchschnitt jede Woche wird eine Person Opfer eines Tötungsversuchs. Letztes Jahr starben 27 Personen.
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verursachen also grosses Leid.
Darum will der Bundesrat die Massnahmen dagegen weiter verstärken.
Aufgrund der Verordnung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – das am 01.04.2018 in Kraft getreten ist, soll im Budget 2021 ein Finanzhilfekredit über 3 Mio. Franken bewilligt werden. Es geht dabei um Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Bildungsmassnahmen für Fachpersonen und um Präventionsprojekte. 
Dass das Thema nach wie vor zu wenig ernst genommen wird – auch in der Politik, zeigte die Budget-Debatte im Kantonsrat vom 18. November anschaulich: Das kantonale Parlament hat sich schwergetan mit dem Antrag der Regierung auf Bereitstellung von Fr. 150’000, verteilt auf drei Jahre, für die dringend nötigten personellen Ressourcen zur Schaffung einer strategischen Koordinationsstelle u.a. zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hatte beantragt, diese Stelle nicht zu bewilligen. Und die Diskussion über das wichtige Thema wurde im Ratsplenum mittels eines Ordnungsantrag abgeklemmt. Zum Glück gelang es dann doch noch eine Mehrheit der Vernunft zu schmieden, um dem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Der Rat hat den Kredit mit 37:19 Stimmen bewilligt.
Dieses Beispiel zeigt aber, dass die Einsicht in die Notwendigkeit, zum Schutz von Frauen und Kindern mehr unternehmen zu müssen als bisher, in unserem Land noch nicht sehr ausgeprägt ist.
Gerade darum ist es wichtig, dass auch im Kanton SH die Öffentlichkeit weiter sensibilisiert wird.
Und da ist ja in den letzten Tagen einiges gelaufen: Am 20.11.2019 wurde weltweit der Tag der Kinderrechte begangen und ich habe mich gefreut, dass es am 25.11., am internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, sogar möglich war, den Rheinfall orange einzufärben und dass viele Frauen für dieses Thema auch in Schaffhausen auf die Strasse gegangen sind. Dazu gehörten auch Vertreterinnen des Zonta Clubs.
Neben dieser Ausstellung, die bis am 11. Dezember dauert, beschäftigt sich auch eine Ausstellung mit dem Titel «…mitten drin die Kinder» vom 4. Dezember 2019 mit dem Thema Gewalt in der Familie. Da stellt die Kinderschutzgruppe Schaffhausen ihr Angebot für Personen vor, welche im Alltag eng mit Kindern zusammenarbeiten.
Zum Schluss danke ich dem Club Zonta Schaffhausen ganz herzlich für Ihre Initiative, diese interessante Ausstellung nach Schaffhausen zu holen.
Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung bei einem wichtigen Thema. Nur dank solcher Sensibilisierungsarbeit und der Hartnäckigkeit im politischen Diskurs wird sich zugunsten der Betroffenen in Zukunft etwas zu verbessern.
Ich wünsche Ihnen, liebe Gäste, viele spannende Eindrücke bei der Besichtigung der Ausstellung und dem Zonta Club natürlich viele interessierte Besucherinnen und Besucher und uns allen spürbare Fortschritte im Kampf gegen die häusliche Gewalt.

Strafverfolgung nicht schwächen

Ich bin sehr enttäuscht über das Vorgehen der GPK und deren Anträge.
Sie hat offenbar nichts gelernt aus dem Debakel bei der Budgetberatung vom letzten Jahr. Erneut werden Stellenanträge des Regierungsrats ohne vertiefte Auseinandersetzung mit den Gründen verworfen.
Völlig unverständlich sind die Gegenanträge zur Umwandlung der befristeten Stellen bei der Staatsanwaltschaft in unbefristet Stellen. Aufgrund des massiven Anstiegs der Eingänge von 50% und den hohen Pendenzenzahlen ist klar, dass wir es bei der Geschäftslast der Staatsanwaltschaft nicht mehr mit einem vorübergehenden Phänomen zu tun haben. Hauptverantwortlich für den gestiegenen Aufwand in der Strafverfolgung ist die schweizerische Strafprozessordnung, die nun 8 Jahre in Kraft ist. Diese Auswirkungen sind in allen Kantonen festzustellen. Da sind wir in bester Gesellschaft.
Zu hoffen, dass das wieder einmal anders wird, bleibt eine Illusion.
Darum müssen wir jetzt handeln und wie beantragt, die ao. Stellen in ein ordentliches Regime überführen.
Alles andere wäre grobfahrlässig, denn weil die ao. Stellen befristet sind, springen uns – nach aufwändiger Einarbeitung – immer wieder junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab, wenn sie in anderen Kantonen Festanstellungen finden.
Dadurch kommt es bei einem Stellenwechsel jeweils bei ca. 80 – 100 Fällen amtsintern zu Handwechseln und damit zu unnötigen Verzögerungen, weil sich immer wieder neue Personen einarbeiten müssen. Die GPK verkennt mit ihren Anträgen diese Problematik und auch die Dramatik der Situation.
Wie die Justizkommission will auch die SP-/Juso-Fraktion keine Schwächung der Strafverfolgung in unserem Kanton. Da würden wir Leuten eine Freude bereiten, denen wir uns nicht verpflichtet fühlen. Darum stellen wir uns mit Überzeugung hinter die Anträge der Regierung.
Als Mitglied der Justizkommission frage ich mich zudem ernsthaft, wozu wir überhaupt noch das Budget der Justiz einlässlich vorberaten, wenn die GPK diese Vorarbeit ohne Rücksprache und nachvollziehbare Begründung einfach übersteuert. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Justizkommission das nicht akzeptiert und darum heute explizit den Gegenantrag der Regierung unterstützt.