Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.

Verfahren gehen zu lange – Obergericht braucht mehr Ressourcen

Ich spreche als Mitglied der Justizkommission zu den Streichungsanträgen der GPK beim Obergericht und bei der KESB, die ich schlicht verantwortungslos finde. Ich bin froh, dass der Präsident der Justizkommission und der Volkswirtschaftsdirektor Klartext gesprochen haben.

Die „Hilferufe“ der Aufsicht über die Justiz sind im Amtsbericht 2017 an mehreren Stellen unübersehbar:
Bei der KESB steht auf S. 16 und 17 im Zusammenhang mit den nicht mass-nahmegebundenen Geschäften und mit den Kinderunterhaltsverträgen, dass „diese Aufgaben mit den bisherigen Stellenpensen nicht mehr zu bewältigen sind resp. nicht zeitgerecht erledigt werden können.“
Beim Obergericht finden sich die Warnungen im Zusammenhang mit den massiv zugenommenen Strafrechtsbeschwerden und den Sozialversicherungsfällen insbes. auf S. 20. „Aufgrund der hohen Geschäfts- und Pendenzenlast bei stetig steigenden Fallzahlen reichen die Personalressourcen nicht mehr aus, um die Geschäfte zeitgerecht bewältigen zu können. (…) Eine deutliche Erhöhung des juristischen Personals ist unumgänglich, um die Pendenzenlast nachhaltig abzubauen und Verfahrensverzögerungen künftig vermeiden zu können.“

„Schaffhauser Justiz ächzt unter Arbeitslast“. Das war der Titel der SN vom 27.04.2018 über den Amtsbericht 2017 des Obergerichts. Er nimmt Bezug auf die Hilferufe des Obergerichts zur Überlastung der SH-Justiz. Die Fallzahlen sind 2017 einmal mehr massiv in die Höhe geschnellt und eine Trendwende im 2018 ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Bei den Sozialversicherungsfällen beim Obergericht wurde der Stand 2017 bereits wieder überschritten und das Jahr ist noch nicht zu Ende.
Die vom Obergericht und dem Regierungsrat beantragten zusätzlichen Stellenprozente – es geht nur um 0.9 beim Obergericht und 2.3 bei der KESB – braucht es dringend, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Die Verbesserung der Ressourcen bei den Gerichtsschreibern ist zwar positiv, genügt aber nicht. Wir haben jetzt das Glück, dass alle 3 nebenamtlichen Oberrichter bereit sind, ihr Pensum um 30% aufzustocken. Damit werden auch nicht zwei Klassen von Oberrichtern entstehen.
Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Kurt Zubler vom 15.01.2018 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation ist:
„2017 haben sich die Neueingänge um 11 % erhöht. Auffällig ist der massive Anstieg im Sozialversicherungsrecht (+45%) und bei den Beschwerden in Strafsachen (+22%). Die Erledigungen lagen 2017 mit 351 Fällen im Durchschnitt der Vorjahre, was für das weitgehend neu zusammengesetzte Gericht ein gutes Ergebnis ist. Die massive Zunahme an Neueingängen konnte mit den bestehenden personellen Ressourcen trotz des grossen Einsatzes aller Mitarbeitenden nicht mehr bewältigt werden. Die Zahl der Pendenzen stieg deshalb um 19 % oder 57 Fälle auf 352 pendente Verfahren.“
Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftslast auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, wenn nicht weiter zunehmen wird. Das Obergericht hat alle internen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe, zum sparsamen Einsatz personeller Ressourcen und zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft. Die dramatisch angestiegene Geschäftslast beim Obergericht kann mit den vorhandenen Richterstellen schlicht nicht mehr bewältigt werden, ohne dass es zu deutlichen Verzögerungen kommt, die mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Dauerbelastung und die damit verbundene Stresssituation wirken sich auch negativ auf die Mitarbeitenden aus.“

Bereits hat es wegen Verfahrensverzögerungen Rügen des Bundesgerichts abgesetzt. Wenn wir dem Antrag der GPK folgen, laufen wir in ein erhebliches Risiko: Denn wenn wir im Wissen um diese Problematik nicht handeln, wird der Kanton irgendwann haftbar. Da geht es unter Umständen dann um ganz andere Beträge als die bescheidenen, die im Budget der Regierung beantragt sind.

Ich spreche hier nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als Vertreter der Stadt: Als Arbeitgeberin sind wir von der viel zu langen Verfahrensdauer im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betroffen. Auch für die kranken Mitarbeitenden ist das eine Zumutung und unerträglich. Unterdessen sind wir im Vergleich der Verfahrensdauer im Sozialversicherungsrecht auf den zweitletzten Platz der Schweiz abgerutscht!

Grossen Schaden richtet auch die viel zu lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen an. Dass diese für Investoren und Bauwillige unterdessen auf einem kaum mehr erträglichen Mass liegt, hat sich offenbar schon landesweit herumgesprochen. Das schreckt je länger je mehr potenzielle Investoren ab und schadet unserem Kanton wie unserer Wirtschaft.

Dass die GPK-Mehrheit das mit ihren Anträgen bewusst in Kauf nimmt, finde ich höchst bedauerlich. Ich hoffe hier auf die Vernunft des Rates.
Das muss dringend korrigiert werden.
Dasselbe gilt für die Verfahren bei der KESB, wo es um so wichtige Rechtsgüter wie das Kindeswohl geht.
Wir müssen dafür sorgen, dass die personellen Ressourcen genügen, um die massiv angestiegene Geschäftslast zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wichtige Fälle jahrelang liegen bleiben.

Die Justizkommission hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die Anträge der Regierung und des Obergerichts genau unter die Lupe genommen und ihnen schlussendlich zugestimmt, weil sie überzeugt ist, dass die zusätzlichen Ressourcen dringend nötig sind.
Die Mehrheit der GPK hat sich nun über den Entscheid der Justizkommission hinweggesetzt. Offenbar wurden diese Mehrstellen in der GPK kaum diskutiert. Damit wurde die seriöse Vorarbeit der Justizkommission desavouiert. Es fragt sich deshalb schon, warum wir überhaupt noch eine vertiefte Vorberatung des Budgets der Justiz in der Justizkommission, die wesentlich vertrauter ist mit der Materie, durchführen. Und als Detail am Rande: Nicht einmal in der Justizkommission wurde der Antrag gestellt, die Stellen ganz zu streichen.

Ich appelliere an Sie, die vom Obergericht, dem Regierungsrat und der Justizkommission beantragten, moderaten Stellenerhöhungen bei der Justiz im Budget 2019 zu belassen.

Nein zum Alleingang – nein zur Isolation

Als Vertreter eines Grenzkantons und einer Grenzstadt sind wir stark mit unseren Nachbarn ennet der Grenze verbunden. In verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien arbeiten wir bei wichtigen Themen eng zusammen. Dabei werden wir als verlässliche Partner respektiert, weil unser Land die internationalen Übereinkünfte respektiert, welche oftmals die Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bilden. Das schafft Vertrauen und öffnet für unser Land international viele Türen. Etwas auf das wir als Exportland fundamental angewiesen sind.
Wenn aber jederzeit Volksinitiativen lanciert werden können, welche internationale Verträge obsolet machen oder diese partiell in Frage stellen können, wird das für uns im Verhältnis zu unseren Partnern zu einem grossen Problem. Eine Annahme der Initiative würde uns nicht nur massiv internationales Ansehen kosten, sondern auch wirtschaftlich negative Auswirkungen haben, welche die Bevölkerung zu spüren bekäme. Darum engagieren sich auch die Wirtschaftsverbände gegen die «Selbstbestimmungsinitiative» der SVP. Sie ist nicht nur schädlich, sondern auch unnötig, weil die Mitsprache des Stimmvolks bei internationalen Abkommen über das Staatsvertragsreferendum gesichert ist und dieses zur Zeit weiter ausgebaut wird.

30 Jahre Afghanistanhilfe – 30 Jahre gelebte internationale Solidarität

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Michael, liebe Freundinnen und Freunde der Afghanistanhilfe

Ich freue mich sehr, Sie heute sozusagen als Hausherr in der städtischen Kammgarn im Namen der Stadt Schaffhausen begrüssen zu dürfen.

Ich überbringe Ihnen an dieser Stelle gerne die Glückwünsche und Wertschätzung des Stadtrates für das wertvolle 30jährige Engagement des Vereins und der Menschen, die für diesen Verein stehen.

Obwohl ihre Auswirkungen tausende von Kilometern entfernt stattfinden, ist die Afghanistanhilfe ein Aushängeschild Schaffhausens.
Ist sie jetzt ein lokales oder ein internationales Projekt?
Ich würde sagen: beides. Lokal wurde es, weil die Ausnahmepersönlichkeit Vreni Frauenfelder, die leider heute nicht mehr bei uns sein kann, ihr Lebenswerk hier begonnen und hier viele Gleichgesinnte gefunden hat, denen internationale Solidarität ganz wichtig ist.

Viele Menschen fahren in die Ferien in Länder, in denen sie mit den erschütternden Auswirkungen von Armut konfrontiert sind.
Manche verschanzen sich in Ferien-Ressorts, andere schauen betreten weg – die meisten fühlen sich hilflos. Was soll man machen? Dafür gibt es doch Hilfswerke und Entwicklungshilfe…

Anders dachte die damalige Apothekenhelferin Vreni Frauenfelder aus Neuhausen am Rheinfall. Auch sie lernte Afghanistan in den siebziger Jahren als Touristin kennen. Sie wollte aber nicht wegschauen. Sie wollte aber auch nicht einfach Geld auf ein Spendenkonto überweisen. Sie wollte helfen, direkt, vor Ort, mit ihren eigenen Händen.

Ich weiss es nicht mit Sicherheit, aber ich glaube bestimmt, dass damals einige in ihrem Umfeld den Kopf geschüttelt und sie vielleicht gar für verrückt gehalten haben. Eine kleine Frau, die im wilden Afghanistan den Menschen vor Ort helfen wollte, das tönte ja ziemlich abenteuerlich.

Eine Journalistin, die vor vielen Jahren mit Vreni Frauenfelder ein Interview geführt hat, erzählte mir folgende Anekdote, die dazu passt:
Auf die Frage, wie sie denn genau den Transport des mit Spendengeldern finanzierten Baumaterials für neue Häuser in einem afghanischen Dorf organisiere, so von der Schweiz aus, antwortete Vreni Frauenfelder ganz erstaunt: „Na, ich fahre hin mit dem Geld, wir kaufen das Baumaterial und dann tragen wir die Bretter gemeinsam in das Dorf.“

Liebe Anwesende, diese Aussage war wohl typisch für Vreni Frauenfelder und ihre unkomplizierte Vorstellung von Hilfe und sie ist es mittlerweile auch für die Afghanistanhilfe, die sich zu einer ansehnlichen NGO entwickelt hat. Wobei, was heisst eigentlich ansehnliche NGO?
Nicht selten, wenn ich einen der professionell gestalteten Spendenbriefe mit allerlei Beilagen und marketingmässig ausgefuchsten Appellen an mein Mitgefühl aus dem Briefkasten fische, muss ich an die Afghanistanhilfe denken. Rund 10 Prozent der Einnahmen, und das ist gemäss Branchenkennern sogar ein ziemlich guter Wert, landen bei einem normalen Hilfswerk in der eigenen Verwaltung.
Bei der Afghanistanhilfe sind es laut schaffhauser az 2.3 Prozent. Gemessen an den vor Ort eingesetzten Mitteln, soll die Afghanistanhilfe sogar die zweitgrösste Organisation nach Terre des Hommes sein und das, obwohl sie gemessen am Umsatz von rund einer Million Franken pro Jahr eigentlich ein Winzling unter den Hilfswerken im Bereich Entwicklungshilfe darstellt.

Das zeigt aber, wie enorm effizient diese kleine NGO ist. Sie verdankt das zwei Grundpfeilern ihrer Organisation:
Dem ehrenamtlichen Engagement aller Helfenden und dem guten Netzwerk an lokalen Partnern vor Ort.

Für uns als Stadt heisst das: Wenn wir der Afghanistanhilfe etwas für ihre wertvolle und effiziente Hilfsarbeit spenden, ist das sehr gut investiertes Geld.

Deshalb möchte ich nun sehr gerne den Präsidenten Michael Kunz bitten, zu mir zu kommen, um das Jubiläumsgeschenk der Stadt Schaffhausen entgegen zu nehmen.

Lieber Michael, ich gratulieren Euch zum 30jährigen Bestehen der Afghanistanhilfe und wünsche euch von Herzen, dass ihr trotz der schmerzlichen Lücke, die Vreni Frauenfelder hinterlassen hat, so weitermacht wie bisher.
Die Welt braucht Menschen wie euch, die Menschen in Afghanistan brauchen die Afghanistanhilfe Schaffhausen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, lieber Stefan

Sehr geehrte Amts- und Würdenträger der Bodenseeregion, geschätzte Gäste

Im Namen von 36’559 Schaffhauserinnen und Schaffhausern begrüsse Sie ganz herzlich hier im ältesten noch in Betrieb stehenden Parlamentssaal der Schweiz. Ab 1411, also mit der Zunftverfassung tagten hier die drei Staatsgewalten der Stadt und seit dem 19. Jahrhundert finden hier die Sitzungen des Kantonsrats und des städtischen Parlaments sowie der kantonalen Justiz statt.

Es war in den 1830er Jahren als die Stadt vom neugegründeten Kanton aus diesem Hause hinauskomplementiert wurde und sich in der Altstadt eine neue Bleibe suchen musste. Ich bin also heute als Vertreter der fast 1’000 Jahre alten Stadt hier wie Sie auch nur Gast bei unserem jugendlichen Kanton.

Ich freue mich natürlich sehr, dass Sie alle den Weg in die nördlichste Kantonshauptstadt gefunden haben.  Sie kommen zu einem guten Zeitpunkt auf Besuch zu uns. Unsere Stadt und der Kanton sind heute so gut aufgestellt wie kaum je zuvor. Als Beleg dafür führe ich einen Artikel einer Zürcher Zeitung, der vor gut einer Woche publiziert worden ist, an. Er steht unter dem Titel: „Warum Schaffhausen Zürich überflügelt.“ Das ist natürlich Balsam auf unsere randständige Seele.

Aber Spass beiseite, wir haben schon einiges zu bieten. Zu einem der wichtigsten Assets, dem wir unseren Erfolg als Wohn- und Wirtschaftsstandort verdanken, gehört sicher die hohe Lebensqualität, für die wir uns als erste Energiestadt Europas mit Goldlabel seit vielen Jahren stark engagieren. Und kaum eine andere Stadt der Schweiz unserer Grösse verfügt über ein ähnlich vielseitiges und reichhaltiges Freizeit-, Kultur- und Sportangebot. Darauf sind wir auch etwas stolz.

Als wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller und sportlicher Motor der ganzen Region sorgen wir zusammen mit dem Kanton dafür, dass sich Schaffhausen positiv entwickeln kann. Aufgrund unserer Randlage und weil viele Herausforderungen nicht mehr innerhalb von nationalen Grenzen bewältigt werden können, sind wir auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn ennet der Grenzen angewiesen. Wir pflegen diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit seit vielen Jahren intensiv und fühlen uns unseren Nachbarn eng verbunden.

Das ist mit ein Grund, weshalb ich heute nicht nur für die Stadt Schaffhausen hier bin, sondern auch für den internationalen Städtebunde Bodensee. Als Gründungsmitglied des Städtebunds und Mitglied seiner Lenkungsgruppe freut es mich, Ihnen die Grüsse unseres Vorsitzenden Thomas Scheitlin, Stadtpräsident von St. Gallen und unseres Geschäftsführers Josef Büchelmeier, alt-OB von Friedrichshafen überbringen zu können.

Die 26 Städte des ISB spielen im grenzüberschreitenden Bodenseeraum eine ganz wichtige Rolle. Und sie wollen das auch künftig. Deshalb haben sie sich am 27.03.2009 in Friedrichshafen zusammengeschlossen, um sich als dritte Staatsebene grenzüberschreitend auszutauschen und sich für ihre Anliegen gemeinsam einzusetzen.

2019 feiert der ISB sein 10jähriges Bestehen. Im Hinblick auf dieses Jubiläum haben wir eine Standortbestimmung vorgenommen. Es ging darum, unsere Rolle und Strategie zu überprüfen. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Verhältnis zur IBK überdacht und sind zum Schluss gelangt, dass hier eine engere Zusammenarbeit möglich und erwünscht wäre.

Ich bin überzeugt, dass ein Zusammenrücken zwischen kommunaler Ebene und Länder- resp. Kantonsebene unsere gemeinsamen Zielsetzungen beflügeln könnten. Es geht doch darum, unsere Region lebenswert zu erhalten, in ihrer Innovations- und Wirtschaftskraft zu stärken, eine grenzüberschreitende Identität der Bodenseeregion zur fördern und uns bei den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.

Und die IBK braucht ja in vielen Bereichen die kommunale Ebene, welche nahe am Puls der Bevölkerung ist, um ihre wichtigen Projekte „auf den Boden zu bringen“.

Heute diskutieren und beschliessen Sie in Teil D Ihres Tagungsprogramms u.a. über ein engeres Zusammenrücken mit der kommunalen Ebene, über eine Vereinbarung mit dem Internationalen Städtebund Bodensee. Die Lenkungsgruppe des ISB hat im Oktober 2018 der Kooperationsvereinbarung mit der IBK in der nun vorliegenden Fassung zugestimmt. Die ISB-Lenkungsgruppe schlägt nach der Beratung vom 2. November 2018 vor, in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen

– Digitalisierung und „smart government“,

– Kultur, spez. bei der Konzeption „Kulturpass Bodensee“

– sowie beim Thema „Sport und Bewegung“ entsprechend der Anfrage von
Herrn Schreiner MKS-Stuttgartweiter zu verfolgen.

Themen wie Mobilität, E-Mobilität und die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Gesamtverkehrskonzept Bodensee“ von IPBK, IBK und ISB sind für uns ebenfalls wichtig. Auch bei den Themen, welche die IBK vorschlägt, sieht der ISB Potenzial. Auf dem geplanten Bodenseetag des ISB vom 5. April 2019 könnten die Schwerpunkte der Zusammenarbeit öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

Die Städte um den Bodensee würden sich also sehr freuen, wenn hier die IBK mit dem ISB gemeinsam einen Schritt für die Zukunft machen könnten.

Nun wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Tagung, einen spannenden Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen der Bodenseeregion – und als Stadtpräsident – einen angenehmen Aufenthalt in unserer tollen mittelalterlichen Altstadt mit ihren 171 Erkern. Kommen Sie bald wieder. Ich kann Ihnen versichern, es lohnt sich.