Budget 2020: Warum es eine spürbare Lohnentwicklung braucht

26.11.2019: Stellungnahme des Stadtrats zur Lohnsummenentwicklung im Budget 2020

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen und damit – in Abweichung zu seiner Botschaft – dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu folgen. Ich werde das detailliert begründen, wenn wir bei der Lohnsummenentwicklung sind.

Bevor ich den Antrag des Stadtrats (SR) als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, einmal mehr den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder die falsche Schlussfolgerung aus den Medien erfahren müssen, alle städtischen Mitarbeitenden (MA) würden 1.25% mehr Lohn erhalten… Das ist schlicht falsch.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist für das Jahr 2020 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt. Die Teuerung ist von Oktober 2018 bis November 2019 nicht angestiegen. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015.

In seiner Botschaft vom 20.08.2019 hat sich der Stadtrat zu einer Lohnsummenentwicklung von 1%, plus einen Ferientag für die 21 bis 49jährigen MA bekannt.

Unterdessen ist klar, welche Lohnsummenentwicklung der Kanton seinen MA gewährt.  Es sind 1% individuell, also leistungsbezogen und 1.75% für strukturelle Lohnmassnahmen.

Dass die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet werden soll, ist vom SR zwar noch nicht definitiv entschieden, erscheint aber aufgrund der fehlenden Teuerung absehbar.

Der Betrag von Fr. 1.25 Mio. soll also an jene verteilt werden, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3).

Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die Personalkommission (PEKO) als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 27.06.2019 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2020 im Minimum eine Lohnsummenerhöhung über 1.25% vorzusehen sowie 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Mit dem GPK-Antrag von 1.25% Lohnsummenentwicklung würden wir beim Lohn also auch gegenüber unseren Sozialpartnern ein positives Signal aussenden.

Im Hinblick auf die nun vorgeschlagene Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht. Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich in den letzten Monaten positiv entwickelt, sieht sich aber für das nächste Jahr mit Herausforderungen konfrontiert. Das Seco erwartet für 2020 ein schwächeres Wachstum, weil die Weltwirtschaft und insbes. Europa schwächeln.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.75 – 2.75% liegen.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Zur Umsetzung der vielfältigen, z.T. sehr anspruchsvollen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.

Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre weiterhin ein gröberes Problem haben und zwar nicht nur bei den Lehrerinnen und Lehrer und bei den Gesundheitsberufen. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine hohe Fluktuationsrate. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.  

Uns macht die Tatsache Bauchweh, dass immer mehr Stellen nicht oder nur mit grösster Mühe und wenn, dann nur mit Grenzgängern, wiederbesetzen können.

Ich habe bereits in der Budgetdebatte des Kantonsrats vom 17.11.2019 aus der Liste dieser Stellen Beispiele erwähnt. Ich mache das gerne auch hier. Es geht dabei z.B. um:

  • Elektriker
  • Umweltwissenschaftler
  • Heizungs- und Maschinentechniker
  • Installateure
  • Architekten, Bauingenieure, Elektroingenieure
  • Personalfachleute
  • Lohnbuchhalter
  • Sachbearbeitung Berufsbeistandschaft
  • Sozialarbeiter FH und Teamleitung Sozialarbeit
  • IT-Verantwortliche
  • Projektleiter etc.

Nun wissen wir, dass gute Leistungen nur spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, wenn mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung steht (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).

Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende. Deshalb werden wir nicht umhin kommen, im Budget 2021 darüber zu diskutieren, wie wir mit strukturellen Lohnmassnahmen gegenüber dem Kanton nachziehen.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt sowie aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnisse und einer praktisch ausgeglichenen Erfolgsrechnung 2020 beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Mehrbetrag gegenüber der Boschaft von Fr. 125’000.