Neue Lösung für das Bedrohungsmanagement

Mündlicher Kommissionsbericht im Kantonsrat vom 04.03.2024

Die Haltung, der Staat sei zum Nichtstun und Zuschauen verdammt, bis jemand ein schwerwiegendes Delikt begeht, ist spätestens seit dem Amoklauf in Zug von 2001 überholt.
Klammer: Der Kreis schliesst sich, ich war damals als UR Mitglied der erste AG POGEV (Potenziell gefährdende Verfahrensbeteiligte).
Es ist unterdessen anerkannt, dass der Staat auch eine Verantwortung dafür trägt, schwere Straftaten zu verhindern.
Personen, deren Verhalten oder Äusserungen auf eine Neigung zu Gewalt gegen Dritte hindeuten und die mutmasslich imstande sind, die physische, psychische oder sexuelle Integrität anderer Personen schwer zu beeinträchtigen, sollen hierzu auf den Radar geraten und nicht darunter durchfliegen können, bis etwas passiert.
Dazu gibt es übergeordnete Verpflichtungen: Ich verweise hierzu auf die Istanbul Konvention und den nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP).

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, braucht es eine gesetzliche Grundlage, welche den erhöhten rechtsstaatlichen Anforderungen im vorstrafprozessualen Bereich genügen kann. Die bisherige konnte das bekanntermassen nicht.
Und neu sollen nicht nur Mitarbeitende von Behörden und der öffentlichen Hand in den Schutzbereich geraten und Meldung erstatten können, sondern alle Menschen.
Ob es deswegen wesentlich mehr Fälle als die bisherigen 10 – 15 geben wird, wissen wir noch nicht.

Um die anspruchsvolle Aufgabe des Bedrohungsmanagements erfolgversprechend erfüllen zu können, braucht es eine Stelle, welche die Fäden in der Hand behält, wo die nötigen Informationen zur fachlichen Bewertung von Risiko- und Schutzfaktoren zusammenlaufen und diese fachgerecht, interdisziplinär ausgewertet werden können.
Es braucht die Möglichkeit, die Gefährder anzusprechen, damit sie wissen, dass sie auf dem Radar der Behörden sind, was oftmals schon deseskalierend wirken kann.
Und die Informationen müssen auch an diejenigen Behörden weitergeleitet werden können, welche für das Ergreifen von Massnahmen zuständig sind.
Die Kommission sah die Notwendigkeit dafür ein und ist deshalb einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Sie hat die Bestimmungen der Vorlage, welche sich im Spannungsfeld des Schutzbedürfnisses von Gefährdeten auf der einen und der rechtsstaatlichen Anforderungen im Umgang mit Gefährdern, die noch kein Delikt begangen haben, auf der anderen Seite sehr intensiv geprüft, auch was die Umsetzung der Bestimmungen betrifft.
Ich habe versucht, diesen Prozess im Kommissionsbericht nachvollziehbar darzustellen, um damit genügend klare Materialien für den Vollzug der Bestimmungen und den Erlass der Ausführungsbestimmungen der Regierung zu schaffen.

Die Kommissionsmitglieder konnten sich einbringen und haben mit ihren Inputs zur Verbesserung der Vorlage beigetragen.
Ausdruck davon sind die vielen roten Stellen im Gesetzestext nach der Kommissionsberatung, den Sie zugestellt erhalten erhalten haben.
Es gab inhaltliche Erweiterungen wie auch Konkretisierungen für die Umsetzung oder formelle, gesetzestechnische Anpassungen, welche zu einer besseren Verständlichkeit beitragen sollen.
Der Prozess war kontradiktorisch, aber immer konstruktiv und respektvoll.
Da beziehe ich auch die Vertretung des FD mit ein, die uns bei dieser anspruchsvollen Arbeit sehr professionell unterstützt hat.

Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der ausgewogen erscheint.
Dieser wurde in der Schlussabstimmung einstimmig zuhanden des Ratsplenums verabschiedet.
Das ist auch der Grund dafür, dass die grossen Fraktionen der bürgerlichen und der linken Seite in Aussicht gestellt haben, heute keine weiteren Anträge mehr zu stellen, wenn sich auch die Gegenseite an dieses Commitement halten werde.
Das macht absolut Sinn, denn die Materie eignet sich nicht, um auch noch im Rat eine weitere Kommissionsdebatte abzuhalten.
Ich hoffe deshalb, dass wir heute schlank durchkommen und das Bedrohungsmanagement bald in die Umsetzung gehen kann.

Weil für Eingriffe im Vorfeld von Straftaten die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen wie dem in Art. 7 der KV verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip besonders wichtig erscheint und die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gefährdungsmanagements schweizweit noch relativ bescheiden sind, braucht es ein Monitoring über den Vollzug dieser neuen Bestimmungen.
Nach einer Einführungsphase sollen die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen geprüft und aufgrund der gemachten Erfahrungen auch allfällige Stellschrauben auf gesetzgeberischer Ebene nachjustiert werden können.
Es ist auch abzusehen, dass diese Thematik in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung durch die national vernetzten Polizeibehörden über die Qualitätsstandards der KKJPD sowie durch die Rechtsprechung erfahren wird.

Deshalb erachtet es die vorberatende Kommission als wichtig, dass die Regierung dem Kantonsrat nach spätestens 6 Jahren einen Bericht über die Evaluation des neuen Bedrohungsmanagements vorlegt.
Sie hat diesen Auftrag fett auf der letzten Seite des Kommissionsberichts festgehalten.
Die Regierung teil die Einschätzung der Notwendigkeit einer solchen Evaluation.

Dem Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei im Anhang 2 des Kommissionsberichts hat die Kommission diskussionslos zugestimmt.
Die zusätzlichen 100 Stellenprozente sind in den 181.3 Pensen von Abs. 1 enthalten.
Die Anpassung ist die logische Konsequenz des Entscheids für die Einrichtung einer Fachstelle Bedrohungsmanagement, die wie in den meisten anderen Kantonen bei der Polizei angesiedelt werden soll.
Das Pensum von 100% wird vermutlich auf zwei Personen aufgeteilt, welche die nötigen fachlichen und interdisziplinären Voraussetzungen für diese anspruchsvolle Aufgabe mitbringen müssen.

Im Namen der SPK 2020/11 beantrage ich Ihnen, den Ergebnissen der Kommissionsberatungen zuzustimmen und diese heute zu verabschieden.

Natürlich sind wir uns alle bewusst, dass auch das beste Bedrohungsmanagement keine absolute Sicherheit vor schweren Eingriffen in die physische, psychische und sexuelle Integrität garantieren kann.
Aber wir verbessern damit immerhin die Chance, für eine bessere Früherkennung solcher schwerwiegenden Übergriffe und erhöhen damit auch die Chance, solche zu verhindern.
Und das ist doch unser aller Ziel.

Wenn es zu keinen wesentlichen Änderungsanträgen mehr kommt, welche einer 2. Lesung bedürften, würde ich Ihnen beantragen, anschliessend gleich die 2. Lesung durchzuführen. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn es uns gelingen würde, diese Teilrevision des Polizeigesetzes mit einer 4/5 Mehrheit zu verabschieden.

Die SP-Fraktion legt grossen Wert auf die Einhaltung der rechtsstaatlichen Anforderungen in diesem sensiblen Bereich, insbes. auch beim Erlass der Ausführungsbestimmungen durch die Regierung und den Vollzug durch die künftige Fachstelle.
Sie wird dem Vorschlag der Kommission zustimmen und hofft, dass wir uns heute auf einen gemeinsamen Nenner einigen können, so dass auch im Kanton SH bald ein Bedrohungsmanagement mit zeitgemässer und rechtsstaatlich genügender gesetzlicher Grundlage in die Umsetzung gehen kann.

Zurückhaltung bei Steuersenkungen

Votum in der Budgetdebatte des Kantonsrats vom 20.11.2023

Gerne beteilige ich mich auch noch an diesen Steuer-Bazar-Diskussionen.
Ich unterstütze die vorsichtige Haltung des RR, der zu Recht zur Zurückhaltung bei den Steuersenkungen mahnt.
Denn er weiss, wie volatil und wie schwierig vorauszusagen die Unternehmenssteuererträge sind. Wir haben das in den vergangenen Jahren erlebt. Längerfristige Prognosen über ein Jahr hinaus sind Glaskugellesen.

Die Forderungen nach hohen Steuerfusssenkungen sind darum kurzsichtig und widersprechen der Generationensolidarität, weil sie künftigen Generationen den finanziellen Handlungsspielraum markant reduzieren.
Denn Sie wissen alle, wie schwierig es ist, den Steuerfuss wieder zu erhöhen, wenn es nötig wird.
Vorher gibt es Leistungsabbauten zulasten der Bevölkerung, welche Gift für unsere Standortattraktivität sind.

Unbestritten ist, dass die Herausforderungen der Zukunft sehr hoch und die damit verbundenen Mehrausgaben absehbar sind:

Demografische Entwicklung, Fachkräftemangel, Teuerung, Umbau der Energieversorgung, Klimakrise, NFA, Spitalneubau etc. etc. Die Liste ist lang und die Unsicherheiten hoch.

Dazu kommen unbekannte Auswirkungen der Entscheide des runden Tisches der OECD-Steuerreform wie auch spürbar höhere Personalausgaben, insbes. aus der aufgegleisten Personalgesetzrevision mit den neuen Funktionsbewertungen.

Zudem wollen wir mehr Unternehmen, mehr Arbeitsplätze, mehr Arbeitskräfte, mehr Familien in SH.

Der RR soll gemäss kant. Entwicklungsstrategie kräftig in die Standortfaktoren investieren, um insbes. junge Familien zu uns zu locken.

Damit gibt es zwangsläufig höhere Anforderungen an den service public, insbes. im Bildungsbereich und bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung.

Gleichzeitig wird jetzt gefordert, dem Kanton finanzielle Mittel wegzunehmen, um ihn zum Sparen zu zwingen. Das geht nicht auf und ist widersprüchlich.

Wir haben in den vergangenen Jahren die Steuern massiv gesenkt, über 20 Prozent. Darum haben wir in diesem Bereich heute keinen hohen Handlungsdruck. Wir sind konkurrenzfähig. Und wir wissen ja alle, dass es nicht die Mittelschicht ist, welche am stärksten von solchen Steuerfusssenkungen profitiert, sondern die hohen Einkommen.

Und zum Schluss nochmals zurück zu den Unternehmenssteuern:

Die Steuersenkungsforderungen stützen sich auf Prognosen von neuen Unternehmenssteuern.

Es wird jetzt suggeriert, dass diese neuen Unternehmenssteuereinnahmen auch in den nächsten Jahren in dieser Höhe eintreffen werden.
Diese Zusicherung kann und will die kant. Steuerverwaltung aber nicht abgeben, weil sie sich damit auf sehr dünnes Eis begeben würde.

Und zudem wissen wir, dass diese erhofften Mehreinnahmen 2024 von ein paar wenigen internationalen Unternehmen stammen, die schnell wieder weg sein können, siehe Unilever, also ein erhebliches Klumpenrisiko darstellen.

Das sollten wir uns bei unserem Entscheid über den Steuerfuss bewusst sein.
Mit hohen Steuersenkungen bei den natürlichen Personen begeben wir uns bezüglich künftiger Einnahmen bewusst in eine grosse Abhängigkeit von ein paar wenigen internationalen Konzernzentralen.
Und wir verteilen das Fell des Bären, bevor er wirklich erlegt ist.
Ich finde das mehr als waghalsig.

Darum: Üben wir heute Zurückhaltung bei der Senkung des Steuerfusses.

Generationensolidarität verlangt ein Nein

Leserbrief zur kantonalen Volksabstimmung über die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes

Das Finanzhaushaltsgesetz ermöglicht dem Kanton und den Gemeinden bei Überschüssen in den Abschlüssen, Reserven für finanziell anspruchsvolle Zukunftsaufgaben zu bilden. Damit sollen künftige Generationen entlastet werden. Es geht dabei um Generationenprojekte, zum Beispiel hohe Investitionen in öffentliche Infrastrukturen der Grundversorgung, im Bildungs- und Altersbereich oder um Massnahmen zur Bewältigung der Klimakrise. Aufgrund positiver Jahresabschlüsse waren Kanton, Stadt und Gemeinden in den vergangenen Jahren in der Lage, solche finanzpolitische Reserven zu bilden. Der Regierungsrat hat die Gemeinden öffentlich dafür gelobt, dass sie dabei verantwortungsvoll vorgegangen seien. Er hat sich leider vergeblich gegen die von einer Mehrheit des Kantonsrats beschlossenen Einschränkung des wichtigen Instruments gewehrt. Auch der Verband der Schaffhauser Gemeindepräsidenten wendet sich gegen diese unnötige Beschneidung der Gemeindeautonomie. Zugunsten der Generationensolidarität braucht es jetzt ein Nein der Stimmberechtigten zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes.

Planung Vordere Breite im Kantonsrat

Votum im Kantonsrat vom 28.08.2023 zur Interpellation über den aufgelösten Letter of Intent von Kanton und Stadt zum Zeughausareal

Zuerst teile ich die Einschätzungen von KR Heydecker: Der Gegenstand des Vorstosses hat sich erledigt und es ist für den Baudirektor schwierig, auf heute neu gestellte Fragen im Namen des Gesamtregierungsrats antworten zu können.

Ich muss den Interpellanten enttäuschen: Der LOI wurde nicht aus Angst aufgelöst, sondern weil die Diskussionen im Vorfeld des Vorstosses gezeigt haben, dass verschiedene Themen vermischt wurden, was für den weiteren Planungsprozess nicht zielführend ist.

Insofern bin ich froh, dass wir mit der Auflösung des LOI die Diskussionen jetzt entlasten und versachlichen können.

Die Zuständigkeiten für die raumplanerische Entwicklung der Vorderen Breite sind klar.

Ich bin froh, dass Tim Bucher die Diskussion über die massgeblichen Fragen richtig verortet hat.

Die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im kantonalen Richtplan und im Richtplan Siedlung der Stadt.

Sie können nicht über kantonsrätliche Vorstösse unterlaufen werden.

Gestützt auf die raumplanerischen Grundlagen stehen auf der Vorderen Breite weiterhin das Wohnen und öffentliche Nutzungen im Vordergrund.

Im städtischen Planungsprozess, der – entgegen den Ausführungen des Interpellanten – breit und partizipativ angelegt war und ist, wurde die Synthese der Testplanung unterdessen angepasst und ergänzt:

In Zusammenarbeit mit dem Kanton als Eigentümer des Zeughausareals und unter Einbezug der heutigen Nutzerinnen und Nutzern sowie des QV werden auch Varianten geprüft, bei denen das Museum im Zeughaus in Verbindung mit den vorgesehenen Raumnutzungen erhalten werden könnte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Die weiteren Planungsschritte orientieren sich an den übergeordneten Zielsetzungen von Kanton und Stadt SH.

Und Kanton und Stadt werden bei der Entwicklung der Vorderen Breite als Schlüsselareal der Wohnraumentwicklung weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten.

Und ich kann Sie beruhigen: Stadt wie Kanton sind sich ihrer Verantwortung für die Entwicklung des wichtigen Areals bewusst und werden diese weiterhin sorgfältig und umsichtig vorantreiben.

Deshalb plädiere ich heute dazu, den Ball flach zu halten.

Vom Berg der eine Maus geboren hat

Votum im Kantonsrat vom 05.06.2023 zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden

Votum im KR zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung

Als Vertreter der grössten Gemeinde unseres Kantons war ich Mitglied des Steuerungsausschusses des Projekts und habe mich auch in der SPK eingebracht. Die Erwartungen an die AFE waren hoch, vermutlich zu hoch, darum entspricht das Ergebnis der Vorlage diesen Erwartungen nicht mehr. Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Dimension und Komplexität einzelner grosser Brocken unterschätzt worden sind. Ich will dafür nicht die Regierung allein verantwortlich machen, denn die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben zurecht gefordert, die beiden grossen Pakete Alters- und Spitex-Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung auf der einen Seite, und auf der anderen Seite Sozialhilfe und KESB auszuklammern. Das macht absolut Sinn, denn im Setting dieses Projekts wären diese anspruchsvollen Riesenpakete nicht seriös zu schaffen gewesen. Die grossen Bedenken der Gemeinden waren hier mehr als berechtigt. Sie wehren sich nicht dagegen, diese grossen Brocken vertieft anzuschauen. Aber dafür braucht es einfach mehr zeitliche wie fachliche Ressourcen, also separate Projekte. Ich kann KR Walter Hotz und Christian Heydecker beruhigen: Die Gemeinden haben sich bei vielen Punkten dezidiert eingebracht und die Diskussionen wurden zum Teil sehr kontrovers geführt. Bei der Polizei geht es nicht um eine andere Aufgabenteilung, sondern um einen faireren Kostenteiler für die Stadt und für Neuhausen. Die Stadt hat sich kompromissbereit gezeigt. Leider hat die Zusatzschlaufe bei den Gemeindepräsidenten nicht zu einer Einigung geführt, was ich bedaure. Damit ist die Kostenbeteiligung der Gemeinden aus Sicht der beiden grossen Gemeinden zwar leicht verbessert, aber noch lange nicht gerecht. Er muss deshalb auch künftig in den kantonalen Lastenausgleich einfliessen. In der Vorlage verbleiben einige sinnvolle Entflechtungen in kleineren Bereichen, bei denen weitgehend Einigkeit besteht. Trotzdem werde ich der Vorlage nicht zustimmen, sondern mich enthalten. Warum? Meine Einwände, die auch vom Verband der Gemeindepräsidenten geteilt werden, bleiben bestehen. Es geht um inhaltliche und prozessuale Themen.  Der Kanton setzte Prozessbeteiligten immer wieder unter massiven Zeitdruck, was der Qualität und der breiten Abstützung nicht förderlich war. Trotzdem passierte dann jeweils wieder monatelang nichts. Und der Kanton verletzte bewusst den Projektauftrag: Die Vorlage hätte nämlich vom Steuerungsausschuss verabschiedet werden müssen. Das passierte aber nie. Sie wurde direkt an den Kantonsrat überwiesen. Inakzeptabel bleibt der Einbezug der abgeschlossenen Strassengesetzrevision. Da ging es um eine gerechtere Neuverteilung der zweckgebundenen Fondsgelder aus der Mineralölsteuer. Die Anrechnung in diesem Projekt zugunsten des Kantons war auch im Steuerungsausschuss sehr umstritten. Hier ging es aus Sicht der Gemeinden einzig darum, dem Kanton im Rahmen der AFE Mindereinnahmen anrechnen zu können. Und zu guter Letzt empfinde ich es als nicht fair, dass der Anteil der Stadt an der der Spielbankenabgabe aufgehoben wird. Es widersprich Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, die Standortgemeinde mit einem Anteil an diesen Abgaben für eine Ansiedlung zu ködern, um ihr dann später den Anteil wieder wegzunehmen. Im Hinblick darauf, dass es eventuell eine neue Lizenz für das Casino geben wird, begrüsse ich es, dass es dazu noch einen Gegenantrag geben wird.