Ja zur Zusammenlegung der Friedensrichterkreise, ja zu mehr Bürgernähe und Effizienz

 

Die bisherige Regelung des Justizgesetzes mit vier Friedensrichterkreisen hat sich in den vergangenen Jahren nicht bewährt. Die festen Kleinstpensen von 10% im Kreis Stein am Rhein, 15% im Kreis Reiat und 25% im Kreis Klettgau liessen sich nicht in Übereinstimmung mit der stark schwankenden Geschäftslasten der einzelnen Kreise bringen. Das Obergericht als Aufsichtsinstanz über die Justiz hat dies mehrfach moniert und eine Zusammenlegung mit den 100 Stellenprozenten des Kreises Schaffhausen gefordert. Der Kantonsrat ist diesem Anliegen nun entgegen gekommen. Er hat mit der Anpassung des Justizgesetzes dafür gesorgt, dass die Justizverwaltung einfacher, effizienter und damit auch kostengünstiger wird, weil alle vier Friedensrichter am selben Ort im Zentrum des Kantons lokalisiert sind. Das bringt eine einfachere Koordination unter den Friedensrichtern, schlankere Abläufe und attraktivere Stellenpensen für künftige Rekrutierungen. Die Rechtssuchenden werden von einer höheren Verfügbarkeit und besseren Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes profitieren. Bei Bedarf bleibt es immer noch möglich, an jedem Ort im Kanton einen Augenschein mit anschliessender Verhandlung vorzunehmen. Deshalb sage ich mit Überzeugung Ja zur Vorlage zur Zusammenlegung der Friedensrichterkreise

Ja zu mehr Sicherheit und weniger Atommüll


(anklicken zum Vergrössern)

Für uns Schaffhauserinnen und Schaffhauser geht es beim Entscheid über die Atomausstiegsinitiative um viel: Die Schweizer Atommeiler gehören Teil zu den ältesten der Welt und die bürgerliche Mehrheit im Bundesparlament möchte diese auf unbestimmte Zeit weiterlaufen lassen. Gleichzeitig wehren sich die Betreiber gegen wichtige Sicherheitsauflagen der Atomaufsichtsbehörde ENSI für diese alten Meiler. Das erhöht das Gefährdungspotenzial im Betrieb. Bekanntlich liegt Schaffhausen gefährlich nahe am ältesten dieser Kraftwerke und wäre von einem Unfall in Beznau stark betroffen.

Hinzu kommt, dass mit jedem Jahr, das diese unrentablen Atomkraftwerke weiterlaufen, mehr gefährlicher und noch über zehntausende von Jahren lebensgefährlich strahlender Atommüll anfallen wird. Bis heute ist noch nicht klar, wie dieser Abfall sicher entsorgt und wie das finanziert werden kann. Klar ist hingegen das Risiko, dass er dereinst vor unserer Haustüre im Zürcher Weinland landet. Unter diesen Umständen erscheint ein Ja der Schaffhauser Stimmbevölkerung zum Atomausstieg besonders wichtig – je schneller, desto besser.

Sie drückten dem Kantonsrat den Stempel auf

Eingängige Voten, kontroverse Vorstösse und ja, ein gewisser Unterhaltungswert: Das zeichnet gewiefte Parlamentarier aus. Neun von ihnen prägen das Geschehen im Schaffhauser Kantonsrat.


Artikel anklicken, um pdf zu lesen

Zwei hervorragende Kandidaten

Bei den anstehenden Wahlen besteht die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Regierungsrats politisch wieder etwas ausgewogener abzustützen. Das wäre angesichts der anspruchsvollen Herausforderungen dringend nötig. Die umstrittenen Leistungsabbauten des EP14 im Bildungswesen und bei den Schwächsten unserer Gesellschaft haben das exemplarisch gezeigt. Die Wählerinnen und Wähler haben es jetzt in der Hand, diejenigen Kräfte im Kanton zu stärken, die sich für ein leistungsfähiges Gemeinwesen, für eine offene und solidarische Gemeinschaft, für den sozialen Ausgleich sowie für eine fortschrittliche Umwelt- und Energiepolitik einsetzen. Mit Walter Vogelsanger und Kurt Zubler stehen zwei hervorragende Kandidaten zur Wahl, die mit ihrem erfolgreichen beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Engagement bewiesen haben, dass sie das Rüstzeug für den Regierungsrat mitbringen. Sie werden dafür sorgen, dass unser Kanton auch in Zukunft für alle Bevölkerungsschichten und Generationen lebenswert bleibt. Kurt Zubler braucht es zudem unbedingt im Regierungsrat, damit die Stadt und ihre Bevölkerung auch künftig mit einer starken Stimme in der Kantonsregierung vertreten sind.

Kleine Anfrage: Unternehmenssteuerreform III – Kompensation von Steuerausfällen der Gemeinden

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte vom 17.06.2016 verabschiedet worden. Sollte sie die absehbare Referendumsabstimmung überstehen, ist mit einer Umsetzung im Jahr 2019 zu rechnen. Kernstück der Reform ist die Abschaffung des sogenannten kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Dieser Schritt ist notwendig, weil die steuerliche Bevorzugung von solchen Unternehmen international nicht mehr akzeptiert wird. Mittels neuer steuerlicher Entlastungsmassnahmen (Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer) sollen diese zum Teil recht mobilen Unternehmen in der Schweiz gehalten werden. Da bei den Gewinnsteuereinnahmen von Kanton und Gemeinden der Anteil der Statusgesellschaften im schweizerischen Vergleich sehr hoch ist und diese Unternehmen auch zahlreiche Arbeitsplätze anbieten, bestehen bei der Umsetzung der USRIII im Kanton Schaffhausen nicht nur hohe Chancen, sondern auch entsprechende Risiken. Die Strategie der Regierung zielt darauf ab, neben der Umsetzung der USR III eine erhebliche Reduktion der Gewinnsteuer von 16% auf 12 bis 12.5% für alle Unternehmen zu verwirklichen (Interview mit der Finanzdirektorin in den Schaffhauser Nachrichten vom 15.06.2016).

Die Unternehmenssteuerreform III wird schweizweit gesehen zu Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe führen, denn es ist davon auszugehen, dass die Kantone zur Verhinderung von Abwanderungen        – insbes. von Statusgesellschaften – ihre Steuersätze für alle Unternehmen senken werden. Deshalb hat das Bundesparlament entschieden, die kantonalen Bundessteueranteile von 17.0% auf 21.2% erhöhen. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen für die Kantone abgefedert werden.

Im Bundesparlament war man sich einig, dass die Kantone bei der Umsetzung der Reform den am meisten betroffenen Städten und Gemeinden finanziell spürbar unter die Arme greifen müssten. Die zuständige Bundesrätin sagte in der Verhandlung: „Es ist für den Bund aber selbstverständlich, dass die Interessen der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden, ohne dass wir das jetzt auf Gesetzesstufe noch verankern. (…) Wir gehen alle davon aus, und es muss auch so sein, dass die Kantone bei der Umsetzung die Anliegen der Städte und der Gemeinden berücksichtigen.“ (Ständerat, Wintersession 2015, 8. Sitzung, 14.12.15, 15h15, 15.049).

Die Schaffhauser Gemeinden sind von Veränderungen bei den Unternehmenssteuererträgen zum Teil stark betroffen. Dies wird auch bei der USRIII so sein. Diejenigen Gemeinden, bei denen bisher keine Statusgesellschaften domiziliert waren, werden mit den bisher bekannten Zielsetzungen des Regierungsrats Steuersubstrat verlieren. Für Gemeinden mit Statusgesellschaften gibt es nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, wenn Abwanderungen von bisher begünstigten Unternehmen ausblieben oder sich in kleinem Rahmen hielten, weil diese künftig mehr Steuern zahlen müssten.

Da eine erfolgreiche Umsetzung der USRIII aber nur möglich ist, wenn die Gemeinden mit im Boot sind, braucht es für diese Perspektiven und gewisse Sicherheiten. Der Kanton soll aufzeigen, wie er ihre finanziellen Risiken abfedern will, so wie das der Bund mit den Kantonen gemacht hat. An diesen zusätzlichen Bundessteueranteilen sollen die Gemeinden solidarisch partizipieren können. So ist das im Bundesparlament bei der Reform angedacht worden.

Bisher hat sich der Regierungsrat aber noch nicht klar geäussert, wie er gedenkt, die durch die USR III erwirkten Ausfälle bei den Gemeindesteuern zu kompensieren. Der Verweis darauf, man könne den innerkantonalen Finanzausgleich anpassen, erscheint vage und vermag die kommunale Ebene nicht zu beruhigen.

Es stellen sich deshalb folgende Fragen:

  1. Der Regierungsrat will die Unternehmensgewinnsteuer auf 12 – 12.5 % senken. Welche Berechnungen liegen diesem Szenario zu Grunde (Veränderung Gewinnsteueranteil Statusgesellschaften, Gewinnsteuer übrige Unternehmen, Verlust Arbeitsplätze)?
  2. Ist der Regierungsrat bereit, die Stadt und die Gemeinden bei der Ausarbeitung der Vorlage zur kantonalen Umsetzung der USR III frühzeitig einzubeziehen?
  3. Welche Chancen und Risiken bestehen mit der USRIII für Kanton und Gemeinden? Welche Steuerausfälle drohen? Wie gedenkt der Kanton, die durch die USR III bewirkten Steuerausfälle von Stadt und Gemeinden zu kompensieren?
  4. Wie hoch schätzt die Regierung die Kompensation des Bundes für die Umsetzung der USR III an den Kanton Schaffhausen ein? Welchen Anteil der Bundeskompensation wird er den Gemeinden weitergeben? Welches sollen die Kriterien für die Berechnung sein?