Klimastrategie dringend nötig

Votum anlässlich der Kantonsratssitzung vom 13.09.2021 zur kantonalen Klimastrategie

Wenn man den Kollegen Hirsiger und Hotz zuhört, könnte man den Eindruck erhalten, dass wir ja gar nichts mehr machen müssen, weil wir ja sowieso zu klein sind, um ins Gewicht zu fallen und wir sowieso schon alles richtig machen.

Die Fakten sehen natürlich völlig anders aus: Massgebend für die Klärung der Frage, ob wir vorbildlich also nachhaltig unterwegs sind, misst sich am ökologischen Fussabdruck.

Der ökologische Fussabdruck misst den Verbrauch natürlicher Ressourcen und drückt in globalen Hektaren die Fläche aus, die für die Produktion dieser Ressourcen notwendig wäre. Der ökologische Fussabdruck zeigt auf, welche ökologische Produktionsfläche erforderlich ist, damit eine Region, ein Land oder die gesamte Menschheit die eigenen Bedürfnisse decken und die Abfälle neutralisieren kann. Der ökologische Fussabdruck erlaubt eine hoch aggregierte Aussage darüber, ob die Nutzung des Umweltkapitals nachhaltig ist oder nicht.

Wenn alle wie wir Schweizer leben würden, wäre beinahe dreimal die Erde erforderlich. Das Ungleichgewicht zwischen dem ökologischen Fussabdruck der Schweiz und der weltweiten Biokapazität besteht schon seit Jahrzehnten. Dieser Konsum ist nur dank des Imports von natürlichen Ressourcen und der Übernutzung der globalen Güter (wie Atmosphäre) möglich. Da die Schweiz jedoch 2,8-mal mehr Umweltleistungen und -ressourcen konsumiert als global pro Person verfügbar sind, sind wir noch weit davon entfernt, nachhaltig zu sein. Wir leben somit auf Kosten künftiger Generationen und anderer Erdteile. Das heisst, auch wir müssen Verantwortung übernehmen und uns verbessern. Deshalb sind Massnahmen nötig. Wir können nicht mehr länger die Hände in den Schoss legen und auf andere zeigen.

Konkurrenzfähige Löhne in der Volksschule und im Gesundheitswesen dringend

Votum vom 14.06.2021 bei der Behandlung der Staatsrechnung 2020 im Kantonsrat

Ich möchte die Euphorie über den tollen Abschluss und die Möglichkeit, Geld zu verteilen resp. Reserven zu bilden, nicht stören.
Aber ich fühle mich auch als Gemeindevertreter verpflichtet, an dieser Stelle etwas einzubringen, das nicht nur die Stadt, sondern auch die übrigen Gemeinden stark beschäftigt.
Es geht um eine grosse Herausforderung und eine wichtige Pendenz und Aufgabe, die uns Geld kosten wird und die vom Kanton offenbar verdrängt wird, obwohl Kanton wie Gemeinden stark betroffen sind und dringender Handlungsbedarf besteht.
Es geht um die Qualität unserer Volksschule und unseres Gesundheitswesens, die je länger je mehr unter Druck kommen, wenn nicht endlich die Löhne wieder auf ein konkurrenzfähiges Niveau erhöht werden können.
Die Unterschiede zu unseren Nachbarkantonen sind einfach viel zu hoch.
Sie wissen alle, dass man ennet des Rheins als Lehrperson oder Fachkraft in der Altersbetreuung unterdessen bis Fr. 1’000 pro Monat mehr als im Kanton SH verdient.
Der Rat hat deshalb einen Vorstoss an den Regierungsrat überwiesen.

Wir schreiben in Alterszentren und bei der Spitex Stellen für Fachkräfte aus, die nicht mehr besetzt werden können.
Wir haben Probleme in der Volksschule, wichtige Lehrerstellen mit entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen zu finden.
Diverse Stellen konnten nur noch mit Lehrpersonen besetzt werden, die nicht oder noch nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.

Sie wissen alle, dass ich beste Beziehungen über die Landesgrenze pflege und keine Probleme damit habe, dass wir immer mehr deutsche Mitarbeitende und auch Grenzgänger einstellen müssen, weil wir die entsprechenden Fachkräfte in der Schweiz nicht mehr finden.
Es kann aber nicht sein, dass wir im Kanton SH bald nur noch deutsche Lehrer einstellen müssen, die in der übrigen Schweiz keine Stelle finden.
Und es haben ja nicht nur die Gemeinden in den Alterszentren und bei der Spitex grosse Probleme, Fachkräfte zu rekrutieren. Das Problem ist ja auch im Kantonsspital angekommen.

Gouverner c’est prévoir. Darum meine Frage: Wann macht der Kanton hier nicht endlich vorwärts?
Wie und wann wird der viel zu grossen Gap bei den Löhnen des Gesundheitspersonals und bei den Lehrerlöhnen gegenüber unseren Nachbarkantonen endlich spürbar verkleinert?
Müssen die Gemeinden wieder Gemeindezulagen einführen, um die personellen Ressourcen zur Aufgabenbewältigung zugunsten unserer Bevölkerung gewährleisten zu können?
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen endlich eine Perspektive, wie diese sich stetig verschärfenden Situation bald verbessert werden kann. Und es macht doch Sinn, solche Dinge in Zeiten anzugehen, in denen es dem Kanton finanziell gut geht.
Eigentlich müssten wir auch hier eine finanzpolitische Reserve beschliessen.
Keine Angst: Ich werde keinen Antrag stellen, aber ich möchte Ihnen im Hinblick auf die finanzpolitischen Reserven, die für künftige Herausforderungen eingestellt werden, in Erinnerung rufen, dass uns auch die Entschärfung des Problems der nicht mehr konkurrenzfähigen Löhne in verschiedenen Bereichen wichtiger Leistungen zugunsten unserer Bevölkerung, wiederkehrend viel Geld kosten wird.

Nochmals: Es geht um die Qualität der Volksschule, um die Bildung unserer Kinder und die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung, insbes. um die ambulante und stationäre Behandlung unserer älteren Bevölkerung.
Die Situation ist angespannt und wird absehbar immer anspruchsvoller. Eine Lösung ist nicht absehbar. Das macht mir Sorgen.

Ja zur Generationensolidarität

Leserbrief zur eidg. Volksabstimmung vom 13.06.2021 über das CO2-Gesetz

Mit 14 Tonnen CO2 pro Kopf im Jahr gehört unser CO2-Ausstoss zu den höchsten weltweit. Auch die Schweiz muss deshalb im Kampf gegen den Klimawandel ihre Verantwortung wahrnehmen. Am 13. Juni haben wir es alle in der Hand, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten.
Das vorliegende CO2-Gesetz ist ein politischer Kompromiss des Bundesparlaments, hinter dem fast alle Parteien, die Wirtschaft, die Umweltverbände, die Wissenschaft, aber auch Kantone, Städte und Gemeinden stehen. Denn wir müssen den CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren. Dazu braucht es dieses Gesetz, das nach dem Verursacherprinzip funktioniert: Umweltfreundliches Verhalten soll dank Anreizen gefördert und klimaschädliches Verhalten unattraktiver werden. Nur so können die irreversiblen Schäden des bedrohlich fortschreitende Klimawandels noch verhindert werden. Je länger wir zuwarten, je teurer wird es für unsere Kinder und Enkel. Ein Ja zum CO2-Gesetz ist also auch ein Beitrag zur Generationensolidarität.

Warum die Stadt das CO2-Gesetz braucht

Votum anlässlich der Medienkonferenz des Komitees „Ja zum CO2-Gesetz vom 17.05.2021 im Druckwerk

Die Stadt Schaff­hausen ist wie andere grosse und mittelgrosse Städte besonders vom Klimawandel betroffen. Deshalb empfiehlt der Stadtrat wie viele andere Stadtregierungen und wie der Schweizerische Städteverband die Ja-Parole zum CO2-Gesetz.

Aufgrund grosser versiegelter Flächen sind Städte Hitzeinseln und wegen der hohen Bevölkerungsdichte besonders empfindlich gegenüber Extremwetter­ereignissen und klimatische Effekten. Es drohen erhebliche Zusatzkosten für die Klimaanpassung und den Schutz der öf­fentlichen Gesundheit. Zudem ist Schaffhausen von den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf den Rhein sowie auf dessen Flora und Fauna besonders betroffen. Die Fischsterben 2003 und 2018 haben auch die Bevölkerung aufgerüttelt. Als Mehrheitseignerin des Flusskraftwerks ist die Stadt zudem durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Abflussmengen des Rheins und damit auf die Stromproduktion direkt betroffen.

Mit dem CO2-Gesetz wird eine einheitliche nationale gesetzliche Grundlage geschaffen, um die angestrebten Reduktionsziele des Bundesrats und des Klimaübereinkommens von Paris zu erreichen. Ein nationaler Rahmen stärkt die lokalen Aktivitäten für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.Dies ist wichtig für die Städte wie SH, welche die Aufgaben und Herausforderungen im Energie- und Klimabereich sehr ernst nehmen und das nicht erst seit den Klimademos.
Sie hat den Tatbeweis schon mehrfach erbracht und ist aktuell daran, die politischen Weichen für die Zukunft verantwortungsvoll in die richtige Richtung zu stellen.

Zur Erinnerung: SH hat sich bereits vor 30 Jahren als erste Energiestadt Europas und seit 2004 als Energiestadt Gold committet. Vor 10 Jahren hat die städtische Stimmbevölkerung zum 25-Mio. Rahmenkredit für erneuerbare Energien deutlich Ja gesagt. Zudem hat die Energiewende und die Bekämpfung des Klimawandels auch in der Eignerstrategie 2019 für die Städtischen Werke SH POWER ihren Niederschlag gefunden.2020 haben wir mit der Unterzeichnung der Klima- und Energiecharta der Städte und Gemeinden ein weiteres Zeichen gesetzt, dass wir uns für einen wirkungsvollen Klimaschutz einsetzen wollen. Ein wichtiger Meilenstein wird die 30 Mio.-Rahmenkreditvorlage für regenerative Wärme- und Kälteverbünde vom 13.04.2021 sein. Sie basiert auf dem stadträtlichen Energierichtplan 2019. Wir brauchen im dicht besiedelten Raum wie der Altstadt dringend eine Alternative zu den fossilen Brennstoffen.

Mit der Elektrifizierung der vbsh, dem Gesamtverkehrskonzept vom 09.03.2021 und der Vorlage zur Förderung der Elektromobilität vom 23.03.2021 haben wir im Mobilitätsbereich, dem zweiten grossen CO2-Emittenten neben dem Gebäudebereich, dieses Jahr Pflöcke eingeschlagen.

Und die Klimastrategie der Stadt ist in Arbeit. Sie soll noch dieses Jahr präsentiert werden.
Die Anstrengungen für eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik haben auch bei den Legislaturschwerpunkten 2021-24, die wir letzte Woche präsentiert haben, einen hohen Stellenwert erhalten.
Mit unseren Anstrengungen nehmen wir die Aufträge aus den übergeordneten Staatsebenen auf und leisten in unserem Handlungsbereich einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen für eine Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 und für Netto Null bis 2050.

Das CO2-Gesetz hat also grosse Bedeutung für die Stadt SH. Sie wird ihre Klimaziele vor allem durch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung und Steigerung der Elektromobilität erreichen. Das CO2-Gesetz schafft die finanziellen Rahmenbedingungen für die dafür erforderlichen Förderinstrumente.

Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gestärkt. Dadurch können Gebäude klimafreundlich saniert, Ladestationen für Elektroautos gebaut, Elektrobusse im öffentlichen Verkehr mitfinanziert sowie Wärmeverbünde gefördert werden.

Davon kann die Stadt Schaffhausen profitieren, denn all das sind Vorhaben, welche wir uns vorgenommen hat. Die Mittel aus dem Klimafonds bieten zudem Investitionsanreize und Potenzial für eine verstärkte lokale Wertschöpfung.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, dem CO2-Gesetz zuzustimmen. Für die Klimaziele der Stadt Schaffhausen wird das CO2-Gesetz das wichtige Fundament sein, auf das sie bauen kann.

Polizeigesetz im Kantonsrat

Bericht des Kommissionspräsidenten vom 10.05.2021 im Kantonsrat

Die Spezialkommission hat die Vorlage des Regierungsrates vom 1. Dezember 2020 betreffend Teilrevision Polizeigesetz am 26. Februar 2021 sehr konstruktiv und sachbzogen beraten. Besten Dank dafür den Kommissionskolleginnen und Kollegen.

Ein Dank geht auch an die zuständige Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, die uns die Vorlage umfassend vorgestellt und erläutert hat. Sie wurde dabei unterstützt von Departementssekretärin Natalie Greh sowie von Ronny Fischer, Chef Kriminalpolizei Schaffhauser Polizei und von Ejup Aziri, Digitale Ermittlung/Forensik SHPol.

Danken möchte ich auch Luzian Kohlberg, stv. Sekretär des Kantonsrats, für die professionelle Begleitung und Protokollierung der Sitzung.

Da ich davon ausgehe, dass Sie unseren Kommissionsbericht gelesen haben, gehe ich heute nur noch kurz auf die Ausgangslage und das Ergebnis der Kommissionsberatung ein.

Im Wesentlichen geht es darum, dass der Kanton Schaffhausen seine Verantwortung, die sich aus seiner Zuständigkeit zur Verfolgung der digitalen Kriminalität ergibt (Art. 57 Abs. 2 BV), schnellstmöglich wahrnimmt.
Bisher konnte er davon profitieren, dass der Bund in diesem Bereich im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit den Kantonen, die Vorermittlungen übernommen hat.

Dies ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr so.

Der Bund übernimmt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten nur noch gewisse Support- und Koordinationsfunktionen, insbes. im überkantonalen und transnationalen Bereich.

Somit ist unser Kanton gefordert sich bei der Bekämpfung der digitalen Kriminalität mehr zu engagieren, insbes. bei den Vorermittlungen bei der Internet- und Pädokriminalität.

Um dies in einer rechtsstaatlich korrekten Form tun zu können, braucht es eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz.

Diese Anpassung haben die meisten Kantone unterdessen vorgenommen, um verdeckte Observationen, Fahndungen und Vorermittlungen präventiver Natur zu ermöglichen.

Zudem hat sich mittlerweile eine bundesgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an diese Instrumente entwickelt, die sich stark an die Anforderungen an die entsprechenden Instrumente im strafprozessualen Bereich anlehnt.

Es geht dabei vor allem um die Anforderungen an die räumlichen und zeitlichen Begrenzungen der Massnahmen, den Rechtsschutz der Betroffenen sowie die Einhaltung des Bestimmheitsgebotes und des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Der Kanton Schaffhausen muss hier also nichts mehr neu erfinden, sondern kann sich auf Bestehendes resp. eine gefestigte Gerichtspraxis – auch zur Scheizerischen Strafprozessordnung – abstützen.

Das Ergebnis – die Bestimmungen zur polizeiliche Observation, zur verdeckten Vorermittlung und zur verdeckten Fahndung – liegt Ihnen nun in Form der neuen Art. 24 f – h des Polizeigesetzes vor.

Daraus erklärt sich auch, dass die Kommission an diesen Bestimmungen der Vorlage nichts mehr geändert hat. Ich empfehle Ihnen, es der Kommission gleich zu tun. 

Die digitale Kriminalität umfasst ja diverseste Handlungsweisen wie Phising, Sextortion, Cybergrooming etc. etc.

Aufgrund einer eindrücklichen Live-Demo eines polizeilichen Cyber-Ermittlers der Schaffhauser Polizei stand in der Kommission die Bekämpfung der Pädokriminalität im Zentrum.

Auf erschütternde Weise wurde uns anschaulich aufgezeigt, wie Kinder und Jugendliche in gängigen Chatforen im Internet von Pädophilen mit klarer Zielsetzung, sich für sexuelle Handlungen mit ihnen zu treffen, angegangen werden.

Mangels genügender gesetzlicher Grundlagen sind hier die präventiven Ermittlungsmöglichkeiten der Schaffhauser Polizei aber massiv erschwert bis verunmöglicht, weil insbes. die nötigen Bestimmungen zur verdeckten Fahndung und polizeilichen Observation, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, fehlen.

Das ist mehr als stossend, angesichts der wachsenden Bedeutung der Internet- und Pädokriminalität in unserer digitalisierten Welt und insbes. auch wegen den schweren Folgen pädosexu­eller Übergriffe auf Kinder und Jugendliche. Der Handlungsbedarf ist dringend.

Das ist mit ein Grund, weshalb die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist und ihr, wie auch dem Beschluss betreffend Personalbestand der Schaffhauser Polizei, der sich auf Art. 13 des Polizeigesetzes stützt, einmütig zugestimmt hat.

Bei Letzterem geht es darum, die personellen Ressourcen der Schaffhauser Polizei um zwei auf digitale Kriminalität spezialisierte Personen zu erhöhen. Diese Erhöhung ist gerade auch im Vergleich mit anderen Kantonen sehr moderat, aber dringend nötig, wenn wir bei der Verfolgung solcher Delikte glaubwürdig bleiben wollen.

Und das sage ich Ihnen jetzt alles nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als ehemaliger Strafverfolger mit über 20 Jahren Fronterfahrung, insbes. auch bei der Verfolgung von Delikten gegen Kinder und Jugendliche, auf die ich spezialisiert war. 

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Änderungen des Polizeigesetzes sowie dem Beschluss betreffend Polizeibestand zuzustimmen und gleich die zweite Lesung der Gesetzesänderung anzuschliessen, damit die Anpassungen schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden können, um die Schaffhauser Polizei von den Fesseln, die sie bei der Bekämpfung der Internetkriminalität noch beeinträchtigt, zu entledigen.

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion:

Die SP-/Juso-Fraktion wird der Teilrevision des Polizeigesetzes zustimmen, weil es nicht sein kann, das der Schaffhauser Polizei wichtige Instrumente vorenthalten werden, die sie für eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und damit auch der Pädokriminalität benötigt.