Vaterschaftsurlaub stärkt Familienfreundlichkeit

Die Schweiz weist punkto Familienfreundlichkeit im Vergleich mit dem europäischen Umland immer noch einen erheblichen Rückstand auf. Es erstaunt darum nicht, dass die Geburtenrate bei uns zu tief ist, was uns spürbare demografische Nachteile bringt. Ein Baustein bei der nötigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bildet der Vaterschaftsurlaub. Der kleine Schritt in die richtige Richtung, der mit der Bundesvorlage vollzogen werden kann, ist wirtschaftlich tragbar, auch für KMUs. Deshalb stimme ich am 27. September mit Überzeugung Ja zu einem Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen für alle.

Zerstörerische Initiative schadet der Wirtschaft

Georg Fischer, Unilever oder IWC: Das sind nur drei von vielen renommierten Unternehmen, die ihren Sitz in Schaffhausen haben. Seit jeher gilt unser Kanton als wichtiger Industriestandort, der Spitzenprodukte herstellt und ins nahe und ferne Ausland exportiert. Damit dies auch in Zukunft möglich ist, sind unsere Firmen auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Von grosser Bedeutung sind dabei die bilateralen Verträge. Sie stellen sicher, dass unsere Firmen einen barrierefreien Zugang zur EU und damit zur wichtigsten Handelspartnerin haben.

Am 27. September könnte damit Schluss sein. Dann nämlich stimmt die Schweiz über die Kündigungsinitiative der SVP ab. Bei der Vorlage handelt es sich um einen direkten Angriff auf den bilateralen Weg. Denn klar ist: Sollte die zerstörerische Initiative angenommen werden, verlieren wir nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern zahlreiche weitere wirtschaftliche Vorteile.

Gerade in Krisenzeiten wie jetzt sind unsere Unternehmen besonders auf stabile Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Die planlose Kündigung der Bilateralen hingegen bringt Unsicherheit und Destabilisierung. Wer das nicht will, sagt am 27. September überzeugt NEIN zur radikalen Kündigungsinitiative. Das hilft unseren Unternehmen und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze in unserem Kanton.

Erfolgsgeschichte fortschreiben

Das Wirtschaftsförderungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Viele spannende Unternehmen konnten dank diesem seit 1999 unterstützt werden. Das trug dazu bei, dass in unserem Kanton viele wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden. Nun ist diese Regelung 2019 ausgelaufen. Um die Erfolgsgeschichte weiterschreiben zu können, braucht es einerseits eine Verlängerung und andererseits eine Anpassung der Regelung, damit künftig auch innovative Jungunternehmen gefördert werden können, welche die Konkurrenzfähigkeit des Kantons stärken. Zudem sollen bei der Vergabe der Gelder neu auch die Klimaziele berücksichtigt und die Transparenz erhöht werden. Alles gute Gründe, welche für ein Ja der Stimmberechtigten zur Revision des Wirtschaftsförderungs­gesetzes sprechen.

Drei neue Ersatzmitglieder für die KESB

Weil die Präsidentin der Justizkommission mit einer der Kandidierenden befreundet ist, befindet sie sich bei diesem Geschäft im Ausstand. Deshalb werde ich als Vizepräsident der Justizkommission Ihnen den Wahlvorschlag kurz erläutern.

Wie Sie dem Kommissionsbericht vom 27.04.2020 entnehmen können, ist Ende 2019 ein Ersatzrichter und Anfang 2020 eine Ersatzrichterin der KESB zurückgetreten.
Sie vertraten die Fachrichtungen Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Psychologie sowie den Fachbereich Recht. Entsprechend wurden die Stellen ausgeschrieben.

5 der 25 Bewerbungen wurden in die zur Wahlvorbereitungskommission erweiterte Justizkommission zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dabei haben uns zwei Kandidatinnen und ein Kandidat mit hoher Fach- und Sozialkompetenz überzeugt. Zwei auch aufgrund ihrer breiten Erfahrung. Alle drei sind aufgrund ihrer aktuellen beruflichen Verpflichtungen gut verfügbar.

Die Schaffhauserin Elisabeth Müller ist ein grosser Glücksfall für die KESB: Sie verfügt über einen Master in Jura und über einen in Psychologie. Zudem bringt sie eine grosse Berufserfahrung als Psychologin mit und sie wird mit ihrer Familie nächstens wieder nach Schaffhausen ziehen.

Der Jurist Raphael Krawietz bringt als Leiter des Rechtsdienstes der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau profunde juristische Kenntnisse in den Rechtsgebieten mit, die für die KESB wichtig, mit, insbesondere auch im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung.

Und Ana Lea Ferreira aus Marthalen ist eine junge Sozialarbeiterin, die uns mit ihrem frischen und engagierten wie kompetenten Auftritt überzeugt hat.

Die Referenzen von allen drei Vorgeschlagenen waren einwandfrei.

Weil die KESB darauf angewiesen ist, kurzfristig auf Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter zurückgreifen zu können, vor allem bei nicht planbaren Fällen wie den fürsorgerischen Unterbringungen, macht es Sinn, über einen Pool gut verfügbarer Ersatzrichterinnen und -richter aus den drei Fachbereichen zu verfügen.

Deshalb schlägt ihnen die Wahlvorbereitungskommission vor, nicht bloss die beiden freien Ersatzrichterstellen wieder zu besetzen, sondern noch eine dritte Person zu wählen. Finanziell spielt das keine Rolle, da die Ersatzmitglieder einzelfallweise aufgeboten und nur dafür entschädigt werden. 

Wie Sie dem Bericht entnehmen konnten, hält eine nicht vorgeschlagene Person, die von der Wahlvorbereitungskommission nicht zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wurde, ihre Kandidatur aufrecht. Deren Dossier stand den Kantonsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung beim Amt für Justiz und Gemeinden zur Einsicht offen.

Die Wahlvorbereitungskommission schlägt Ihnen einstimmig Elisabeth Müller, Raphael Krawietz und Ana Lea Ferreira als Ersatzmitglieder der KESB.

Ich schliesse gleich noch die Fraktionserklärung meiner Fraktion an: Sie wird den Wahlvorschlag der Justiz- resp. Wahlvorbereitungskommission einstimmig unterstützen.  

Entsorgungspflichtigen dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen!

Es geht bei der Verantwortung der Entsorgungspflichtigen nicht nur um die Gewährleistung der Sicherheit als Primat bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Lagerung von radioaktiven Abfälle, die sehr teuer wird. Es geht auch um die Abgeltungen der von einem Standort für ein Atomendlager negativ betroffenen Regionen. Und es besteht nach wie vor das Risiko, dass auch Teile des Kantons Schaffhausen dazu gehören. Das soll 2024 entschieden werden.

Im Interesse der Bevölkerung des Kantons Schaffhausen und ihrer Standortgemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz Zürich-Nordost muss der Kanton ein grosses Interesse daran haben, dass sich die Entsorgungspflichtigen nicht aus ihrer Verantwortung stehlen können. Genau dafür gibt es unterdessen konkrete Anhaltspunkte. Die 800 Mio. Franken, welche der Bundesrat bestätigt hat, werden in Frage gestellt. Deshalb ist es eminent wichtig, dass der Kanton in dieser Frage Klartext spricht und damit auch den potenziell von einem Atomendlager betroffenen Schaffhauser Gemeinden den Rücken stärkt. Sonst schneidet er sich langfristig ins eigene Fleisch. Das wäre fatal.