Nein zur Aushöhlung des Rechtsstaats

Ausländer die schwerwiegende Straftraten begehen, sollen ausgeschafft werden. Das ist richtig so. Dafür braucht es aber keine Durchsetzungsinitiative, denn das Bundesparlament hat die Ausschaffungsinitiative korrekt umgesetzt, nämlich so, dass sie nicht in Konflikt mit der geltenden Verfassung und völkerrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes gerät. Die Durchsetzungsinitiative hingegen verletzt elementare Verfassungsgrundsätze und versucht die Gewaltenteilung auszuhebeln. Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sind bewusst gewollt. Die Initianten orchestrieren das alles mit populistischer Rhetorik wie dem „Kampf gegen die Diktatur der Richter“. Diese Wortwahl erinnert in erschreckender Weise an die Gleichschaltung der Justiz in den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland. Klar ist, dass die Annahme dieser Initiative unserem Land nicht nur politischen, sondern auch wirtschaftlichen Schaden zufügen würde. Darum sprechen sich auch die wichtigsten Wirtschaftsverbände dagegen aus.

Nein zur Verkehrslawine durch Schaffhausen

Die zweite Gotthardröhre steht in eklatantem Widerspruch zum Alpenschutz, weil sie das Verlagerungsziel beim Schwerverkehr torpediert und zu massivem Mehrverkehr auf der Nord-Süd Achse führt. Davon wird auch Schaffhausen betroffen sein. Der A4-Fäsenstaubtunnel wird noch schneller an seine Kapazitätsgrenzen gelangen. Er muss schon heute über 29‘000 Fahrzeuge
pro Tag schlucken. Beim Gotthard sind es durchschnittlich „nur“ 17‘000 pro Tag. Die Beschleunigung des Verkehrswachstums durch eine zweite Röhre am Gotthard wird zu einer erheblichen Mehrbelastung unserer Stadt führen. Sie kostet zudem 3 Milliarden Franken mehr als eine sinnvolle Tunnelsanierung mit einer Verladestation. Dieses Geld wird fehlen, wenn es um die zweite Röhre am Fäsenstaub und um die Entschärfung wesentlich gravierenderer Verkehrsprobleme in den Agglomerationen des Mittellandes geht, wo die Pendler täglich im Stau stehen. Deshalb sage ich Nein zur 2. Röhre am Gotthard.

Bevölkerung entlasten – AHV sichern

Heute besitzen die reichsten 2 % der Bevölkerung gleich viel Vermögen wie die restlichen 98 %. Das hat auch damit zu tun, dass schweizweit rund 67 Milliarden pro Jahr mehrheitlich steuerfrei vererbt werden. Zudem wurde die Bildung riesiger Vermögen in den vergangenen Jahrzehnten steuerlich massiv begünstigt: Kapitalsteuer, Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Versicherungsstempel wurden abgeschafft. Die Dividendenbesteuerung wurde halbiert und die Unternehmenssteuerreform II erlaubt Grossaktionären jährlich Milliarden steuerfreie Einkommen. Allein das Dividenden­steuer­privileg hat zu grossen Löchern bei der öffentlichen Hand geführt, aber auch zu mehreren hundert Millionen Ausfällen bei der AHV. Wie werden diese Löcher nun gestopft? Zum Ausgleich müssen Mehrwertsteuer erhöht, die Lohnnebenkosten hinaufgeschraubt und mehr Gebühren erhoben werden. Auch die Erhöhung des AHV-Alters steht zur Diskussion. Das alles trifft vor allem den Mittelstand und die unteren Einkommensschichten. In dieser Situation macht eine moderate Erbschaftssteuer auf extrem hohe Nachlässe ab 2 Millionen resp. bei Ehepaaren ab 4 Millionen Sinn. Sie würde bei der AHV zu Mehreinnahmen von 4 Milliarden pro Jahr führen und damit einen gerechten Beitrag zur Entlastung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung leisten. Entgegen der Propaganda der Initiativegegner werden Arbeitsplätze von KMUs durch die Erbschaftssteuerinitiative nicht gefährdet, weil das Bundesparlament für solche Fälle einen hohen Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz festlegen kann.

Mehr erneuerbare Energie sichert Arbeitsplätze

Der Kernenergieausstieg ist beschlossen und eine Notwendigkeit, gerade für unsere Region, die sich zu Recht gegen ein atomares Endlager wehrt. Die wegfallende Atomenergie kann schrittweise ersetzt werden, wenn die Energieeffizienz und die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöht werden. Das passiert aber nicht von allein. Es braucht Massnahmen, um das zeitgerecht zu erreichen. Solche haben der Regierungs- und der Kantonsrat nun verabschiedet. Darin enthalten ist eine bescheidene und bis 2020 befristete Förderabgabe, welche auf dem Stromverbrauch erhoben wird. Die damit erzielten Einnahmen kommen denjenigen zugute, die in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren. Zusätzlich könnten jährlich zwei Millionen Franken Bundesgelder abgeholt werden. Mit diesen Mitteln würden bei uns wichtige energetische Investitionen in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken pro Jahr ausgelöst. Das würde angesichts der Frankenaufwertung für dringend nötige Aufträge für das regionale Gewerbe sorgen. Mit einem Ja zur Revision leisten wir also nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern machen auch noch einen Schritt Richtung sicherer und unabhängigerer Energieversorgung. Nutzen wir diese Chance!

Ungerechte Begünstigung von Ausländern

Alle sind vor dem Gesetz gleich, nur manche etwas gleicher, nämlich die pauschalbesteuerten Ausländer. Sie werden nicht nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie die Inländer besteuert, sondern nach einem intransparenten Modell, das an einen minimalen Lebensaufwand sowie allenfalls weitere Faktoren anknüpft. Damit können superreiche Ausländer Millionen Steuern sparen. Diese Pauschalbesteuerten dürften nach Gesetz in der Schweiz keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Nachdem aber Leute wie der russische Investor Viktor Vekselberg, alles andere als ein stiller Pensionär, pauschal besteuert werden, verkommt dieses Instrument immer mehr zu einem Steuervermeidungsinstrument. Die Begünstigung von Ausländern gegenüber Inländern ist stossend. Darum wurde die Pauschalbesteuerung im Kanton Schaffhausen abgeschafft. Es ist Zeit, dieses Instrument schweizweit zu beerdigen. Unser Land hat mehr zu bieten und sollte endlich damit aufhören, superreiche Ausländer mittels fragwürdiger Steuermodellen anzulocken.