Neues Ausbildungszentrum belebt das Herblingertal

Tele D Beitrag vom 18.06.2021 über Ansiedlung des Schulungszentrums Schweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt im Herblingertal

«Wichtige Belebung für Schaffhausen»

Interview Schaffhausen24/Schaffhauser Bock vom 21.06.2021 zum neuen Angebot im Kornhaus am Herrenacker

(Yves Keller) Am Planungsprozess des Angebots im «Haus der Wirtschaft» war auch Stadtpräsident Peter Neukomm beteiligt. Er lobt das moderne Konzept, hat aber auch einen Kritikpunkt.

Ein regnerischer Vormittag. Leicht geduckt, aber schnellen Schrittes geht der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm auf die grosse Eingangstür des «Haus der Wirtschaft» zu. Drinnen sind an diesem Morgen noch einige Arbeiter am Werk, die Tische sind noch in Schutzfolie eingepackt. Peter Neukomm entledigt sich seines Mantels und schaut sich um: «Ich bin sehr froh, dass in diesen wunderbaren Räumlichkeiten wieder etwas Schönes entsteht. Darauf haben wir bei der Stadt sehnlichst gewartet.» Da, wo früher «Schaffhauserland Tourismus» und der «Branchenverband Schaffhauser Wein» einquartiert waren, entsteht ein neuer, moderner Begegnungsort mit einem Bistro, einer grossen News-Leinwand, einem Fanshop von Sportvereinen und Möglichkeiten für Geschäftssitzungen. Etwas, das es in dieser Art in Schaffhausen noch nicht gibt, attestiert auch Peter Neukomm: «Das Konzept eines offenen Begegnungsraumes für Wirtschaft, Sport und Kultur finde ich sehr gelungen. Dieser historische Raum ist wie gemacht für einen solchen Treffpunkt.» Nicht nur von der grossen Leinwand ist er angetan, sondern auch von den einzelnen Arbeitsinseln, kleinen Stoffboxen, in denen Gäste ruhig arbeiten können. «Ich kann mir gut vorstellen, dass Leute, die das Homeoffice unterdessen satt haben, dieses Angebot in diesem speziellen Ambiente nutzen werden.»

Feierabend geniessen

Während dem Interview schaut Peter Neukomm immer wieder an den dicken Holzbalken nach, hoch zur Decke. Aber nicht nur der historische Innenraum ist für ihn ein wichtiges Argument dafür, dass hier wieder ein öffentlich zugänglicher Raum entsteht, auch der Aussenbereich lade förmlich dazu ein: «Hier draussen unter den Bäumen einen lauschigen Sommerabend zu geniessen und dabei ein Glas Wein zu trinken, ist äusserst schön. Ich sehe es auch als Aufwertung für den ganzen Platz und es kann auch eine Chance für die umliegenden Restaurants sein, dass die Leute zuerst im ‹Haus der Wirtschaft› einen Apéro nehmen und danach fürs Nachtessen in ein benachbartes Restaurant gehen.» Peter Neukomm gibt auch zu bedenken, dass der Herrenacker grösser ist als der Bundesplatz in Bern, weshalb ein weiteres Gastro-Angebot wichtig sei: «Je mehr solche Belebungspunkte es um den Platz herum gibt, desto attraktiver wird der Herrenacker. Deshalb hat die Stadt grosses Interesse daran, dass hier ein gutes Konzept umgesetzt wird.»

Längst nötiger Fanshop

Als sportbegeisterter Mensch habe er auch grosse Freude daran, dass es im Haus der Wirtschaft einen Fanshop gibt, in welchem sich unter anderem Teams wie der VC Kanti, die Kadetten oder der FCS präsentieren werden. Fanshops seien im Ausland schon längst üblich, aber in der Stadt Schaffhausen fehlte ein solcher bisher, konstatiert Peter Neukomm: «Nach den Cupsiegen der Kanti-Girls und der Kadetten ist ein solcher Fanshop jetzt umso wichtiger.» Nach einer kurzen Pause fügt er an: «Ein Manko sehe ich im ganzen Konzept hier im ‹Haus der Wirtschaft› allerdings. Im Fanshop fehlt eine Mannschaft: Der Hamburger Sportverein, HSV.» Nochmals eine kurze Pause. Dann lacht der Hamburg-Fan Peter Neukomm vergnügt. Bleibt zu hoffen, dass das neue Café im «Haus der Wirtschaft» erfolgreicher sein wird als Peter Neukomms HSV in den letzten zwei Saisons. 

Warum es den Bürgerrat nicht mehr braucht

Stellungnahme des Stadtrats vom 22.06.2021 im Grossen Stadtrat zur Motion Urs Tanner „Bürgerrat abschaffen – Einbürgerungsverfahren verschlanken.“

Grossstadtrat Urs Tanner beantragt mit seiner Motion vom 21. Oktober 2020 die Abschaffung des Bürgerrates mit dem Ziel, das Einbürgerungsverfahren zu verschlanken.

Dies erfordert eine Anpassung der Stadtverfassung (Art. 56 und Art. 57).

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats dazu wie folgt Stellung:

Zuerst ein paar Bemerkungen zur Ausgangslage und zum heutigen Prozessablauf:

Gemäss Art. 97 des kantonalen Gemeindegesetzes (SR 120.100) können die Gemeindeverfassung ein Organ einsetzen, das auf Antrag des Gemeinderats den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erteilt.

Die Stadt hat diese Möglichkeit wahrgenommen: Nach Art. 56 der Stadtverfassung hat sie mit dem Bürgerrat, der aus 15 Mitgliedern besteht, eine Bürgerkommission i.S.v. Art. 98 Abs. 3 Gemeindegesetz installiert.

Für diese Wahl verfügen die Fraktionen des Grossen Stadtrates über ein Vorschlagsrecht (Art. 3 Einbürgerungsverordnung; RSS 125.1). Die Aufgaben des Bürgerrates sind in der Einbürgerungsverordnung näher geregelt. Dem Bürgerrat stehen neben den Entscheiden über die Bürgerrechtsgesuche auch die Entscheide über die Erteilung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Schaffhausen zu.

Ein Ehrenbürgerrecht wurde in den letzten 25 Jahren nicht erteilt, sollte dies wieder einmal zur Diskussion stehen, könnte der Entscheid auch vom Stadtrat gefällt werden.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (BüG; SR 141.0) per 1. Januar 2018 wurden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung klarer und auch strenger formuliert (Art. 9 bis 12).

Dies macht sich bei den Vorstellungsgesprächen bemerkbar, die schon heute unter der Leitung des Stadtrates und im Beisein von drei Delegierten des Bürgerrates stattfinden. Der Stadtrat musste seit der Einführung des neuen Gesetzes nur vereinzelt Gesuche zurückstellen, was darauf zurückzuführen ist, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen schon bei der Gesuchstellung weitestgehend erfüllt sind.

Die Fachspezialistin Einbürgerungen bei der Stadtkanzlei bereitet sämtliche Gesuche gewissenhaft und professionell vor und nimmt bei Problemen oder Mängeln, die eine Bürgerrechtserteilung in Frage stellen könnten, schon im Vorfeld mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern das Gespräch auf.

Aufgrund dieser Ausgangslage mussten seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision, also in den vergangenen drei Jahren, weder der Stadtrat noch der Bürgerrat ein Gesuch ablehnen.

Der Bürgerrat entscheidet heute jeweils auf Antrag des Stadtrates über die Einbürgerungsgesuche.

Nachdem die Einbürgerungskandidatinnen- und kandidaten das Vorstellungsgespräch vorbehaltlos absolviert haben und der Stadtrat dem Gesuch entsprochen hat, besteht auf der Stufe Bürgerrat schliesslich kaum noch Ermessenspielraum für eine abweichende Beurteilung oder Ablehnung.

Daher ist die Aussage des Motionärs zutreffend, dass seit der Bürgerrechtsrevision an den Bürgerratssitzungen nur noch wenig bis kein Diskussionsbedarf besteht.

Im vereinfachten Verfahren, d.h. bei Einbürgerungswilligen, welche acht obligatorische Schuljahre in der Schweiz absolviert haben, entscheidet schon heute der Stadtrat allein über die Einbürgerungsgesuche.

Die Vorstellungsgespräche finden jeweils unter der Leitung eines Stadtratsmitgliedes und der Fachspezialistin Einbürgerungen der Stadtkanzlei statt.

Inhaltlich gestalten sich die Gespräche genau gleich wie beim ordentlichen Verfahren. Massgebend dafür ist ein vom Bund vorgegebenes Fragenraster.

Dieses Verfahren hat sich bestens bewährt, so dass es problemlos auch bei den ordentlichen Verfahren angewendet werden kann.

Nun zum Anliegen der Motion und was eine Änderung des Prozesses bedeuten würde:

Der Bürgerrat tagt heute in der Regel drei bis viermal pro Jahr, je nach Anzahl der Gesuche.

Pro Sitzung erhalten die Bürgerratsmitglieder ein Sitzungsgeld von 130 Franken, das Präsidium eines über 260 Franken.

Wie erwähnt, nimmt jeweils eine Delegation von drei Mitgliedern des Bürgerrates an den Vorstellungsgesprächen teil, die von einem Stadtratsmitglied geleitet und von der Fachspezialistin Einbürgerungen der Stadtkanzlei betreut werden.

Pro Jahr finden ca. 8 – 10 Vorstellungsgespräche statt. Insgesamt werden somit rund 12’000 Franken Sitzungsgelder an die Bürgerratsmitglieder ausbezahlt.

Bei einer Abschaffung des Bürgerrates würden diese Sitzungsgelder entfallen resp. könnten eingespart werden.

Wie eine aktuelle Umfrage in anderen Städten ergeben hat, geht der Trend schweizweit klar in die Richtung, welche die Motion fordert: Heute sind in vielen Städten und Gemeinden die Exekutiven allein für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig.

Im Kanton Zürich übernehmen bereits in 121 von 162 Gemeinden bereits die Stadt- und Gemeinderäte diese Aufgabe.

Das gilt auch für Städte wie Fribourg, Biel oder Aarau.

Auch innerhalb des Kantons Schaffhausen entscheiden heute bereits in einigen Gemeinden der Stadt- bzw. Gemeinderat über Einbürgerungen, so z.B. in Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Gächlingen, Hemishofen, Lohn, Stetten, Trasadingen und Stein am Rhein.

Auf der kantonalen Ebene hat sich das Einbürgerungswesen in ähnliche Richtung entwickelt: Vor einigen Jahren gab es noch die vom Kantonsrat gewählte Petitionskommission, welche für die Vorberatung der kantonalen Einbürgerungen zuständig war. Diese Kommission wurde jedoch mit der Revision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes per 1.1.2007 aufgehoben und seither ist der Regierungsrat für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig.

Die Gesuche werden vom Amt für Justiz vorbereitet und dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet. Das Verfahren hat sich bewährt.

Durch eine Abschaffung des Bürgerrates könnte das Einbürgerungsverfahren verschlankt werden, was für die Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten positive Auswirkungen hätte.

Bei einer Anpassung des Verfahrens an dasjenige bei den vereinfachten Einbürgerungen könnten die sehr langen Wartezeiten im ordentlichen Verfahren verkürzt werden, da der Stadtrat direkt nach dem Vorstellungsgespräch über die Einbürgerung entscheiden könnte.

Momentan kommt es jeweils zu einer Wartezeit von zwei bis drei Monaten, bis der Bürgerrat wieder zusammenkommt und entscheidet, was die sowieso schon sehr lange Gesamtdauer des Verfahrens unnötig verlängert.

Dies ist zuweilen auch für Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten zu Recht nur schwer nachvollziehbar.

Mit dieser Vereinfachung könnte die Stadt ein Signal für eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung aussenden.

Mit dem Wegfall von 3 bis 4 Bürgerratssitzungen würde die Stadtkanzlei zudem eine kleine Entlastung erfahren.

Die allfällige Befürchtung, dass mit einer Abschaffung des Bürgerrats der Einbürgerungsprozess demokratisch weniger legitimiert wäre, erweist sich als unbegründet, da es sich beim Stadtrat, der ja schon bei den vereinfachten Einbürgerungen allein entscheidet, um ein direkt demokratisch gewähltes Gremium handelt, dessen Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des heutigen Bürgerrats ist der Stadtrat sogar direkt vom Volk gewählt.

Zudem bleibt auch für ihn der Entscheidungsspielraum sehr klein, weil die Einbürgerungsvoraussetzungen im neuen Bürgerrecht sehr strikte vorgegeben sind.

Wie einleitend erwähnt mussten seit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision weder der Stadtrat noch der Bürgerrat ein Gesuch ablehnen.

Der Stadtrat ist die richtige Behörde für den Einbürgerungsentscheid. Warum?

Weil es sich bei der Einbürgerung nicht mehr um einen politischen Entscheid, sondern um einen rechtsanwendenden Verwaltungsakt handelt.

Diese rechtliche Qualifikation gilt seit einem Leitentscheid des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003 und wurde seither x-mal bestätigt.
Ich zitiere hierzu das Bundesgericht aus einem Urteil vom 09.07.2003 (BGE 129 II 232):

«In der Vergangenheit wurden Einbürgerungsentscheide überwiegend als politische Entscheide verstanden. (…) Diese Auffassung kann heute nicht mehr aufrechterhalten werden: In Einbürgerungsverfahren wird über den rechtlichen Status von Einzelpersonen entschieden. Das Einbürgerungsverfahren wird auf Gesuch des Bewerbers eingeleitet. In diesem Verfahren wird insbesondere abgeklärt, ob der Bewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, d.h. es erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung. Das Verfahren endet mit der Erteilung des Bürgerrechts oder der Abweisung des Gesuchs, d.h. einer individuell-konkreten Anordnung, die alle Merkmale einer Verfügung erfüllt».

Auch, wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, muss die zuständige Behörde die einschlägigen Verfahrensbestimmungen und den Anspruch der Bewerberinnen und Bewerber auf möglichste Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere im Bereich des Datenschutzes, beachten; sie darf weder willkürlich noch diskriminierend entscheiden.Sie muss ihr Ermessen pflichtgemäss, nach Sinn und Zweck der Bürgerrechtsgesetzgebung ausüben. Es handelt sich somit materiell um einen Akt der Rechtsanwendung. Das heisst auch, dass die Gesuchsteller im Einbürgerungsverfahren über Parteistellung verfügen: Sie haben Anspruch auf einen Entscheid über ihr Gesuch, d.h. auf verfügungsmässige Erledigung des Einbürgerungsverfahrens.

Und als Partei eines Verwaltungsverfahrens haben die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und auf eine Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 BV), insbesondere, wenn ihr Gesuch abgewiesen wird.

Für den Stadtrat und die Verwaltung gehören solche rechtsanwendenden Verfügungen zum Tagesgeschäft.

Darum sind sie auch im ordentlichen Einbürgerungsverfahren wesentlich besser geeignet, solche Entscheide zu fällen, als reine Laien- oder Milizgremien.

Weil ordentliche Einbürgerungsentscheide noch eine gewisse politische Sensibilität verlangen, wird der Stadtrat in der Umsetzung prüfen, wie durch den Beizug zusätzlicher Personen aus der Verwaltung oder aus dem Grossen Stadtrat zu den Vorstellungsgesprächen, die Wahrnehmung des verbleibenden Ermessensspielraums breiter abgestützt werden könnte, ohne dafür eine eigenständige Behörde zu installieren.

In der städtischen Einbürgerungsverordnung könnte geregelt werden, dass in den Anträgen an den Stadtrat zu den Einbürgerungsgesuchen Transparenz hergestellt wird, indem die Haltung aller an den Vorstellungsgesprächen Beteiligten offen zu legen wäre.

Fazit: Aufgrund der Entwicklung der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung und damit in der Praxis gemachten Erfahrungen erachtet der Stadtrat das Anliegen der Motion als berechtigt.

Es gibt keine gewichtigen Gründe, welche eine weitere Ungleichbehandlung des ordentlichen und vereinfachten Einbürgerungsverfahrens rechtfertigen würden.

Deshalb macht es Sinn, wenn die Exekutive nicht nur für die vereinfachten, sondern auch für die ordentlichen Einbürgerungsverfahren zuständig ist, zumal es sich bei den Einbürgerungsentscheiden in beiden Verfahren um rechtsanwendende Verwaltungsakte handelt.

Der Stadtrat ist deshalb bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Damit könnten nicht nur Sitzungsgelder eingespart werden, sondern auch Verwaltungsabläufe bürgerfreundlich optimiert werden.

Sinnvollerweise wird eine solche Verfassungsrevision, welche Auswirkungen auf eine gewählte Behörde haben, auf einen Legislaturwechsel hin geplant.

Das heisst, die Abschaffung des Bürgerrats würde bei einer Überweisung des Vorstosses und einer erfolgreichen Volksabstimmung auf die Legislatur 2025 – 2028 vollzogen.

Um allenfalls verbleibenden Bedenken Rechnung zu tragen, sind wir gerne bereit, im Rahmen der Umsetzung Modelle zu prüfen, wie die Vorstellungsgespräche durch den Beizug weiterer Personen etwas breiter abgestützt werden könnten.

Freudentag für die Stadt und die ganze Region

Begrüssungsansprache vom 18.06.2021 anlässlich der Schlüsselübergabe für das neue Bildungszentrum des Schweizerischen Fachverbands Betriebsunterhalt, Sektion Zürich, im Herblingertal

Ich begrüsse Sie im Namen von 37’092 Schaffhauserinnen und Schaffhauser ganz herzlich hier im Herblingertal.

Es ist nun bereits das dritte Mal innerhalb eines Jahres, dass ich in diesem Prozess mit dabei sein kann.
Ich habe mich als Vertreter der Standortgemeinde – zusammen mit der Wifö und dem Kanton – von Beginn weg mit Herzblut eingebracht, um das Vorhaben des SFB zu unterstützen, seine Ausbildungsstätte hierher zu verlegen.

Aufgrund der gefällten Entscheide zugunsten von Schaffhausen gehe ich jetzt mal davon aus, dass unser Engagement der wichtigen Überzeugungsarbeit innerhalb des Verbands zumindest etwas mitgeholfen hat.

Für die Stadt Schaffhausen und die ganze Region ist heue ein Freudentag.
Wir feiern mit der symbolischen Schlüsselübergabe den erfolgreichen Abschluss eines wichtigen Ansiedelungsprozesses.

Die neue Ausbildungsstätte wird nicht nur dem Industriegebiet Herblingertal und dem Quartier Herblingen einen wertvollen Entwicklungsschub bringen.Für die Stadt war es wichtig, dass nach dem Abzug von Marquard diese grosse Liegenschaft schnellstmöglich wieder mit neuem Leben gefüllt werden kann.
Der Stadtrat ist darum sehr glücklich darüber, dass das geklappt hat.
Das neue Ausbildungszentrum, das über 1’000 junge Menschen aus 8 Kantonen und dem Fürstentum hierherbringen wird, passt bestens in unsere Planungen im Herblingertal, welches über ein grosses Entwicklungspotenzial verfügt.
Das sehen übrigens auch der Kanton und der Bund so, werden doch verschiedene Verkehrserschliessungsprojekte über das Aggloprogramm gemeinsam finanziert.

Wenn Sie sich hier im Herblingertal umschauen, sehen Sie, dass auf verschiedenen Grundstücken investiert und gebaut wird.
Neue Unternehmen, ein Hotel und das Sicherheitszentrum des Kantons sind am Entstehen.
Und vor kurzem konnte der neu sanierte Herblinger Markt wiedereröffnet werden.
Last not but least kann im benachbarten Stadion zum Glück weiterhin Spitzenfussball gespielt werden. Das sollte auch für die dortigen Mantelnutzungen ein gutes Signal sein.

Liebe Vertreterinnen und Vertreter des SFB: Sie sehen, Sie kommen zu einem guten Zeitpunkt nach Schaffhausen.
Bei uns wird investiert und das zeigt, dass nicht nur wir an den Standort glauben.
Ich bin überzeugt, dass der SFB seinen Entscheid für das Herblingertal, das direkt am Rand unserer wunderbaren Naherholungsgebiete grenzt, nicht bereuen wird.
Und für alle Zürcher, die jetzt vielleicht den Abzug aus dem Kanton Zürich bedauern mögen, wiederhole ich gerne, was ich letztes Mal an dieser Stelle gesagt habe:
Die Stadt, die Schaffhauser Agglogemeinden und der Kanton Schaffhausen sind bekennende Mitglieder der Greater Zürich Aerea und der Metropolitankonferenz Zürich.
Insofern erweist sich der Zuzug der SFB-Sektion Zürich mit angeschlossenen Kantonen nach Schaffhausen nicht als Abkehr, sondern nur als Umzug innerhalb des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich.

Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, allen, die mitgeholfen haben, dieses Projekt erfolgreich umzusetzen, ganz herzlich zu danken.
Ein besonderer Dank geht natürlich an das Präsidium des SFB Sektion Zürich, Urs Lichtensteiger und Roy Bruderer sowie an den Geschäftsführer Manfred Schmid.
Diese drei Treiber haben ja starke SH-Wurzeln und kennen darum die Vorzüge unserer Stadt und Region bestens, was sicher viel geholfen hat.
Ein Dank geht an die Firma Marquard als Verkäuferin des Areals und vor allem an die Jakob und Emma Windler Stiftung, heute vertreten durch den Stiftungsratspräsidenten Dr. Bernard Aebischer, für ihren wertvollen Projektbeitrag.
Und schlussendlich danke ich auch dem Kanton und der Wirtschaftsförderung, die mit uns zusammen am gleichen Strick gezogen haben.

Nun wünsche ich dem SFB im Namen des Stadtrats einen erfolgreichen offiziellen Start im Herblingertal und freue mich auf viele, gut ausgebildete Fachleute, die hier ihr berufliches Know How erwerben werden.
Auch die Stadt als Arbeitgeberin wird künftig auf sie angewiesen sein. 

Den Jungen den Virus des Theaters eingeimpft

Begrüssung vom 14.06.2021 in der Kammgarn anlässlich der Verleihung des Georg Fischer Kulturpreises der Stadt Schaffhausen 2020 an Jürg Schneckenburger

Ich freue mich, Sie im Namen der Stadt und als Präsident der Stiftung des Georg Fischer Kulturpreises der Stadt Schaffhausen hier in der Kammgarn begrüssen zu dürfen.

Sie alle wissen, dass dieser Anlass eigentlich schon im letzten November hätte stattfinden sollen, aber wie so vieles Opfer der Corona-Pandemie geworden ist.

Jetzt freuen wir uns umso mehr, dass es doch noch geklappt hat und wir nach dieser langen Corona-Durststrecke wieder für solche Veranstaltungen zusammenkommen können.

Wir sind heute hier, um den wichtigsten Kulturpreis der Stadt Schaffhausen zu verleihen, der mit Fr. 15’000 dotiert ist.

Er wird vom Stiftungsrat der Stiftung Georg Fischer Preis seit 1952 in der Regel alle zwei bis drei Jahre an Kulturschaffende mit Wirkungs- oder Herkunftsort Schaffhausen verliehen.

Der Stiftungsrat, der vom Stadtpräsidenten präsidiert wird, setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:

–   unser Vizepräsident Roland Gröbli, Generalsekretär VR Georg Fischer AG, der heute geschäftlich entschuldigt ist

–   Ursula Stamm-Keiser, Buchhändlerin und Mitorganisatorin der Schaffhauser Buchwochen

–   Bea Schäfli, Unternehmerin und Vizepräsidentin Kunstverein

–   Dr. Daniel Leu, Bio-Chemiker/Coach/Vermittler/Mitbegründer Kulturzentrum Kammgarn

–   Jens Lampater, Leiter städtischer Kulturdienst und Quästor des Stiftungsrats.

Sie erinnern sich vielleicht: Die letzten Preisträgerinnen waren 2016 die Musikerin und Komponistin Helena Winkelmann und 2018 die Konzept- und Installationskünstlerin Daniela Keiser.

Heute ehren wir einen Mann, der nicht nur in der Schaffhauser Theaterszene ein Urgestein, ja eine eigentliche Institution darstellt.

In der Ausgabe der schaffhauser az vom 2. Juli 2020 hiess es, der Preisträger sei ein „mehr als würdiger Anwärter für diese Anerkennung und aus dem hiesigen Bühnenschaffen nicht mehr wegzudenken.“

Genauso sah es auch der Stiftungsrat.

Entsprechend fiel die Wahl leicht: An seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 hat er einstimmig und ohne lange Diskussion beschlossen, Jürg Schneckenburger den Preis 2020 zu verleihen und zwar „in Anerkennung seines langjährigen, herausragenden Engagements als freischaffender Regisseur, Dramaturg und Theaterpädagoge.“

Jürg Schneckenburger, Volksschullehrer und studierter Theaterpädagoge, hat in der ganzen Schweiz über 90 Theateraufführungen mit Berufs-, Laien- und Jugendensembles inszeniert, darunter auch mehrfach das Schaffhauser Sommertheater. Er liebt und lebt das Theater bis heute.

Besondere Verdienste erwarb er sich aus Sicht der Stiftung, indem er in den vergangenen Jahrezehnten unzählige junge Schaffhauserinnen und Schaffhauser mit dem Theatervirus infiszierte, insbesondere über den Jugendclub momoll theater.

Dank seinem Herzblut und seiner erfolgreichen Art, die Leidenschaft für das Theater zu vermitteln, gab er vielen jungen Menschen etwas Wichtiges mit auf ihrem Lebensweg, das mit Sicherheit auch deren Persönlichkeitsentwicklung positiv geprägt hat.

Denn wie sagt es doch Bertold Brecht so schön: «Alle Künste, also auch das Theater, tragen bei zur größten aller Künste, der Lebenskunst».

Es gibt also gute Gründe, weshalb der Ausgezeichnete heute diesen Preis erhält.

Dies werden wir im Rahmen der Laudatio von jemandem hören, der Jürg seit vielen Jahren gut kennt, weil er mit ihm an der pädagogischen Hochschule SH zusammenarbeitet.

Es ist Thomas Meinen, Rektor der PH, Dozent für Bildung und Erziehung sowie Mitglied des Hochschulrats.

Bevor er das Wort ergreifen wird, gibt es aber noch weitere spannende Beiträge, auf die wir uns freuen dürfen.

Damit gebe ich die Bühne frei und wünsche Ihnen allen noch einen unterhaltsamen Abend, vor allem unserem Preisträger.

Lieber Jürg, geniesse es, Du hast es mehr als verdient!