Respekt und Anstand in der Ratsdebatte

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.12.2023 zur Interpellation von Grossstadträtin Livia Munz „Gesprächskultur im Grossen Stadtrat“

Da sich die Interpellation von Grossstadträtin Livia Munz zum Thema der Gesprächskultur im Grossen Stadtrat in erster Linie an den Grossen Stadtrat selbst richtet, nimmt der Stadtrat nur kurz Stellung. Die Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats macht nur wenige Vorgaben zur Gesprächskultur. In Art. 40 Abs. 3 heisst es: «Wer spricht, soll bei der Sache bleiben, schriftdeutsch sprechen und sich der Kürze befleissigen. Entfernt sich eine Rednerin oder ein Redner vom Verhandlungsgegenstand oder verletzen sie den parlamentarischen Anstand, werden sie von der Sitzungsleitung ermahnt, zur Sache zu sprechen.» Aus Sicht des Stadtrats bezieht sich die Formulierung «bei der Sache bleiben» nebst dem Was auch auf das Wie. Die Ausführungen sollen sachlich vorgetragen werden. Das impliziert, dass persönliche Angriffe, respektlose oder verletzende Äusserungen – wie Vorwürfe der Hinterlist, wie wir sie heute wieder gehört haben – zu unterlassen sind.  Als Politikerinnen und Politiker bzw. Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssen wir uns bewusst sein, dass mit unserem demokratischen Auftrag Verantwortung einhergeht. Wir sind beauftragt, tragfähige Lösungen für die Herausforderungen unserer Stadt und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu finden. Das erfordert teils zähe Auseinandersetzungen und ein hartes Ringen um mehrheitsfähige Lösungen. Dies muss aber immer mit dem nötigen Respekt und Anstand erfolgen. Alles andere ist für die Erfüllung des demokratischen Auftrags nicht zielführend. Im Zentrum muss also das Ziel stehen, die Stadt gemeinsam voranzubringen und weniger, persönlich höchstmögliche Medienpräsenz zu erreichen. Denn eine kultivierte Debattenführung im Grossen Stadtrat verhindert Politikverdrossenheit und erleichtert damit auch das Finden potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten für das Stadtparlament. In diesem Sinne begrüsst der Stadtrat, dass sich der Grosse Stadtrat mit seiner Debattenkultur befasst, gerade auch im Hinblick auf das anstehende Gesamterneuerungswahljahr und es passt ja auch im Vorfeld von Weihnachten. Idealerweise verständigen sich die Mitglieder des Rats auf einen respektvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch, dass man seinen Ratskolleginnen und -kollegen, wie auch den Mitgliedern des Stadtrats –  bei allen Meinungsverschiedenheiten in der Sache – attestiert, dass sie sich nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl der Stadt einsetzen, wie das alle bei der Inpflichtnahme durch das Gelübde nach Art. 2a der Geschäftsordnung gelobt haben. 

Einbürgerungsverfahren verschlanken

Interview Radio Munot zu Verschlankung des Einbürgerungsverfahrens in der Stadt vom 15.12.2023

Radio Munot Interview vom 15.12.2023 zum Anhören (Audiodatei)

Wer sich in der Stadt Schaffhausen einbürgern lassen will, soll in Zukunft weniger lang auf einen Entscheid warten müssen. Das sagt der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm im Interview mit Radio Munot. Der Stadtrat plant eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens. In Zukunft soll sich der Stadtrat um alle Einbürgerungen kümmern. Momentan ist der so genannte Bürgerrat noch für einen Teil der Einbürgerungen zuständig.

Stadt als FrontRunner ausgezeichnet

Das Bundesamt für Energie hat die Stadt Schaffhausen als besonders ambitioniert in der Energie- und Klimapolitik ausgezeichnet

Zurückhaltung bei Steuersenkungen

Votum in der Budgetdebatte des Kantonsrats vom 20.11.2023

Gerne beteilige ich mich auch noch an diesen Steuer-Bazar-Diskussionen.
Ich unterstütze die vorsichtige Haltung des RR, der zu Recht zur Zurückhaltung bei den Steuersenkungen mahnt.
Denn er weiss, wie volatil und wie schwierig vorauszusagen die Unternehmenssteuererträge sind. Wir haben das in den vergangenen Jahren erlebt. Längerfristige Prognosen über ein Jahr hinaus sind Glaskugellesen.

Die Forderungen nach hohen Steuerfusssenkungen sind darum kurzsichtig und widersprechen der Generationensolidarität, weil sie künftigen Generationen den finanziellen Handlungsspielraum markant reduzieren.
Denn Sie wissen alle, wie schwierig es ist, den Steuerfuss wieder zu erhöhen, wenn es nötig wird.
Vorher gibt es Leistungsabbauten zulasten der Bevölkerung, welche Gift für unsere Standortattraktivität sind.

Unbestritten ist, dass die Herausforderungen der Zukunft sehr hoch und die damit verbundenen Mehrausgaben absehbar sind:

Demografische Entwicklung, Fachkräftemangel, Teuerung, Umbau der Energieversorgung, Klimakrise, NFA, Spitalneubau etc. etc. Die Liste ist lang und die Unsicherheiten hoch.

Dazu kommen unbekannte Auswirkungen der Entscheide des runden Tisches der OECD-Steuerreform wie auch spürbar höhere Personalausgaben, insbes. aus der aufgegleisten Personalgesetzrevision mit den neuen Funktionsbewertungen.

Zudem wollen wir mehr Unternehmen, mehr Arbeitsplätze, mehr Arbeitskräfte, mehr Familien in SH.

Der RR soll gemäss kant. Entwicklungsstrategie kräftig in die Standortfaktoren investieren, um insbes. junge Familien zu uns zu locken.

Damit gibt es zwangsläufig höhere Anforderungen an den service public, insbes. im Bildungsbereich und bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung.

Gleichzeitig wird jetzt gefordert, dem Kanton finanzielle Mittel wegzunehmen, um ihn zum Sparen zu zwingen. Das geht nicht auf und ist widersprüchlich.

Wir haben in den vergangenen Jahren die Steuern massiv gesenkt, über 20 Prozent. Darum haben wir in diesem Bereich heute keinen hohen Handlungsdruck. Wir sind konkurrenzfähig. Und wir wissen ja alle, dass es nicht die Mittelschicht ist, welche am stärksten von solchen Steuerfusssenkungen profitiert, sondern die hohen Einkommen.

Und zum Schluss nochmals zurück zu den Unternehmenssteuern:

Die Steuersenkungsforderungen stützen sich auf Prognosen von neuen Unternehmenssteuern.

Es wird jetzt suggeriert, dass diese neuen Unternehmenssteuereinnahmen auch in den nächsten Jahren in dieser Höhe eintreffen werden.
Diese Zusicherung kann und will die kant. Steuerverwaltung aber nicht abgeben, weil sie sich damit auf sehr dünnes Eis begeben würde.

Und zudem wissen wir, dass diese erhofften Mehreinnahmen 2024 von ein paar wenigen internationalen Unternehmen stammen, die schnell wieder weg sein können, siehe Unilever, also ein erhebliches Klumpenrisiko darstellen.

Das sollten wir uns bei unserem Entscheid über den Steuerfuss bewusst sein.
Mit hohen Steuersenkungen bei den natürlichen Personen begeben wir uns bezüglich künftiger Einnahmen bewusst in eine grosse Abhängigkeit von ein paar wenigen internationalen Konzernzentralen.
Und wir verteilen das Fell des Bären, bevor er wirklich erlegt ist.
Ich finde das mehr als waghalsig.

Darum: Üben wir heute Zurückhaltung bei der Senkung des Steuerfusses.

Generationensolidarität verlangt ein Nein

Leserbrief zur kantonalen Volksabstimmung über die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes

Das Finanzhaushaltsgesetz ermöglicht dem Kanton und den Gemeinden bei Überschüssen in den Abschlüssen, Reserven für finanziell anspruchsvolle Zukunftsaufgaben zu bilden. Damit sollen künftige Generationen entlastet werden. Es geht dabei um Generationenprojekte, zum Beispiel hohe Investitionen in öffentliche Infrastrukturen der Grundversorgung, im Bildungs- und Altersbereich oder um Massnahmen zur Bewältigung der Klimakrise. Aufgrund positiver Jahresabschlüsse waren Kanton, Stadt und Gemeinden in den vergangenen Jahren in der Lage, solche finanzpolitische Reserven zu bilden. Der Regierungsrat hat die Gemeinden öffentlich dafür gelobt, dass sie dabei verantwortungsvoll vorgegangen seien. Er hat sich leider vergeblich gegen die von einer Mehrheit des Kantonsrats beschlossenen Einschränkung des wichtigen Instruments gewehrt. Auch der Verband der Schaffhauser Gemeindepräsidenten wendet sich gegen diese unnötige Beschneidung der Gemeindeautonomie. Zugunsten der Generationensolidarität braucht es jetzt ein Nein der Stimmberechtigten zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes.