Digitalisierung des Kantonsrasts als Chance nutzen

Kantonsratssitzung vom 07.12.2020: Begründung der Motion „Einführung eines elektronischen Ratsinformationssystems“

«Schaffhausen ist auf Kantons- und Gemeindeebene bei den Führenden im eGovernment und schafft sich dadurch Standort- und Wettbewerbsvorteile.»

Mit diesem Zitat auf der Homepage des Kantons bekennt sich der Regierungsrat dazu, dass unser Kanton bei der Digitalisierung eine Vorreiterrolle spielen soll, weil – und ich zitiere nochmals: «es die Transparenz erhöht, die Vernetzung fördert, die Zusammenarbeit erleichtert und damit für Kanton, Stadt und Gemeinden, für die Öffentlichkeit, die Wirtschaft und die Bevölkerung einen Mehrwert bringt». Ende Zitat.

Um das Ziel des Kantons zu erreichen, soll die KSD möglichst viele innovative eGovernment-Services aufbauen und anbieten.
Ein wichtiges Standbein dabei bildet das Schaffhauser Bürgerportal mit seinen E-Services. Mit der E-ID konnte bereits ein wichtiger Meilenstein gesetzt werden.

Die Zielsetzung des Regierungsrats zur Digitalisierung beinhaltet grosse Chancen für unseren Standort.
Das sieht auch die Wirtschaftsförderung von Kanton und Stadt SH bei ihren Bemühungen für die Standortentwicklung so.
Gemäss ihrer Strategie, soll sich Schaffhausen als Anwendungsregion für neue Technologien positionieren und innovative Unternehmen in Stadt und Kanton ansiedeln.
Dafür braucht es ein innovationsfreundliches Klima und die Offenheit für neue Wege und Technologien in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.
Ich erhoffe mir heute diese Offenheit auch von Ihnen, vom Kantonsrat.

Digitale Technologien und Anwendungen bieten neue Lösungswege und fördern die Vernetzung.
Diese Vorteile zeigen sich im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie sehr konkret.
Dabei sind Digitalisierung und Technologien nie Selbstzweck, sondern immer Instrumente im Dienste der Menschen.
Das muss auch für ein elektronisches Ratsinformationssystem gelten.
Es soll für den Kantonsrat und für die Öffentlichkeit einen Mehrwert generieren.

Sie werden es kaum glauben, aber mein erster Versuch, die Ratsarbeit zu digitalisieren, datiert aus dem Jahr 2001, ist also bald 20 Jahre alt.
Ich war damals Präsident des Grossen Stadtrats und versuchte die beiden Ratsbüros davon zu überzeugen, ein elektronisches Ratsinformationssystem einzuführen.
Die beiden Ratsbüros kamen damals zum Schluss, dass es sinnvoll wäre, wenn der Grosse Stadtrat und der Kantonsrat das gemeinsam einführen würden.
Diese Verknüpfung brachte das Projekt aber zum Scheitern, weil man im Kantonsrat noch bis zur Pensionierung der damaligen Ratssekretärin zuwarten wollte. Und wir warten leider noch heute…

Unterdessen sind viele Parlamente auf kommunaler, aber auch auf kantonaler Ebene in unserem Land viel weiter als wir.
Dabei sind Standardsysteme im Einsatz, welche ein ganzes Arsenal an wertvollen Instrumenten bieten, um die Parlamentsarbeit zu vereinfachen, effizienter und ressourcenschonender zu machen.
Eine elektronische Geschäftsverwaltung umfasst u.a. die Aktenführung, die Ablaufsteuerung und die Termin- und Pendenzenkontrolle von Geschäften.
Jedes Mitglied hat jederzeit und von überall her Zugriff auf alle nötigen Dokumente und Geschäfte.
Kollaborationsplattformen vereinfachen die Erarbeitung von Kommissionsberichten, also die kommissionsinterne Kommunikation, aber auch die Kommunikation des Rats mit Verwaltung und Regierung.
Effiziente Suchmaschinen erleichtern das Auffinden von Dokumenten, nicht nur für die Kantonsratsmitglieder, sondern auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger etc. etc.

Wie sieht nun die Situation bei uns aus?
Es werden heute immer noch «Tonnen» Papier herumgeschickt und die elektronische Kommunikation läuft ausschliesslich über E-Mail.
Das ist völlig überholt, ineffizient und auch nicht wirklich rechtssicher.

Dass es auch anders geht, zeigen die Exekutiven von Kanton und Stadt.
Regierungsrat und Stadtrat werden für sich auf nächstes Jahr das mobile Sitzungsmanagement einführen.
Jedes Exekutivmitglied kann dann die Sitzungen auf einem Tablet vorbereiten und dabei mit einem Stift Dokumente bearbeiten, ohne kiloweise Papier mit sich schleppen zu müssen.
So wird unterdessen nicht nur in vielen Exekutiven und Legislativen gearbeitet, sondern auch in der Privatwirtschaft.
Ich kann nicht verstehen, weshalb das in unserem Parlament nicht möglich sein sollte.

Natürlich soll die Einführung eines solchen Systems pragmatisch erfolgen.
Die Software muss benutzerfreundlich sein und es braucht in einer Transformationsphase eine gute Einführung.
Ich könnte mir vorstellen, dass während einer noch zu bestimmenden Übergangsfrist zweispurig gefahren wird.
So könnten die Skeptiker «verträglich» an das System herangeführt werden.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich bei einer solchen Umstellung schon bald niemand mehr vorstellen kann, so zu arbeiten, wie wir das heute tun.
Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Parlamenten.

Die Stadt hat bereits entschieden, dass sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung eines Standardsystems für die neue Website auch ein Ratsinformationssystem für den Grossen Stadtrat evaluieren wird.
Ich finde, dass der Kantonsrat hier unbedingt nachziehen sollte.
Wir sollten heute den Auftrag dazu erteilen.

Ich freue mich jetzt zu hören, wie das Büro und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich zu meiner Motion stellen.
Immerhin hat das Büro meinen Vorstoss ernst genommen und eine Umfrage bei den Ratsmitgliedern durchgeführt.
Das hat mich sehr gefreut, auch wenn die Fragestellungen zum Teil etwas suggestiv und die Antworten insgesamt nicht wirklich aussagekräftig waren.

Es wäre schön, wenn wir heute, nach 20 Jahren Wartezeit, Nägel mit Köpfen machen und zeigen könnten, dass auch der Kantonsrat die Digitalisierung nutzt, um seine Arbeit effizienter und transparenter zu gestalten.
Es ist auch höchste Zeit, dass unser öffentlicher Auftritt als Parlament zeitgemässer wird. Das Live-Streaming war ein erster Schritt. Machen wir heute den zweiten!

Politik + Theater

Podcast „Drehbühne“ des Stadttheaters Schaffhausen vom 22.11.2020 mit Christian Jott Jenni, Gemeindepräsident St. Moritz, Opernsänger, Entertainer und mit Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen

Eröffnung Tourismus-Besucherzentrum

Schaffhauser Bock vom 26.11.2020

Die Grenzlage inspiriert mich mehr als das Zentrum

Interview im Schaffhauser Magazin vom 28.11.2020 zum Jubiläum 975 Jahre Stadt Schaffhausen

Einmalzulage für das städtische Personal

Stellungnahme des Stadtrats in der Budgetdebatte des Grossen Stadtrats vom 24.11.2020 zur Vorlage „Einmalzulage für das städtische Personal“ vom 18.08.2020

Ich begründe Ihnen heute im Namen des Stadtrats die Vorlage zur Einmalzulage für das Personal zulasten der Rechnung 2020. Dazu muss ich kurz ausholen:

Der Stadtrat steht in der Verantwortung, damit die städtischen Leistungen zu Gunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft in möglichst hoher Qualität erbracht werden.
Das erwarten die Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt zu recht von uns.
Dies ist aber nur möglich, wenn wir dafür über genügend qualifiziertes Personal verfügen und dieses auch halten können.

Und da stehen wir vor einer grossen Herausforderung: Stadt und Kanton haben nicht nur wegen dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung ein Rekrutierungsproblem, sondern auch wegen den nicht mehr konkurrenzfähigen Löhnen.
Wenn Lehrer oder Fachkräfte im Gesundheitswesen bis zu Fr. 1’000 pro Monat weniger verdienen als ihre Berufskolleginnen und -kollegen auf der anderen Seite des Rheins in den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich, ist das ein Gap, der viel zu gross ist.
Dieses Problem muss möglichst zeitnah angegangen werden, denn es wird sich absehbar weiter verschärfen, zumal in der nächsten Legislatur bei uns viele Leistungsträger der Babyboomer-Generation in Rente gehen werden.
Das hat auch der Kantonsrat eingesehen. Deshalb wurden dieses Jahr mehrere Vorstösse zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen an den Regierungsrat überwiesen.
Der Stadtrat ist in dieser Frage auch aktiv geworden: Er wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche eine Attraktivierung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals prüfen soll. 

Der Stadtrat hat in seinem Zuständigkeitsbereich in der ablaufenden Legislatur diverse Schritte zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen des städtischen Personals unternommen.

Beim Lohn steht aber vor allem der Grosse Stadt im Rahmen seiner Budgetkompetenz in der Verantwortung. Wie wir wissen, braucht es mind. 1% Lohnsummenentwicklung, damit unser Lohnsystem einigermassen funktioniert und wir im Vergleich mit der Konkurrenz im Arbeitsmarkt – und das sind eben nicht die Branchen, die jetzt unter Corona leiden – nicht weiter an Boden verlieren.
Die anspruchsvollere Rekrutierungssituation, gerade auch in für den Service public wichtigen Bereichen wie z.B. der Altersbetreuung oder bei der Energie- und Wasserversorgung, schlägt sich in offenen Stellen und höheren Rekrutierungskosten nieder. Sie werden das dann in der Rechnung 2020 sehen.

Diese schwierige Ausgangslage ist bei der Beurteilung der Lohnmassnahmen im Zusammenhang mit dem Budget 2021 zu berücksichtigen. Der Stadtrat hat das gemacht.

Auch wenn wir die im Finanzplan vorgesehene 1% Lohnsummenentwicklung für individuelle Lohnentwicklungen unserer Leistungsträger aus finanziellen Gründen nicht vollziehen können, haben wir beschlossen, die Mitarbeitenden am hervorragenden Jahresergebnis 2020 – wir werden voraussichtlich einen Überschuss von über 20 Mio. erzielen – einmalig zu beteiligen.
Dies auch im Wissen, dass div. Mitarbeitende – nicht nur im Gesundheitswesen – unter erschwerten Bedingungen der 1. Corona-Welle ausserordentliche Leistungen erbracht haben.
Und jetzt zu den Fake News, der Stadtrat beabsichtige, die Einmalzulage mit der Giesskanne auszurichten. Ich weiss nicht, wo das in der Vorlage steht. Deshalb halte ich jetzt nochmals – auch zuhanden des Protokolls fest, dass der Stadtrat bei der Verteilung der Einmalzulage einerseits einen kleinen Sockel vorsehen möchte, von dem alle MA profitieren können. Damit können wir auch eine kleine Wertschätzung gegenüber dem nach OR angestellten Personal, insbes. den Reinigungskräften, die ihren Job im Zusammenhang mit Corona unter erschwerten Bedingungen erbringen müssen. Im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlich Angestellten können sie bei Lohnsummenentwicklungen nie profitieren. Damit kommen wir auch einem Anliegen der Personalkommission nach.
Der Hauptteil der Einmalzulage hingegen soll leistungsbezogen und pensenbereinigt gemäss Ergebnissen der MbO 2020, die nur die 1. Corona-Welle berücksichtigt, verteilt werden. Es werden also nur MA mit guten und sehr guten Leistungen etwas erhalten. Wir kommen damit den Inputs der GPK nach.

Der Stadtrat hat beim Antrag für die Einmalzulage auch berücksichtigt, dass wir die letztes Jahr in Aussicht gestellte strukturelle Lohnentwicklung weiter aufschieben müssen. Der Kanton hat diese beschlossen.
Dadurch wurden die Lohnbandminima gegenüber den städtischen Funktionen erhöht. Wenn wir bei der Budgetierung 2020 bereits gewusst hätten, wie massiv der Überschuss im Abschluss 2020 ausfällt, hätten wir die strukturelle Lohnentwicklung für 2020 natürlich nicht aufgeschoben, sondern wie der Regierungsrat für dieses Jahr beantragt.

Wir werden nicht umhinkommen, hier nachzuziehen.
Jetzt müssen wir die Mitarbeitenden aufgrund der finanziellen Ausgangslage leider nochmals vertrösten.

Deshalb ist es nun wichtig, dass wir – neben dem halben Prozent Lohnsummenentwicklung fürs 2021 – das Personal am hervorragenden Abschluss 2020 wenigstens mit einer einmaligen Zulage beteiligen.

Noch zum Verhältnis dieser Einmalzulage zum am letzten Dienstag von Ihnen überwiesenen Postulat Lacher: Das Gesundheitspersonal soll für die Bewältigung der Corona-Pandemie einen Bonus erhalten, analog zum privaten AZ Résidence.
Dieser Corona-Bonus für das Gesundheitspersonal soll erst beschlossen werden, wenn wir den ausserordentlichen Einsatz dieser Mitarbeitenden abschliessend beurteilen können, also wenn die Pandemie bewältigt ist. Denn wir haben gesehen, dass die zweite Welle wesentlich belastender war als die erste und wir sind noch nicht sicher, ob es nicht sogar noch eine dritte gibt.

Weil es sich bei den Eckwerten des Budgets 2021 zusammen mit der Einmalzulage 2020 um ein politisches Gesamtpacket handelt, soll dieses auch so behandelt und beschlossen werden: Wir fahren mit einem stabilen Steuerfuss, mit einer roten Null in der Erfolgsrechnung, mit erklecklichen Investitionen in die Zukunft, mit einer reduzierten Lohnsummenentwicklung 2021 sowie mit der Einmalzulage 2020.

Ich bitte Sie im Namen des Stadtrats eindringlich, den stadträtlichen Anträgen in diesem Sinne zuzustimmen.