Strassenbauprojekten gehören nicht in die Zuständigkeit des Grossen Stadtrats

Radio Munot Interview vom 16.06.2020 zur Ablehunng der Motion „Schluss mit der Verlegung von Busbuchten auf die Fahrbahn“

Drei neue Ersatzmitglieder für die KESB

Weil die Präsidentin der Justizkommission mit einer der Kandidierenden befreundet ist, befindet sie sich bei diesem Geschäft im Ausstand. Deshalb werde ich als Vizepräsident der Justizkommission Ihnen den Wahlvorschlag kurz erläutern.

Wie Sie dem Kommissionsbericht vom 27.04.2020 entnehmen können, ist Ende 2019 ein Ersatzrichter und Anfang 2020 eine Ersatzrichterin der KESB zurückgetreten.
Sie vertraten die Fachrichtungen Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Psychologie sowie den Fachbereich Recht. Entsprechend wurden die Stellen ausgeschrieben.

5 der 25 Bewerbungen wurden in die zur Wahlvorbereitungskommission erweiterte Justizkommission zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Dabei haben uns zwei Kandidatinnen und ein Kandidat mit hoher Fach- und Sozialkompetenz überzeugt. Zwei auch aufgrund ihrer breiten Erfahrung. Alle drei sind aufgrund ihrer aktuellen beruflichen Verpflichtungen gut verfügbar.

Die Schaffhauserin Elisabeth Müller ist ein grosser Glücksfall für die KESB: Sie verfügt über einen Master in Jura und über einen in Psychologie. Zudem bringt sie eine grosse Berufserfahrung als Psychologin mit und sie wird mit ihrer Familie nächstens wieder nach Schaffhausen ziehen.

Der Jurist Raphael Krawietz bringt als Leiter des Rechtsdienstes der Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau profunde juristische Kenntnisse in den Rechtsgebieten mit, die für die KESB wichtig, mit, insbesondere auch im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung.

Und Ana Lea Ferreira aus Marthalen ist eine junge Sozialarbeiterin, die uns mit ihrem frischen und engagierten wie kompetenten Auftritt überzeugt hat.

Die Referenzen von allen drei Vorgeschlagenen waren einwandfrei.

Weil die KESB darauf angewiesen ist, kurzfristig auf Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter zurückgreifen zu können, vor allem bei nicht planbaren Fällen wie den fürsorgerischen Unterbringungen, macht es Sinn, über einen Pool gut verfügbarer Ersatzrichterinnen und -richter aus den drei Fachbereichen zu verfügen.

Deshalb schlägt ihnen die Wahlvorbereitungskommission vor, nicht bloss die beiden freien Ersatzrichterstellen wieder zu besetzen, sondern noch eine dritte Person zu wählen. Finanziell spielt das keine Rolle, da die Ersatzmitglieder einzelfallweise aufgeboten und nur dafür entschädigt werden. 

Wie Sie dem Bericht entnehmen konnten, hält eine nicht vorgeschlagene Person, die von der Wahlvorbereitungskommission nicht zu einem Vorstellungsgespräch vorgeladen wurde, ihre Kandidatur aufrecht. Deren Dossier stand den Kantonsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung beim Amt für Justiz und Gemeinden zur Einsicht offen.

Die Wahlvorbereitungskommission schlägt Ihnen einstimmig Elisabeth Müller, Raphael Krawietz und Ana Lea Ferreira als Ersatzmitglieder der KESB.

Ich schliesse gleich noch die Fraktionserklärung meiner Fraktion an: Sie wird den Wahlvorschlag der Justiz- resp. Wahlvorbereitungskommission einstimmig unterstützen.  

Stadt hat Corona-Krise bisher gut bewältigt

Entsorgungspflichtigen dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen!

Es geht bei der Verantwortung der Entsorgungspflichtigen nicht nur um die Gewährleistung der Sicherheit als Primat bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Lagerung von radioaktiven Abfälle, die sehr teuer wird. Es geht auch um die Abgeltungen der von einem Standort für ein Atomendlager negativ betroffenen Regionen. Und es besteht nach wie vor das Risiko, dass auch Teile des Kantons Schaffhausen dazu gehören. Das soll 2024 entschieden werden.

Im Interesse der Bevölkerung des Kantons Schaffhausen und ihrer Standortgemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz Zürich-Nordost muss der Kanton ein grosses Interesse daran haben, dass sich die Entsorgungspflichtigen nicht aus ihrer Verantwortung stehlen können. Genau dafür gibt es unterdessen konkrete Anhaltspunkte. Die 800 Mio. Franken, welche der Bundesrat bestätigt hat, werden in Frage gestellt. Deshalb ist es eminent wichtig, dass der Kanton in dieser Frage Klartext spricht und damit auch den potenziell von einem Atomendlager betroffenen Schaffhauser Gemeinden den Rücken stärkt. Sonst schneidet er sich langfristig ins eigene Fleisch. Das wäre fatal.

Ja zu Stimm- und Wahlrecht 16

Die politische Partizipation Jugendlicher ist ein altes Anliegen von mir. Ich habe dazu schon vor 20 Jahren im Stadtparlament Vorstösse eingereicht. Leider ist hier bis heute wenig passiert. Ich begrüsse darum die Motion von Kantonsrat Stefan Lacher.

Die negative Stellungnahme des Regierungsrats hat mich enttäuscht.
Sie hätte 1: 1 vor über 40 Jahren gegen das Frauenstimmrecht gehalten werden können. Sie ist mutlos, gerade in Anbetracht des Demografieproblems unseres Kantons. Wir sind einer der ältesten Kantone der Schweiz. Darum wäre das ein wichtiges Zeichen, dass wir unsere Jungen ernst nehmen.

Wir haben grosses Interesse daran, etwas gegen die Politabstinenz bei den Erwachsenen zu unternehmen. Eine Möglichkeit ist der möglichst frühe Einbezug der Jungen in die politischen Entscheidungsprozesse. Wir müssen die Jugendlichen anfixen, damit sie sich so früh wie möglich mit ihrer Zukunft beschäftigen.
Im Gegensatz zur SVP traue ich – auch als Vater von drei Kindern, die über 16 Jahre alt sind – unseren 16 – 18 Jährigen zu, sich eine eigene politische Meinung zu bilden. Und der Kanton Glarus, der das Stimm- und Wahlrecht der 16 Jährigen kennt, hat nach meinem Wissen keinen Schaden daran genommen. Geben Sie sich also einen Ruck und gehen Sie auf unsere Jungen zu.

Zum Schluss noch zu Diego Faccanis Bedenken, wegen der amourösen Verwirrtheit der 16 – 18 Jährigen, die für die FDP offenbar ein Grund ist gegen die politische Partizipation dieser Alterskategorie: Auch über 18 Jährige können amourös verwirrt sein, ohne dass das negativen Einfluss auf ihr Stimm- und Wahlrecht hätte!