20 Tage Vaterschaftsurlaub

Mit dem längeren Vaterschaftsurlaub steht Schaffhausen besser da als viele andere öffentliche Verwaltungen.

Radio-Beitrag SRF vom 20.12.2020

Aus fünf Tagen mach zwanzig: Statt einer Woche erhalten Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen künftig vier Wochen bezahlten Urlaub, wenn sie Vater werden. Das hat der Stadtrat entschieden. Es gibt einen regelrechten Kampf um junge Fachleute, vor allem junge Männer.Autor: Peter NeukommStadtpräsident Schaffhausen

Stadtpräsident Peter Neukomm (SP) begründet die Massnahme mit dem Legislaturziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Gleichzeitig habe die Stadt immer mehr Mühe, junge Fachkräfte zu finden. «Es gibt einen regelrechten Kampf um junge Fachleute, vor allem junge Männer», stellt Neukomm fest. Der verlängerte Vaterschaftsurlaub soll die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver machen.

Mit den 20 Tagen läuft die Stadt Schaffhausen anderen öffentlichen Verwaltungen in der Region den Rang ab (siehe Tabelle).

Bezahlter Vaterschaftsurlaub im Vergleich

Stadt Schaffhausen20 Tage
Stadt Winterthur15 Tage
Stadt Zürich10 Tage
Stadt Uster5 Tage
Kanton Zürich5 Tage
Kanton Schaffhausen5 Tage

Mehrere private Unternehmen in der Umgebung gewähren jedoch ihren Mitarbeitern bereits ähnliche Konditionen bei der Geburt eines Kindes.

Ein Vaterschaftsurlaub von 20 Wochen verlangte auch eine Volksinitiative auf nationaler Ebene – die Initianten zogen ihr Begehren aber wieder zurück, nachdem das eidgenössische Parlament einen Gegenvorschlag von zwei bezahlten Wochen guthiess.

Wie Schaffhausen zur Smart City werden soll

Grossstadtrat Diego Faccani möchte mit seinem Postulat vom 20. August 2019 den Stadtrat beauftragen, eine «Gesamtstrategie Smart City Schaffhausen» zu prüfen und dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag vorzulegen.  

Smart City ist ein sehr facettenreiches Thema. Grundsätzlich geht es dabei darum, Akteure, Informationen und Infrastrukturen zu vernetzen und moderne Technologien zu nutzen, um nachhaltigen Mehrwert für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu schaffen und dies bei minimalem Ressourcenverbrauch. Smart City ist ein Megatrend, dem sich eine Stadt heute kaum entziehen kann – und auch nicht soll, denn eine Smart City bietet viele Chancen. Darum ist unterdessen auch die Wissenschaft und die Privatwirtschaft bei diesem Thema mit im Boot. Denn die Anforderungen an die urbanen Räume werden immer komplexer, die Vernetzung von Infrastrukturen aber auch von Verwaltung und Wirtschaft immer wichtiger und wir dürfen keine Angst vor der Digitalisierung haben, sondern sollten sie gewinnbringend nutzen.

Das Postulat nimmt also ein hochaktuelles und wichtiges Thema auf. Das haben auch andere Städte gemerkt, nicht nur international wie Hamburg, Wien oder Singapur, sondern auch national Städte wie St. Gallen, Zürich, Winterthur, Luzern, Zug, Basel, Wil, Bern, Aarau und diverse weitere Städte. Sie alle haben den Smart City Prozess lanciert. In einigen Städten liegen dem Prozess überwiesene Vorstösse aus den Parlamenten zugrunde. Die meisten Städte haben den Prozess aber proaktiv in Angriff genommen.

Auch der Stadtrat hat die Bedeutung und die Chancen von Smart City erkannt. Es ist aber nicht so, wie der Postulatstext suggeriert, dass wir den Smart City Prozess über die Eignerstrategie von SH POWER lanciert hätten. Die städtischen Werke sind nur eine von vielen Akteurinnen im Bereich Smart City. Der Lead für den Gesamtprozess liegt beim Präsidialreferat unter Einbezug aller fünf Referate. Der Stadtrat hat bereits am 18. Dezember 2018 eine breit abgestützte Kerngruppe eingesetzt, welche die Grundlagen erarbeiten soll, um das Thema Smart City in Schaffhausen anzugehen.

Das ist nötig, weil bei diesem zukunftsgerichteten Thema jede Stadt selber identifizieren muss, wie sie die Chancen nutzen will und welches für ihre spezifischen Gegebenheiten sinnvolle Projekte sind. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden und sinnvollerweise wird auf den Stärken und spezifischen Bedürfnissen der eigenen Stadt aufgebaut. Gleichwohl vernetzen wir uns natürlich mit anderen Städten, um von deren Erfahrungen profitieren zu können und das Rad nicht komplett neu erfinden zu müssen.

Das Postulat kommt nun zu einem passenden Zeitpunkt. Denn die stadtinterne Kerngruppe hat mittlerweile die Grundlagen aufgearbeitet und erste Erkenntnisse erlangt und der Stadtrat konnte darauf basierend das weitere Vorgehen festlegen. Wir haben eruiert, wie wir das Thema Smart City für die Stadt Schaffhausen interpretieren und dazu eine passende Definition des Begriffs und erste Schwerpunkte für unsere Stadt formuliert. Damit haben wir die Grundlagen geschaffen, um das Thema für die Strategieentwicklung überhaupt greifbar zu machen. Als nächstes wollen wir zusammen mit ausgewählten Stakeholdern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung die konkreten Bedürfnisse in den einzelnen Schwerpunkten identifizieren und passende Zielsetzungen dazu formulieren. Parallel zu dieser Strategieentwicklung werden wir auch bereits damit beginnen, Projekte für die Umsetzung zu identifizieren.

Über die Strategie wird der Grosse Stadtrat wieder orientiert. Er wird zudem gemäss den geltenden Finanzkompetenzen mitreden können, wenn es für konkrete Projekte Mittel braucht, die auf dem Budgetweg oder über Vorlagen zu bewilligen sein werden. Zudem werden wir kommunizieren, wenn es zu konkreten Schritten etwas zu kommunizieren gibt. Deshalb müssen wir auch den Vorwurf eines intransparenten Vorgehens des Stadtrats zurückweisen. Wir sind aber froh, haben Sie dieses Postulat eingereicht. Sie rennen damit offene Türen ein und haben damit die heutige Debatte ermöglicht. Zudem gibt uns das Postulat einen Auftrag, auf dem bisher Erarbeiteten aufzubauen.

Der Stadtrat ist deshalb im Sinne von Art. 56 Abs. 1 der Geschäftsordnung gerne bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und Ihnen zu gegebener Zeit wieder Bericht zu erstatten.

Entwicklung Kammgarnareal: Jetzt Chance nutzen!

Um es vorweg zu nehmen: Im Gegensatz zu den Postulenten hat sich für den Stadtrat mit der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» vom 06.08.2019 die Ausgangslage nicht derart verändert, dass es sich aufdrängen würde, auf den Entscheid vom 03.07.2018 zurückzukommen. Im Gegenteil: Wir haben jetzt die einmalige Gelegenheit, zusammen mit unseren Partnern Kanton und IWC das Kammgarnareal so zu attraktivieren, dass für die Stadt und die ganze Region ein erheblicher Mehrwert generiert werden kann. Diese Chance gilt es zu nutzen.
Gerne werde ich die wichtigsten Gründe, weshalb der Stadtrat eine Abgabe des Kammgarn Westflügels im Baurecht nicht als sinnvoll erachtet, nochmals erläutern und dabei auch die Entwicklungen seit dem Entscheid des GSR gegen die Abgabe im Baurecht vom 03.07.2018 berücksichtigen.

Nutzungskonzept im öffentlichen Interesse

Die Entwicklung des Westflügels und des Kammgarnareals als Ganzes ist nicht zu trennen. Der Bau der Tiefgarage zusammen mit der IWC, die Neugestaltung des Hofes sowie die neue Nutzung des Westflügels stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.

Eine Baurechtsvergabe hätte eine Abparzellierung und den Verkauf des Westflügels der Kammgarn an einen Baurechtsnehmer zur Folge. Ein Baurechtsnehmer resp. Käufer des Gebäudes würde damit als Eigentümer – neben der Stadt und der IWC – über die künftige Entwicklung des Kammgarnareals massgeblich mitentscheiden.
Ein Baurechtsnehmer, der über 20 Mio. Franken in die Hand nehmen muss, um den Westflügel zumindest auf das Niveau Edelrohbau zu erneuern, hätte aber andere Zielsetzungen als die Stadt: Er erwartet verständlicherweise primär eine Rendite aus dem investierten Kapital und zielt nicht auf eine Maximierung des Mehrwertes für die Allgemeinheit ab. Für einen Baurechtsnehmer steht auch nicht die Attraktivierung der Freihandbibliothek, die Standortvorteile für die Pädagogische Hochschule oder die Belebung und Aufwertung der Altstadt im Zentrum. Wir haben hier also schon einmal einen Zielkonflikt zu unseren Absichten mit der Kammgarn, der kaum zu lösen wäre.

Nutzungen, welche im Interesse der Stadt liegen, würden damit höchstwahrscheinlich verunmöglicht oder zumindest erschwert.
Und die Stadt als Baurechtsgeberin kann einem Baurechtsnehmer nach ZGB eine bestimmte Form der Nutzung nicht verbindlich vorschreiben.
Für die Konzipierung eines ausgewogenen privaten und öffentlichen Nutzungsmixes, von welchem primär die Bevölkerung profitiert, ist eine Baurechtsabgabe deshalb nicht zielführend. Zudem würden Vorgaben für die künftige Nutzung des Westflügels, die der Stadt und der IWC als Eigentümer des Nordflügels und des Kammgarnhofs wichtig sind, die Auswahl von potenziellen Baurechtsnehmern erheblich einschränken.

Bei der Option Baurecht müsste man deshalb ehrlicherweise deklarieren, dass das öffentliche Interesse, das beim Erwerb des Areals durch die Stadt im Fokus war, nicht mehr im Vordergrund stehen.

Projektpartner

Der Postulent behauptet, die Ausgangslage habe sich seit dem letzten Postulat zum Baurecht verändert, weil im 2. OG keine Museumsnutzung mehr vorgesehen ist.

Richtig ist, dass die Museumsnutzung und der Verkauf von einem Stockwerk an die Sturzenegger Stiftung kein Thema mehr sind.
Aber es stimmt nicht, dass sich die Ausgangslage bezüglich des Grundsatzentscheides, ob das Objekt durch die Stadt entwickelt werden soll oder durch einen privaten Investor deshalb wesentlich verändert hat.
Statt dem Museum im 2. OG soll im 2. und 3. OG eine andere öffentliche Nutzung, nämlich die PHSH einziehen, die einzige öffentliche Hochschule im Kanton, deren Wichtigkeit vor kurzem durch den Kantonsrat im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulgesetz wieder bestätigt worden ist.
Der Kanton will hierzu die beiden Stockwerke kaufen und nicht mieten. Und dieses Modell stösst im Kantonsrat offenbar auf breite Zustimmung. Die zuständige Spezialkommission hat die Vorlage vor kurzem in nur einer Sitzung verabschiedet.  
Die Option Baurechtsabgabe ist mit dem Einzug der PHSH nun aber ebenso wenig vereinbar, wie sie beim Einzug einer Museumsnutzung Sinn gemacht hätte.

Überdies müsste der Westflügel bereits vorab in ein Eigentümerbaurecht umwandeln und dem Kanton zwei Stockwerke verkaufen. Dass mit dem Stockwerkeigentumsanteil des Kantons belastete Baurechtsgrundstück würde dadurch für einen Baurechtsnehmer noch mehr an Attraktivität verlieren als im ursprünglichen Nutzungslayout mit dem Verkauf von nur 1 Stock an die Stiftung Sturzenegger. Der Verkaufswert würde darunter leiden.

Weil ein solches Vorgehen wenig Sinn macht und auch risikobehaftet ist, schliessen die von Ihnen bewilligten Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken der Stadt SH im Baurecht (RSS. 700.4) sowie die Allgemeinen Baurechtsbedingungen die Begründung von Stockwerkeigentum bei Baurechten aus. Ich verweise Sie hierzu auf unsere Ausführungen vom 06.07.2018 zum Postulat Leu.

Ein Umschwenken auf die Variante Abgabe im Baurecht zum jetzigen Zeitpunkt wäre weder im Interesse des Kantons noch unserer Projektpartnerin IWC. Es hätte zur Folge, dass die mit beiden ausgehandelten vertraglichen Abmachungen in Frage gestellt würden.

Von den Postulenten habe ich noch nichts gehört, was bei einer Baurechtsabgabe des Westflügels mit dem Hof passieren würde.
Es ist davon auszugehen, dass ein Baurecht für einen Baurechtsnehmer nur dann von Interesse wäre, wenn er auch gewisse Nutzungsrechte am Hof, also etwa für Zufahrt, Zulieferung, Aussensitzplätze und Ähnliches erhalten würde. Deshalb müsste ein neuer Eigentümer des Westflügels auch bei der Gestaltung des Platzes seine Interessen in geeigneter Form einbringen können. Dies würde die Koordination der Entwicklung des Kammgarnareals für alle Beteiligten erschweren. Deshalb ist eine Baurechtsvergabe des Westflügels auch nicht im Interesse der IWC, die das Areal zusammen mit der Stadt entwickeln möchte. Sie hat dies gegenüber der Stadt ausdrücklich festgehalten und auch öffentlich an der Medienkonferenz vom 05.03.2019, an welcher die Rahmenkreditvorlage vorgestellt worden ist.

Finanzielle Aspekte einer Baurechtsabgabe

Eine Baurechtsabgabe hätte den Vorteil, dass für die Stadt bei der Sanierung des Westflügels keine Investitionskosten anfallen, weil diese von einem Baurechtsnehmer übernommen würden. Auf der anderen Seite würde die Stadt mit einer Baurechtsvergabe auf eine Rendite aus künftigen Vermietungen zu Marktpreisen verzichten.

Wenn die Stadt eine Eigennutzung wie die Bibliothek im Kammgarn Westflügel anstrebt, hätte sie bei einer Baurechtsabgabe im Gegensatz zu einer Eigenentwicklung mit erheblichen wiederkehrenden Mietkosten zu rechnen.
Zudem wären die Synergien, die das Nutzungslayout mit der PH und dem Didaktikzentrum auch für die Bibliothek brächten, fraglich.
Je nach Nutzungslayout eines privaten Investors als Baurechtsnehmer müsste auch die Eignung des Westflügels Standort für die Freihandbibliothek wieder in Frage gestellt werden.

Wird aber auf einen Umzug der Bibliothek verzichtet, würden erhebliche Investitionskosten für die Sanierung des Standorts Agnesenschütte anfallen, statt dass diese Liegenschaft im Baurecht abgegeben werden kann.
Die beengenden Platzverhältnisse der Bibliothek könnten damit aber nicht verbessert werden. Womöglich müsste ein Ersatzstandort gefunden werden, was wiederum erhebliche Investitionskosten nach sich ziehen würde.
Dabei würde der Standort Kammgarnareal viele Vorteile bringen, die sie ja mittlerweile kennen.

Zeitliche Aspekte einer Baurechtsabgabe

Der Prozess der Arealentwicklung kann durch die Abgabe an einen Baurechtsnehmer nicht beschleunigt werden, da auch eine solche Abgabe ein Vorprojekt erfordern würde, damit die Rahmenbedingungen für die Baurechtsabgabe und für die Nutzungen formuliert werden können.

Nachdem wir nun mit der Vorlage bereits im GSR sind, würde ein «Zurück auf Feld 1» für eine Baurechtsvergabe im Vergleich zur anvisierten Entwicklung durch die Stadt verzögern. Es müsste ein Prozess zur Baurechtsvergabe mit einer öffentlichen Ausschreibung vorbereitet werden.
Und zudem ist zum heutigen Zeitpunkt fraglich, ob überhaupt ein Baurechtsnehmer zu finden wäre, der sich mit einer solchen Investitionssumme engagieren und allenfalls erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung akzeptieren würde.

Stellen Sie sich mal vor, eine Variante Baurecht würde in der Volksabstimmung angenommen. Was passiert, wenn sich danach kein Baurechtsnehmer finden lässt? Dazu gibt es keine Antworten, ausser einem Scherbenhaufen, sprich einem jahrelangen Leerstand ohne Erträge und eine weitere Volksabstimmung.

Zudem wären mit einer Baurechtsabgabe auch die Ergebnisse des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens, das wir im Prozess der Entwicklung des Kammgarnareals durchgeführt haben und wo wir ein gewisses Commitement abgegeben haben, in Frage gestellt. Das würde die politische Glaubwürdigkeit der Stadt für solche Prozesse künftig erheblich in Frage stellen.

Schlimmer noch ist aber, dass der Stadtrat – nachdem der Grosse Stadtrat das Postulat von M. Leu zum Baurecht am 03.07.2018 abgelehnt hat – in guten Treuen gemeinsam mit dem Kanton und der IWC die nun vorliegende Rahmenkreditvorlage und die Vorlage des Regierungsrats vom 06.08.2019 zum Umzug der PH in den Westflügel der Kammgarn erarbeitet haben.
Wenn Sie jetzt, ein Jahr später, wieder auf Ihren Entscheid vom Sommer 2018 zurückkommen, beginnen wir wieder von vorne. Das wäre ein Affront gegenüber unseren Partnern Kanton und IWC.

Wenn PH nicht kommt, möchte Stadt zusammen mit der Wifö Unternehmen suchen, die zu den heutigen und künftigen Nutzungen passen und der Stadt einen spürbaren Mehrwert bringen. Diese Einflussmöglichkeit würden wir bei einem Verkauf des Gebäudes und einer Baurechtsvergabe aufgeben. Das möchten wir nicht. Das würde auch den ursprünglichen Absichten des Stadtrats widersprechen, als er diese Liegenschaft erworben hat. 

Und zur Variantenabstimmung: Wenn Sie der Vorlage in einer Volksabstimmung eine Variante entgegenstellen wollen, müsste das der «Verkauf des Westflügels» sein und nicht die Baurechtsvergabe, weil die Baurechtsvergabe abschliessend durch den GSR beschlossen wird.

Fazit:

Es gibt städtische Liegenschaften, die aufgrund ihrer Bedeutung im Eigentum der Stadt bleiben sollen und auch für ein Baurecht nicht in Frage kommen. Dazu gehört das Kammgarnareal. Es ist ein Schlüsselareal für die Stadtentwicklung, für die Altstadt und für die Bevölkerung. Wenn wir den Westflügel verkaufen, stellen wir uns nicht nur in Widerspruch zu unseren Vorfahren, als sie diese Liegenschaft gekauft haben, sondern wir gefährden die geplante Entwicklung mit einem ausgewogenen Nutzungsmix, der für die Bevölkerung einen grossen Mehrwert generieren würde. Zudem käme es zu weiteren Verzögerungen, auch weil es ein neues Projekt mit einem anderen Nutzungslayout bringen würde.

Die Entwicklung des Kammgarnareals mit der Neunutzung des Westflügels stellt eine einmalige Chance dar, die wir packen sollten. Sie wird spürbar positiven Einfluss auf die Attraktivität der Altstadt haben. Diese Liegenschaften zu einem wesentlichen Teil selber zu entwickeln, zu nutzen und die Verfügungsmacht darüber zu behalten, um auch künftige Nutzungen zu bestimmen, macht deshalb am meisten Sinn.

Ich bitte Sie, die Entwicklung des Kammgarnareals jetzt nicht mit einem neuen Auftrag zur Verfolgung der Option Baurechtsvergabe zu gefährden und zu verzögern. Wir haben eine gute Lösung mit unseren Partnern Kanton und IWC erarbeitet und einen ausgewogenen Nutzungsmix mit privaten und öffentlichen Nutzungen erreicht. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieser Lösung eine Chance geben und das Postulat Egger ablehnen würden.

Städtepartnerschaft mit Varazdin unterzeichnet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Cehok, lieber Ivan
Geschätzt Excellenzen und Würdenträger aus Varazdin und ganz Kroatien

Im Namen des Stadtrats von Schaffhausen danke ich Ihnen ganz herzlich für die freundliche Einladung und Ihre wunderbare Gastfreundschaft, die wir hier bei Ihnen geniessen dürfen. Wir überbringen Ihnen allen die besten Grüsse und Wünsche der Stadt Schaffhausen.
Wir sind heute hier, um im Geiste echter Völkerverständigung feierlich den Beginn einer Städtepartnerschaft zwischen unseren Städten Schaffhausen und Varazdin zu besiegeln.
Dabei soll es um die Förderung des kulturellen und sozialen Austausches gehen, um den Einwohnerinnen und Einwohnern unserer beiden Städte zu ermöglichen, einander besser kennen zu lernen.
Im Zentrum steht dabei die Achtung voreinander und die Toleranz, ganz im Sinne des Schriftstellers Daniel Defoe, der einmal gesagt hat:
«Freundschaft fließt aus vielen Quellen, am reinsten aus dem Respekt».

Wie ist es überhaupt zu diesem Auftakt zu einer Städtefreundschaft gekommen?
Am Anfang stand die Initiative von Slobodan Mikac, dem kroatischen Generalkonsul in Zürich – sozusagen ein Sohn Ihrer Stadt. Er hat im letzten Jahr den Kontakt mit mir gesucht.
In Anbetracht der anstehenden Präsidentschaft Kroatiens in der EU und der Kohäsionsmilliarde der Schweiz an die neuen EU-Länder, von der auch Kroatien profitiert, sollten auch freundschaftliche Bande und Kontakte zum Nicht-EU-Land Schweiz geknüpft werden. Diesem Ziel diente auch der Besuch unseres Bundespräsidenten Ueli Maurer von letzter Woche in Kroatien.
Vom 22. bis 24. Juni besuchte eine offizielle Delegation Ihrer Stadt mit dem stellvertretende Bürgermeister Zlatan Avar an der Spitze Schaffhausen.
Die Schaffhauser Bevölkerung kam in den Genuss eines Gratiskonzerts des Kammerorchesters Varazdin in der Stadtkirche St. Johann.
Schliesslich unterzeichneten die Vertreter beider Städte am 24. Juni 2019 im Stadtratssaal feierlich eine Urkunde in Erinnerung an dieses erste gemeinsame Treffen.
Unterdessen konnte ich zusammen meiner Frau vom 30.09. auf den 01.10. dieses Jahres Ihre Gastfreundschaft geniessen.
Der Besuch der beiden letzten Konzerte der 49. Barockabende von Varazdin, der offizielle Empfang bei Bürgermeister Cehok, an dem auch eine Vertretung der Schweizer Botschaft in Zagreb teilnahm, waren Highlights, die uns in bester Erinnerung geblieben sind. Dabei waren wir uns einig, dass weiterhin Kontakte zwischen den beiden Städten stattfinden sollen. 
Nun, sozusagen im Gegenzug zum Besuch vom 24.06.2019, hat uns die Stadt Varazdin zu ihrem Festtag, dem Tag des heiligen Nikolaus, eingeladen, bei dem ein Bekenntnis zu freundschaftlichen Beziehungen der beiden Städte unterzeichnet werden sollte.
Wir sind natürlich sehr gerne gekommen und wenn ich von wir spreche, dann meine ich meine beiden Stadtratskolllegen Raphael Rohner, der zuständige Stadtrat für Bildung, Kultur und Sport sowie Daniel Preisig, der Stadtrat für Finanzen, Einwohnerdienste und öffentlichen Verkehr.
Es begleiten uns der stellvertretende Stadtschreiber Marijo Caleta, übrigens ein gebürtiger Kroate sowie unser Kulturchef und Direktor unseres Stadttheaters Jens Lampater.
Mitgebracht haben wir eine berühmte Schweizer Geigerin mit Ihrem Ensemble, die gebürtige Schaffhauserin Helena Winkelmann mit der Camerata variabile.
Sie hat 2016 den Kulturpreis der Stadt Schaffhausen erhalten und wir sind überzeugt, dass Ihr Auftritt hier in Varazdin auch begeistern wird.

Passen denn Schaffhausen und Varazdin zusammen, werden Sie sich fragen.
Ich bin überzeugt, dass das sogar in besonderem Masse passt.
Es gibt viele Gemeinsamkeiten die uns verbinden:
Beide Städte befinden sich an der Nordgrenze ihres Landes, nahe bei grossen wirtschaftlichen Zentren.
Beide Städte haben eine herrliche Altstadt und liegen an einem Fluss, welcher ihre Stadtentwicklung massgeblich geprägt hat.
In beiden Städten wird Kultur und Sport grossgeschrieben.
Beide Städte sind regionale Zentren, erfüllen also wichtige Zentrumsfunktionen für das Umland und in beiden leben etwa gleich viele Menschen.
Beide Städte sind bekannt für ihre überregionalen Sommerfestivals und beide organisieren seit vielen Jahren ein internationales Barockfestival.
Und zu guter Letzt: Während in Varazdin die deutsche Sprache noch eine wichtige Rolle spielt, leben in Schaffhausen viele gebürtige Kroatinnen und Kroaten, die sich bestens integriert haben und unsere Gesellschaft kulturell und sozial bereichern.
Und auch unsere bisherigen Kontakte zeigen, dass wir uns bestens verstehen.
Deshalb sind wir zuversichtlich, dass unsere Städtefreundschaft ihre Ziele erreichen wird, ganz im Sinne von Willhelm von Humbold, einem preussischen Gelehrten und Staatsmann, der einmal sagte:
«Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben».
Wir versichern Ihnen unsere Verbundenheit und freuen uns auf eine Partnerschaft, die hoffentlich lange währt und gelebt wird.

Budget 2020: Warum es eine spürbare Lohnentwicklung braucht

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen und damit – in Abweichung zu seiner Botschaft – dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu folgen. Ich werde das detailliert begründen, wenn wir bei der Lohnsummenentwicklung sind.

Bevor ich den Antrag des Stadtrats (SR) als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, einmal mehr den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder die falsche Schlussfolgerung aus den Medien erfahren müssen, alle städtischen Mitarbeitenden (MA) würden 1.25% mehr Lohn erhalten… Das ist schlicht falsch.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist für das Jahr 2020 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt. Die Teuerung ist von Oktober 2018 bis November 2019 nicht angestiegen. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015.

In seiner Botschaft vom 20.08.2019 hat sich der Stadtrat zu einer Lohnsummenentwicklung von 1%, plus einen Ferientag für die 21 bis 49jährigen MA bekannt.

Unterdessen ist klar, welche Lohnsummenentwicklung der Kanton seinen MA gewährt.  Es sind 1% individuell, also leistungsbezogen und 1.75% für strukturelle Lohnmassnahmen.

Dass die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet werden soll, ist vom SR zwar noch nicht definitiv entschieden, erscheint aber aufgrund der fehlenden Teuerung absehbar.

Der Betrag von Fr. 1.25 Mio. soll also an jene verteilt werden, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3).

Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die Personalkommission (PEKO) als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 27.06.2019 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2020 im Minimum eine Lohnsummenerhöhung über 1.25% vorzusehen sowie 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Mit dem GPK-Antrag von 1.25% Lohnsummenentwicklung würden wir beim Lohn also auch gegenüber unseren Sozialpartnern ein positives Signal aussenden.

Im Hinblick auf die nun vorgeschlagene Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht. Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich in den letzten Monaten positiv entwickelt, sieht sich aber für das nächste Jahr mit Herausforderungen konfrontiert. Das Seco erwartet für 2020 ein schwächeres Wachstum, weil die Weltwirtschaft und insbes. Europa schwächeln.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.75 – 2.75% liegen.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Zur Umsetzung der vielfältigen, z.T. sehr anspruchsvollen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.

Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre weiterhin ein gröberes Problem haben und zwar nicht nur bei den Lehrerinnen und Lehrer und bei den Gesundheitsberufen. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine hohe Fluktuationsrate. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.  

Uns macht die Tatsache Bauchweh, dass immer mehr Stellen nicht oder nur mit grösster Mühe und wenn, dann nur mit Grenzgängern, wiederbesetzen können.

Ich habe bereits in der Budgetdebatte des Kantonsrats vom 17.11.2019 aus der Liste dieser Stellen Beispiele erwähnt. Ich mache das gerne auch hier. Es geht dabei z.B. um:

  • Elektriker
  • Umweltwissenschaftler
  • Heizungs- und Maschinentechniker
  • Installateure
  • Architekten, Bauingenieure, Elektroingenieure
  • Personalfachleute
  • Lohnbuchhalter
  • Sachbearbeitung Berufsbeistandschaft
  • Sozialarbeiter FH und Teamleitung Sozialarbeit
  • IT-Verantwortliche
  • Projektleiter etc.

Nun wissen wir, dass gute Leistungen nur spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, wenn mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung steht (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).

Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende. Deshalb werden wir nicht umhin kommen, im Budget 2021 darüber zu diskutieren, wie wir mit strukturellen Lohnmassnahmen gegenüber dem Kanton nachziehen.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt sowie aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnisse und einer praktisch ausgeglichenen Erfolgsrechnung 2020 beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Mehrbetrag gegenüber der Boschaft von Fr. 125’000.