Zwischennutzung im Westflügel: Start zur Entwicklung des Kammgarnareals

Ich freue mich sehr, Sie alle hier – sozusagen als oberster Hausherr – zur Eröffnung der Zwischennutzung im Kammgarn-Westflügels begrüssen zu dürfen. Und weil das auch für den Stadtrat ein Freudentag ist und wir das wertvolle Engagement der Zwischennutzer wertschätzen, haben wir gleich auch etwas zum Anstossen mitgebracht.
Der Initiative von ein paar sehr engagierten Leuten ist es zu verdanken, dass wir einen Teil des Westflügels, welcher seit dem Auszug der „Hallen für neue Kunst“ leer steht, wieder mit Leben füllen können, bis die dringend notwendige Sanierung des Gebäudes über die Bühne gehen kann.
Mit der Sanierung wollen wir die grosse Chance nutzen, die sich aus der Entwicklung des Kammgarnareals für unsere Stadt bietet.
Am 19. März haben wir das künftige Nutzungslayout für den sanierten Westflügel der Öffentlichkeit präsentiert.
Wir hoffen, dass die Stimmberechtigten nächstes Jahr den Rahmenkredit von über 20 Mio. Franken bewilligen, damit für unsere Bevölkerung ein grosser volkswirtschaftlicher, kultureller und städtebaulicher Mehrwert geschaffen werden.
Zur geplanten Entwicklung des Kammgarnareals gehört einerseits das Bespielen dieser grosszügigen und einzigartigen Räumlichkeiten mit neuen Nutzungen, andererseits auch eine Neugestaltung des Hofes, die dank einer Tiefgarage möglich wird. Diese planen wir mit unserer Nachbarin und Miteigentümerin IWC.
Es soll das ganze Areal aufgewertet und für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden. Damit würde sich auch die Vision des im letzten Jahr verstorbenen Alt-stadtpräsidenten Felix Schwank erfüllen, die er hatte, als er 1982 das Kammgarngeviert für 5 Mio. von der Schöller AG für die Stadt gekauft und damit für die Öffentlichkeit gesichert hat.
Weil die notwendige Sanierung des Westflügels mit samt dem direkt-demokratischen Entscheidungsprozess eine längere Vorbereitungs- und Realisie-rungszeit in Anspruch nimmt, hat sich der Stadtrat letztes Jahr zur Zwischennutzung bekannt.
Zwischennutzungen können für Immobilieneigentümer wie Zwischennutzer eine win-win Situation sein und haben bereits andernorts spannende Entwicklungen ausgelöst. Mit der Zwischennutzung wollte der Stadtrat als Ermöglicher wirken, ganz im Sinne seiner Leitgedanken zu den Legislaturschwerpunkten 2017 – 20 „Üsi Stadt in Bewegig – Unsere Stadt entwickelt sich“.
Auf unserer Seite lag der Lead für die Zwischennutzung beim Finanzreferenten und der Immobilienabteilung. Sie wurden unterstützt vom Kulturreferat.
Ich danke darum an dieser Stelle meinen Stadtratskollegen Daniel Preisig und Raphael Rohner, der heute leider verhindert ist, für ihren wichtigen Einsatz.
Mein Dank geht aber auch an alle anderen Mitarbeitenden der Stadt, die tatkräftig als „Ermöglicher“ gewirkt haben. Ihnen allen ist es mit zu verdanken, dass im August letzten Jahres ein Mietvertrag mit dem „Verein für sinnvolle Raumnutzung“ unterzeichnet werden konnte und wir heute hier feiern können.
Im Namen der Stadt Schaffhausen gratuliere ich den Zwischennutzern für Ihren Mut, Ihre Leidenschaft und Ihr grosses Engagement zur Umsetzung dieses anspruchsvollen Projektes.
Seit drei Monaten habt Ihr im Frondienst ununterbrochen an der Realisierung gearbeitet. Ihr habt dafür gesorgt, dass die Kammgarn schon vor der grossen Sanierung ein Hot Spot für Innovation und Kultur am Rhein werden kann.
Ich bin überzeugt, dass Ihr damit auch einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass wir die Stimmberechtigten nächstes Jahr für eine Annahme der Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals gewinnen können.
Und es ist ja gut möglich, dass der eine oder andere erfolgreiche Zwischennutzer von heute auch im definitiven Nutzungslayout des Westflügels anzutreffen sein wird. Diese Möglichkeit ist gemäss Nutzungslayout des Stadtrats auf jeden Fall möglich.
Ich komme damit zum Schluss: Als Stadtpräsident freue ich mich sehr, wie Ihr mit Euerm grossen Engagement bewiesen habt, dass in Schaffhausen spannende Ideen nicht nur angedacht werden können, sondern sich auch verwirklichen lassen. Da kann ich nur sagen: Bleibt dran und macht weiter so!

Lasst den Frühling beginnen

Beilage der Schaffhauser Nachrichten zur Frühlingsshow vom 07./08.04.2018 im Herblingertal.

Etawatt AG braucht keine Aufstockung des Verwaltungsrats

Mit seinem Postulat vom 6. Juni 2017 ersucht Grossstadtrat Diego G. Faccani den Stadtrat Folgendes zu prüfen:
„Die Einsitznahme im Verwaltungsrat der Etawatt AG von einem auf zwei Vertretern aus dem Grossen Stadtrat aufzustocken. Diese Mitglieder werden auf Antrag des Verwaltungsrates der Etawatt per nächstmöglichem Datum vom Grossen Stadtrat gewählt.“
Am 20.02.2018 haben wir vom Postulenten noch einen neuen Text resp. eine Anpassung des Postulatsauftrags erhalten. Dieser lautet:
„Die Einsitznahme im Verwaltungsrat der Etawatt AG von einem auf zwei Vertretern, vom Grossen Stadtrat bestimmt, aufzustocken. Diese Mitglieder werden auf Antrag des Verwaltungsrates der Etawatt per nächstmöglichem Datum durch die GV gewählt.“

Einleitende Bemerkungen:
1. Der Stadtrat hat seine Antwort mit dem Verwaltungsrat (VR) der Etawatt AG (nachfolgend Etawatt) abgestimmt. Der VR hat sich Ende letzten Jahres an zwei Sitzungen einlässlich mit dem Thema befasst und seine Haltung zuhanden des Stadtrats formuliert.
Die Neuformulierung des Postulatstext wurde im Stadtrat am 20.02.2018 und im VR Etawatt am 21.02.2018 besprochen.
2. Im Postulat werden unter anderem Mängel in der Berichterstattung der VR-Mitglieder des Grossen Stadtrates an das Stadtparlament erwähnt.
Hierzu folgendes: Dem Stadtrat liegen alle sog. Tätigkeitsberichte seit 1998 vor, ausser jenen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008 sowie vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013. Bei diesen Tätigkeitsberichten handelte es sich um stark gekürzte Fassungen des Geschäftsberichts, die als eine Art „Rechenschaftsbericht“ der Vertreter des Grossen Stadtrats im VR der Etawatt an das Stadtparlament weitergeleitet werden konnten.
Ob das passiert ist, kann nicht mehr rekonstruiert werden. Die Aussage der Postulenten in ihrer Begründung, die Vertreter des Grossen Stadtrats im VR der Etawatt hätten zu keiner Zeit dem Grossen Stadtrat Bericht über die Geschäftstätigkeit der Etawatt erstattet, erweist sich jedenfalls als falsch. Dies ist an dieser Stelle auch aus Fairness gegenüber den früheren Grossstadtratsvertreter in diesem Gremium zuhanden des Protokolls festzuhalten.
Wenn die Weiterleitung des Berichts an die Mitglieder des Grossen Stadtrats in jüngster Zeit nicht mehr geklappt haben sollte, ist es nicht Sache des Stadtrats, sondern des Büros des Parlaments, säumige Grossstadträte in Pflicht zu nehmen.
3. Bevor ich nun auf die konkreten Anträge des Postulats eingehe, möchte ich skizzieren, wie der heutige Prozess der Wahl der Mitglieder des VR der Etawatt aussieht:
Zuständig für die Wahl (und Abberufung) der Mitglieder des VR ist nach Art. 10 lit. 2 der Statuten der Etawatt die Generalversammlung.
Der VR besteht nach Art. 15 der Statuten aus 3 bis 9 Mitgliedern. Die Stadt stellt mindestens 3 Personen, wovon eine Person Mitglied des Grossen Stadtrates sein muss. 20 % oder mehr Anteil Aktienkapital berechtigen zu einem Verwaltungsratssitz.
Gemäss bisheriger Praxis wird der Wahlvorschlag für die Vertreterin oder den Vertreter des Grossen Stadtrates im VR der Etawatt jeweils vor Beginn einer neuen Amtsperiode des Grossen Stadtrates in der Fraktionspräsidentenkonferenz besprochen und dem Stadtrat übermittelt. Der Stadtrat wiederum unterbreitet den Vorschlag zusammen mit seinen Vorschlägen für die beiden weiteren Sitze der Generalversammlung der Etawatt. Dies ist formell richtig, weil der Stadtrat nach Art. 52 Abs. 1 Gemeindegesetz zuständig ist, zumal er die Vertretung der Stadt nach aussen zu besorgen hat (Art. 53 Gemeindegesetz). Das ist so auch in der Stadtverfassung verankert (Art. 42). Für die Ernennung der Vertretungen der Stadt in externen Gremien ist – bei Fehlen einer Spezialregelung – immer der Stadtrat zuständig. Auch wenn der Grosse Stadtrat eine Vertretung selber nominiert oder wählt, ist die Meldung nach aussen also Sache des Stadtrats (Art. 42 Abs. 4 SV).
Bei der Besetzung des Sitzes des Grossen Stadtrates im VR Etawatt hat die Fraktionspräsidentenkonferenz bisher darauf Rücksicht genommen, dass die Vertretung im Turnus zwischen den verschiedenen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen wechselt. Das war aus der Sicht des Stadtrats sinnvoll.

Zurück zum Postulat. Dieses beinhaltet zwei Anträge:
1. Die Postulenten verlangen zuerst einmal eine Aufstockung des VR der Etawatt mit einer zusätzlichen Vertretung aus dem Grossen Stadtrat. Dies soll die Besitzverhältnisse im VR der Etawatt besser abbilden.
Derzeit umfasst der VR 7 Mitglieder (Hagen Pöhnert als Präsident, Roland Schöttli als Vize, Josef Eugster, Karl Klaiber, Fritz Widmer, Bernhard Egli, Peter Neukomm), wovon 3 städtische Vertreter sind (VR-Präsident, Werkreferent, Grossstadtratsvertreter). Die Stadt ist mit 74.53 % der Aktien und mit 81.26 % Stimmanteil an der Etawatt beteiligt (Stand: Dezember 2017). Die Abweichung von Aktien- zum Stimmenanteil ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der 3’000 Stimmrechtsaktien der Stadt.
Gemäss revidiertem Postulatsauftrag sollen die beiden Vertretungen nicht mehr zwingend dem Grosse Stadtrat angehören müssen. Es sollen auch externe Fachpersonen vom Rat in den VR Etawatt vom Rat delegiert werden können.
2. Zudem sollen die Vertreter des Grossen Stadtrats im VR der Etawatt durch den VR vorgeschlagen werden. In Anlehnung an den Titel des Postulats, soll dieser Vorschlag bei der Auswahl der Vertretung des Grossen Stadtrates das Vorhandensein von Fachkompetenzen besser sicherstellen.

Zuerst zur beantragten Aufstockung des VR:
Der VR hat vor kurzem einen Strategieprozess initiiert. In diesem wurde eine mittel- bis längerfristige Verkleinerung des Gremiums als erstrebenswert beurteilt. Das geht genau in die entgegengesetzte Richtung zur Forderung des Postulats. Heute zählt der VR 7 Mitglieder und das bei 7.5 Vollzeitstellen der Etawatt. Würde der VR aufgestockt, gäbe es im Unternehmen mehr Verwaltungsräte als Mitarbeitende. Dies erscheint nicht zielführend und widerspricht anerkannten Grundsätzen einer guten Governance.
Die Vertretung der Stadt im VR der Etawatt wird nicht infrage gestellt. Die städtischen Vertreter spielen als Eignervertreter bzw. zur Wahrung der städtischen Interessen sowie als Verbindungsglieder zur städtischen Politik eine wichtige Rolle. Wenn nun ein zweites Mitglied des Grossen Stadtrates im VR Einsitz nehmen soll, würde das aus der Sicht des VR der Etawatt zwar die Vertretung der städtischen Politik im VR stärken, aber nicht zwingend die Fachkompetenz, was ja vor allem dem Anliegen des Postulates entspricht.
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass die Interessen der Stadt mit der heutigen Regelung ausreichend gewahrt werden können. Zudem stellt sich im Rahmen der Strategiediskussion – gerade auch hinsichtlich des Bedarfs an zusätzlichem Eigenkapital – die Frage, ob das Aktionariat künftig nicht weiter für Dritte geöffnet werden soll, was eine Reduktion der zurzeit sehr hohen finanziellen Beteiligung der Stadt zur Folge hätte.
Die von den Postulenten thematisierte Steuerung und Aufsicht der Etawatt aus der Sicht der Mehrheitsaktionärin Stadt kann im Rahmen der Behandlung des Postulats „Wie verbessern wir die strategische Führung und machen SH POWER fit für die Strommarktliberalisierung?“ Nr. 8/2016 von Grossstadtrat Hermann Schlatter, die im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung der Eignerstrategie der Städtischen Werke behandelt wird, geprüft werden.
Aus all diesen Gründen sind der VR der Etawatt und der Stadtrat der Auffassung, dass es jetzt nicht noch einen zusätzlichen Auftrag zur Prüfung einer Aufstockung des VR der Etwawatt braucht.
Und nun noch zur neu angepassten Version des Postulats: Der Postulent hält weiterhin an einer Aufstockung des VR mit einer zusätzlichen Vertretung des Grossen Stadtrats fest. Neu soll die Vertretung des Grossen Stadtrats aber nicht mehr zwingend dem Rat angehören. Die neue Formulierung soll es dem Grossen Stadtrat ermöglichen, externe Personen in den VR zu delegieren.
Hierzu stellt sich nun die Frage, was denn die ursprüngliche Absicht des Grossen Stadtrats war, als man einen Vertreter aus dem Grossen Stadtrat in die Etawatt delegiert hat.
Wir müssen uns also fragen, was die Stadt mit der Etawatt eigentlich wollte und will. Dazu gibt Art. 2 der Statuten des Unternehmens eine Antwort:
„Zweck der Gesellschaft ist:
Die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Energieversorgung.Mit der Etawatt AG sollen konkrete Massnahmen zur Förderung des Energiesparens und/oder zur Förderung eines rationellen Energieeinsatzes lanciert, unterstützt und umgesetzt werden. Der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen soll spezielle Beachtung geschenkt werden. Zusammenfassend soll mit der Etawatt AG ein möglichst grosser Beitrag zu den energiepolitischen Zielen der Stadt Schaffhausen geleistet werden können.“

Die Etawatt ist also als ein Instrument zur Umsetzung der städtischen Energiepolitik gegründet worden. Das geht auch aus der Vorlage des Stadtrats an den Grossen Stadtrat zur Gründung der Etawatt aus dem Jahr 1997 und der Ratsdebatte im Jahr 1998 hervor.
Es ging bei der Vertretung des Parlaments im VR Etawatt nicht darum, Fachlichkeit oder Branchen Know How zu gewinnen. Dieses wurde und wird durch den Werkdirektor und die externen VR-Mitglieder gewährleistet. Die Vertretung der Stadt durch den Werkreferenten und durch einen Vertreter des Parlaments dienen primär dem Zweck der Eignervertretung. Die Stadt ist einerseits mit erheblichen finanziellen Mitteln, welche der Grosse Stadtrat genehmigen musste, in der Etawatt engagiert. Andererseits sollen seine Vertreter dafür sorgen, dass die Anliegen und Ziele der Stadt, welche mit der Gründung der Etawatt anvisiert wurden, weiterhin angestrebt und erreicht werden. Es ging und geht also bei diesen Vertretern im VR primär um die Einbindung der städtischen Politik, auch der Legislative. Dieses Ziel wäre mit rein externen Delegierten im VR kaum mehr im gleichen Mass zu gewährleisten. Das müssen Sie sich einfach bewusst sein.
Die Gründe für eine Vertretung des Stadtparlaments im VR waren als etwa die gleichen, wie diejenigen, die dazu geführt haben, dass Sie an der letzten Sitzung beschlossen haben, in die VK einer verselbständigten VBSH zwei Vertreter Ihres Rats zu delegieren. Das müssen auch keine Fachexperten, z.B. Spezialisten für den öV, für Tarifverbünde oder für die technischen Herausforderungen eines Busbetriebs sein.
Der Stadtrat und der VR Etawatt reden Ihnen hier nicht drein. Wir überlassen es dem Grossen Stadtrat, wen er delegieren will. Ich wollte Ihnen einfach aufzeigen, wie es zur heutigen Regelung gekommen ist und dass diese vom SR als sinnvoll beurteilt wird.

Zum zweiten Anliegen des Postulenten, einem Vorschlagsrecht des VR der Etawatt für die Vertretung des Grossen Stadtrates im VR.
Hier haben wir – VR Etawatt und Stadtrat – eine klare Meinung: Im Lichte der Zweckbestimmung der Etawatt ist dafür zu sorgen, dass mit allen Unternehmensaktivitäten gleichzeitig Nutzen für die Kunden, die Aktionäre, die Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit geschaffen werden. Um diese Ziele als Gestaltungs- und Controllingteam zu erreichen, braucht es im VR eine Reihe von Kompetenzen. Diese ergeben ein Idealprofil, das nicht jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied in allen Punkten erfüllen muss, wohl aber der VR als Organ insgesamt. Dabei geht es nicht nur um Fachkompetenz, Branchenkenntnisse und Unabhängigkeit. Genauso wichtig sind Persönlichkeitskompetenzen, Führungskompetenzen, Sozialkompetenzen, Zeitressourcen und ein hilfreiches Netzwerk. Im Rahmen des Etawatt-Strategieprozesses hat der VR Ende 2017 ein idealtypisches Anforderungsprofil entworfen. Dieses soll für die künftige Auswahl von Verwaltungsräten eine Hilfestellung bieten.
Wie bereits in meinen einführenden Erläuterungen erwähnt, fällt der Fraktionspräsidentenkonferenz die Verantwortung zu, geeignete Ratsmitglieder für die Vertretung des Grossen Stadtrats in diversen Gremien vorzuschlagen. In der Vergangenheit haben die Fraktionspräsidenten hier gute Arbeit geleistet und für den VR der Etawatt in der Regel Grossstadträte ausgewählt, die nicht nur das Bindeglied zum Parlament bildeten, sondern auch über nützliche Qualifikationen verfügten, die sie im VR eingebracht haben, sonst wären nicht mehrere davon bis heute als Externe im VR vertreten.
Ein entscheidender Vorteil davon, dass hier die Fraktionspräsidenten in die Pflicht genommen werden, ist, dass diese die Mitglieder des Grossen Stadtrates näher kennen. Das ist beim VR der Etawatt nicht der Fall. Für ihn wäre es deshalb äusserst anspruchsvoll, aus einem Pool von gewählten Ratsmitgliedern, eine geeignete Vertretung vorschlagen zu müssen.
Der Stadtrat und der VR der Etawatt erachten darum den Vorschlag des Postulats, dass der VR der Etawatt die Vertretung aus dem GSR vorschlagen soll, als nicht zielführend. Im Gegenteil: Es ist nicht Sache des VR, zu bestimmen, wen der Mehrheitseigner als Eignervertreter in den VR zu delegieren hat. Das erscheint auch aus der Sicht einer good Governance unsinnig.
Gleichzeitig ist es dem Stadtrat und dem VR aber bewusst, dass es für den Grossen Stadtrat anspruchsvoll sein kann zu wissen, welche Kompetenzen für Kandidaten für ein VR-Mandat im Vordergrund stehen.
Der VR hat sich deshalb aufgrund dieses Postulats überlegt, wie die Fraktionspräsidentenkonferenz des Grossen Stadtrats bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden könnte. Er hat hierzu ein Anforderungsprofil erstellt, welches die Kriterien aufzeigt, die für eine Mitgliedschaft im VR wünschbar und sinnvoll sind.
Dieses Anforderungsprofil will der VR der Fraktionspräsidentenkonferenz als Hilfestellung zur Verfügung stellen. Damit kann einerseits der VR sein Wissen in das Auswahlverfahren einbringen, während die Verfahrenshoheit und der Entscheid bei den Eignervertretern bleibt und die Antragstellung weiterhin durch jene Personen durchgeführt wird, welche die Kandidaten auch besser kennen.

Geschätzte Damen und Herren Grossstadträte, der Stadtrat und der VR der Etawatt teilen das Anliegen des Postulenten, dass der VR aus kompetenten, geeigneten Mitgliedern zusammengesetzt werden soll.
Dafür braucht aber das heutige Verfahren nicht geändert zu werden. Eine Aufstockung des VR um weitere Mitglieder erscheint nicht zielführend.
Zudem läuft in der VK der Städtischen Werke die Überarbeitung der Eignerstrategie, in deren Rahmen auch die Steuerung und Aufsicht der Etwatt behandelt werden kann. Es braucht also keinen zusätzlichen parlamentarischen Auftrag.
Aus all diesen Gründen beantragen Ihnen der Stadtrat und der VR der Etawatt den Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.

Schulhaus Gega gewinnt Clean Film Contest

Hier der Siegerfilm:

Gratulation des Stadtpräsidenten:
Herzliche Willkommen zur Online Preisverleihung Clean Film Staffel die Fünte.
Ich fühle mich hier ziemlich heimisch, obwohl es schon 47 Jahre her ist, dass ich im Gega die 3. und 4. Klasse der Primarschule besucht habe.
Seit 2013 begeistern Schülerinnen und Schüler der Stadt SH mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement zum Thema „Energie und Umwelt“ Mitschüler, Leh-rer, Eltern und die Öffentlichkeit. Das macht mich als Stadtpräsident sehr stolz.
Der Clean Film Contest mit den städtischen Schulen als Teilnehmer ist in der Schweiz ein einmaliger Kurzfilm-Wettbewerb, der nur funktioniert dank Euch und Euerm Einsatz, jedes Jahr aufs Neue.
Dafür danke ich Euch im Namen der Stadt ganz herzlich. Schaffhausen kann stolz sein auf seine Schulhäuser. Ein grosser Dank geht aber auch an die Lehrerinnen und Lehrer, ohne deren Unterstützung der ganze Schulcontest nicht stattfinden könnte. Ich würde mich freuen, wenn wir auch in Zukunft mit diesem Support rechnen können.
Ein Dank geht aber auch an die Erfinder und Betreuer des Anlasses von SH POWER und Eclipse Studio. Sie haben die Teilnehmenden so toll motiviert und betreut, dass wir wieder spannende Ergebnisse zum jurieren erhalten haben.
Der grosse Abräumer bei den 7 Teams, die dieses Mal mitgemacht haben, war die 3. Real Gega. Nach dem Jury- und dem Publikumspreis kommt heute also noch der Online Preis mit den meisten Klicks dazu. Ihr gewinnt damit nicht nur Ruhm und Ehre, sondern auch noch einen Znüni für die ganze Schule. Ich gratuliere Euch an dieser Stelle auch im Namen der Stadt ganz herzlich zu diesem Erfolg. Ihr habt den Preis verdient.
Ich hoffe, dass Euch die Teilnahme am clean film contest zum Nachdenken angeregt hat, denn wir sind darauf angewiesen, dass Ihr auch Verantwortung übernehmt und für unsere Erde Sorge trägt.

Kleine Anfrage „Vernehmlassung Steuervorlage 17“

Kleine Anfrage
«Vernehmlassung Steuervorlage 17»

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 auch im Kanton Schaffhausen klar abgelehnt worden. 25 von 26 Gemeinden haben sie verworfen. Weil die Vor-lage zu wenig ausgewogen war, befürchtete eine Mehrheit der Stimmberechtigten, dass einerseits die Städte und Gemeinden, andererseits die Bevölkerung für die grossen Steuerausfälle der USR III hätten aufkommen müssen. Nun wird auf Bundesebene ein neuer Anlauf unternommen, der – so der Wille des Bundesrats – ausgewogener sein soll.
Im Kanton Schaffhausen stammt ein hoher Anteil des Steuersubstrats der juristischen Personen von Statusgesellschaften, deren Sonderbehandlungen mit der Steuervorlage 17 (SV17) wegfallen werden. Um diese Unternehmen, ihre über 3’000 Arbeitsplätze und ihr Steuersubstrat trotzdem hier zu halten, sollen die kantonalen Unternehmenssteuern erheblich reduziert werden. Auch hier braucht es einen ausgewogenen Vorschlag, wenn die Vorlage in der Volksabstimmung eine Chance haben soll. Um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu erzielen, müssen alle massgeblichen politischen Akteure im Kanton, insbesondere auch jene, welche die USR III erfolgreich bekämpft haben, einbezogen werden. In ande-ren Kantonen wie Basel-Stadt wurde dies über eine Vernehmlassung gewährleistet. Bis heute ist nicht klar, wie der Regierungsrat seine Vorlage breit abstützen will. Deshalb stellen sich nachfolgende

Fragen:

1.
Wie plant der Regierungsrat sein Vorgehen bei der kantonalen Umsetzung der SV17?

2.
Wie gewährleistet der Regierungsrat bei der kantonalen Umsetzung der SV17 den Einbezug der massgeblichen Akteure, um seine Vorlage möglichst breit abstützen zu können?
Wird es, wie in anderen Kantonen, dazu eine Vernehmlassung geben und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?