Neuer Platzhirsch Peter

10.05.2021: Neuer Hirschstier im Munotgraben wird willkommen geheissen

Ich freue mich, heute zusammen mit Ihnen den neuen Dammhirsch im Munotgraben, der aus regionaler Produktion im Thurhof Andelfingen stammt, begrüssen zu können. Wir werden ihm heute – nach seiner Quarantäne – den Zugang zu seinen 5 künftigen Haremsdamen öffnen.

Damit ist natürlich die Hoffnung verbunden, dass er bald für stämmigen Nachwuchs sorgen wird.

Ich bin überzeugt, dass Ruedi Büeler und die Munotwächterin, die auch ausgebildete Hirschwärter sind, mit ihrer professionellen und umsichtigen Betreuung dafür sorgen werden, dass sich der neue Platzhirsch in seiner neuen Umgebung wohlfühlen und seinen Aufgaben pflichtbewusst nachkommen wird.

Die Dammhirschkolonie im Munotgraben gibt es ja bereits seit 1905 und aufgrund einer Jahrzehnte langen Tradition trägt der Platzhirsch den Vornamen des Stadtpräsidenten. Man könnte sich jetzt die Frage stellen, für wen das die grössere Ehre ist…

Und weil diese Tradition bei der Wahl einer Frau ins Stadtpräsidentenamt zu einer anspruchsvollen Herausforderung würde, kann ich Sie beruhigen: Ich bleibe der Stadt in dieser Funktion noch etwas erhalten.

Ich freue mich mit Ihnen darauf, heute den Hirsch auf den Platz zu lassen, damit er dann auch wirklich seinen Namen „Platzhirsch“ verdient.

Rahmenkredit für Wärmeverbünde in Schaffhausen

Tele Top News Beitrag zur Medienkonferenz vom 29.04.2021

Tele Top News vom 29.04.2021

Wärmeverbünde als Ersatz fossiler Heizungen

Radio Munot Beitrag zur Medienkonferenz über die Vorlage des Stadtrats „Rahmenkredit für Versorgung mit Wärme und Kälte“ vom 29.04.2021

Audio-Datei zum Radio Munot Beitrag vom 29.04.2021

FC Schaffausen weiterhin im Stadion Herblingen?

Tele Top Beitrag vom 27.04.2021 zum Vermittlungsversuch der Stadt zwischen der FCS AG und der Fontana Invest II für den Erhalt des Trainings- und Spielbetriebs im Stadion Herblingen

Stadtrat will keinen Bus durch die Fussgängerzone der Altstadt

Stellungnahme des Stadtrats vom 06.04.2021 zum Postulat Mariano Fioretti „City Elektrobus: Die Schaffhauser Altstadt und ihre Geschäfte vorwärts bringen.“

Mit seinem Postulat ersucht Grossstadtrat Mariano Fioretti den Stadtrat die Einführung eines kleinen City-Elektrobusses in der Schaffhauser Altstadt zu prüfen, «um die Geschäfte vorwärts zu bringen».

Er möchte damit in der Schaffhauser Altstadt für Einheimische, Besucher, Touristen und ältere, weniger mobile Menschen ein Erlebnis bieten.

Der Stadtrat hat das Anliegen ernsthaft geprüft und sich dabei unter anderem mit Fragen zur Machbarkeit, zum Bedarf und zur Wirtschaftlichkeit auseinandergesetzt.

Vorweg zu den Zielsetzungen des Postulenten: Diese teilt der Stadtrat vollumfänglich. Er setzt sich im Bereich Innenstadtentwicklung seit Jahren zusammen mit der Wirtschaftsförderung, dem Gewerbe und Detailhandel sowie allen weiteren Akteuren mit Herzblut für eine Attraktivierung unserer einmaligen Altstadt ein und wird das auch künftig tun.

Nun aber zurück zur Idee des Postulats.

1.         Machbarkeit

Grundsätzlich sind solche Elektro-Kleinbusse auf dem Markt verfügbar und werden auch in einigen Städten eingesetzt, insbesondere in weitläufigen, grösseren Innenstädten. Da haben wir in Schaffhausen nun aber eine andere Ausgangslage:

Die Fussgängerzone in der Altstadt ist sehr kompakt und überschaubar, die Distanzen sind kurz und die wichtigsten Einkaufsläden problemlos zu Fuss zu erreichen. Dafür ist sie schweizweit bekannt und beliebt. In wenigen Minuten ist man auf der Hauptachse von der Schifflände auf dem Fronwagplatz und weiter beim Bahnhof oder in der äusseren Vorstadt.

Deshalb ist Schaffhausen in dieser Frage nicht mit ausländischen Grossstädten oder grossen Schweizer Städten zu vergleichen, wo die Distanzen für die Besuchenden und Konsumenten zum Teil recht lang sind.

Die Fussgängerzone der Schaffhauser Altstadt erscheint dem Stadtrat auch aufgrund der relativ engen Platzverhältnisse in den Gassen, der hohen Fussgängerdichte, den vielen temporären Installationen und den Anlieferungen durch Lastwagen am Vormittag nicht für einen Busbetrieb geeignet.

Vor allem in den Sommermonaten ist der öffentliche Raum in der Fussgängerzone stark belegt mit Boulevard-Restaurants, Aussenauslagen der Geschäfte, Standaktionen, dem Wochenmarkt sowie durch weitere Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Das bringt zwangsläufig Nutzungskonflikte, die kaum sinnvoll gelöst werden können.

Und es macht keinen Sinn, den Bus nur dann fahren zu lassen, wenn die Besucherzahl in der Stadt klein ist. Wegen der Gefahr von Nutzungskonflikten mit Fussgängerinnen und Fussgängern wurde

die Fussgängerzone der Altstadt bisher tagsüber weder für Velofahrende noch für das touristische Züglein, das den Rheinfall und die Altstadt verbindet, geöffnet.

Für einen lautlosen, elektrischen Busbetrieb in der Fussgängerzone gelten dieselben Bedenken, gerade im Hinblick auf eine Gefährdung von Kindern, seh- und hörbehinderten Menschen sowie von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

2.         Bedarf

Der Stadtrat hat sich im Vorfeld zur Beantwortung dieses Postulates mit verschiedenen Stakeholdern und Innenstadtplayern über das Anliegen unterhalten und dabei hauptsächlich negative Rückmeldungen erhalten.

Es ist zwar denkbar, dass einige Menschen einen solchen Citybus interessant fänden und diesen auch benützen würden. Aber das wären absehbar sehr wenige, denn die Fussgängerzone in der Altstadt ist, wie bereits erläutert, beliebt für ihre kurzen Wege.

Als Passagiere eines City-Elektrobusses würden Besucherinnen und Besucher resp. potenzielle Kundinnen und Kunden an den Schaufenstern der Einkaufsläden vorbeifahren, statt sich als «Laufkundschaft» auf den Gassen zu bewegen.

Das wäre schade für das Gewerbe und den Detailhandel bzw. würde die Geschäfte eben gerade nicht – wie vom Postulenten bezweckt – «vorwärts bringen». Die Fussgängerzone soll zum Flanieren und Verweilen einladen, da ist ein Bus ein Fremdkörper.

Aufgrund des kleinen Perimeters der Altstadt drängt sich hier die Einführung eines Busbetriebs auch aus touristischer Sicht nicht auf. Touristen sollen durch die Altstadt «schlendern» und nicht mit einem Bus in der Fussgängerzone an den Geschäften vorbeigefahren werden. Die Innenstadt soll von den Besucherinnen und Besuchern zu Fuss erlebt werden.

Es ist auch nicht absehbar, dass ein solches Angebot von vielen Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, genutzt würde. Bei der Pro Senectute und der Pro Infirmis ist ein solcher Bedarf jedenfalls noch nie angemeldet worden. Das ist auch nicht erstaunlich, bieten diese Organisationen doch gemeinsam den hochsubventionierten Fahrdienst «Mobileplus» für in der Mobilität eingeschränkte Personen an, die direkt von zuhause abgeholt, an den Zielort – der auch in der Altstadt liegen kann – und wieder zurück nach Hause transportiert werden.

Ob darüber hinaus ein Bedarf bei Personen existiert, die noch so mobil sind, dass sie mit dem öV zum Einkaufen in die Altstadt fahren, muss aufgrund der bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden.

3.         Wirtschaftlichkeit

Deshalb ist es absehbar, dass ein solcher Bus eine sehr tiefe Selbstfinanzierung aufweisen würde: Wie viele Leute wären wohl bereit, für eine 100 bis 200 Meter kurze Fahrt durch die Fussgängerzone etwas zu bezahlen? Das ist auch dem Postulenten bewusst, weshalb er in seinem Vorstoss von einem allfälligen Gratisangebot spricht. Wie ein solches Angebot aber finanziert werden soll, bleibt unklar.

4.         Fazit

Die Idee des Citybusses hat auf den ersten Blick zwar einen gewissen Charme und die Absichten dahinter sind löblich. Bei einer Gesamtbetrachtung ergeben sich für den Stadtrat aber Bedenken, denen kein adäquater Mehrwert gegenübersteht, zumal ein solches Angebot primär von der Stadt finanziert werden müsste. Der Stadtrat erachtet die Schaffhauser Altstadt für ein solches Mobilitätsangebot als nicht geeignet, sieht weder aus Gründen der Innenstadtentwicklung, der Mobilitätsförderung von gehbehinderten Personen noch aus touristischer Sicht einen ausgewiesenen Bedarf dafür. Deshalb möchte er die gut gemeinte Idee nicht weiterverfolgen. Er empfiehlt darum, das Postulat nicht zu überweisen und dem Postulenten, es in eine Interpellation umzuwandeln.