Essensgutschein als Gastronomieförderung

Stellungnahme des Stadtrats vom 06.04.2021 auf das Postulat von Grossstadtrat Marco Planas „Zwei Fliegen auf eine Klappe: Zufriedene Mitarbeitende und volle Beizen

Grossstadtrat Marco Planas schlägt mit seinem Postulat vom 16. Juni 2020 vor, die Einführung von Essensgutscheinen für die städtischen Mitarbeitenden zu prüfen. Diese Gutscheine sollen in allen Restaurants der Stadt Schaffhausen eingelöst werden können.

Der Stadtrat geht mit dem Postulenten einig, dass sein Vorschlag gleich doppelten Charme hat: Erstens könnten Essensgutscheine zur Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin bzw. zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden beitragen. Andere grosse Arbeitgeber in der Region kennen dieses Modell bereits heute. Zweitens könnten die Gastronomen davon profitieren, die von der Corona-Krise und den damit einhergehenden Lokal-Schliessungen hart getroffen worden sind.

Deshalb hat der Stadtrat die Idee ernsthaft geprüft und ist schon aktiv geworden, weil es ja bei der Förderung der Gastronomie pressiert.

Um alle Restaurants in der Stadt berücksichtigen zu können, könnten wir ein eigenes Programm für Essensgutscheine einführen. Damit verbunden wäre ein relativ hoher initialer Personalaufwand im HR. Das haben die Erfahrungen anderer Arbeitgeber gezeigt. Auch der wiederkehrende Personalaufwand wäre wesentlich höher als bei einer Lösung mit bereits etablierten Lunch Checks. Bei Letzterer wäre der Administrationsaufwand vertretbar.

Deshalb hat der Stadtrat das Modell Lunch Checks genauer unter die Lupe genommen.

Es wurde aber schnell klar, dass deren Einführung sehr hohe wiederkehrende Kosten verursachen würden. Die Arbeitgeber der Region, die Lunch-Checks an ihre Mitarbeitenden abgeben, vergünstigen diese in der Regel zwischen 80 bis 180 Franken pro Mitarbeitenden und Monat. Lunch Checks unter Fr. 80.00 pro Monat findet man kaum und unter Fr. 50.00 pro Monat wird das auch steuertechnisch unattraktiv. Die Lunch-Check werden sehr gut genutzt. Man muss deshalb davon ausgehen, dass auch bei der Stadt 50 bis 85% der Mitarbeitenden von diesem Angebot Gebrauch machen würden. Das würde bei einem monatlichen Betrag von Fr. 80 bis 100.00 pro FTE zu wiederkehrenden Ausgaben von 422’000 bis 898’000 führen.

Auch wenn dem Stadtrat bewusst ist, dass er weiter in die Attraktivität der städtischen Anstellungsbedingungen investieren muss – es sind zur Zeit 26 Stellen (ohne Lehrer und VBSH) offen, weil die Rekrutierung von Fachkräften immer schwieriger wird – möchte er von der Einführung von Lunch Checks zur Zeit absehen und – auch im Rahmen der neuen Legislaturschwerpunkte – andere Instrumente zur Attraktivierung der Stadt als Arbeitgeberin prüfen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass unser Personal zu einem um Fr. 2.00 reduzierten Preis pro Menue in den städtischen Alterszentren zu Mittag essen kann. Davon machen aber nur ca. 50 Mitarbeitende pro Tag Gebrauch – zumindest war das vor Corona so.

Um die von der Corona-Pandemie gebeutelte Gastronomie trotzdem kurzfristig zu unterstützen, hat sich der Stadtrat entschieden, allen Mitarbeitenden einmalig einen Essensgutschein auszuhändigen, den sie in einem Restaurant in der Stadt Schaffhausen einlösen können. Dafür hat er einmalig 100’000 Franken beschlossen.

Alle 1’499 Mitarbeitenden, inkl. SH POWER, erhalten Mitte Mai einen Gutschein von Gastro Schaffhausen über Fr. 65.00 zur Einlösung in einem Restaurant auf Stadtgebiet, unabhängig vom Pensum oder der Art ihres Anstellungsverhältnisses.

Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand: Es fallen nur einmalig statt wiederkehrende Kosten an – und zwar jetzt, wenn die Restaurants wieder öffnen und eine solche Unterstützung aufgrund der Corona-Krise besonders sinnvoll ist.

Zudem konnte der Stadtrat die benötigten finanziellen Mittel in eigener Kompetenz bewilligen, womit Verzögerungen vermieden werden können.

Der Stadtrat ist der Ansicht, mit dieser schnellen, pragmatischen Lösung das Grundanliegen des Postulats aufgenommen und umgesetzt zu haben. Er empfiehlt deshalb dem Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.

Migros investiert in Schaffhausen

Kurt Zubler von Integres und Stadtpräsident Peter Neukomm dürfen von Urs Lehrbaumer, Centerleiter des Herblinger Markts (von links), eine Spende zugunsten des Integres- Projekts «Femmes Tische» entgegennehmen. BILD DANIEL THÜLER auf dem Dach des neusanierten Herblinger Marktes

Grusswort des Stadtpräsidenten zur Neueröffnung des sanierten Herblinger Marktes vom 22.03.2021

Als mich Frau Seichter angefragt hat, ob ich an der Wiedereröffnung des Migros Buchthalen teilnehmen würde, habe ich gerne zugesagt. Weshalb?

1. Der Stadtrat freut sich natürlich sehr, dass die Migros in unserer Stadt investiert. Und das macht sie ja zum Glück stetig: Die letzten grösseren Beispiele dafür sind die Erneuerung des Migros Buchthalen oder der Neubau des OBI. Das bringt alles Arbeit und Wertschöpfung vor Ort, auch für das lokale Gewerbe.

2. Die Investition ist ein gutes Zeichen für das Quartier Herblingen: Offenbar glaubt die Migros an das Potenzial dieses 1963 eingemeindete Wohnquartiers.

3. Angesichts des weiterhin starken Frankens, unsere Grenznähe und dem Einkaufstourismus nach Deutschland sind ständige Attraktivierungen der hiesigen Einkaufsmöglichkeiten noch wichtiger, um die Kundschaft bei der Stange zu halten. Und Migros hat ja auch bei ihrer Produktepalette etwas zu bieten: Mit ihren Regioprodukten offeriert sie in ihren Regalen echte Alternativen zur ausländischen Massenware.

4. Der Stadtrat freut sich darüber, dass mit der erneuerten Einkaufsmöglichkeit die Versorgungssituation dieses beliebten Wohnquartiers nochmals verbessert werden kann. Das spielt für die Standortqualität unserer Stadt eine wichtige Rolle. Zu dieser Qualität gehört auch, dass man sich hier treffen und austauschen kann. Dies trägt auch zur Identifikation mit dem Quartier bei und fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl.

Nach nicht einmal einem Jahr Bauzeit ist nun also die Migros rundum erneuert und komplett saniert worden. Dass dabei auf nachhaltige Bauweise gesetzt wurde, freut mich als politisch Verantwortlichen der Stadt für die Energiepolitik besonders.

Die Migros hat es sich zur Tradition gemacht, der Standortgemeinde für die gute Zusammenarbeit einen Check über 5‘000 Franken für die Weitergabe an eine soziale Institution ihrer Wahl zu überreichen. Dafür danke ich ihr ganz herzlich. Meine Wahl fiel auf den Verein Integres, der bei uns für einen wichtigen Teil der Integrationsarbeit zuständig ist. Die Verantwortlichen dieser Institution leisten seit vielen Jahren eine sehr wertvolle und anspruchsvolle Integrationsarbeit. Das erscheint mir gerade im Zusammenhang mit den Herausforderungen im Bereich der Migration besonders unterstützungswürdig.

Zum Schluss danke ich der Genossenschaft Migros Ostschweiz nochmals ganz herzlich, dass sie mit diesem Sanierungsprojekt ein Bekenntnis zum Standort Schaffhausen und damit auch zur Stadt Schaffhausen abgegeben hat. Ich wünsche den Schaffhauserinnen und Schaffhausern viel Freude am neu gestalteten Einkaufsgeschäft und der Migros einen möglichst grossen „return on investment“ durch viele einkaufsfreudige Kundinnen und Kunden.

Ja zum CO2-Gesetz

Eidg. Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Warum es Sinn macht, dass der zuständige Stadtrat auch die Verwaltungskommission SH POWER präsidiert

Stellungnahme des Stadtrats vom 09.03.2021 zur Motion „Entflechtung der politischen und strategischen Leitung der Städtischen Werke“ im Grossen Stadtrat

Grossstadtrat Diego Faccani möchte den Stadtrat mit seiner Motion beauftragen, die Stadtverfassung dahingehend zu ändern, dass das zuständige Mitglied des Stadtrats die Verwaltungskommission nicht mehr leitet, sondern nur noch mit beratender Stimme Einsitz nimmt, also eine Änderung von Art. 53 Abs. 3 der Stadtverfassung.

Gerne nehme ich im Namen des Stadtrats dazu Stellung:

Nach Art. 53 Abs. 2 Stadtverfassung sind die Städtischen Werke SH POWER eine Abteilung der Stadtverwaltung.

In der Realität weist diese Abteilung Merkmale einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt auf, namentlich die Führung mit Globalbudget. SH POWER verfügt demzufolge über keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. Antwort des Stadtrats vom 12. Januar 2021 auf die Kleine Anfrage «Ist die Organisationsform der Städtischen Werke immer noch gesetzeskonform», Nr. 58/2020 von Grossstadtrat Diego Faccani).

Gemäss Art. 42 Abs. 1 der Stadtverfassung ist der Stadtrat (…) das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt.

Er kann einzelne Verwaltungsaufgaben, die übertragbar sind, an Ausschüsse, einzelne Mitglieder, Verwaltungsstellen oder einzelne Angestellte der Stadtverwaltung übertragen (Art. 42 Abs. 5).

Diese Kompetenz ergibt sich aus Art. 54 des kantonalen Gemeindegesetzes.

Die Verwaltungsgeschäfte werden vom Stadtrat als Kollegium, von den einzelnen Stadtratsmitgliedern (Referentinnen und Referenten), von Kommissionen und von der Stadtverwaltung besorgt. Verantwortlich für die Stadtverwaltung ist der Stadtrat als Kollegium (Art. 45 Stadtverfassung).

Eine Delegation dieser Aufgaben und Verantwortung an Verwaltungsexterne ist rechtlich nicht zulässig.

Als Abteilung der Stadt gehört SH POWER zu einem der fünf Referate, welche von den Mitgliedern des Stadtrats geführt werden. Folgerichtig bezeichnet Art. 53 Abs. 3 der Stadtverfassung für die Leitung der Städtischen Werke das vom Stadtrat bezeichnete Stadtratsmitglied als zuständig.

In Vertretung des Stadtrats leitet dieses Stadtratsmitglied die Städtischen Werke, aber nicht alleine. Der Verfassungsgeber hat dem Stadtrat mit der Verwaltungskommission (VK) ein zusätzliches Gremium beigegeben, dem konkrete Leitungsaufgaben zugewiesen worden sind (Art. 54 Abs. 3 Stadtverfassung).

Dazu zählt auch die Aufsicht über die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen und die Wahl dieser Personen sowie die Festlegung der Organisation und Kompetenzen der Geschäftsleitung (Art. 54 Abs. 3 lit. a – c Stadtverfassung).

Die Motion verlangt nun, dass das für die Leitung von SH POWER als Verwaltungsabteilung zuständige Stadtratsmitglied, das auch den Werkdirektor als Bereichsleitenden personalrechtlich führen muss, weder bei dessen Wahl in der VK stimmberechtigt ist, noch bei dessen Aufsicht und Führung durch die VK mitbestimmen kann resp. federführend ist.

Das würde zu einer Aufspaltung von Verantwortung und Führung führen, die völlig unsinnig wäre und jeder «good Governance» widersprechen würde.

Denn der Stadtrat als oberstes Führungs- und Leitungsgremium der Verwaltung bleibt – wie bereits erwähnt – auch aufgrund des übergeordneten kantonalen Rechts in der Führungsverantwortung – finanziell, organisatorisch und personalrechtlich. Der Werkreferent als einziges Mitglied des Stadtrats in der VK ist folgerichtig nicht nur stimmberechtigt, sondern präsidiert die VK auch. Nur so macht diese «geteilte» Leitung überhaupt Sinn. Die von den Motionären verlangte Aufspaltung von Verantwortung und Führung würde gegen übergeordnetes kantonales Recht verstossen, weil stadträtliche Führungsaufgaben nicht an Dritte delegiert werden dürfen.

Die Motionäre vergleichen zur Untermauerung ihres Anliegens SH POWER mit der EKS AG. Dieser Vergleich hinkt aber, weil der Kanton das EKS in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgelagert hat, was zwangsläufig mit anderen Governance-Strukturen und -anforderungen einhergeht.

Eine solche Auslagerung von SH POWER in eine Aktiengesellschaft – und damit eine Schwächung der politischen Steuerung – ist in der Stadt Schaffhausen von der Stimmbevölkerung bekanntlich 2003 verworfen worden.

Daraus entstanden ist in der Folge die heutige Regelung, die von den Stimmberechtigten 2006 – übrigens mit Unterstützung der FDP – in der Verfassung verankert worden ist.

Diese Regelung ist also schon viele Jahre in Kraft und bei meinen Vorgängern im Amt, die alle immer Werkreferenten und VK-Präsidenten waren, noch nie als «höchst fragwürdig und störend» moniert worden.

Wenn die heutigen Führungsstrukturen bezüglich Governance mit anderen Energieversorgungsunternehmen verglichen werden, müssten solche angeschaut werden, die als Abteilung resp. unselbständige Anstalten organsiert sind, wie die Stadtwerke St. Gallen, Winterthur oder Zürich. Alle anderen Vergleiche, insbes. mit verselbständigten oder gar privatisierten EVU’s bringen uns hier nicht weiter.

Und ich erinnere Sie daran: Auch bei einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt wie z.B. bei der VBSH ist es durchaus üblich und sinnvoll, dass das sachlich zuständige Stadtratsmitglied im strategischen Leitungsorgan vertreten und auch stimmberechtigt ist. Unsere Erfahrungen seit der Verselbständigung der VBSH bestätigen das deutlich.

In diesem Zusammenhang verweise ich gerne darauf, dass dieser Rat im Rahmen der Auslagerung der VBSH am 20.02.2018 die Organisationsverordnung der verselbständigten VBSH beraten und verabschiedet hat. Die Motionäre haben sich damals nicht daran gestört, dass dem Stadtratsvertreter in der VK das Stimmrecht zugestanden wurde, etwas das heute bei SH POWER, welche noch als Abteilung der Stadt organisiert ist, als «höchst fragwürdig und störend» bezeichnet wird. In dieser unterschiedlichen Behandlung zeigt sich die Schwäche der Argumentation der Motion.

Im Falle von SH POWER mit seiner vorgängig beschriebenen Organisationsform wäre eine andere Regelung als eine Führung durch das zuständige Stadtratsmitglied aktuell nicht nur ungewöhnlich, sondern auch unlogisch. Politische, strategische und personelle Führung lassen sich nicht trennen, wenn ein Betrieb Teil der Verwaltung ist.

Fazit: Die aktuelle Regelung ist also nicht nur rechtens, sondern auch sinnvoll.

Die Forderung der Motion kommt zudem auch zu einem völlig falschen Zeitpunkt. Die neue Organisationsverordnung der Städtischen Werke SH POWER ist vom Grossen Stadtrat gerade erst letztes Jahr verabschiedet worden.

Seither sind drei externe, unabhängige Mitglieder mit besonderen Sach-, Fach- und Branchenkenntnissen in die VK gewählt worden, um diese fachlich zu stärken.

Zudem ist, basierend auf einem Postulat von Diego Faccani vom 20.08.2019, das am 21.01.2020 überwiesen worden ist, eine Überprüfung der Rechtsform von SH POWER aufgegleist. Diese Prüfung wird zeigen, welche Strukturen zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen für SH POWER geeignet sind.

Und zum Schluss noch etwas zur Flughöhe der geforderten Regelung: Der Stadtrat ist der Ansicht, dass organisatorische Regelungen über die Konstituierung von Leitungsgremien von städtischen Betrieben eigentlich nicht auf Verfassungsstufe gehören. Dass das bei Art. 53 und 54 der Stadtverfassung der Fall ist, hat historische Gründe. Künftig sollten organisatorische Details möglichst auf einer tieferen gesetzgeberischen Ebene geregelt werden.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Stadtrat, die Motion nicht zu überweisen.

Verwaltungskommission SH POWER wird verstärkt

Stellungnahme des Stadtrats vom 23.02.2021 im Grossen Stadtrat zum Wahlvorschlag von drei externen Fachpersonen für das Leitungsgremium der Städtischen Werke.

Ich freue mich, Ihnen heute im Namen des Stadtrats und im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. c der neuen Organisationsverordnung (RSS 700.1; in Kraft getreten am 01.01.2021) die drei weiteren externen Mitglieder mit besonderen Fach- oder Branchenkenntnissen für die Verwaltungskommission (VK) SH POWER für die Legislatur 2021 – 2024 zur Wahl empfehlen zu können.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass sie sowohl fachlich als auch menschlich dem Anforderungsprofil, das im Hinblick auf diese Wahl erstellt worden ist, entsprechen und einen grossen Gewinn für das strategische Leitungsgremium von SH POWER darstellen.

Alle drei bringen einen gut gefüllten Rucksack mit anspruchsvollen Ausbildungen und wertvoller Berufserfahrung mit. Sie decken wichtige Themen wie u. a. die Führung eines grösseren Stadtwerks, besonderes Know-how über die Regulation und den Handel im Energiemarkt bis zur Umsetzung von Energiestadt/Smart City-Projekten ab – alles Bereiche, welche SH POWER in den kommenden Jahren stark herausfordern werden.

Nadine Brauchli, Dr. Anna Roschewitz und Marco Letta verfügen über einen tadellosen Leumund, einen hervorragenden Ruf in der Energiebranche, sind politisch ungebunden und haben schriftlich bestätigt, dass bei der Annahme des Mandats keine Interessenkonflikte entstehen.
Bei Nadine Brauchli und Marco Letta, die in einem Anstellungsverhältnis stehen, haben auch deren Arbeitgeber – der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und der Stadtrat St. Gallen – diese Nebenbeschäftigung in der VK SH POWER explizit bewilligt, auch weil sie keine potenziellen Interessenkonflikte sehen.

Alle drei Vorgeschlagenen verfügen über das Schweizer Bürgerrecht und wohnen in der Nord-Ostschweiz.

Und, was mich besonders freut, ist die Tatsache, dass es uns gelungen ist, in der «männerlastigen» Energiebranche zwei äusserst qualifizierte Frauen zu rekrutieren.

Es ist für unsere Stadt und für SH POWER ein positives Zeichen, dass drei anerkannte Fachpersonen aus anderen Kantonen bereit sind, unser wertvolles Unternehmen SH POWER weiterzuentwickeln und für die zukünftigen Herausforderungen fit zu machen. Mit dieser wichtigen Ergänzung ist die VK als Gesamtgremiums in ihrer Zusammen­setzung sehr gut ausbalanciert, denn es werden alle relevanten Anforderungen weitgehend abdeckt. Insofern ergänzen die drei zu wählenden externen Mitglieder die bereits gewählten Mitglieder bestens: Ich erinnere daran, dass wir mit den zwei erfahrenen Vertretern des Grossen Stadtrats – Hermann Schlatter als Finanzexperte, Urs Tanner als Jurist – sowie neu Patrick Bartholome, einem jungen Ingenieur, der die Interessen des Personals von SH POWER Personals vertreten wird, einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, die VK zu einem hervorragend aufge­stellten Leitungsgremium zu konstituieren.

Ich danke Ihnen im Namen des Stadtrats, wenn Sie unsere drei Wahlvorschläge unterstützen werden und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit mit der neuen VK.