Einbürgerungsverfahren verschlanken

Interview Radio Munot zu Verschlankung des Einbürgerungsverfahrens in der Stadt vom 15.12.2023

Radio Munot Interview vom 15.12.2023 zum Anhören (Audiodatei)

Wer sich in der Stadt Schaffhausen einbürgern lassen will, soll in Zukunft weniger lang auf einen Entscheid warten müssen. Das sagt der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm im Interview mit Radio Munot. Der Stadtrat plant eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens. In Zukunft soll sich der Stadtrat um alle Einbürgerungen kümmern. Momentan ist der so genannte Bürgerrat noch für einen Teil der Einbürgerungen zuständig.

Stadt als FrontRunner ausgezeichnet

Das Bundesamt für Energie hat die Stadt Schaffhausen als besonders ambitioniert in der Energie- und Klimapolitik ausgezeichnet

Generationensolidarität verlangt ein Nein

Leserbrief zur kantonalen Volksabstimmung über die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes

Das Finanzhaushaltsgesetz ermöglicht dem Kanton und den Gemeinden bei Überschüssen in den Abschlüssen, Reserven für finanziell anspruchsvolle Zukunftsaufgaben zu bilden. Damit sollen künftige Generationen entlastet werden. Es geht dabei um Generationenprojekte, zum Beispiel hohe Investitionen in öffentliche Infrastrukturen der Grundversorgung, im Bildungs- und Altersbereich oder um Massnahmen zur Bewältigung der Klimakrise. Aufgrund positiver Jahresabschlüsse waren Kanton, Stadt und Gemeinden in den vergangenen Jahren in der Lage, solche finanzpolitische Reserven zu bilden. Der Regierungsrat hat die Gemeinden öffentlich dafür gelobt, dass sie dabei verantwortungsvoll vorgegangen seien. Er hat sich leider vergeblich gegen die von einer Mehrheit des Kantonsrats beschlossenen Einschränkung des wichtigen Instruments gewehrt. Auch der Verband der Schaffhauser Gemeindepräsidenten wendet sich gegen diese unnötige Beschneidung der Gemeindeautonomie. Zugunsten der Generationensolidarität braucht es jetzt ein Nein der Stimmberechtigten zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes.

Programm des 30. Bachfests 2024 begeistert

Bildlegende: «Die Zielsetzung des Bachfests hat nichts von ihrer Aktualität einge-büsst», mit diesen Worten begrüsste Stadtpräsident Peter Neukomm die Anwesenden. BILD MICHAEL KESSLER/Schafffhauser Nachrichten

Votum anlässlich der Medienkonferenz zur Präsentation des Programms des internationalen Bachfests 2024

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich Sie hier im wunderbaren Zunftsaal des Hotel Rüden ganz herzlich zur Medienkonferenz zum 30. Internationalen Bachfest, das vom 8. – 12. Mai 2024 über die Bühne gehen wird und zur GV der Internationalen Bachgesellschaft.
An meiner Seite sind heute mein Stadtratskollege Raphael Rohner als Kulturreferent und Mitglied des Vorstands der IBG, Wolfram Kötter und Andreas Bohrer als Co-Präsidenten der Internationalen Bachgesellschaft (IBG) sowie Jens Lampater, Kulturbeauftragter der Stadt und Intendant dieses grossartigen Kulturevents.
Wir nutzen nun zum zweiten Mal nach 2019 die Möglichkeit, das Programm des Bachfests im Rahmen der Generalversammlung der Bachgesellschaft zu präsentieren.
Um Sie auf diesen tollen Anlass einzustimmen, servieren wir Ihnen gleich noch einen Teaser, der Sie „gluschtig“ machen soll.
Karel Valter, Traversflöte, Ilze Grudule, Violoncello und Andreas Jud, Orgelpositiv spielen die Sonate e-Moll für Flöte und Basso Continuo BWV 1030 von Johans Sebastian Bach.
Ganz herzlichen Dank den Musikern für die virtuose Darbietung, welche unseren Anlass würdig umrahmt.
Das 30. Internationale Bachfest steht dieses Mal unter dem Motto «Bach begeistert».
Schon der antike griechische Philosoph Platon soll zur Bedeutung der Musik einmal gesagt haben: «Musik gibt dem Universum erst seine Seele».
Und wenn das dann noch Musik von Johann Sebastian BACH ist, also gemäss dem deutschen Komponisten Max Reger «Der Anfang und das Ende aller Musik», dann stehen die Vorzeichen gut, dass das Programm, das wir heute vorstellen dürfen, begeistern wird.
Ziel unserer politischen Vorgänger war 1946, die Wunden des 2. Weltkriegs zu heilen und die vom Krieg gebeutelten Menschen grenzüberschreitend glücklich zu machen und einander wieder näher zu bringen.
Diese Zielsetzung hat heute leider nichts von ihrer Aktualität verloren.
Nicht zufällig findet sich im Programm eine ukrainische Komponistin mit einer Auftragskomposition. 
Wir hoffen aber natürlich alle sehr, dass wir im nächsten Mai in Europa und global an einem anderen, besseren Ort stehen werden.
Das Internationale Bachfest ist der wichtigste Kulturanlass, den die Stadt hauptverantwortlich organisiert.
Wenn ich von hauptverantwortlich rede, meine ich vor allem die finanziellen und personellen Ressourcen, die es für die Planung und Durchführung dieses Festivals braucht.
Der zweite wichtige Player, der diesen wunderbare Anlass mitträgt, ist die Internationale Bachgesellschaft IBG, die heute ihre GV abhält.
Als verlässliche Partnerin auf Augenhöhe erbringt sie jeweils auch einen wertvollen inhaltlichen Support.
Das Bachfest ist eine weit über unsere Stadtgrenzen strahlende Veranstaltung, die mehrere tausend BesucherInnen aus fast allen Kantonen der Schweiz und aus verschiedenen Ländern Europas hierherbringt.
Wir sind aufgrund der hochkarätigen Ensembles und MusikerInnen, den einmaligen Veranstaltungsorten in der Stadt und der angrenzenden Region sowie dem spannenden Rahmenprogramm zuversichtlich, dass dies auch im Mai 2024 wieder der Fall sein wird.
Zum Schluss meiner Einleitung habe ich zu danken:
Ein grosser Dank geht an unseren Bereichsleiter Kultur Jens Lampater

Stadtrat sagt Ja zu vorgeburtlichem Mutterschutz

Stellungnahme des Stadtrats in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 31.10.2023

Mit Datum vom 24. Januar 2023 hat Grossstadträtin Livia Munz ihr Postulat betreffend Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschutzes eingereicht. Dieser solle freiwillig sein und den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach der Niederkunft nicht tangieren. 

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:  

Heute haben Mitarbeiterinnen der Stadt Schaffhausen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von vier Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis bis zur Geburt über neun Monate gedauert hat. In Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterin, kann der Mutterschaftsurlaub schon zwei Wochen vor dem prognostizierten Geburtstermin beginnen. Dieser Vorbezug geht dann aber zu Lasten des regulären Mutterschaftsurlaubes. 

In der medizinischen Fachwelt ist unbestritten, dass eine möglichst stressfreie Vorbereitung auf die Geburt entscheidend ist für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind. Die Realität ist, dass heute sehr viele werdende Mütter schon vor der Geburt krankgeschrieben werden. Gemäss einer Studie des Bundes sind zwei Wochen vor Geburt rund 70% der schwangeren Frauen krankgeschrieben. Bei der der Stadt Schaffhausen ist dieser Anteil in etwa gleich hoch oder sogar etwas höher. Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen und können, ist für viele Frauen schlicht nicht realistisch und aus gesundheitlicher Sicht nicht haltbar – weder für die Frau, noch für das Kind.  

Vor diesem Hintergrund laufen in diversen Städten und Kantonen in der Schweiz Bestrebungen, zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub einen vorgeburtlichen Mutterschutz einzuführen. So etwa in Thun, Luzern, Basel Stadt, Burgdorf, Winterthur oder auch beim Kanton Schaffhausen, wo im Januar 2023 eine entsprechende Motion vom Kantonsrat überwiesen worden ist. 

Im europäischen Vergleich nimmt man mit einer solchen Regelung freilich alles andere als eine Vorreiterrolle ein. Der vorgeburtliche Mutterschutz ist sonst auf dem ganzen Kontinent Realität, in den meisten Fällen allerdings mit deutlich grosszügigeren Regelungen als die 3 Wochen, welche vielerorts in der Schweiz zur Diskussion stehen. So erhalten werdende Mütter in Deutschland 6 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz, in Österreich 8 und in Grossbritannien sogar 11 Wochen. Die Schweiz nimmt hier keine sehr familienfreundliche Sonderrolle ein. Sie kennt als einziges Land in Europa keinen solchen Mutterschutz vor der Geburt. Theoretisch arbeiten Frauen bis zur Geburt – es sei denn, sie werden vorher krankgeschrieben oder beziehen Ferien. 

Die Einführung eines 3-wöchigen vorgeburtlichen Mutterschutzes würde auch für die Stadt handfeste Vorteile bringen: 

  • Diese liegen erstens in der besseren Planbarkeit für Stellvertretungen und das Abschliessen und Übergeben von Arbeiten. 
  • Zudem würde eine Regelung einen Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität leisten, zumal sich die Stadt die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Legislaturzielen 2021-2024 auf die Fahne geschrieben hat. Hier hat die Stadt als öffentliche Arbeitgeberin auch eine Vorbildrolle inne. 
  • Nicht zuletzt lässt sich mit dieser Regelung dem Stigma, vor dem errechneten Geburtstermin mit dem vermeintlichen Vorwand der Schwangerschaft «krank zu machen», entgegenwirken. 
  • Das wichtigste Argument bleibt aber natürlich die Gesundheit von Mutter und Kind. 

Diese personalrechtlichen Neuerung würde zudem keine Mehrkosten für die Stadt verursachen, da bereits heute die Kosten für die krankgeschriebenen Mitarbeitenden von der Stadt getragen werden. Die KTG springt erst nach 90 Tagen Krankheit ein. Es spricht also auch finanziell nichts gegen eine solche Regelung. 

Aus all diesen Gründen erachtet der Stadtrat einen vorgeburtlichen Mutterschutz als sinnvoll. Der Stadtrat stellt sich diesen für die Stadt Schaffhausen wie folgt vor: 

Der vorgeburtliche Mutterschutz soll nicht verpflichtend sein und soll drei Wochen dauern, da zu diesem Zeitpunkt viele Frauen bereits krankgeschrieben sind und die Niederkunft auch jederzeit eintreffen kann. Auch in den meisten anderen Städten wird eine Dauer von 3 Wochen diskutiert bzw. eingeführt. Zudem geht der Mutterschutz nicht zulasten des regulären Mutterschaftsurlaubes und die volle Lohnfortzahlung ist gewährleistet, da die werdenden Mütter ansonsten schlechter gestellt würden als bei einer Krankschreibung. 

Sehr geehrte Grosstadträtinnen und Grossstadträte, Sie sehen: Das Postulat rennt beim Stadtrat offene Türen ein und so ist der Stadtrat gerne bereit, es entgegenzunehmen. 

(Der Grosse Stadtrat hat das Postulat mit 20 : 13 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.)