Kandidatenumfrage Regionalsport

Wahlumfrage Schaffhauser Bock

SN-Fragen an die Stadtratskandidatinnen und -kandidaten

Postulat Krisenfonds Coronaepedemie

Grossstadtrat Urs Tanner schlägt in seinem Postulat vom 16. März 2020 vor, einen Krisenfonds von 2 Millionen zu äufnen, für KMU und Einzelpersonen, welche überdurchschnittliche Umsatzeinbussen in Folge der Pandemie erlitten haben. Ansprüche aus dem Fonds seien subsidiär, also nur, wenn der Bund oder der Kanton nichts bezahlt.

Der Stadtrat teilt die Sorgen des Postulenten über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise. Er hat deshalb nicht zugewartet, sondern bereits ab März eine Vielzahl an Massnahmen beschlossen, um mit einfachen aber direkt spürbaren Lösungen auf kommunaler Ebene die Auswirkungen etwas abzufedern.

Dabei hat sich der Stadtrat darauf fokussiert, die Massnahmen von Bund und Kanton zu ergänzen, nicht zu duplizieren. Die Stadt hat dort angesetzt, wo der Stadtrat kraft seiner Kompetenzen, welche dank des Entscheides des Regierungsrates in finanzieller Hinsicht den Kompetenzen des Grossen Stadtrates entsprechen, rasch und unkompliziert helfen kann. Er steht überdies zu diesem Thema auch in Kontakt mit dem Volkswirtschaftsdepartement und der Wirtschaftsförderung von Stadt und Kanton Schaffhausen. Konkret hat der Stadtrat folgende Massnahmen ergriffen:

1.  Erlass von Gebühren und Mietzinsen

  • Verzicht auf Gebühren für regelmässige Betriebsverlängerungen, die Nutzung von Boulevardflächen und Warenauslagen sowie Werbeständer auf öffentlichem Grund in den Monaten März und April
  • Erlass der Mieten und Pachtzinse für Mieter und Pächter von städtischen Ladenlokalen und Restaurants, die von einer Schliessung betroffen waren
  • Umstellung von Sockelpacht zu Umsatzpacht von Mai 2020 bis Dezember 2020 für die städtischen Restaurants Theaterrestaurant, Park Casino, Restaurant zum Alten Emmersberg und Restaurant zum Schützenhaus
  • Erlass sämtlicher Parkgebühren vom 1. bis 19. April für sämtliche städtische Parkplätze als Entgegenkommen für freiwillige Helfer und Pendler, die zu dieser Zeit auf den ÖV verzichten müssen
  • Erlass der Gebühren für das erste Halbjahr für Marktfahrer als Soforthilfe zur Bewältigung dieser Krise
  • Erlass der Gebührenerhebung der betroffenen Geschäftslokale und/oder Restaurants für die regelmässigen Verlängerungen und Warenauslagen/Werbeständer bis Ende Juni
  • Erlass der Gebührenerhebung der betroffenen Geschäftslokale und/oder Restaurants für die Boulevardflächen bis Ende Oktober

2.  Aufrechterhaltung von Leistungen bei Ausbleiben der Gegenleistung

  • Aufrechterhaltung der Beitragszahlungen an Organisationen, welche ihre Leistungen nicht erbringen können, aber auf die städtischen Beiträge zur Deckung ihrer Kosten angewiesen sind, wie Schaffhauserland Tourismus
  • Vollumfängliche Auszahlung der gemäss Leistungsvereinbarung mit der «Stiftung Impuls» vereinbarten pauschalen Abgeltung von 135´300 Franken für das Jahr 2020, auch wenn einzelne Leistungen aufgrund der Corona-Epidemie nicht erbracht werden können.
  • Im Kulturbereich Ausbezahlung der von der Stadt zugesicherten Beiträge aus Leistungsvereinbarungen und Verfügungen bei Einzelveranstaltungen, auch wenn kulturelle Anlässe abgesagt oder verschoben werden müssen.

3.  Zahlungsfristen

  • Umgehende Prüfung und schnellstmögliche Bezahlung von eingehenden Kreditorenrechnungen durch die städtische Verwaltung, um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten, die für die Stadt tätig sind, bis 30. April 2020 zu erhöhen
  • Mahnstopp für bestehende Debitorenrechnungen bis 19. April 2020.
  • Ausdehnung der Zahlungsfristen für Rechnungen seitens der Stadt auf 120 Tage

4.  Steuern

  • Verlängerung der ordentlichen Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung bis 30. Juni 2020.
  • Aussetzen von Versand von Mahnungen und Bussen
  • Festlegung des Verzugszinses, also der Zins für Steuernachforderungen und für verspätet entrichtete Steuern, auf 0 Prozent ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

5.  Zusätzliche Dienstleistungen

  • Sicherstellung eines Betreuungsangebot für Kindergartenkinder sowie PrimarschülerInnen in der Stadt Schaffhausen zentral im Schulhaus Breite für Eltern, welche keine andere Betreuung organisieren konnten
  • Das Betreuungsangebot konnte für alle Kinder sichergestellt werden. Es wurden alle Kinder betreut, welche einen Platz brauchten. Am 11. Mai wurde mit dem normalen Schulbetrieb gestartet.
  • Ermässigung des Kita-Tarifs auf 50% für Erziehungsberechtigte, die ein vertragliches Verhältnis mit den städtischen Institutionen haben und damit jederzeit ihr Kind wieder in die Kitas bringen könnten, ihr Kind jedoch freiwillig zuhause betreuen, damit ausreichend Kapazitäten frei bleiben für die Notfallbetreuung von Kindern, deren Erziehungsberechtigten bspw. in Gesundheitsberufen tätig sind.
  • Bündelung und Bereitstellung von Informationen für Eltern mit kleinen Kindern über die Webseite der Quartierentwicklung, bspw.  Antworten auf häufig gestellte Fragen für den Alltag mit kleinen Kindern, telefonische Beratungsangebote und Tipps und Ideen.
  • Bereitstellung einer Übersicht über die Hilfsangebote für ältere Menschen in der Stadt Schaffhausen durch die Koordinationsstelle Alter Stadt Schaffhausen, welche zudem ältere Personen unterstützt und berät oder Hilfesuchende an die richtige Organisation mit den entsprechenden Angeboten weiterleitet.
  • Die Kosten für die Stadt sind nicht mehr relevant, da die Windler-Stiftung neben den Betreuungskosten der Eltern auch die Ermässigung der Stadt übernimmt resp. zurückerstattet.

An dieser Stelle möchte es der Stadtrat aber nicht unterlassen zu erwähnen, dass die Verwaltung neben diesen zusätzlichen Dienstleistungen auch einen sehr grossen Effort geleistet hat beim Aufrechterhalten all ihrer wichtigen Angebote für die Bevölkerung. Auch wenn der Schalterbetrieb geschlossen war, war die Stadtverwaltung erreichbar und die Mitarbeitenden erbrachten ihre Leistungen. Im Speziellen in den Alterszentren, bei der Spitex, bei der Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, bei der Entsorgung oder im Bildungsbereich resp. bei der Kinderbetreuung haben die städtischen Angestellten unter teils erheblich erschwerten Bedingungen und trotz zusätzlicher Anforderungen ihre Dienstleistungen für die Stadt Schaffhausen und ihre Bevölkerung in grösstmöglicher Qualität aufrechterhalten. Das zeugt von grossem Leistungswillen und Engagement der städtischen Verwaltung. Der Stadtrat möchte deshalb auch bei dieser Gelegenheit allen Mitarbeitenden seinen herzlichen Dank und seine Anerkennung aussprechen.

Der eingeschlagene Weg der pragmatischen und raschen Lösungen hat sich bislang als sinnvoll erwiesen. Er lässt sich zudem über die Erfolgsrechnung und Nachtrags- bzw. Exekutivkredite abwickeln, was einfach und zugleich transparent ist. Ein Fonds als Instrument wäre träger und komplizierter und deshalb für eine Krise, wie wir sie jetzt haben, weniger geeignet. Dies aus vier Gründen:

  1. Die Erfahrung zeigt, dass Ausgabenbeschlüsse ausserhalb des Budgetprozesses am besten über das ordentliche Exekutivkreditwesen funktionieren, d.h. es sollten nicht noch einmal neue Regelungen geschaffen werden, welche separat administriert und überwacht werden müssen.
  2. Auch die Höhe der Alimentierung des Fonds würde die Sache komplizierter gestalten – man legt sich auf einen Betrag fest, der vielleicht zu hoch, vielleicht zu tief ist.
  3. Fonds bergen immer Risiken bzgl. der zweckmässigen und rechtmässigen Verwendung. Das gilt auch für alle Fragen, die abschliessend im noch zu erstellenden Fondsreglement abzufassen sind, und zwar so, dass davon nicht abgewichen werden muss.
  4. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dem Fonds ein Instrument zu schaffen, das auf das Bestehen während eines unbestimmten Zeitraums ausgelegt ist. Das kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass das Stiftungsrecht im Gegensatz zum Gesellschaftsrecht keine Form der Selbstauflösung kennt. Eine Auflösung der Stiftung durch Beschluss der Stiftungsorgane ist ausgeschlossen (vgl. BGE 115 II 415 E. 3). Es ist deshalb nicht geeignet für die vorübergehende Abfederung wirtschaftlicher Folgen einer Pandemie.

Der Stadtrat hält noch einmal fest, dass er die Sorgen des Postulenten teilt und es als sinnvoll und notwendig erachtet, mit geeigneten Massnahmen Linderung zu schaffen. Hierfür scheint dem Stadtrat der eingeschlagene Weg und die Abwicklung über das Exekutivkreditwesen effizienter als die Abwicklung über einen Fonds.

Der Stadtrat möchte deshalb auf dem eingeschlagenen Kurs fortfahren und bittet Sie entsprechend, das Postulat nicht zu überweisen.

Umfrage zu grüner Politik

Die Ergebnisse der Umfrage des Projekts GrünRaum Schaffhausen unter den Stadtratskandidatinnen und Stadtratskandidaten findet sich auf der Homepage

http://www.xn--grnraum-schaffhausen-qec.ch/2020/08/10/umfrage/