Strassenbauprojekten gehören nicht in die Zuständigkeit des Grossen Stadtrats

Radio Munot Interview vom 16.06.2020 zur Ablehunng der Motion „Schluss mit der Verlegung von Busbuchten auf die Fahrbahn“

Stadt hat Corona-Krise bisher gut bewältigt

Thommen will zweiten SP-Sitz holen

Foto: Peter Neukomm und Christine Thommen (rechts) freuten sich über die Mitteilung von SP-Stadt-Präsidentin Monika Lacher, dass sie beide als Stadtratskandidaten nominiert worden sind. BILD MICHAEL KESSLER

Die städtische SP geht am 30. August mit Christine Thommen ins Rennen um den frei werdenden Stadtratssitz von Simon Stocker (AL). Die Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat sich parteiintern gegen SP-Grossstadtrat Marco Planas durchgesetzt. (Dario Muffler)

Überdurchschnittlich viele Mitglieder der städtischen SP hatten sich an der Nominationswahl ihrer Stadtratskandidaten beteiligt. Das sagte Monika Lacher, Präsidentin der städtischen SP-Sektion, gestern im Konventhaus am Walther-Bringolf-Platz vor den Medien. Insgesamt 140 Stimmen sind eingegangen, das sind 61 Prozent aller Mitglieder der städtischen SP. «Das sind mehr, als üblicherweise zur Parteiversammlung kommen», sagte Lacher. Die Mehrheit dieser SP-Mitglieder votierte für die 42-jährige Christine Thommen, die seit 2013 die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Schaffhausen präsidiert. Sie steigt nun also neben dem amtierenden Stadtpräsidenten Peter Neukomm – der nur wegen eines falsch ausgefüllten Stimmzettels keine 100-Prozent-Zustimmung in der Parteibasis erreicht hatte – ins Rennen um den Stadtratssitz, den Simon Stocker (AL) am Ende dieser Legislatur räumen wird. Den Stadtrat weiblicher machen

15 Stimmen mehr vereinte Thommen auf sich als ihr Mitstreiter Grossstadtrat Marco Planas, der dieses Jahr als erster Vizeprä-sident des Parlaments der zweithöchste Schaffhauser ist. «Man kann also nicht sagen, dass Marco Planas abgeschlagen war», fasste Lacher zusammen. Die knappe Entscheidung führte die Präsidentin darauf zurück, dass sowohl Thommen als auch Planas «hervorragend qualifizierte Personen» für das Stadtratsamt seien.

Eine Rolle für die Wahl von Thommen, so Lacher, dürfte ihr Geschlecht gespielt haben. «Die Basis wollte wohl, dass der Stadtrat weiblicher wird.» Die SP-Frauen etwa hätten sich stark für Thommen eingesetzt.

Thommen wollte ihre Wahl nicht allein darauf reduzieren, dass sie eine Frau ist. «Das mag schon stimmen, dass das eine Rolle gespielt hat», so die Auserkorene. «Aber meine Führungserfahrung dürfte ebenso dazu beigetragen haben.» Dabei erwähnt sie, dass das Sozial- und Sicherheitsreferat, das wohl frei wird, mit rund 500 Mitarbeitenden das grösste Referat sei. «Meine Vernetzung im sozialen Bereich, die ich aufgrund meiner bisherigen Berufstätigkeit habe, haben bestimmt auch geholfen.» Zudem trete sie gern auf, was als Exekutivpolitikerin kein Nachteil sei. «Freude und Respekt»

Die Kesb-Präsidentin sagte, dass sie sich sehr über die Nomination gefreut habe. «Gleichzeitig habe ich gebührenden Respekt – vor dem anstehenden Wahlkampf, aber auch vor dem Stadtratsamt, denn das ist auch mit guter Qualifikation ein anspruchsvoller Job.»

Thommen war von 2008 bis 2012 Mitglied des Grossen Stadtrats. Doch dieses Amt bekleidete sie als FDP-Mitglied, was sie bis 2017 war. Auf die Frage, ob diese liberale Vergangenheit nun ein Vor- oder ein Nachteil sei, antwortete Thommen: «Diese Fra- ge habe ich mir im Nominationsprozess gestellt. Aber ich habe schon immer links gerichtete Vorstösse eingereicht.» Sie sei schlicht nicht in der richtigen Partei gewesen. Ob es im Wahlkampf eine Rolle spielen werde, sei schwierig einzuschätzen.

Dass der Wahlkampf kein Zuckerschlecken werde, darauf wies Neukomm hin. «Wir werden einen guten Wahlkampf machen müssen – auch ich bin noch nicht wiedergewählt.» Er sei aber auch nach 28 Jahren in der Politik kein bisschen amtsmüde.

Zudem bereits bekannt ist, dass neben Neukomm auch Stadtrat Raphaël Rohner (FDP) und Stadträtin Katrin Bernath (GLP) wieder antreten. Die FDP schickt zudem Grossstadtrat Diego Faccani ins Rennen. Ob Finanzreferent Daniel Preisig (SVP) antritt, hängt davon ab, ob er als Regierungsratskandidat nominiert wird.

Nomination Stadtrat und Stadtpräsidium

Peter Neukomm, Kandidat für die Wiederwahl ins Stadtpräsidium und Christine Thommen (neu) für die Wahl in den Stadtrat
(Foto: Dario Muffler/Schaffhauser Nachrichten)

Die SP der Stadt Schaffhausen hat die Nomination für die städtische Exekutive wegen der Corona-Krise in Form einer Briefwahl durchgeführt. Eine erfreulich grosse Anzahl der Stimmunterlagen, nämlich über 60%, sind fristgerecht ans Sekretariat retourniert worden. Der Vorstand der SP Schaffhausen ist über diese aktive Beteiligung sehr erfreut und bedankt sich herzlich bei der Parteibasis für das dadurch ausgedrückte Interesse an den bevorstehenden Wahlen.

Zu Nominieren galt es die beiden Kandidaten für das Stadtpräsidium und für den Stadtrat. Für das Stadtpräsidium stellte sich der bewährte bisherige Stadtpräsident Peter Neukomm erneut zur Verfügung. Mit seiner offenen und ehrlichen Art des Politisierens verschaffte er sich in seiner bisherigen Amtsführung einen hervorragenden Ruf und dies weit hinweg über alle gesellschaftlichen und politischen Grenzen hinaus. Er gilt als lösungsorientiert und engagiert sich mit viel Herzblut für unsere Stadt Schaffhausen. Entsprechend wurde er von der Parteibasis einstimmig zur Wiederwahl nominiert, was ein Abbild seines riesigen Rückhalts in der Partei darstellt.

Zur Nomination für den frei werdenden Stadtratssitz von Simon Stocker haben sich erfreulicherweise zwei hervorragend qualifizierte Parteimitglieder der Basis zur Auswahl gestellt.

Zum einen war dies die 42-jährie Juristin Christine Thommen. Sie war stellvertretende Departementssekretärin und Leiterin der Rechtsabteilung des kantonalen Erziehungsdepartementes Schaffhausen bevor sie vor acht Jahren die Leitung der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen übernahm. Von 2008 bis 2012 war sie zudem als Grossstädträtin für die FDP aktiv. Sie ist langjährige Präsidentin der Kirchgemeinde Buchthalen.

Zum anderen war es der 39 jährige Primarlehrer Marco Planas, welcher seit 2015 als Grossstadtrat tätig. Er hat Publizistik studiert und war Redaktor bei der AZ und Sportreporter für Radio Munot. Er engagiert sich einerseits im Vorstand des VCS für eine ökologische Verkehrspolitik und ist andererseits im Vorstand des Mieterverbandes aktiv.

Die Wahl der Basis fiel auf Christine Thommen. Wir gratulieren ihr herzlich zur Nomination als Stadträtin und wünschen ihr einen erfolgreichen Wahlkampf. Nicht minder herzlich bedanken wir uns bei Marco Planas für die Bereitschaft, diese SP-interne Nomination ermöglicht zu haben.

Die SP Schaffhausen freut sich mit Peter Neukomm und Christine Thommen zwei hervorragend qualifizierte Persönlichkeiten in den Wahlkampf für die Schaffhauser Exekutive schicken zu können und wünscht sich, dass der Stadtrat zukünftig weiblicher wird.

Braucht es ein Volkspostulat?

Ausgangslage

Verglichen mit dem ebenfalls nicht besonders weit verbreiteten Instrument der Volkmotion existiert das Volkspostulat in noch weniger Gemeinwesen. Soweit ersichtlich, ist die Einreichung eines Volkspostulats weder im Bund noch in einem Kanton möglich. Nur in den Berner Gemeinden Münsingen, Seedorf, Worb und Zollikofen ist ein solches vorgesehen. In diesen vier Gemeinden wurden in den vergangenen Jahren total sieben Volkspostulate eingereicht, welche alle erheblich erklärt wurden.

Für den Erfolg dieser Volkspostulate gab es verschiedene Gründe:

  • In Worb war zumindest eines der Volkspostulate ein Wahlkampfinstrument, weshalb die Chancen im Parlament vorgängig zuverlässig eingeschätzt werden konnten.
  • Volkspostulate betreffen in der Regel konkrete Anliegen mit überschaubaren Kostenfolgen. Zudem beinhalten sie wesensgemäss nur einen Prüfungs-, nicht aber einen Umsetzungsauftrag. Die Erheblicherklärung eines Postulats hat daher meist keine weitreichenden Konsequenzen.
  • Einige Volkspostulate betreffen Anliegen, welche von der zuständigen Gemeindeexekutive ohnehin aufgegriffen worden wären. Sie dienten somit insbesondere der demokratischen Legitimation von Forderungen.
  • Die Erfolgsaussichten eines Volkspostulats hängen immer von den konkreten Gegebenheiten ab.

Haltung des Stadtrats

Der Stadtrat wird sich, wie beim Vorstoss von Christian Ulmer „Grosser Stadtrat zurück zu alter Stärke: 50 statt 36 Mitglieder“, der am 18.02.2020 im Grossen Stadtrat behandelt worden ist, bei seinem Antrag zurückhalten, weil es primär um eine Frage geht, die den Grossen Stadtrat betrifft.

Trotzdem hat er sich zum vorliegenden Postulat Gedanken gemacht und die Argumente, welche für und gegen die Einführung des Volkspostulats sprechen, als Entscheidungsgrundlage zusammengestellt.

Für die Einführung eines Volkspostulats sprechen insbesondere die vom Motionär angeführten Gründe, die ich hier nicht wiederhole.

Der Stadtrat sieht folgende Argumente, die gewichtet werden müssten:

  • Grundsätzlich sind Volksrechte etwas Positives. Es braucht deshalb trifftige Gründe gegen deren Ausbau.
  • Mit einem Volkspostulat könnte für Stimmberechtigte eine zusätzliche Möglichkeit zur politischen Partizipation geschaffen werden, die weniger formelle und materielle Einschränkungen und Anforderungen hat, als die Volksinitiative oder die Volksmotion.
  • Das Instrument des Volkspostulats führt ein Recht ein, das bisher Parlamentsmitgliedern vorbehalten war. Dadurch wird die Bedeutung des Parlaments abgewertet, ist es doch in erster Linie dessen Aufgabe, Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen und in die politische Diskussion einzubringen.
  • Die neue Stadtverfassung ist noch relativ jung. Sie ermöglicht den Stimmberechtigten durch die Volksinitiative, das Referendum und die Volksmotion eine Mitsprache in allen wichtigen Sachbereichen. Um diese Volksrechte bereits wieder zu revidieren und deswegen eine aufwändige Verfassungsrevision in Angriff zu nehmen, müsste schon ein erheblicher Handlungsdruck bestehen. Denn eine Verfassung sollte auch eine gewisse Beständigkeit haben und nicht immer wieder revidiert werden. Wenn das Anliegen des Postulenten so wichtig wäre, dann wäre es in der Verfassungsrevision 2011 aufgenommen worden. Dem war aber nicht so. Das Volkspostulat war damals kein Thema.
  • Mit der – ebenfalls in der Verfassung verankerten – Petition steht den Stimmberechtigten ein bewährtes und einfaches Mittel zur Verfügung, um ein Anliegen an den Stadtrat heranzutragen. Im Vergleich zu einem Volkspostulat muss eine Petition nicht den Umweg über den Grossen Stadtrat nehmen und kann fast jedes beliebige Thema zum Inhalt haben. Es gibt zahlreiche Beispiele erfolgreicher Petitionen (z.B. «Unsere Poststellen müssen bleiben!», «Lärmbelästigung Frauengasse», «Erhaltet unser Quartier»).
  • Das Volkspostulat ist schweizweit wenig und im Kanton Schaffhausen gar nicht bekannt. Es liegen somit keine zuverlässigen Informationen über die Bedeutung und die Auswirkungen dieses Instruments vor.
  • Es ist davon auszugehen, dass das Bedürfnis nach einem solchen zusätzlichen Volksrecht gering ist, was sich etwa auch darin zeigt, dass die Forderung nicht von Stimmberechtigten, sondern von einem Mitglied des Grossen Stadtrats stammt, obwohl die Änderung der Stadtverfassung den typischen Fall einer Volksinitiative oder einer Volksmotion darstellt.
  • Das Volkspostulat kann falsche Erwartungen wecken. Mit ihm kann der Stadtrat nicht verpflichtet werden, auf seine Beschlüsse zurückzukommen oder in einer Richtung tätig zu werden. Es beinhaltet lediglich einen Prüfungsauftrag dafür, ob eine Massnahme zu treffen sei, bzw. einen Bericht über diese Prüfung zu erstatten.
  • Sofern mit dem Volkspostulat versucht wird, die Regierungstätigkeit des Stadtrats im Einzelfall zu beeinflussen, verstiesse ein entsprechendes Begehren gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Zuständigkeitsordnung des übergeordneten Rechts.
  • Dem Volkspostulat mangelt es an Flexibilität: Während parlamentarische Vorstösse im Rat geändert und umgewandelt werden können, steht diese Möglichkeit bei Volkspostulaten nicht zur Verfügung. Der Grosse Stadtrat könnte nicht wissen, ob ein entsprechendes Begehren der oder des Erstunterzeichnenden auch von allen anderen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unterstützt würde.
  • Die Einführung eines Volkspostulats könnte für den Grossen Stadtrat, die Verwaltung und den Stadtrat zu einer Mehrbelastung und damit zu höheren Kosten führen. je nachdem, wie oft es von Stimmberechtigen genutzt wird.
  • Wie bereits erwähnt bestehen kaum Hürden beim bewährten Mittel der Petition. Zudem steht es den Einwohnerinnen und Einwohnern von Schaffhausen jederzeit offen, mit einem Anruf oder einem Schreiben an den Stadtrat zu gelangen und auf diesem Weg ihre Anliegen zu platzieren.

Zu betonen ist schliesslich, dass sich der Stadtrat nicht grundsätzlich gegen die Einführung neuer oder die Erweiterung bestehender Volksrechte stellt. Der Stadtrat weist aber darauf hin, dass er für die Anliegen der Bevölkerung auch ohne weiteres Instrument in der Verfassung ein offenes Ohr hat und diese aufnehmen kann. Gerade in unserer Stadt mit überschaubarer Grösse – und „wo ein de ander kennt“ – soll der Austausch zwischen der Bevölkerung und dem Stadtrat nicht auf dem Weg von Volkspostulaten erfolgen müssen. Der Stadtrat schätzt die Kultur des direkten Austausches mehr als die Behandlung von Anliegen mittels formellen Instrumenten.

Der Stadtrat ersucht den Grossen Stadtrat, diese Überlegungen in seine Erwägungen zur Motion einfliessen zu lassen.

Er stellt, wie angekündigt, keinen formellen Antrag und überlässt die Einschätzung, ob in unserer Stadt wirklich ein ernsthafter Bedarf besteht, die Volksrechte mittels eines zusätzlichen Instruments zu erweitern, dem Grossen Stadtrat.

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Peter Neukomm
Stadthaus
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