Erfolgsgeschichte wird weitergeschrieben

Bildlegende: Stadtpräsident Peter Neukomm (l.) und Projektleiter Fernwärme bei SH Power, Philipp Wanner, in der Wärmezentrale Herrenacker. Um ihre CO2-Emissionen zu neutralisieren, muss sich Schaffhausen weg vom Gas- hin zum Wärmenetz bewegen. BILD ROBERTA FELE

Votum anlässlich der Medienkonferenz vom 26.10.2023 zur Übernahme des Wärmeverbunds Herrenacker durch die Städtischen Werke SH POWER

Der WVB Herrnacker ist eine Erfolgsgeschichte, die nun weitergeschrieben werden soll. Im Rahmen der kant. und städt. Volksabstimmung vom 24.09.1989 wurde die Vorlage zur Errichtung und zum Betreib einer zentralen Alternativenergie-Heizanlage im Bereich des Herrenackers durch die Stimmberechtigten angenommen. Die Zielsetzung war primär eine ökologische, nämlich den Umweltenergieanteil von 33% sowie eine Halbierung der Schadstoffemissionen.

Kanton und Stadt gründeten eine einfache Gesellschaft und die Stadt räumte dem WVB Herrenacker ein 90 jähriges Baurecht ein. Unterhaltskosten und Investitionen wurden seither gemäss Gesellschaftervertrag im Verhältnis von 56 % Kanton zu 44% Stadt getragen. Die Aufsicht lag bei den beiden Bauverantwortlichen der Kantons- und Stadtregierung. 

Der WVB Herrenacker war eigentlich ein weitsichtiges Pilotprojekt zur Wärmeversorgung aus lokalen und erneuerbaren Quellen und das in einer Zeit, in der es noch keine konkreten Klimaziele gab. Insofern also ein Vorbild mit pragmatischer Organisation, von der Stadt, Kanton und Private profitiert haben. Nun haben wir aber eine neue Ausgangslage in der Stadt, die eine Reorganisation als sinnvoll erscheinen lässt:

Die städtischen Werke haben einen Versorgungsauftrag für erneuerbare Wärme und Kälte erhalten und bauen deshalb in div. Quartieren und insbes. in der Altstadt eine Komfortwärmeversorgung auf, um vom fossilen Gas als Heizquelle wegzukommen. Der WVB Altstadt Nord ist bereits im Bau. Es wird wohl auch noch einen WVB Altstadt Süd geben. Und schlussendlich sollen alle Verbünde zusammengehängt werden, was wesentliche Synergien ermöglicht.

Stadt und Kanton als Gesellschafter des WVB Herrenacker haben sich aufgrund der neuen Ausgangslage schnell gefunden und die Auflösung der einfachen Gesellschaft mit Übergabe des WVB an die Stadt resp. SH POWER beschlossen. Ich danke an dieser Stelle unserem Partner Kanton, vertreten durch den Baudirektor Martin Kessler ganz herzlich für die konstruktiven Verhandlungen.

Regierungsrat und Stadtrat haben diesem Vorgehen am 08.03.2022 zugestimmt und das weitere Vorgehen – eine Gesellschaftsauflösung ohne Liquidation – beschlossen. Nach den erforderlichen rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Abklärungen wurde eine Auflösungsvereinbarung mit den Modalitäten der Vermögensübertragung unterzeichnet.

Damit wird die Organisationsstruktur erheblich vereinfacht und am richtigen Ort alloziert. Der WVB Herrenacker kann in die flächendeckende Wärme- und Kälteversorgung der Städt. Werke integriert werden, so dass künftig alles aus einer Hand kommt.

Aufgrund einer technischen und wirtschaftlichen due diligence, zu der die Fachleute von Stadt und Kanton beigezogen wurden, konnte der Wert und der Investitionsbedarf der Anlagen für die nächsten 5 Jahre geschätzt werden.

Daraus ergab sich ein Anlagenwert von 5 Mio. Franken und eine Abgeltung an den Kanton über 2.7 Mio. Franken (gemäss Gesellschaftsanteil von 56%). Dieser Betrag wird in der Stadt dem Rahmenkredit von SH POWER zum Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung belastet. Kompetenzgemäss haben die VK SHP und der Stadtrat den Betrag freigegeben.

Die Übernahme erfolgt rückwirkend auf 01.07.2023. Bestehende Kundenverträge werden übernommen. Die kaufmännische und buchhalterischen Aufagben wurden bereits von SHP übernommen und der Jahresabschluss per 30.06.23 vollzogen. Die Prüfung erfolgt durch die bisherige Revisionsstelle.

Der Kanton wechselt nun vom Miteigentümer zum reinen Kunden. Hierzu werden Wärmelieferverträge abgeschlossen. Bis 01.01.2024 gilt für die Tarife ein Bestandesschutz. Danach erfolgt eine Anpassung an die Preise der anderen Wärmeverbünde in der Stadt (2. Schritt).

Der Stadtpräsident am Bier-Zapfhahn

Bildlegende: Stadtpräsident Peter Neukomm (links) im Gespräch mit Stefan Balduzzi an der Eröffnung. BILD ROBERTA FELE

Schaffhauser Nachrichten vom 26.10.2023 zur Eröffnung der Herbstmesse

Sandy Hedinger

SCHAFFHAUSEN. In vier Festhallen und darum herum werden bis zum Sonntagabend 160 Ausstellerinnen und Aussteller an der Schaffhauser Herbstmesse auf der Breite ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr konnte Karin Spörli erneut die Ausstellerzahl um 19 anheben. «Die Messe hat eine grosse Bedeutung für die Region, sowohl für die Aussteller als auch für die Besucher», sagte Spörli, die als Leiterin der Messe, jetzt wo sie eröffnet sei, wieder durchatmen könne. «Alle Aussteller sind hier, alles ist eingerichtet und bereit für die Besucher.» Die Bedeutung der Messe reduziere sich aber nicht nur auf die Präsentationen an den Ständen. Sie präge auch den gesellschaftlichen Bereich. «Es ist wie ein grosses Klassentreffen», meinte Spörli, man begegne hier Menschen, die man zum Teil nur einmal im Jahr sehe: «Das Wirgefühl wird unterstützt.» Dahin gehend wurde auch das Rahmenprogramm für alle Besucher festgelegt. Mit einem speziellen Familientag oder dem Jass-Turnier finden Aktivitäten für Jung und Alt statt und mit den Abendveranstaltungen werden die Besucher angesprochen, die gerne feiern und tanzen. Solides Gewerbe im Kanton

Die Finanz- und Polizeidirektorin des Kantons Schaffhausen, Cornelia Stamm Hurter, lobte das solide Gewerbe im Kanton. Als Anwohnerin kann sie direkt auf das Messegelände blicken und meinte: «Ich sehe, wenn ich während dem Aufbau der Herbstmesse aus dem Fenster blicke, dass das Schaffhauser Gewerbe floriert.» Als das Rückgrat des Kantons bezeichnete die Regierungsrätin die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Ausbildungsplätze schaffen. «Unserem Gewerbe geht es gut und es ist solide.» Als Finanzdirektorin sei sie daher erfreut, dass dieser wichtigen Stütze, den KMU, der kantonale Steuersatz gesenkt werden konnte. Auf die Frage, ob der Standort auf der Breite für die Herbstmesse der richtige sei, meinte sie: «Ich kann ja hier auch als Anwohnerin sprechen, mich stört es überhaupt nicht.» Zudem gehöre die Herbstmesse ihrer Meinung nach ins Zentrum der Stadt und das sei auf der Breite: «Das ist jetzt seit 45 Jahren so und so soll es auch bleiben.» Ein diskutierter neuer Standort im Herblingertal sei nicht das Richtige, so die Regierungsrätin. «Hier ist der richtige Platz für den Zirkus, die Chilbi und die Herbstmesse.» Würde sie an der Messe an einem Stand arbeiten, würde sie sich für einen Aussteller im Dekorationsbereich entscheiden. «In der Handarbeit in der Schule brauchte ich Nachhilfe, aber Dekorieren liegt mir sehr – am liebsten Christbäume.» Idealer Ort für ein Date

Der Schaffhauser Stadtpräsident würde sich, wäre er an einem Stand im Einsatz, bei der Falkenbrauerei am Zapfhahn sehen, teilte er mit. Peter Neukomm ist ein Herbstmessefan der ersten Stunde. «Vor 45 Jahren war das schon ein Highlight bei uns damals noch Jungen, hier konnte man das Neuste auf dem Markt entdecken und ausserdem konnte man Mädchen kennenlernen», erinnerte er sich zurück. In diesem Jahr wird er aber nur Ausschau nach einem neuen Cheminée-Ofen halten, so einen brauche er. «Ich bin immer wieder erstaunt über die Vielfalt und die Resilienz des Gewerbes, das sich hier zeigt.» Mit den Messen vor 45 Jahren sei das nicht mehr zu vergleichen. Lob gab es vom Stadtpräsidenten auch für die drei Spezialausstellungen. Der Astag zeigt, wie wichtig die Transportunternehmen im täglichen Leben sind. Mit einem LKW-Simulator können die Besucher selbst erleben, wie Waren über die Strassen zu den Verbrauchern transportiert werden. Bei der AAA Alpine Air Ambulance, die sich zum dritten Mal an der Herbstmesse präsentiert, gibt es einen Einblick in deren spannenden Alltag. Das Medienprojekt, das dieses Jahr mit fünf Schulklassen an der Messe stattfindet, fand beim Stadtpräsidenten viel Anerkennung: «Medienkompetenzen sind ein wichtiges Thema, nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause.» Die Schülerinnen und Schüler werden die Messe in den sozialen Medien und in einer Sonderausgabe in Printversion festhalten. «Das ist eine lehrreiche Sache, die hier an der Messe geboten wird.» Was Neukomm am meisten freute, war die Tatsache, dass die Messe trotz des Rückschlags durch Corona wieder in alter Beliebtheit stattfindet: «Das Konzept Messe ist nicht tot.»

Politikverdrossenheit durch unnötigen Volksabstimmungen

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat von Martin Egger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. März 2023 hat Grossstadtrat Martin Egger (FDP) eine Motion zum Thema Kompetenzen des Grossen Stadtrats im Grossen Stadtrat eingereicht.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Grossstadtrat Martin Egger schlägt eine Anpassung der Stadtverfassung vor, mit welcher bei Nichterreichen einer 4/5-Mehrheit im Grossen Stadtrat zwingend die Stimmbevölkerung über Gemeindeerlasse (Verordnungen) befinden muss.

Damit würde die Stadt einer Regelung folgen, welche der Kanton Schaffhausen bei der Beratung von Gesetzen im Kantonsrat kennt.

Das ist aber nicht korrekt: Beim Kanton unterstehen alle Gesetzesänderungen dem obligatorischen Referendum. Nur bei einer Zustimmung von 4/5 der Mitglieder des Kantonsrats kann eine Volksabstimmung vermieden werden.

Bereits heute unterstehen alle Gemeindeerlasse (Verordnungen), welche der Grosse Stadtrat beschliesst, dem fakultativen Referendum.

Das heisst 600 Stimmberechtigte können in jedem Fall eine Volksabstimmung erzwingen. Dieses Instrument des «fakultativen Referendums» hat in der Stadt Schaffhausen eine lange Tradition.

Seit dem Jahr 1918 ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften unverändert geblieben, obwohl sich die Bevölkerung seither mehr als verdoppelt hat. Damit ist die Hürde für eine Volksabstimmung sukzessive tiefer geworden. Auch bei der Revision der Stadtverfassung im Jahr 2011 wurde diese Regelung beibehalten, damit 600 Stimmberechtigte relativ einfach eine Volksabstimmung verlangen können.

Diese Hürde ist im nationalen Vergleich extrem tief.

In den vergangenen Jahren ist es nie vorgekommen, dass bei einem fakultativen Referendum die erforderliche Anzahl Unterschriften nicht erreicht wurde.

Gerade bei umstrittenen Vorlagen, mit welchen Grossstadtrat Egger argumentiert, dürfte das Erreichen von 600 Unterschriften besonders einfach sein.

Es lässt sich also kaum mit einer zu hohen Hürde für Volksabstimmungen argumentieren.

Mit der von Grossstadtrat Egger vorgeschlagenen Regelung wären jedoch zahlreiche weitere Gemeindeerlass zur Volksabstimmung gelangt, ohne dass Stimmberechtigte eine solche verlangt hätten.

Dadurch hätte es allein in den letzten vier 2 Jahren neun zusätzliche Volksabstimmungen gegeben, darunter zum Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung (2022), zur Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts (2021) oder zur Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (2020).

Lediglich ein Erlass (Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen SH POWER betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte) wäre ohne obligatorische Volksabstimmung ausgekommen.

Diese zusätzlichen Volksabstimmungen hätten zudem zu erheblichen Aufwänden, Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen geführt.

Die Kosten für ein Abstimmungswochenende belaufen sich auf ca. 25‘000 bis 30’000 Franken.

Mehraufwände fallen bei städtischen Abstimmungen beispielsweise für die Personalkosten der Verwaltung zur Erstellung des Abstimmungsmagazins, Sitzungsgelder für Sitzungen des Büros des Grossen Stadtrats, Druck der Abstimmungsmagazine und Stimmzettel sowie Inserate an.

Die tiefe Hürde von seit über 100 Jahren unveränderten 600 Unterschriften für ein fakultatives Referendum und die Tatsache, dass ein solches in den letzten Jahren nie an der Anzahl Unterschriften gescheitert ist, lassen keinen Handlungsbedarf erkennen, welcher den Zusatzaufwand für obligatorische Volksabstimmungen zu weniger umstrittenen Gemeindeerlassen rechtfertigen würde.

Im Übrigen ist der Grosse Stadtrat gemäss geltender Stadtverfassung berechtigt, seine Beschlüsse freiwillig dem Volk zu unterbreiten.

Zum demokratiepolitischen Argument: Wenn Volksabstimmungen inflationär werden, wird das den positiven Effekt der zusätzlichen Mitsprache, die damit gewonnen wird, überkompensieren.

Darum sollen nur bedeutende resp. umstrittene Vorlagen zwingend einer aufwändigen Urnenabstimmung unterzogen werden.

Sonst wird auch die Bedeutung des Parlaments entwertet.

Dasselbe gilt für die wichtige Kommissionsarbeit und die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.

Denn eine kleine Minderheit von acht Grossstadtratsmitgliedern könnte stets ein obligatorisches Referendum erzwingen.

Zudem ist zu befürchten, dass eine solche Regelung vermehrt taktisches Abstimmungsverhalten im Rat fördern würde.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir die Nichtüberweisung der Motion.

Kostentragung bei Abtrennung von Gasanschlüssen

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat Iren Eichenberger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. September 2022 hat Grossstadträtin Iren Eichenberger ihr Postulat eingereicht, mit welchem sie eine Prüfung der Gebühren der Abtrennung eines Haushaltes vom Gasnetz verlangt.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Die Gasversorgung befindet sich im Wandel. Gas war in der gesamten Schweiz lange das Produkt der Wahl für die Erzeugung von Komfortwärme, weil dessen Verbrennung weniger umweltbelastend ist als die von Öl.

Heute ist klar, dass es keinen Sinn mehr macht, begrenzt vorhandene fossile Energien für die Komfortwärme zu nutzen.

Der Trend geht darum weg von fossilen und hin zu erneuerbaren Energieträgern.

Diese Ablösung wird von der öffentlichen Hand mit Förderbeiträgen unterstützt.

Noch sind aber auch in der Stadt Schaffhausen viele Gasheizungen in Betrieb und verantwortlich für ca. 1/3 der CO2-Emission.

Deshalb steht die Substitution dieser Energieträger im Komfortwärmebereich im Einklang mit der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen der Stadt Schaffhausen und soll überdies die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren, insbesondere von Staaten wie Russland.

Aus diesen Gründen investiert SH POWER im Auftrag des Grossen Stadtrats und der Stimmbevölkerung kräftig in die Erstellung von Wärmeverbünden. Auch in Schaffhausen ist die Nachfrage nach solchen Lösungen gross. 

Der Stadtrat beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit der komplexen Frage, wie der geordnete Ausstieg aus der Gasversorgung aussehen soll. Dies umfasst eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Fragen, grosse Herausforderungen für die Planung und Organisation und natürlich auch politische Grundsatzentscheide.

Zudem wird der Grosse Stadtrat über Anpassungen am Gasversorgungsauftrag befinden müssen.

Eine der Fragestellungen im Kontext des Ausstiegs aus der Gasversorgung spricht Grossstadträtin Iren Eichenberger mit ihrem Postulat an.

Heute besagt das «Reglement über die Gasabgabe und die Betriebsanlagen» vom 24.03.1987 (Gasabgabereglement[1]), dass die Kosten für die Abtrennung von Hauszuleitungen zu Lasten der Liegenschafteneigentümer geht.

Wenn SH POWER diese Kosten verrechnet, tut sie das also entsprechend ihrer gesetzlichen Vorgaben.

Bei den 5‘000 Fr. handelt es sich übrigens nur um eine Schätzung.

Verrechnet werden die effektiven Kosten, die oft tiefer ausfallen.

Wenn immer möglich, lässt SH POWER die Abtrennung im Kontext anderer Bauten wie Leitungs- und Anschlusserneuerungen durchführen, wodurch die Kosten für die Abtrennung des Gasanschlusses lediglich zwischen 500 und 1000 Franken zu liegen kommen.

Grundsätzlich ist es logisch und verursachergerecht, dass der Kunde die Abtrennung bezahlt.

Sonst würde SH POWER gewissermassen die Auflösung eines Kundenverhältnisses subventionieren.

Indirekt gingen die damit verbundenen Kosten dann zulasten der übrigen Kunden bzw. über die Ablieferung an die Stadt zulasten der Steuerzahlenden.

Deshalb galt diese Regelung in allen Gasversorgungsgebieten der Schweiz. Zu bedenken ist auch, dass das Gasversorgungsgebiet von SH POWER weitere Gemeinden umfasst.

Hier stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Abtrennungen in diesen Gemeinden tragen würde.

Dem Stadtrat ist aber auch bewusst, dass die aktuelle Regelung nicht im Sinne des geförderten Umstiegs auf erneuerbare Energieträger ist.

Aus Sicht der klima- und energiepolitischen Ziele des Stadtrats drängt sich eine Regelung auf, mit welcher für die Liegenschafteneigentümer keine Zusatzkosten entstehen für den Umstieg von Gas auf regenerative Heizsysteme.

Allerdings ist ein Kostenerlass bei der Abtrennung von Gasanschlüssen nicht so einfach umzusetzen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Nach aktueller Einschätzung müsste dafür das Gasabgabereglement vom Stadtrat angepasst und diese Änderung vom Grossen Stadtrat genehmigt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Abtrennung auf die Netzkosten der verbleibenden Gaskunden abgewälzt würden.

Eine Kostenübernahme durch die Stadt wäre dagegen schwierig umzusetzen, da es sich beim Reglement nicht um ein Gesetz im materiellen Sinn handelt, das es bräuchte als ausreichende rechtliche Grundlage, um die Mehrausgaben bzw. die Minderausnahmen zu legitimieren.

Seit 2021 sind gut 100 Abtrennungen angefallen, wovon 22 bereits umgesetzt worden sind.

Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl von Jahr zu Jahr steigen wird.

Sie sehen, dass die Sache nicht ganz so trivial ist.

Der Stadtrat ist gewillt, im Gesamtkontext der Planungen zur Zukunft der Gasversorgung eine Lösung zu suchen, welche dem Anliegen der Postulentin entgegenkommt.

Eine noch zu prüfende Zwischenlösung könnte sein, dass die Kostenerlasse für die Abtrennung von Stahlleitungen im Einzelfall vom Stadtrat genehmigt werden.

Die Abtrennungen von Kunststoffleitungen können bis zum Vorliegen einer Gesamtlösung aufgeschoben werden, da letztere sicherheitstechnisch wesentlich weniger problematisch sind und eine Aufschiebung der Abtrennung sich als verantwortbar erweist.

Der Stadtrat befindet sich auf dem Weg zur Konversion der Gasversorgung. Es wird hierzu eine Vorlage an den Grossen Stadtrat geben, um die dafür nötigen gesetzlichen und finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen und das politische Commitement dafür abzuholen.

Das im Postulat enthaltene Anliegen wird dabei aufgenommen.

Deshalb ist der Stadtrat bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen.

Blumenschmuck für Johann Conrad Fischer

Berichterstattung Schaffhauser Nachrichten zum Jubiläum 250 Jahre Johann Conrad Fischer vom 13.09.2023

Fischer-Kenner (von links): Peter Neukomm, Andreas Müller, Matthias Wipf, Iwan Stössel. BILD SELWYN HOFFMANN Andreas Schiendorfer

Was für eine unterhaltsame und gerade darum würdevolle Geburtstagsfeier gestern Abend im Pavillon im Park für den Gründer des Weltkonzerns Georg Fischer, den Mitbegründer der Naturforschenden Gesellschaft Schaffhausen und unseren ersten Stadtpräsidenten.

SCHAFFHAUSEN UND DIE WELT. Wer gestern die Vordersteig aufsuchte, um Johann Conrad Fischer zu seinem 250. Geburtstag zu gratulieren, freute sich darüber, dass das Denkmal wieder sauber geputzt und erst noch mit Blumenschmuck von Grün Schaffhausen versehen worden war. Die Gratulanten waren mit ihren Glückwünschen keineswegs zu früh, obwohl man gemeinhin den 14. September 1773 als Geburtstag annimmt. Fischer selbst war nämlich überzeugt, Glockenschlag um Mitternacht auf die Welt gekommen zu sein, und hat darum stets den 13. und 14. September als Geburtstag angegeben, beide Daten gehören übrigens zu den «glücklichen Tagen» gemäss dem türkisch-islamischen Kalender.

Dies erfuhr man im humorvoll-informativen Festvortrag von Franziska Eggimann, Konzernarchivarin und Leiterin der Eisenbibliothek (siehe Artikel unten). Zuvor aber hatte Regierungsrat Patrick Strasser Johann Conrad Fischer als «Vorbild für die heutige Zeit und für uns alle» gewürdigt und dem von ihm gegründeten Weltkonzern für seine Standorttreue und sein gesellschaftlich-kulturelles Engagement gedankt. Visionärer Glockenschlag

Der fischersche Glockenschlag inspirierte Musiklehrer Andreas Stahel und sechs Schülerinnen und Schüler des Musikkonservatoriums Winterthur zu einer innovativen Improvisation, die man, versucht man sie mit Worten zu beschreiben, als visionären Beitrag zur Entschleunigung der Zeit im Heute und gleichzeitig als Ausdruck des Zeitalters der Nervosität bezeichnen könnte.

Das mag irgendwie widersprüchlich klingen, entspricht aber der Ambivalenz der Zeit des politischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Übergangs, in der sich Johann Conrad Fischer so meisterhaft bewegte.

Dass man aus der Geschichte eben doch lernen oder zumindest Motivation für heute ziehen kann, bewiesen im Gespräch auf und neben dem roten Sofa Fischer-Nachnachfolger Peter Neukomm, Stadtpräsident, Fischer-Nachnachfolger Andreas Müller, CEO Georg Fischer, und Fischer-«Nachnachfolger» Iwan Stössel, ehemaliger Präsident der Naturforschenden Gesellschaft (die Anführungszeichen rühren daher, dass Fischer den Naturwissenschaftlichen Verein zwar mitbegründet, aber nicht präsidiert hat). In einem dank Moderator Matthias Wipf sehr unterhaltsamen Gespräch boten sie – bei einem nicht einfachen Thema – manch eine rhetorische Pointe und zogen erstaunlich viele Parallelen zwischen dem Wirken Fischers und ihrer eigenen Tätigkeit. Am meisten staunten sie, wie denn Fischer «dies alles unter einen Hut brachte» – er war ja nicht nur Politiker im Halbamt, wie er selbst, meinte Neukomm, sondern hatte ja auch noch eine Familie mit sieben Kindern.

Sie betonten mit je eigenen Worten die auch heute wichtigen internationalen Beziehungen bei einer starken lokalen Verankerung. Um innovativ und pionierhaft zu sein, brauche es Weltoffenheit, müsse man über den Tellerrand hinausschauen, nicht in einem Silo arbeiten und «out of the box» denken. Die wichtigste Botschaft Fischers aber war für Andreas Müller: «Seine Zuversicht, sein Glaube an die Zukunft.»