Varazdin zu Besuch in Schaffhausen

Nicht mehr am Ende der Rangliste

Stadtpräsident Peter Neukomm erläutert die Bedeutung des 20-tägigen Vaterschaftsurlaubs, den die Stadtverwaltung einführt. Die Kosten seien im Vergleich zum Nutzen sehr gering (Interview: Dario Muffler; Foto: Melanie Duchene/SN)

Die Stadt führt einen längeren Vaterschaftsurlaub für Mitarbeitende ein. Frisch ge­backene Väter erhalten ab dem neuen Jahr 20 Tage anstatt wie bisher fünf Tage Vaterschaftsurlaub.

Mit 20 Tagen Vaterschaftsurlaub steht die Stadt Schaffhausen besser da als die Verwaltungen der Städte Winterthur und Zürich und des Kantons Schaffhausen. Löst diese Massnahme das Problem der Stadtverwaltung, Fachkräfte zu finden?

Peter Neukomm: Das ist nur ein Mosaiksteinchen. Am Ende ist das Gesamtpaket entscheidend. Wir wissen, dass wir in Schaffhausen beim Lohn nicht mit anderen Kantonen mithalten können. Das ist sowohl bei der Stadt- als auch Kantonsverwaltung so. Wir brauchen deshalb andere Massnahmen, um ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Wir hatten dieses Jahr grosse Probleme, qualifizierte und spannende Stellen zu besetzen. Per Ende Jahr hatten wir 17 offene Stellen. Darunter befinden sich Chefbeamtenpositionen, die wir nicht besetzen konnten.

Wie geht man intern mit diesen offenen ­Positionen um?

Es erfordert einen Mehreinsatz der Mitarbeitenden, was sehr anspruchsvoll ist. Wir versuchen die Nachfolgeregelungen zwar längerfristig zu planen, es gelingt aber nicht immer gleich gut. Beispielsweise haben wir die Stelle des Bereichsleiters Grün bereits zweimal ohne Erfolg ausgeschrieben. Das treibt auch die Rekrutierungskosten in die Höhe: Wir müssen mehr investieren, um Stellen wieder zu besetzen. Wo wir also Attrak­tivierungen erzielen können, müssen wir das tun. Dabei denke ich insbesondere an die jüngeren Mitarbeitenden, bei denen wir die grösste Fluktuation feststellen. Wir versuchen beispielsweise auch stärker junge Talente zu fördern. Der Vaterschaftsurlaub ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung unserer Anstellungsbedingungen.

Wo steht die Stadt Schaffhausen mit 20 Tagen Vaterschaftsurlaub im Vergleich zu Unternehmen der Privatwirtschaft?

Wir haben uns an Georg Fischer orientiert und bei öffentlichen Arbeitgebern in Städten wie St. Gallen, Biel oder Bern. Mitarbeiter erhalten dort ebenfalls 20 Tage Vaterschaftsurlaub. Bei der Axa und Mobility sind es ebenso viele Tage, Microsoft und Ikea gewähren ihren Mitarbeitern 30 Tage, die Cilag sogar 40. Google und Novartis liegen mit 60 respektive 90 Tagen an der Spitze eines kleinen Vergleichs, den wir für den Stadtrat zusammengestellt haben. Mit dieser Massnahme sind wir im Mittelfeld und nicht mehr am Ende der Rangliste.

Sie sagen, in den nächsten Jahren drohen ­erhebliche Schwierigkeiten in der Verwaltung, wenn wichtige Stellen nicht besetzt werden können. Weshalb führt die Stadt den ­längeren Vaterschaftsurlaub erst jetzt ein?

Wir sind immer gefordert, uns zu verbessern. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein erklärter Legislaturschwerpunkt des Stadtrats. Zudem zeigte sich 2016 im Rahmen einer Auswertung der Mitarbeitergespräche in allen Verwaltungsabteilungen, dass ein längerer Vaterschaftsurlaub eine hilfreiche Massnahme wäre, um Beruf und ­Familie besser vereinbaren zu können.

Wie viele Väter können vom längeren Urlaub profitieren?

2018 wären sieben Männer betroffen gewesen, 2017 drei. Es waren bisher immer einstellige Zahlen. Bei 850 Vollzeitstellen macht das nur einen verschwindend kleinen Teil aus.

Was kostet die Massnahme?

Wenn man mit einem Durchschnittsverdienst von 100 000 Franken rechnet, kommen wir bei fünf Vaterschaftsurlauben auf Kosten von knapp 40 000 Franken. Im Vergleich zum Gesamthaushalt oder nur schon zum Personalaufwand der Stadt ist dieser Betrag sehr klein. Die Kosten fallen zudem nur dann an, wenn eine Aushilfe für die Zeit des Urlaubs eingesetzt wird, was wiederum nur bei den 24-Stunden- oder Schichtbetrieben der Fall wäre. In der Praxis ist deshalb mit weit geringeren Kosten zu rechnen.

20 Tage Vaterschaftsurlaub

Mit dem längeren Vaterschaftsurlaub steht Schaffhausen besser da als viele andere öffentliche Verwaltungen.

Radio-Beitrag SRF vom 20.12.2020

Aus fünf Tagen mach zwanzig: Statt einer Woche erhalten Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen künftig vier Wochen bezahlten Urlaub, wenn sie Vater werden. Das hat der Stadtrat entschieden. Es gibt einen regelrechten Kampf um junge Fachleute, vor allem junge Männer.Autor: Peter NeukommStadtpräsident Schaffhausen

Stadtpräsident Peter Neukomm (SP) begründet die Massnahme mit dem Legislaturziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Gleichzeitig habe die Stadt immer mehr Mühe, junge Fachkräfte zu finden. «Es gibt einen regelrechten Kampf um junge Fachleute, vor allem junge Männer», stellt Neukomm fest. Der verlängerte Vaterschaftsurlaub soll die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver machen.

Mit den 20 Tagen läuft die Stadt Schaffhausen anderen öffentlichen Verwaltungen in der Region den Rang ab (siehe Tabelle).

Bezahlter Vaterschaftsurlaub im Vergleich

Stadt Schaffhausen20 Tage
Stadt Winterthur15 Tage
Stadt Zürich10 Tage
Stadt Uster5 Tage
Kanton Zürich5 Tage
Kanton Schaffhausen5 Tage

Mehrere private Unternehmen in der Umgebung gewähren jedoch ihren Mitarbeitern bereits ähnliche Konditionen bei der Geburt eines Kindes.

Ein Vaterschaftsurlaub von 20 Wochen verlangte auch eine Volksinitiative auf nationaler Ebene – die Initianten zogen ihr Begehren aber wieder zurück, nachdem das eidgenössische Parlament einen Gegenvorschlag von zwei bezahlten Wochen guthiess.

Wie Schaffhausen zur Smart City werden soll

Grossstadtrat Diego Faccani möchte mit seinem Postulat vom 20. August 2019 den Stadtrat beauftragen, eine «Gesamtstrategie Smart City Schaffhausen» zu prüfen und dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag vorzulegen.  

Smart City ist ein sehr facettenreiches Thema. Grundsätzlich geht es dabei darum, Akteure, Informationen und Infrastrukturen zu vernetzen und moderne Technologien zu nutzen, um nachhaltigen Mehrwert für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu schaffen und dies bei minimalem Ressourcenverbrauch. Smart City ist ein Megatrend, dem sich eine Stadt heute kaum entziehen kann – und auch nicht soll, denn eine Smart City bietet viele Chancen. Darum ist unterdessen auch die Wissenschaft und die Privatwirtschaft bei diesem Thema mit im Boot. Denn die Anforderungen an die urbanen Räume werden immer komplexer, die Vernetzung von Infrastrukturen aber auch von Verwaltung und Wirtschaft immer wichtiger und wir dürfen keine Angst vor der Digitalisierung haben, sondern sollten sie gewinnbringend nutzen.

Das Postulat nimmt also ein hochaktuelles und wichtiges Thema auf. Das haben auch andere Städte gemerkt, nicht nur international wie Hamburg, Wien oder Singapur, sondern auch national Städte wie St. Gallen, Zürich, Winterthur, Luzern, Zug, Basel, Wil, Bern, Aarau und diverse weitere Städte. Sie alle haben den Smart City Prozess lanciert. In einigen Städten liegen dem Prozess überwiesene Vorstösse aus den Parlamenten zugrunde. Die meisten Städte haben den Prozess aber proaktiv in Angriff genommen.

Auch der Stadtrat hat die Bedeutung und die Chancen von Smart City erkannt. Es ist aber nicht so, wie der Postulatstext suggeriert, dass wir den Smart City Prozess über die Eignerstrategie von SH POWER lanciert hätten. Die städtischen Werke sind nur eine von vielen Akteurinnen im Bereich Smart City. Der Lead für den Gesamtprozess liegt beim Präsidialreferat unter Einbezug aller fünf Referate. Der Stadtrat hat bereits am 18. Dezember 2018 eine breit abgestützte Kerngruppe eingesetzt, welche die Grundlagen erarbeiten soll, um das Thema Smart City in Schaffhausen anzugehen.

Das ist nötig, weil bei diesem zukunftsgerichteten Thema jede Stadt selber identifizieren muss, wie sie die Chancen nutzen will und welches für ihre spezifischen Gegebenheiten sinnvolle Projekte sind. Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden und sinnvollerweise wird auf den Stärken und spezifischen Bedürfnissen der eigenen Stadt aufgebaut. Gleichwohl vernetzen wir uns natürlich mit anderen Städten, um von deren Erfahrungen profitieren zu können und das Rad nicht komplett neu erfinden zu müssen.

Das Postulat kommt nun zu einem passenden Zeitpunkt. Denn die stadtinterne Kerngruppe hat mittlerweile die Grundlagen aufgearbeitet und erste Erkenntnisse erlangt und der Stadtrat konnte darauf basierend das weitere Vorgehen festlegen. Wir haben eruiert, wie wir das Thema Smart City für die Stadt Schaffhausen interpretieren und dazu eine passende Definition des Begriffs und erste Schwerpunkte für unsere Stadt formuliert. Damit haben wir die Grundlagen geschaffen, um das Thema für die Strategieentwicklung überhaupt greifbar zu machen. Als nächstes wollen wir zusammen mit ausgewählten Stakeholdern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung die konkreten Bedürfnisse in den einzelnen Schwerpunkten identifizieren und passende Zielsetzungen dazu formulieren. Parallel zu dieser Strategieentwicklung werden wir auch bereits damit beginnen, Projekte für die Umsetzung zu identifizieren.

Über die Strategie wird der Grosse Stadtrat wieder orientiert. Er wird zudem gemäss den geltenden Finanzkompetenzen mitreden können, wenn es für konkrete Projekte Mittel braucht, die auf dem Budgetweg oder über Vorlagen zu bewilligen sein werden. Zudem werden wir kommunizieren, wenn es zu konkreten Schritten etwas zu kommunizieren gibt. Deshalb müssen wir auch den Vorwurf eines intransparenten Vorgehens des Stadtrats zurückweisen. Wir sind aber froh, haben Sie dieses Postulat eingereicht. Sie rennen damit offene Türen ein und haben damit die heutige Debatte ermöglicht. Zudem gibt uns das Postulat einen Auftrag, auf dem bisher Erarbeiteten aufzubauen.

Der Stadtrat ist deshalb im Sinne von Art. 56 Abs. 1 der Geschäftsordnung gerne bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und Ihnen zu gegebener Zeit wieder Bericht zu erstatten.

Entwicklung Kammgarnareal: Jetzt Chance nutzen!

Um es vorweg zu nehmen: Im Gegensatz zu den Postulenten hat sich für den Stadtrat mit der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» vom 06.08.2019 die Ausgangslage nicht derart verändert, dass es sich aufdrängen würde, auf den Entscheid vom 03.07.2018 zurückzukommen. Im Gegenteil: Wir haben jetzt die einmalige Gelegenheit, zusammen mit unseren Partnern Kanton und IWC das Kammgarnareal so zu attraktivieren, dass für die Stadt und die ganze Region ein erheblicher Mehrwert generiert werden kann. Diese Chance gilt es zu nutzen.
Gerne werde ich die wichtigsten Gründe, weshalb der Stadtrat eine Abgabe des Kammgarn Westflügels im Baurecht nicht als sinnvoll erachtet, nochmals erläutern und dabei auch die Entwicklungen seit dem Entscheid des GSR gegen die Abgabe im Baurecht vom 03.07.2018 berücksichtigen.

Nutzungskonzept im öffentlichen Interesse

Die Entwicklung des Westflügels und des Kammgarnareals als Ganzes ist nicht zu trennen. Der Bau der Tiefgarage zusammen mit der IWC, die Neugestaltung des Hofes sowie die neue Nutzung des Westflügels stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang.

Eine Baurechtsvergabe hätte eine Abparzellierung und den Verkauf des Westflügels der Kammgarn an einen Baurechtsnehmer zur Folge. Ein Baurechtsnehmer resp. Käufer des Gebäudes würde damit als Eigentümer – neben der Stadt und der IWC – über die künftige Entwicklung des Kammgarnareals massgeblich mitentscheiden.
Ein Baurechtsnehmer, der über 20 Mio. Franken in die Hand nehmen muss, um den Westflügel zumindest auf das Niveau Edelrohbau zu erneuern, hätte aber andere Zielsetzungen als die Stadt: Er erwartet verständlicherweise primär eine Rendite aus dem investierten Kapital und zielt nicht auf eine Maximierung des Mehrwertes für die Allgemeinheit ab. Für einen Baurechtsnehmer steht auch nicht die Attraktivierung der Freihandbibliothek, die Standortvorteile für die Pädagogische Hochschule oder die Belebung und Aufwertung der Altstadt im Zentrum. Wir haben hier also schon einmal einen Zielkonflikt zu unseren Absichten mit der Kammgarn, der kaum zu lösen wäre.

Nutzungen, welche im Interesse der Stadt liegen, würden damit höchstwahrscheinlich verunmöglicht oder zumindest erschwert.
Und die Stadt als Baurechtsgeberin kann einem Baurechtsnehmer nach ZGB eine bestimmte Form der Nutzung nicht verbindlich vorschreiben.
Für die Konzipierung eines ausgewogenen privaten und öffentlichen Nutzungsmixes, von welchem primär die Bevölkerung profitiert, ist eine Baurechtsabgabe deshalb nicht zielführend. Zudem würden Vorgaben für die künftige Nutzung des Westflügels, die der Stadt und der IWC als Eigentümer des Nordflügels und des Kammgarnhofs wichtig sind, die Auswahl von potenziellen Baurechtsnehmern erheblich einschränken.

Bei der Option Baurecht müsste man deshalb ehrlicherweise deklarieren, dass das öffentliche Interesse, das beim Erwerb des Areals durch die Stadt im Fokus war, nicht mehr im Vordergrund stehen.

Projektpartner

Der Postulent behauptet, die Ausgangslage habe sich seit dem letzten Postulat zum Baurecht verändert, weil im 2. OG keine Museumsnutzung mehr vorgesehen ist.

Richtig ist, dass die Museumsnutzung und der Verkauf von einem Stockwerk an die Sturzenegger Stiftung kein Thema mehr sind.
Aber es stimmt nicht, dass sich die Ausgangslage bezüglich des Grundsatzentscheides, ob das Objekt durch die Stadt entwickelt werden soll oder durch einen privaten Investor deshalb wesentlich verändert hat.
Statt dem Museum im 2. OG soll im 2. und 3. OG eine andere öffentliche Nutzung, nämlich die PHSH einziehen, die einzige öffentliche Hochschule im Kanton, deren Wichtigkeit vor kurzem durch den Kantonsrat im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulgesetz wieder bestätigt worden ist.
Der Kanton will hierzu die beiden Stockwerke kaufen und nicht mieten. Und dieses Modell stösst im Kantonsrat offenbar auf breite Zustimmung. Die zuständige Spezialkommission hat die Vorlage vor kurzem in nur einer Sitzung verabschiedet.  
Die Option Baurechtsabgabe ist mit dem Einzug der PHSH nun aber ebenso wenig vereinbar, wie sie beim Einzug einer Museumsnutzung Sinn gemacht hätte.

Überdies müsste der Westflügel bereits vorab in ein Eigentümerbaurecht umwandeln und dem Kanton zwei Stockwerke verkaufen. Dass mit dem Stockwerkeigentumsanteil des Kantons belastete Baurechtsgrundstück würde dadurch für einen Baurechtsnehmer noch mehr an Attraktivität verlieren als im ursprünglichen Nutzungslayout mit dem Verkauf von nur 1 Stock an die Stiftung Sturzenegger. Der Verkaufswert würde darunter leiden.

Weil ein solches Vorgehen wenig Sinn macht und auch risikobehaftet ist, schliessen die von Ihnen bewilligten Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken der Stadt SH im Baurecht (RSS. 700.4) sowie die Allgemeinen Baurechtsbedingungen die Begründung von Stockwerkeigentum bei Baurechten aus. Ich verweise Sie hierzu auf unsere Ausführungen vom 06.07.2018 zum Postulat Leu.

Ein Umschwenken auf die Variante Abgabe im Baurecht zum jetzigen Zeitpunkt wäre weder im Interesse des Kantons noch unserer Projektpartnerin IWC. Es hätte zur Folge, dass die mit beiden ausgehandelten vertraglichen Abmachungen in Frage gestellt würden.

Von den Postulenten habe ich noch nichts gehört, was bei einer Baurechtsabgabe des Westflügels mit dem Hof passieren würde.
Es ist davon auszugehen, dass ein Baurecht für einen Baurechtsnehmer nur dann von Interesse wäre, wenn er auch gewisse Nutzungsrechte am Hof, also etwa für Zufahrt, Zulieferung, Aussensitzplätze und Ähnliches erhalten würde. Deshalb müsste ein neuer Eigentümer des Westflügels auch bei der Gestaltung des Platzes seine Interessen in geeigneter Form einbringen können. Dies würde die Koordination der Entwicklung des Kammgarnareals für alle Beteiligten erschweren. Deshalb ist eine Baurechtsvergabe des Westflügels auch nicht im Interesse der IWC, die das Areal zusammen mit der Stadt entwickeln möchte. Sie hat dies gegenüber der Stadt ausdrücklich festgehalten und auch öffentlich an der Medienkonferenz vom 05.03.2019, an welcher die Rahmenkreditvorlage vorgestellt worden ist.

Finanzielle Aspekte einer Baurechtsabgabe

Eine Baurechtsabgabe hätte den Vorteil, dass für die Stadt bei der Sanierung des Westflügels keine Investitionskosten anfallen, weil diese von einem Baurechtsnehmer übernommen würden. Auf der anderen Seite würde die Stadt mit einer Baurechtsvergabe auf eine Rendite aus künftigen Vermietungen zu Marktpreisen verzichten.

Wenn die Stadt eine Eigennutzung wie die Bibliothek im Kammgarn Westflügel anstrebt, hätte sie bei einer Baurechtsabgabe im Gegensatz zu einer Eigenentwicklung mit erheblichen wiederkehrenden Mietkosten zu rechnen.
Zudem wären die Synergien, die das Nutzungslayout mit der PH und dem Didaktikzentrum auch für die Bibliothek brächten, fraglich.
Je nach Nutzungslayout eines privaten Investors als Baurechtsnehmer müsste auch die Eignung des Westflügels Standort für die Freihandbibliothek wieder in Frage gestellt werden.

Wird aber auf einen Umzug der Bibliothek verzichtet, würden erhebliche Investitionskosten für die Sanierung des Standorts Agnesenschütte anfallen, statt dass diese Liegenschaft im Baurecht abgegeben werden kann.
Die beengenden Platzverhältnisse der Bibliothek könnten damit aber nicht verbessert werden. Womöglich müsste ein Ersatzstandort gefunden werden, was wiederum erhebliche Investitionskosten nach sich ziehen würde.
Dabei würde der Standort Kammgarnareal viele Vorteile bringen, die sie ja mittlerweile kennen.

Zeitliche Aspekte einer Baurechtsabgabe

Der Prozess der Arealentwicklung kann durch die Abgabe an einen Baurechtsnehmer nicht beschleunigt werden, da auch eine solche Abgabe ein Vorprojekt erfordern würde, damit die Rahmenbedingungen für die Baurechtsabgabe und für die Nutzungen formuliert werden können.

Nachdem wir nun mit der Vorlage bereits im GSR sind, würde ein «Zurück auf Feld 1» für eine Baurechtsvergabe im Vergleich zur anvisierten Entwicklung durch die Stadt verzögern. Es müsste ein Prozess zur Baurechtsvergabe mit einer öffentlichen Ausschreibung vorbereitet werden.
Und zudem ist zum heutigen Zeitpunkt fraglich, ob überhaupt ein Baurechtsnehmer zu finden wäre, der sich mit einer solchen Investitionssumme engagieren und allenfalls erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung akzeptieren würde.

Stellen Sie sich mal vor, eine Variante Baurecht würde in der Volksabstimmung angenommen. Was passiert, wenn sich danach kein Baurechtsnehmer finden lässt? Dazu gibt es keine Antworten, ausser einem Scherbenhaufen, sprich einem jahrelangen Leerstand ohne Erträge und eine weitere Volksabstimmung.

Zudem wären mit einer Baurechtsabgabe auch die Ergebnisse des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens, das wir im Prozess der Entwicklung des Kammgarnareals durchgeführt haben und wo wir ein gewisses Commitement abgegeben haben, in Frage gestellt. Das würde die politische Glaubwürdigkeit der Stadt für solche Prozesse künftig erheblich in Frage stellen.

Schlimmer noch ist aber, dass der Stadtrat – nachdem der Grosse Stadtrat das Postulat von M. Leu zum Baurecht am 03.07.2018 abgelehnt hat – in guten Treuen gemeinsam mit dem Kanton und der IWC die nun vorliegende Rahmenkreditvorlage und die Vorlage des Regierungsrats vom 06.08.2019 zum Umzug der PH in den Westflügel der Kammgarn erarbeitet haben.
Wenn Sie jetzt, ein Jahr später, wieder auf Ihren Entscheid vom Sommer 2018 zurückkommen, beginnen wir wieder von vorne. Das wäre ein Affront gegenüber unseren Partnern Kanton und IWC.

Wenn PH nicht kommt, möchte Stadt zusammen mit der Wifö Unternehmen suchen, die zu den heutigen und künftigen Nutzungen passen und der Stadt einen spürbaren Mehrwert bringen. Diese Einflussmöglichkeit würden wir bei einem Verkauf des Gebäudes und einer Baurechtsvergabe aufgeben. Das möchten wir nicht. Das würde auch den ursprünglichen Absichten des Stadtrats widersprechen, als er diese Liegenschaft erworben hat. 

Und zur Variantenabstimmung: Wenn Sie der Vorlage in einer Volksabstimmung eine Variante entgegenstellen wollen, müsste das der «Verkauf des Westflügels» sein und nicht die Baurechtsvergabe, weil die Baurechtsvergabe abschliessend durch den GSR beschlossen wird.

Fazit:

Es gibt städtische Liegenschaften, die aufgrund ihrer Bedeutung im Eigentum der Stadt bleiben sollen und auch für ein Baurecht nicht in Frage kommen. Dazu gehört das Kammgarnareal. Es ist ein Schlüsselareal für die Stadtentwicklung, für die Altstadt und für die Bevölkerung. Wenn wir den Westflügel verkaufen, stellen wir uns nicht nur in Widerspruch zu unseren Vorfahren, als sie diese Liegenschaft gekauft haben, sondern wir gefährden die geplante Entwicklung mit einem ausgewogenen Nutzungsmix, der für die Bevölkerung einen grossen Mehrwert generieren würde. Zudem käme es zu weiteren Verzögerungen, auch weil es ein neues Projekt mit einem anderen Nutzungslayout bringen würde.

Die Entwicklung des Kammgarnareals mit der Neunutzung des Westflügels stellt eine einmalige Chance dar, die wir packen sollten. Sie wird spürbar positiven Einfluss auf die Attraktivität der Altstadt haben. Diese Liegenschaften zu einem wesentlichen Teil selber zu entwickeln, zu nutzen und die Verfügungsmacht darüber zu behalten, um auch künftige Nutzungen zu bestimmen, macht deshalb am meisten Sinn.

Ich bitte Sie, die Entwicklung des Kammgarnareals jetzt nicht mit einem neuen Auftrag zur Verfolgung der Option Baurechtsvergabe zu gefährden und zu verzögern. Wir haben eine gute Lösung mit unseren Partnern Kanton und IWC erarbeitet und einen ausgewogenen Nutzungsmix mit privaten und öffentlichen Nutzungen erreicht. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieser Lösung eine Chance geben und das Postulat Egger ablehnen würden.