Kein Verzicht auf Finnenbahn im Schweizersbild

Grossstadtrat Beat Brunner fordert in seinem Postulat vom 23. März 2020 den Stadtrat auf zu prüfen, ob die Finnenbahn an einem anderen Standort errichtet werden kann, oder ob auf diese allenfalls verzichtet werden könnte. Die Pferdeweiden sollen bestehen bleiben und weiterhin an die Betreiber der Reitställe verpachtet werden. Sie haben seine Begründung für sein Anliegen heute gehört.

Am 9. Februar 2020 hat die Schaffhauser Bevölkerung der Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild mit ca. 54% zugestimmt. Aus Art. 34 Abs. 1 BV geht hervor, dass die Behörde einen vom Volk gebilligten Vorentscheid in einem späteren Verfahrensstadium nicht beliebig verändern darf. Schon gar nicht, wenn dies mit einem parlamentarischen Vorstoss geschieht.

Gemäss dem Abstimmungsmagazin zur Aufwertung der Sportanlagen Schweizersbild sollen mit dem Projekt die Anlagen saniert, ergänzt und leistungsfähiger gemacht werden, um dem erhöhten Platzbedarf für verschiedene Sportarten gerecht zu werden. Dazu ist der Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum als Ersatz für die bestehenden Garderoben in der „Schweizersbildhalle“ und die Clubhausbaracke vorgesehen. Weiter soll die Nutzbarkeit der Fussballfelder erhöht werden, indem eines der Felder mit Kunstrasen ausgestattet und eine zusätzliche Beleuchtung installiert wird. Darüber hinaus sind der Bau einer Finnenbahn und der Umbau des schlecht genutzten Allwetterplatzes in eine Beachvolleyballanlage geplant. Vorgesehen ist auch ein neuer Kinderspielplatz und zur Vernetzung der ökologisch wertvollen Naturräume sind Aufwertungsmassnahmen geplant.

Das sind alles Massnahmen, die gesamthaft Gegenstand der Abstimmung vom 9. Februar 2020 waren. Der Bau einer Finnenbahn gehört somit zur geplanten Aufwertung und ist im Projektbeschrieb der Vorlage enthalten. Die Finnenbahn stellt mithin ein Element der geplanten Gesamtsportanlage dar und war klar Gegenstand der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Es geht nicht an, dass mittels parlamentarischer Vorstösse eine vom Volk angenommene Vorlage nun abgeändert wird. Eine solche Abänderung des Projektbeschriebs würde einer Verletzung der Garantie der politischen Rechte gleichkommen. Die Verschiebung der Finnenbahn an einen anderen Standort oder der Verzicht auf den Bau der Finnebahn würde eine wesentliche Änderung des Gesamtkonzepts darstellen und wäre nicht vom Volkswillen gedeckt. Der Stadtrat ist deshalb der Auffassung, dass eine Standortverlegung der Finnenbahn nicht statthaft ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auch auf die Umsetzung der in der Vorlage enthaltenen Finnenbahn.

Der Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Pächter der Pferdeweiden wurde von der Stadt zur Umsetzung der Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild frühzeitig gekündigt. Danach stand die Stadt dem Pächter zur Seite und hat ihn bei der Suche nach alternativen Standorten für die Pferdeweide kulanterweise unterstützt.

Ein solcher Ersatzstandort konnte inzwischen gefunden werden. Der langjährige Pächter der Weiden darf die unmittelbar benachbarten Wiesen in der Landwirtschaftszone als Ersatzstandort für seine Weiden benützen. Vorgesehen ist die Nutzung der Grundstücke mit GB Nrn. 21446 und GB 20430. Damit kommen die Pferdeweiden in der Landwirtschaftszone zu stehen, wo sie auch zonenkonform sind. Der Standort der Pferdeweide war vorher in der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG). Als privatrechtliche Anlage war die Pferdeweide in der ZöBAG mithin nicht zonenkonform. Der Pächter ist mit diesem Ersatzstandort einverstanden und wird seine Pferdeweiden auf dem benachbarten Grundstück wie oben erwähnt weiterführen können. Damit ist gewährleistet, dass die zur Diskussion stehenden Pferdeweiden weiterhin bestehen bleiben und der Ersatzstandort sich in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort befindet. Die Prüfung einer Verschiebung der Finnenbahn oder eines Verzichts auf die Erstellung der Finnenbahn ist folglich nicht mehr nötig. Abgesehen davon, dass eine solche Projektanpassung nicht dem Volkswillen entsprechen würde. Das ist auch so, wenn einzelne Nutzerinnen und Nutzer bereit wären, auf die Finnenbahn zu verzichten und 46% g

Aufgrund des Ausganges der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 erachtet es der Stadtrat also als seine Aufgabe, an der Umsetzung des Projekts betreffend die Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild festzuhalten und bittet Sie entsprechend, das Postulat nicht zu überweisen.

Offenheit hat uns reich und stark gemacht

Im Namen der Stadt Schaffhausen begrüsse ich Sie hier auf dem Fronwagplatz, mitten in unserer wunderbaren historischen Altstadt ganz herzlich zur 1. Augustfeier unter speziellen Corona-Schutzvorkehrungen.
Es ist ja nicht selbstverständlich, dass eine solche Feier überhaupt stattfinden kann. An vielen Orten wurden die 1. Augustfeiern abgesagt.

Bei uns hat sich die Helvetische Gesellschaft als Veranstalterin zusammen mit den zuständigen Behörden von Stadt und Kanton mit grossem Engagement darum bemüht, eine Lösung zu finden, welche es uns doch noch ermöglicht, gemeinsam dem Geburtstag unseres Landes zu gedenken. Nachdem alle Grossanlässe unserer Stadt, wie das Internationale Bachfest, das Jazzfestival, das Stars in Town oder das Stadtfest Schaffusia, mit dem der 975. Geburtstag unserer Stadt hätte gefeiert werden sollen, abgesagt werden mussten, erscheint uns die heutige Feier auch als kleiner Lichtblick.

Ich danke darum den Organisatoren, stellvertretend Daniel Landolt dem Präsidenten der Helvetischen Gesellschaft sowie Vorstandsmitglied Florian Hotz, für ihren wertvollen Einsatz.
Und, dass dann gleich auch noch eine Vertreterin des Bundesrates als Hauptrednerin gewonnen werden konnte, setzt der erfolgreichen Organisation doch die Krone auf.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, wir freuen uns natürlich sehr, dass Sie den Weg an die 1. Augustfeier der nördlichsten Kantonshauptstadt gefunden haben.
Zuletzt durfte ich Sie ja am 1. April 2019 anlässlich der Gedenkfeier zum 75. Jahrestag der Bombardierung bei uns begrüssen.
Und Anfang Jahr waren sie bereits wieder als Gast bei uns, beim Bleigiessen der SN.

Man merkt bei Ihnen einfach, dass Sie – neben ihren familiären Kontakten hierher und der Verbindung über ihre Generalsekretärin – selber ostschweizer Wurzeln haben und deshalb unseren Kanton und unsere Stadt gut kennen und offensichtlich auch schätzen.

Das ist für uns sehr wichtig und wir freuen uns auch darüber, denn aus dem Blickwinkel von Bundesbern liegen wir wohl eher etwas peripher und stehen deshalb nicht gerade im Fokus der nationalen Politik.

Wir machen aber das Beste daraus, weil wir wissen, dass wir uns als eine der wichtigsten Grenzstädte des Landes, die sich als regionales Zentrum erfolgreich im Wirtschafts- und Lebensraum zwischen Zürich, Stuttgart, Konstanz und Basel positioniert, besonders anstrengen müssen, um erfolgreich zu sein und auch wahrgenommen zu werden. 

Nun möchte ich Ihnen noch zweifach danken:
Den ersten Dank spreche ich nicht nur im Namen der Stadtregierung, sondern auch für die Kantonsregierung aus:
Es geht um das professionelle und wirkungsvolle Corona-Krisenmanage­ment des Bundesrats.
Es war für die Kantone, Städte und Gemeinden sehr wichtig und hilfreich, dass unsere Landesregierung in der ausserordentlichen Lage während den letzten Monaten so unaufgeregt und glaubwürdig agiert hat.
Die Entwicklung der Ansteckungszahlen hat bestätigt, dass Sie vieles richtiggemacht haben, obwohl der Umgang mit einer solchen Pandemie für uns alle Neuland war.
Auch, wenn die ausserordentliche Lage unterdessen aufgehoben worden ist, sind wir leider noch lange nicht über den Berg.
Das Virus ist weiterhin präsent und die Ansteckungszahlen steigen wieder. Wir müssen deshalb alle sorgsam und verantwortungsvoll bleiben, damit es keinen zweiten Lockdown braucht.

Der zweite Dank gehört Ihnen Frau Bundesrätin für Ihr wichtiges Engagement im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 29. September 2020.
Stadt und Kanton Schaffhausen profitieren aufgrund ihrer Grenzlage sehr von der Personenfreizügigkeit mit der EU.
Der bilaterale Weg mit Europa darf nicht gefährdet werden, notabene zu einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaft Perspektiven für Wege aus der Coronakrise braucht.
Gerade am 1. August sollten wir uns deshalb darauf besinnen, was uns in der Vergangenheit so reich und stark gemacht hat: Es war die Offenheit – die Offenheit unseres Landes und die Offenheit seiner Menschen.

Mit diesem Plädoyer schliesse ich meine kurze Begrüssung und freue mich nun auf unsere Hauptrednerin Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Entwicklung Kammgarnareal: Einmalige Chance für Schaffhausen nutzen!

Foto: (von links nach rechts) Lorenz Bärlocher, CFO IWC, Martin Kessler, Regierungspräsident, Peter Neukomm Stadtpräsident, Raphael Rohner, Stadtrat, Katrin Bernath, Stadträtin im Westflügel anlässlich der Eröffnung des Tags der offenen Tür

Ich begrüsse Sie sozusagen als Hausherr hier im Westflügel der Kammgarn im Namen der Stadt als Eigentümerin.

Sie haben es sicher selber festgestellt oder dann werden Sie es noch, wenn Sie die Räumlichkeiten des Westflügels anschauen werden: Hier weht ein Wind der Kreativität, der Innovation und des Aufbruchs. Dieser frische Wind hat auch die Absichten von Kanton, Stadt und IWC zur Entwicklung des Kammgarnareals, über die wir heute nochmals informieren möchten, vorwärtsgetrieben.

Wie bei den letzten grossen Vorlagen der Stadt – z.B. zur Sanierung des Stadthausgevierts und der E-Busvorlage – soll die Bevölkerung vor Ort durch die politischen Verantwortungsträger und die Fachleute der Stadt aufgezeigt werden, was, wie saniert werden soll und wo welche Nutzungen nach der Sanierung stattfinden werden.

Auch die IWC wird nochmals aufzeigen, weshalb sie sich in dieser Public Privat Partnership engagiert und gemeinsam mit der Stadt investieren will.

 
Die Entwicklung des Kammgarnareals ist für die Stadt und für die ganze Region eine einmalige Chance, die wir jetzt unbedingt packen sollten!

Der Westflügel ist dringend sanierungsbedürftig und der Hof wird heute öde als Parkplatz genutzt – dabei hat das Areal zwischen Altstadt und Rhein so viel Potenzial, ein attraktiver Begegnungsort unserer Stadt zu werden und damit die Stadt auch näher an den Rhein zu bringen.

Darum soll jetzt eine Tiefgarage her, damit der Hof neugestaltet werden kann – grün, mit Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung und mit einer Veranstaltungsfläche.

Der Westflügel wird saniert und mit neuem Leben gefüllt:
Pädagogische Hochschule im 2. und 3. OG, Freihandbibliothek im EG und 1. OG, Ludothek im 2. OG, Gastro im EG, spannende Unternehmen mit neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen im 1. und 4. OG und ich hoffe, dass da dann auch ein paar der heutigen Zwischennutzer dabei sein werden.

Es ist also ein ausgewogener Nutzungsmix von 2/5 gewerblich/unternehmerisch, 2/5 Bildung und 1/5 öffentlicher Nutzung vorgesehen.

Und die Absichten des Stadtrats, was mit dem 4. OG geschehen soll, ist in der Vorlage vom 08.08.2019 und im Abstimmungsmagazin klar und unmissverständlich festgehalten: Wir wollen dort mit Unterstützung der Wifö spannende Unternehmen ansiedeln. Aufgrund der tollen Lage und den einzigartigen Räumlichkeiten ist die Wifö bezüglich Erreichen dieser Zielsetzung sehr zuversichtlich.

Gerade jetzt, mit der drohenden Rezession und den Herausforderungen im Detailhandel in der Altstadt, wird diese Investition und Belebung der Innenstadt zu einem wichtigen wirtschaftlichen Impuls für den ganzen Kanton.

Auch deshalb haben sich für diesen Meilenstein der Stadtentwicklung Stadt, Kanton und IWC zu einer historischen Partnerschaft zusammengefunden, die auch dazu beiträgt, dass die Investitionskosten für die Stadt mit netto Fr. 14.8 Mio. absolut tragbar bleiben.

Und Sie können beruhigt sein, es braucht auch keine Steuererhöhung wegen dieser wichtigen Investition.

Ich bin sicher, dass auch der ehemalige Stadtpräsident Felix Schwank seine helle Freude an diesem Projekt hätte: Denn er war es, der 1982 das Kammgarnareal für die Stadt gekauft hat, um dort eine Entwicklung mit einem möglichst grossen Mehrwert für die Bevölkerung sicherzustellen.

Und genau das machen wir jetzt.

Historische Partnerschaft Stadt – Kanton – IWC

Interview Radio Munot vom 04.07.2020

Wasserstofftankstellen – Bedarf in Schaffhausen?

Mit Datum vom 7. Januar 2020 hat Grossstadtrat René Schmidt eine Interpellation zu den Voraussetzungen für Wasserstoff-Tankstellen in der Stadt Schaffhausen eingereicht.

Der Stadtrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat die künftige Entwicklung und das Potenzial der Wasserstoffmobilität?

Die Wasserstofftechnologie bietet grosses Potenzial vor allem für die Bereiche Industrie, Schwerlast- und Schiffsverkehr. In diesen Bereichen besteht die Möglichkeit, dass sich die Wasserstoff-Technologie langfristig durchsetzen kann. Deshalb hat die Schweiz vor kurzem zusammen mit den EU-Staaten einen Appell an die EU-Kommission gerichtet, einen Aktionsplan für die Nutzung von Wasserstoff auszuarbeiten. Die Wertschöpfung dafür soll in Europa geschehen und nicht nur in Asien.
Wasserstoff ist grundsätzlich ein toller Energieträger. Zur Herstellung benötigt man nur Wasser und elektrischen Strom und bei der Nutzung durch Verbrennung oder in einer Brennstoffzelle entsteht als Abfallprodukt wieder Wasser. Im Hinblick auf die Umweltbilanz über die gesamte Prozesskette macht die Anwendung dieser Technologie aber nur Sinn, wenn der Wasserstoff mit erneuerbaren Energien hergestellt wird. Im Moment steckt die Technologie noch in den «Kinderschuhen», weshalb die Gewinnung und das lokale Handling von Wasserstoff noch sehr teuer sind.

Die Brennstoffzellen-Technologie kann einige Vorteile vorweisen. Hierzu gehören die höhere Reichweite, das leichtere Gewicht und das schnellere Betanken im Vergleich zu batteriebetriebenen Fahrzeugen. Demgegenüber steht die Ineffizienz der wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge. Diese erreichen über die gesamte Prozesskette nur einen Gesamtwirkungsgrad von knapp 30% bei der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Ein batteriebetriebenes Fahrzeug erzielt einen Gesamtwirkungsgrad von über 75%. Das heisst, dass für Wasserstoffmobilität pro Kilometer mehr als die dreifache Strommenge notwendig ist. Das ist ein Handicap im Vergleich mit den reinen Elektrofahrzeugen.

Diese Erkenntnisse führen dazu, dass auch grosse Autoproduzenten sich vorderhand auf die Elektromobilität fokussieren und nicht auf den Wasserstoffantrieb. So liegt beim grössten Autokonzern Volkswagen mit seinen Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Bentley und Lamborghini, welche für einen Prozent des globalen CO2-Ausstosses verantwortlich ist, der Fokus klar auf der Umstellung der bestehenden Produktepalette zu batterieelektrischen Fahrzeugen. Der Konzern investiert hierfür 33 Mia. Franken. Bis 2029 will er 75 neue Elektromodelle auf den Markt und 26 Miol E-Autos auf die Strasse bringen. Die Wolfsburger bekennen sich dabei klar zur Batterie und distanzieren sich dezidiert von der Brennstoffzelle.[1] Auch Opel wird bis 2024 alle Modelle in elektrifizierten Varianten anbieten.[2]

Am 6. Mai 2020 konnten wir in den Medien folgende Meldung lesen: «Daimler: Aus für Wasserstoff-Autos»[3]. Darin heisst es: «Daimler mit seinen Marken Mercedes-Benz und Smart stellt die Entwicklung von Brennstoffzellen-Technik für seine PW-Sparte ein – zumindest vorläufig. Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb seien aufgrund der schwierigen Marktbedingungen preislich nicht konkurrenzfähig im Vergleich zu batterieelektrischen Fahrzeugen (…). Daimler will jedoch die Entwicklung der Brennstoffzellen-Technik für den LKW-Bereich weiter vorantreiben».

Aus diesen Gründen sieht der Stadtrat das Potenzial der Wasserstoffmobilität derzeit primär in den Nischenbereichen, wie bei dem Gütertransport mit LKW und beim Personentransport mit Bussen, bei denen längere Reichweiten überwunden werden müssen und die Tankzeiten eine wichtige Rolle spielen. Das sieht auch der Automobil-Wissenschafter Ferdinand Dudenhöffer so[4]: «Bei Bussen und Nutzfahrzeugen kann man sich Wasserstoff als Treibstoff gut vorstellen. Bei Personenwagen ist der Brennstoffzellenantrieb mit Wasserstoff zu teuer. Eine Wasserstofftankstelle kostet 1 Million Franken.» Der Förderverein H2 Mobilität Schweiz koordiniert den Ausbau des Wasserstoff-Tankstellennetzes. Sechs Tankstellen sind in Planung und teilweise bereits im Bau.[5]

Auch Ernst Basler und Partner (EBP) kommen in ihrer neusten Studie zu Szenarien der Elektromobilität in der Schweiz – Update 2020 vom 2. März 2020 unter Ziff. 7, S. 10, zu folgendem Schluss: «Die Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge stecken noch in der Pionierphase. (…) Anfang 2020 stehen erst zwei Fahrzeugmodelle zum Vekauf. Im Jahr 2019 sind 25 solcher Personenwagen neu zugelassen worden». Und weiter: «Aufgrund fehlender Skaleneffenkte sind Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge noch sehr teuer. Für diese Fahrzeuge wird es schwierig, den Vorsprung der batterie-elektrischen Fahrzeuge in den nächsten Jahren aufzuholen». Deshalb sehen die Studienautoren auch, dass sich diese Fahrzeuge nur in einigen Nischen durchsetzen werden, aber nur bei einer sehr strengen Klimaschutzpolitik.

SH POWER betreibt seit 2003 an drei verschiedenen Standorten im Versorgungsgebiet Erdgas- bzw. Biogastankstellen. Neben den Fahrzeugen von SH POWER und Privatfahrzeugen werden dort aktuell auch zwei LKW eines Transportunternehmens betankt. Dieser plant zurzeit den weiteren Ausbau seiner Flotte bzw. den Ersatz von Dieselfahrzeugen durch Gasfahrzeuge.

2.    Wie stellt sich der Stadtrat zur Beschaffungsstrategie von Fahrzeugen mit Antrieben erneuerbarer Energie bzw. Wasserstoff?

Die Stadt Schaffhausen und SH POWER setzen sich seit Jahren für eine umweltschonende Mobilität ein und die Beschaffungsstrategie für Fahrzeuge ist dementsprechend formuliert. Seit 2003 wurden bei SH POWER weitestgehend CO2-neutrale gasbetriebene Fahrzeuge beschafft. Neben der Gasmobilität fördert SH POWER seit 2017 vermehrt die Elektromobilität und baut selber öffentliche Elektroladestationen. Zudem werden Planer, Unternehmer sowie Hausbesitzer beim Bau privater Lademöglichkeiten unterstützt. Vor jeder Fahrzeugbeschaffung wird ein Anforderungsprofil erstellt und eine umweltfreundliche Antriebstechnik wird stets bevorzugt (Rangliste: 1. Elektro, 2. Gas und 3. Benzin/Diesel). Auch die Stadtverwaltung hat als Ziel ihre Fahrzeugflotte zu ökologisieren und Elektro-Fahrzeuge sind bereits in verschiedenen Bereichen im Einsatz. Die Elektrifizierung der städtischen Dienstfahrzeuge bildet auch Bestandteil des Konzepts Elektromobilität, das zur Zeit in Erarbeitung ist und über das der Grosse Stadtrat noch dieses Jahr orientiert wird.

Die stadteigenen Verkehrsbetriebe VBSH haben sich ebenfalls für eine Elektroantriebsstrategie mit Batteriespeicher und Schnellladesystem entschieden. Hier ist der Aspekt der lokalen Produktion von Ökostrom im Wasserkraftwerk der KWS AG mit der unmittelbaren räumlichen Anbindung an die zukünftige Ladeinfrastruktur am Bahnhofplatz ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer Lösung mit Wasserstoffantrieb. Dies haben Abklärungen für das Projekt ergeben. Dabei wurde festgestellt, dass die Wasserstofftechnologie bei Langstreckenfahrten (grosse Reichweite) und unplanbaren Routen im Vorteil ist. Im öffentlichen Nahverkehr sind die Routen hingegen kurz und planbar (Fahrplan). Zudem weist der Wasserstoffbus einen schlechteren Wirkungsgrad auf und der Umgang mit dem hochexplosiven Wasserstoff ist ein Problem, weshalb E-Busse die sinnvollere Lösung für Schaffhausen sind.

3.    Ist der Stadtrat bereit bei der Suche nach einem Standort für eine Wasserstoff-Tankstelle Hilfe anzubieten, um damit die Chance der Realisierung einer H2-Tankstelle zu erhöhen?

Da die Stadt Schaffhausen ein bedeutender Logistikstandort und nach Basel die zweitgrösste Übertrittszone zu Deutschland ist, wird langfristig mit einem Bedarf nach Wasserstofftankstellen für den Fernverkehr zu rechnen sein. Zur Zeit sieht der Stadtrat keinen unmittelbaren Bedarf, steht dem Transformationsprozess im Mobilitätssektor jedoch technologieoffen gegenüber. Es ist davon auszugehen, dass neben dem batterieelektrischen Antrieb auch andere Konzepte wie die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie einen wesentlichen Beitrag an eine umweltschonendere Mobilität leisten werden. Die aktuelle Versorgung mit Wasserstoff ist im Umfeld von Schaffhausen in Hunzenschwil (85km), Dübendorf / Dietlikon (47km), Geisingen (D, 50km) möglich. Bei einem nachgewiesenen Bedarf nach einer Wasserstofftankstelle in Schaffhausen sind der Stadtrat und SH POWER gerne bereit, im Rahmen der städtischen Zuständigkeitsbereiche Hilfestellungen bei der Suche möglicher Standorte sowie bei der Realisierung der notwendigen Infrastruktur zu leisten. Dabei wird sich dann auch die Frage des Einbezugs weiterer Player wie des Fördervereins H2-Mobilität Schweiz[6] stellen.


[1] Tages-Anzeiger vom 19.03.2020, S. 31

[2] Tages-Anzeiger vom 16.04.2020, S. 27

[3] Schaffhauser Nachrichten vom 07.05.2020, S. 12

[4] Schaffhauser Nachrichten vom 05.03.2020, S. 8

[5] Auto Umweltliste des VCS vom März 2020, S. 12

[6] https://h2mobilitaet.ch/