Ja zu Stimm- und Wahlrecht 16

Die politische Partizipation Jugendlicher ist ein altes Anliegen von mir. Ich habe dazu schon vor 20 Jahren im Stadtparlament Vorstösse eingereicht. Leider ist hier bis heute wenig passiert. Ich begrüsse darum die Motion von Kantonsrat Stefan Lacher.

Die negative Stellungnahme des Regierungsrats hat mich enttäuscht.
Sie hätte 1: 1 vor über 40 Jahren gegen das Frauenstimmrecht gehalten werden können. Sie ist mutlos, gerade in Anbetracht des Demografieproblems unseres Kantons. Wir sind einer der ältesten Kantone der Schweiz. Darum wäre das ein wichtiges Zeichen, dass wir unsere Jungen ernst nehmen.

Wir haben grosses Interesse daran, etwas gegen die Politabstinenz bei den Erwachsenen zu unternehmen. Eine Möglichkeit ist der möglichst frühe Einbezug der Jungen in die politischen Entscheidungsprozesse. Wir müssen die Jugendlichen anfixen, damit sie sich so früh wie möglich mit ihrer Zukunft beschäftigen.
Im Gegensatz zur SVP traue ich – auch als Vater von drei Kindern, die über 16 Jahre alt sind – unseren 16 – 18 Jährigen zu, sich eine eigene politische Meinung zu bilden. Und der Kanton Glarus, der das Stimm- und Wahlrecht der 16 Jährigen kennt, hat nach meinem Wissen keinen Schaden daran genommen. Geben Sie sich also einen Ruck und gehen Sie auf unsere Jungen zu.

Zum Schluss noch zu Diego Faccanis Bedenken, wegen der amourösen Verwirrtheit der 16 – 18 Jährigen, die für die FDP offenbar ein Grund ist gegen die politische Partizipation dieser Alterskategorie: Auch über 18 Jährige können amourös verwirrt sein, ohne dass das negativen Einfluss auf ihr Stimm- und Wahlrecht hätte!

Braucht es ein Volkspostulat?

Ausgangslage

Verglichen mit dem ebenfalls nicht besonders weit verbreiteten Instrument der Volkmotion existiert das Volkspostulat in noch weniger Gemeinwesen. Soweit ersichtlich, ist die Einreichung eines Volkspostulats weder im Bund noch in einem Kanton möglich. Nur in den Berner Gemeinden Münsingen, Seedorf, Worb und Zollikofen ist ein solches vorgesehen. In diesen vier Gemeinden wurden in den vergangenen Jahren total sieben Volkspostulate eingereicht, welche alle erheblich erklärt wurden.

Für den Erfolg dieser Volkspostulate gab es verschiedene Gründe:

  • In Worb war zumindest eines der Volkspostulate ein Wahlkampfinstrument, weshalb die Chancen im Parlament vorgängig zuverlässig eingeschätzt werden konnten.
  • Volkspostulate betreffen in der Regel konkrete Anliegen mit überschaubaren Kostenfolgen. Zudem beinhalten sie wesensgemäss nur einen Prüfungs-, nicht aber einen Umsetzungsauftrag. Die Erheblicherklärung eines Postulats hat daher meist keine weitreichenden Konsequenzen.
  • Einige Volkspostulate betreffen Anliegen, welche von der zuständigen Gemeindeexekutive ohnehin aufgegriffen worden wären. Sie dienten somit insbesondere der demokratischen Legitimation von Forderungen.
  • Die Erfolgsaussichten eines Volkspostulats hängen immer von den konkreten Gegebenheiten ab.

Haltung des Stadtrats

Der Stadtrat wird sich, wie beim Vorstoss von Christian Ulmer „Grosser Stadtrat zurück zu alter Stärke: 50 statt 36 Mitglieder“, der am 18.02.2020 im Grossen Stadtrat behandelt worden ist, bei seinem Antrag zurückhalten, weil es primär um eine Frage geht, die den Grossen Stadtrat betrifft.

Trotzdem hat er sich zum vorliegenden Postulat Gedanken gemacht und die Argumente, welche für und gegen die Einführung des Volkspostulats sprechen, als Entscheidungsgrundlage zusammengestellt.

Für die Einführung eines Volkspostulats sprechen insbesondere die vom Motionär angeführten Gründe, die ich hier nicht wiederhole.

Der Stadtrat sieht folgende Argumente, die gewichtet werden müssten:

  • Grundsätzlich sind Volksrechte etwas Positives. Es braucht deshalb trifftige Gründe gegen deren Ausbau.
  • Mit einem Volkspostulat könnte für Stimmberechtigte eine zusätzliche Möglichkeit zur politischen Partizipation geschaffen werden, die weniger formelle und materielle Einschränkungen und Anforderungen hat, als die Volksinitiative oder die Volksmotion.
  • Das Instrument des Volkspostulats führt ein Recht ein, das bisher Parlamentsmitgliedern vorbehalten war. Dadurch wird die Bedeutung des Parlaments abgewertet, ist es doch in erster Linie dessen Aufgabe, Anliegen aus der Bevölkerung aufzunehmen und in die politische Diskussion einzubringen.
  • Die neue Stadtverfassung ist noch relativ jung. Sie ermöglicht den Stimmberechtigten durch die Volksinitiative, das Referendum und die Volksmotion eine Mitsprache in allen wichtigen Sachbereichen. Um diese Volksrechte bereits wieder zu revidieren und deswegen eine aufwändige Verfassungsrevision in Angriff zu nehmen, müsste schon ein erheblicher Handlungsdruck bestehen. Denn eine Verfassung sollte auch eine gewisse Beständigkeit haben und nicht immer wieder revidiert werden. Wenn das Anliegen des Postulenten so wichtig wäre, dann wäre es in der Verfassungsrevision 2011 aufgenommen worden. Dem war aber nicht so. Das Volkspostulat war damals kein Thema.
  • Mit der – ebenfalls in der Verfassung verankerten – Petition steht den Stimmberechtigten ein bewährtes und einfaches Mittel zur Verfügung, um ein Anliegen an den Stadtrat heranzutragen. Im Vergleich zu einem Volkspostulat muss eine Petition nicht den Umweg über den Grossen Stadtrat nehmen und kann fast jedes beliebige Thema zum Inhalt haben. Es gibt zahlreiche Beispiele erfolgreicher Petitionen (z.B. «Unsere Poststellen müssen bleiben!», «Lärmbelästigung Frauengasse», «Erhaltet unser Quartier»).
  • Das Volkspostulat ist schweizweit wenig und im Kanton Schaffhausen gar nicht bekannt. Es liegen somit keine zuverlässigen Informationen über die Bedeutung und die Auswirkungen dieses Instruments vor.
  • Es ist davon auszugehen, dass das Bedürfnis nach einem solchen zusätzlichen Volksrecht gering ist, was sich etwa auch darin zeigt, dass die Forderung nicht von Stimmberechtigten, sondern von einem Mitglied des Grossen Stadtrats stammt, obwohl die Änderung der Stadtverfassung den typischen Fall einer Volksinitiative oder einer Volksmotion darstellt.
  • Das Volkspostulat kann falsche Erwartungen wecken. Mit ihm kann der Stadtrat nicht verpflichtet werden, auf seine Beschlüsse zurückzukommen oder in einer Richtung tätig zu werden. Es beinhaltet lediglich einen Prüfungsauftrag dafür, ob eine Massnahme zu treffen sei, bzw. einen Bericht über diese Prüfung zu erstatten.
  • Sofern mit dem Volkspostulat versucht wird, die Regierungstätigkeit des Stadtrats im Einzelfall zu beeinflussen, verstiesse ein entsprechendes Begehren gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Zuständigkeitsordnung des übergeordneten Rechts.
  • Dem Volkspostulat mangelt es an Flexibilität: Während parlamentarische Vorstösse im Rat geändert und umgewandelt werden können, steht diese Möglichkeit bei Volkspostulaten nicht zur Verfügung. Der Grosse Stadtrat könnte nicht wissen, ob ein entsprechendes Begehren der oder des Erstunterzeichnenden auch von allen anderen Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern unterstützt würde.
  • Die Einführung eines Volkspostulats könnte für den Grossen Stadtrat, die Verwaltung und den Stadtrat zu einer Mehrbelastung und damit zu höheren Kosten führen. je nachdem, wie oft es von Stimmberechtigen genutzt wird.
  • Wie bereits erwähnt bestehen kaum Hürden beim bewährten Mittel der Petition. Zudem steht es den Einwohnerinnen und Einwohnern von Schaffhausen jederzeit offen, mit einem Anruf oder einem Schreiben an den Stadtrat zu gelangen und auf diesem Weg ihre Anliegen zu platzieren.

Zu betonen ist schliesslich, dass sich der Stadtrat nicht grundsätzlich gegen die Einführung neuer oder die Erweiterung bestehender Volksrechte stellt. Der Stadtrat weist aber darauf hin, dass er für die Anliegen der Bevölkerung auch ohne weiteres Instrument in der Verfassung ein offenes Ohr hat und diese aufnehmen kann. Gerade in unserer Stadt mit überschaubarer Grösse – und „wo ein de ander kennt“ – soll der Austausch zwischen der Bevölkerung und dem Stadtrat nicht auf dem Weg von Volkspostulaten erfolgen müssen. Der Stadtrat schätzt die Kultur des direkten Austausches mehr als die Behandlung von Anliegen mittels formellen Instrumenten.

Der Stadtrat ersucht den Grossen Stadtrat, diese Überlegungen in seine Erwägungen zur Motion einfliessen zu lassen.

Er stellt, wie angekündigt, keinen formellen Antrag und überlässt die Einschätzung, ob in unserer Stadt wirklich ein ernsthafter Bedarf besteht, die Volksrechte mittels eines zusätzlichen Instruments zu erweitern, dem Grossen Stadtrat.

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Peter Neukomm
Stadthaus
8200  Schaffhausen

Stadt hat sich in Coronakrise bewährt

Die vom Bundesrat ausgerufene «ausserordentliche Lage» beschäftigt uns nun seit gut 8 Wochen intensiv. Das betrifft und fordert alle drei Staatsebenen, alle Unternehmen, Institutionen, alle Menschen.
Wer hätte gedacht, dass eine solche Pandemie die Welt, die Wirtschaft, das gesellschaftliche Leben in so kurzer Zeit in die Knie zwingen könnte. Kaum jemand von uns.
Wir haben uns bisher sehr sicher gefühlt, auch weil unser Land glücklicherweise seit vielen Jahrzehnten von grossen Katastrophen und Krisen verschont geblieben ist.
Die ausserordentliche Lage um Corona hat gezeigt, wie elementar Solidarität für unsere Gemeinschaft ist.
Es hat mich gefreut, wie viele Menschen der Zivilgesellschaft spontan bereit waren, Hilfe zu leisten und sich zu engagieren, auch in unserer Stadt.
Dank disziplinierter Befolgung der behördlichen Anordnungen und auch etwas Glück sind wir im Kanton Schaffhausen mit Ansteckungen bisher recht glimpflich davongekommen. Dafür gebührt unserer Bevölkerung ein grosser Dank.

Wichtig war und ist auch die Tatsache, dass wir uns auch in solchen Krisenzeiten auf einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst und unsere bewährten Sozialwerke verlassen können. Das hilft uns, damit die Pandemie die Menschen in unserem Land nicht im grossen Stil in Arbeitslosigkeit und Armut treibt. Und auch im Hinblick auf die anspruchsvolle Bewältigung der Folgen der Coronakrise werden wir darauf angewiesen sein, dass alle staatlichen Ebenen – auch die Stadt – handlungs- und investitionsfähig bleiben.

Der Stadtrat und der städtische Führungsstab unter Leitung von Gianni Dalla Vecchia haben frühzeitig die Zügel in die Hand genommen. Das funktionierte auch mit Videokonferenzen erstaunlich gut. Es wurde rasch, unbürokratisch und zielgerichtet gehandelt, immer unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und in Abstimmung mit der Kantonalen Führungsorganisation KOF, die einen super Job gemacht hat. Dabei wurden wichtige Massnahmen zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Dienste, zum Schutz unserer Mitarbeitenden, aber auch Massnahmen zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft ergriffen. Bei der Volksschule waren und sind der Schulreferent und der Stadtschulrat stark gefordert, u.a. um das Homeschooling, eine Notbetreuung für Schulkinder und nun die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter den anspruchsvollen Gesundheitsvorgaben zu ermöglichen.

Der Stadtrat hat die ihm vom Kanton übertragenen zusätzlichen Kompetenzen verantwortungsvoll genutzt, um gezielt Hilfe zu leisten und Auswirkungen der Krise zu lindern, immer subsidiär und in Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kanton.

Und für unsere eigenen grossen Anlässe wie das internationale Bachfest und das 975-Jahr Jubiläum der Stadt haben wir gute Lösungen gefunden. Beim Schaffusia wird noch vor den Sommerferien entschieden, wann es wieder stattfinden wird. Wir haben das Wichtigste immer zeitnah kommuniziert und die Öffentlichkeit auf dem Laufenden gehalten. Näheres zu den Entscheiden des Stadtrats und den von ihm ergriffenen Massnahmen werden wir Ihnen im Rahmen der Beantwortung der eingereichten Corona-Vorstösse erläutern.

Alle bei der Stadt haben in den letzten Wochen – zum Teil unter schwierigen Bedingungen – ihr Bestes gegeben, um viele systemrelevante Leistungen zugunsten unserer Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Und dafür brauchte es neben anspruchsvollen organisatorischen Massnahmen und Schutzvorkehrungen eine hohe Leistungsbereitschaft und manchmal auch Kreativität und Mut, sei dies bei der Entsorgung, der Versorgung, bei der Kinderbetreuung, der Volksschule, in den Alterszentren oder bei der Spitex usw. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Im Namen der ganzen Stadt gehört unseren Mitarbeitenden ein riesen Dank. Wir sind stolz auf sie, wie sie das gemeistert haben.

Bei allen negativen Auswirkungen der Corona-Krise gibt es auch positive Aspekte: Den Menschen ist wieder einmal bewusst geworden, welche wichtige Rolle das öffentliche Personal für uns alle übernimmt.
Stellvertretend stehen da das Pflegepersonal und die Lehrpersonen. Ich hoffe, dass dieses Bewusstsein nachhaltig ist und die gezeigte öffentliche Wertschätzung nicht im Klatschen verhallt, sondern auch politische Folgen zeitigen wird. Es ist höchste Zeit, gewisse Berufe und Ausbildungen endlich aufgewertet und attraktiviert werden. Gerade in unserem Kanton ist der Druck gross. Wie sollen wir denn ohne genügend qualifiziertes Personal in Zukunft die vielen wichtigen Dienstleistungen für unsere Bevölkerung aufrechterhalten? Nur schon in der Pflege fehlen aufgrund der demografischen Entwicklungen bis 2030 schweizweit 65’000 zusätzliche Fachkräfte… Da wird in den nächsten Wochen im Kantonsrat der Lackmustest fällig.

Der Stadtrat ist erleichtert, dass unser Kanton bezüglich Ansteckungen mit Covid-19 bisher mit einem blauen Auge davongekommen ist. Aber die Krise ist noch nicht ausgestanden. Es braucht weiterhin die nötige Aufmerksamkeit und Disziplin von uns allen. Eine zweite Ansteckungswelle muss unbedingt verhindert werden. Da sind auch wir als Politiker gefordert. Wir haben eine Vorbildfunktion.
Ich danke in diesem Zusammenhang dem Präsidium des Grossen Stadtrats, dass es in den vergangenen Wochen auch sehr überlegt und umsichtig gehandelt hat. Jetzt ist der Moment, den städtischen Politbetrieb wieder allmählich in einen «normaleren Modus» zu überführen, natürlich mit der nötigen Sorgfalt und unter Einhaltung der nötigen Schutzmassnahmen. Denn es ist wichtig für die Demokratie, dass die Legislative auch in einer Krise ihre wichtige Funktion wahrnehmen kann, auch auf kommunaler Ebene.

Nun danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen guten Start in die Parlamentstätigkeit zu Zeiten von Corona. Bleiben Sie gesund!

Solidarität über Corona hinaus

Videobotschaft zum 1. Mai 2020

Ostergruss in Zeiten von Corona

Liebe Schaffhauserinnen und Schaffhauser

Ich möchte mich im Namen der Stadt ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie die Anordnungen des Bundes in der ausserordentlichen Lage bisher so gut befolgt haben. Ich bin stolz auf Sie!

Das hat sicher mit dazu beigetragen, dass wir in Schaffhausen eine der tiefsten Ansteckungsraten im Land zu verzeichnen haben.
Auch schweizweit scheinen die angeordneten Massnahmen Wirkung zu zeigen: Die Ansteckungskurve verflacht sich und es gibt endlich Licht im Tunnel, wie Bundesrat Berset sagt. Ab 20. April dürfen wir mit einer stufenweisen Aufhebung der Einschränkungen rechnen, aber nur, wenn wir die Vorgaben des BAG weiterhin diszipliniert einhalten.

Helfen Sie also mit, dass uns diese positiven Perspektiven erhalten bleiben. Das ist gerade jetzt über die Ostertage mit schönem Frühlingswetter wichtig. Bleiben Sie zuhause und halten Sie Abstand, auch wenn Sie nach draussen gehen, um die Frühlingssonne zu geniessen. Suchen Sie nicht Orte auf, wo sich viele Leute aufhalten.

Ich bin überzeugt, dass wir auch noch die restliche Durststrecke bei der Bewältigung dieser Krise gemeinsam und solidarisch meistern werden. Halten Sie also durch und bleiben Sie gesund!