Strafverfolgung nicht schwächen

Ich bin sehr enttäuscht über das Vorgehen der GPK und deren Anträge.
Sie hat offenbar nichts gelernt aus dem Debakel bei der Budgetberatung vom letzten Jahr. Erneut werden Stellenanträge des Regierungsrats ohne vertiefte Auseinandersetzung mit den Gründen verworfen.
Völlig unverständlich sind die Gegenanträge zur Umwandlung der befristeten Stellen bei der Staatsanwaltschaft in unbefristet Stellen. Aufgrund des massiven Anstiegs der Eingänge von 50% und den hohen Pendenzenzahlen ist klar, dass wir es bei der Geschäftslast der Staatsanwaltschaft nicht mehr mit einem vorübergehenden Phänomen zu tun haben. Hauptverantwortlich für den gestiegenen Aufwand in der Strafverfolgung ist die schweizerische Strafprozessordnung, die nun 8 Jahre in Kraft ist. Diese Auswirkungen sind in allen Kantonen festzustellen. Da sind wir in bester Gesellschaft.
Zu hoffen, dass das wieder einmal anders wird, bleibt eine Illusion.
Darum müssen wir jetzt handeln und wie beantragt, die ao. Stellen in ein ordentliches Regime überführen.
Alles andere wäre grobfahrlässig, denn weil die ao. Stellen befristet sind, springen uns – nach aufwändiger Einarbeitung – immer wieder junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ab, wenn sie in anderen Kantonen Festanstellungen finden.
Dadurch kommt es bei einem Stellenwechsel jeweils bei ca. 80 – 100 Fällen amtsintern zu Handwechseln und damit zu unnötigen Verzögerungen, weil sich immer wieder neue Personen einarbeiten müssen. Die GPK verkennt mit ihren Anträgen diese Problematik und auch die Dramatik der Situation.
Wie die Justizkommission will auch die SP-/Juso-Fraktion keine Schwächung der Strafverfolgung in unserem Kanton. Da würden wir Leuten eine Freude bereiten, denen wir uns nicht verpflichtet fühlen. Darum stellen wir uns mit Überzeugung hinter die Anträge der Regierung.
Als Mitglied der Justizkommission frage ich mich zudem ernsthaft, wozu wir überhaupt noch das Budget der Justiz einlässlich vorberaten, wenn die GPK diese Vorarbeit ohne Rücksprache und nachvollziehbare Begründung einfach übersteuert. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Justizkommission das nicht akzeptiert und darum heute explizit den Gegenantrag der Regierung unterstützt.

Löhne des öffentlichen Personals sind nicht mehr konkurrenzfähig

Die GPK zeigt leider wenig Verständnis für die grosse Herausforderung, welche sich beim Personal für die öffentliche Hand im Kanton stellen – und jetzt spreche ich auch als politisch Verantwortlicher für das Personal in der Stadt, für welche dasselbe Personalrecht gilt und sich die genau gleichen Herausforderungen stellen: Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit sind Kanton und Stadt auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Da sind wir uns ja hoffentlich einig.
Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch ein – im Vergleich zu anderen öffentlichen Arbeitgebern oder ähnlichen Institutionen – marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt. Damit Leistungen honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss das Lohnsystem mit genügend Mitteln gefüttert werden.
Art. 19 Abs. 2 besagt darum u.a.: «Für Leistungslohnanteile sind angemessene Mittel vorzusehen».
Die Mittel, die der Kantonsrat im Rahmen des Budgets in den letzten Jahren jeweils vorgesehen hat, waren leider nicht angemessen. Und dies, obwohl die Regierung immer wieder darauf hingewiesen hat, dass wir in ein grosses Problem schlittern, wenn wir die strukturellen, hohen Lohnrückstände gegenüber unseren Nachbarkantonen nicht reduzieren.
Dieser Rückstand wirkt sich vor allem bei den unter 49jährigen MA negativ aus. Das hat der RR schon mit seiner Vorlage zur Revision von Art. 19 PG vom 06.09.2016 über Lohnvergleiche der Perinova belegt. Die Situation hat sich seither nicht verbessert. Die heutigen Grafiken der Finanzdirektorin haben das nochmals eindrücklich bestätigt.
Wenn der GPK-Präsident heute sagt, er könne die Differenzen zu anderen öffentlichen Arbeitgebern konkret nicht nachvollziehen, weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr, was es noch braucht…
Es ist klar erwiesen, dass es eine Korrektur braucht und eben nicht nur bei den Polizisten, Lehrern und beim Gesundheitspersonal. Die Finanzdirektorin hat das bestätigt und darauf hingewiesen, dass wir aufpassen müssen, einzelne Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Das begeben wir uns auch rechtlich aufs Glatteis.
Jetzt sieht sich der Kanton mit einem grossen finanziellen Überschuss in der Erfolgsrechnung konfrontiert.
Wann, wenn nicht heute, ist der richtige Zeitpunkt, hier einen Schritt zu unternehmen. Der Regierungsrat hat dies mit seinem Antrag von 2.75% Lohnsummenentwicklung löblicherweise gemacht.
Die GPK macht nun wieder einen Schritt zurück. Damit belegt sie, dass sie die Problematik nicht versteht oder nicht verstehen will.
Das zeigt sich auch in ihrer Begründung auf S. 5 ihres Berichts vom 01.11.2019, wo sie schreibt:
«Der von der Regierung beantragte Lösungsweg einer Lohnerhöhung (recte: Lohnsummenerhöhung) von 2.75% betrachtet die Mehrheit der GPK jedoch nicht als zielführend, da die Lohnsummenerhöhung so auf alle MA verteilt werden muss (…)».
Wenn ich das lese, bin ich schon etwas erschüttert und frage ich mich, ob die Mehrheit der GPK eine Einführung ins geltende Lohnrecht braucht. Es ist vorgesehen, die Lohnsummenentwicklung individuell, also leistungsbedingt gemäss Art. 19 Abs. 3 zu verteilen und damit eben nicht an alle, sondern nur an diejenigen MA, die eine entsprechende Qualifikation haben. Von einer generellen Erhöhung war noch gar nie die Rede.
Und damit komme ich zur unzutreffenden Behauptung, es seien nur die Lehrer, Polizisten und Gesundheitsberufe, bei denen Handlungsbedarf bestehe.
Das widerspricht meiner nun 10jährigen Erfahrung als Personalverantwortlicher der Stadt und zwar jedes Jahr mehr: Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von städtischen Stellen anderer Berufsgruppen aufzählen, die wir in den letzten Monaten nicht oder nur mit sehr grossen Problemen besetzen konnten – und dann z.T. nur noch mit Grenzgängern.
Es ging dabei u.a. um:

  • Elektriker
  • Umweltwissenschaftler
  • Heizungs- und Maschinentechniker
  • Installateure
  • Architekten, Bauingenieure, Elektroingenieure
  • Personalfachleute
  • Lohnbuchhalter
  • Sachbearbeitung Berufsbeistandschaft
  • Sozialarbeiter FH und Teamleitung Sozialarbeit
  • IT-Verantwortliche
  • Projektleiter etc.

Das sind alles wichtige Funktionen, um den Service public für die Bevölkerung in guter Qualität erbringen zu können. Beim Kanton sieht es da nicht viel besser aus.
Und die Herausforderung werden weiter steigen, ist doch absehbar, dass in den nächsten Jahren viele MA der geburtenstarken Jahrgänge pensioniert werden. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.
Geben Sie sich also einen Ruck, nehmen Sie Verantwortung wahr, stimmen Sie dem Antrag der Regierung für die 2.75% Lohnsummenentwicklung zu. Es handelt sich ja bereits um einen Kompromiss. Damit helfen Sie mit, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, um die Problematik der fehlenden Konkurrenzfähigkeit unserer Löhne etwas zu entschärfen.

Wirtschaftsförderung neu justieren

Ich bedanke mich bei Regierungsrat Ernst Landolt, Departementssekretär Daniel Sattler sowie dem Wirtschaftsförderer Christoph Schärrer für die Begleitung der Kommission und Luzian Kohlberg für das gute Protokoll.
Die Kommissionsberatungen waren konstruktiv und effizient. Das hängt auch mit der guten Leitung durch den Kommissionspräsidenten Peter Scheck zusammen, der heute die wichtigsten Punkte in seinem Votum treffend zusammengefasst hat.
Sie alle kennen den Kommissionsbericht. Ich werde darum nicht mehr ins Detail gehen. Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Anträgen der Kommission.
Die SP-/Juso-Fraktion erachtet die mit der Revision anvisierte Flexibilisierung der einzelbetrieblichen Förderinstrumente als sinnvoll und zielführend.
Sie steht im Einklang mit der Profilschärfung der Wirtschaftsförderung, welche im neu entwickelten Handlungskompass der Anwendungsregion – vor allem in der Schnittstelle zwischen Industrie und Digitalisierung – zum Ausdruck kommt.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und Globalisierung braucht es eine Stärkung der Innovationskraft und eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit.
Neue Instrumente oder zumindest eine Flexibilisierung der bisherigen Tools sind angezeigt.
Start Ups oder Förderinstitute haben andere Bedürfnisse und Ausgangslagen als klassische Industrieunternehmen oder KMUs.
Die alleinige Anknüpfung der EBF an die Anzahl Arbeitsplätze beim geförderten Unternehmen reicht deshalb nicht mehr.
Es geht neu auch um Innovation sowie Wissens- und Know How-Transfer.
Die unterstützenswürdigen Subjekte werden zu Recht erweitert auf Institutionen und Programme.
Und es wird geklärt, dass Fördermittel nicht in klassische Staatsausgaben fliessen dürfen.
Der Regierungsrat mit seiner Vorlage und die Kommission mit ihren Anpassungen haben das entsprechend berücksichtigt und in die Ihnen vorliegenden Ergänzungen des bestehenden Art. 5 einfliessen lassen.
Sinnvollerweise wird die Gelegenheit genutzt, den 2019 auslaufenden Rahmen für die Verpflichtungskredite für EBF über Fr. 20 Mio. für die Periode 2020 – 2029 zu erneuern. Die einzelnen Tranchen werden dann über den Budgetweg durch den Kantonsrat freigegeben.
Nicht einverstanden sind wir mit den Bestrebungen einzelner Kantonsräte, im Zuge der Revision des Wifö-Gesetzes die bisherige Auslegung der Verfassung zum Gesetzesreferendum zu ändern und damit für den Rahmen der Verpflichtungskredite der EBF für die nächsten 10 Jahre ein obligatorisches Referendum zu verlangen.
Bei der Verfassungsrevision, der die Stimmberechtigten 2002 zugestimmt haben, ging man davon aus, dass nicht bei jeder Gesetzesrevision, die zu Ausgaben führt, welche die Ausgabenschwelle für ein Finanzreferendum überschreiten kann, ein obligatorisches Referendum nötig ist.
Massgebliches Kriterium für das Referendum soll das Quorum der Zustimmung im Rat sein.
Departementssekretär Daniel Sattler hat den Kommissionsmitgliedern dazu die wichtigsten Materialien, auf welche die bisherige Auslegung beruht, zukommen lassen. Leider werden die Erkenntnisse daraus im Kommissionsbericht sehr verkürzt dargestellt. Es war eben nicht bloss die Wortmeldung eines Kantonsrats in der massgeblichen Debatte zur Verfassungsrevision, auf die sich die bisherige Auslegung abstützt.
Wie dem auch sei: Die Revision des Wifö-Gesetzes sollte nicht mit einem solchen Nebenkriegsschauplatz belastet werden.
Treten Sie auf die Vorlage ein und stimmen Sie den Anträgen der Kommission zu, dann kommt das gut.

Verbesserung Aufsicht und Leitung SH POWER brauchen keinen zusätzlichen Auftrag

Mit Datum vom 19. Februar 2019 hat Grossstadtrat Till Hardmeier ein Postulat eingereicht, welches fordert zu prüfen, ob die Organisationsverordnung der Städtischen Werke zu überarbeiten sei. Ziel solle eine grössere Transparenz, eine Eskalationsmöglichkeit bei Problemen und wo nötig eine allgemeine Aktualiserung sein. 

Das Postulat fordert damit die Prüfung der Überarbeitung der Organisationsverordnung im Allgemeinen und identifiziert dabei primär zwei Problemkreise als Anlass für seine Forderung:1. Der Konflikt zwischen Geheimhaltungspflicht und Konsultation der Fraktionen durch die Vertreter des GSR in der VK und damit verbundendie Notwendigkeit einer mehrstufigen Vertraulichkeits-Klassifizierung von Traktanden und Dokumenten2. Das Fehlen einer Eskalationsmöglichkeit der VK-Mitglieder.

Der Stadtrat begrüsst die Möglichkeit, die beiden Fragen zu thematisieren und die heute bestehenden Regelungen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

Vorab ist festzuhalten, dass die heutige Rechtslage den Mitgliedern der Verwaltungskommission die nötigen Möglichkeiten bietet, ihre Verantwortung wahrzunehmen, weshalb der Stadtrat die negative Einschätzung des Postulenten nicht teilt.Zuerst zu einem Missverständnis, das immer wieder zu Diskussionen führt: Bei der VK der Städtischen Werke handelt es sich nicht um eine parlamentarische Kommission, sondern um ein strategisches Führungsorgan für den städtischen Betrieb SH POWER, in welches der Grosse Stadtrat parlamentarische Mitglieder delegiert (Art. 26 lit. c Stadtverfassung). Das ergibt sich aus der Stadtverfassung: Die Regelung der parlamentarischen Kommission finden sich im Kapitel «Grosser Stadtrat» in Art. 34 ff. SV. Die VK hingegen wird separat im Kapitel «Verwaltung» in Art. 53 und 54 SV abgehandelt. Art. 53 Abs. 3 SV besagt, dass die Leitung der Städtischen Werke des vom Stadtrat bezeichneten Stadtratsmitglieds (Werkreferent) und der VK untersteht. Aus dieser Rolle, die mit einem Verwaltungsrat in einer privatrechtlichen AG zu vergleichen ist, ergeben sich für die VK-Mitglieder zwangsläufig Verschwiegenheitsthemen.

Zum ersten Punkt:
Bei den parlamentarischen Mitgliedern können sich daraus Rollenkonflikteergeben, weil sie zwei Hüte tragen. Denn als Mitglied der VK obliegt ihm eine gesetzliche Sorgfalts und Treuepflicht, die in Art. 15 der Organisationsverordnung umschrieben ist: «Die Mitglieder der Verwaltungskommission erfüllen ihre Aufgabe mit aller Sorgfalt und wahren die Interessen der StWS in guten Treuen.» Wer sich von Ihnen in die VK wählen lässt, muss damit umgehen können. Wenn er es nicht kann, ist er am falschen Ort. 

Der Gesetzgeber verpflichtet die Mitglieder der VK in Art. 16 der Organisationsverordnung für die Werke Schaffhausen zur Verschwiegenheit. Im Grundsatz sind die Verhandlungen daher vertraulich. Die VK kann diese generelle Vertraulichkeit konkretisieren und Ausnahmen beschliessen. Zur Zeitwerden alle Dokumente, welche die Geschäftsleitung von SH POWER der VK abgibt, gekennzeichnet, ob sie vertraulich zu behandeln sind. Das wird so auch im Organisationsreglement geregelt. Zudem wird in der VK künftig bei jedem Geschäft als stehendes Traktandum besprochen, was in den Fraktionen besprochen werden darf. Das soll den Grossstadtratsmitgliedern in der VK mehr Sicherheit geben, kann aber ihren Rollenkonflikt nicht immer lösen. Damit müssen sie leben, solange die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Kraft sind. 

Fazit: Das Thema Verschwiegenheitspflicht der VK-Mitglieder ist in der übergeordneten Gesetzgebung geregelt und wird im Organisationsreglement durch die VK konkretisiert. Es besteht dazu kein zusätzlicher Gesetzgebungsbedarf. Ein gewisses Potenzial an Rollenkonflikten besteht,solange Mitglieder des Grossen Stadtrats in der VK Einsitz nehmen. 

Zum zweiten Punkt des Postulats, der fehlenden Eskalationsmöglichkeit:
Für ein oberstes Führungsgremium besteht immer die Herausforderung, dass Entscheide nicht eskaliert, d.h. an ein übergeordnetes Organ weitergezogen werden können. Das Gemium selbst steht hier konsequent in der Verantwortung. 

Das gilt auch für Exekutivgremien in der Politik in denen meistens über Kompromisse gemeinsam Lösungen zu finden sind, hinter denen möglichst alle Mitglieder stehen können. In Einzelfällen kann es zu Mehrheitsentscheiden kommen. 

Weil die VK keine parlamentarische Kommission ist und ihr im Rahmen der Führung von SH POWER auch Exekutivfunktionen zukommen, gibt es für die VK keine übergeordneten Gremien, an welche einzelne Mitglieder der VK im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Funktion eskalieren könnten. 

Die nächsthöhere Ebene ist im Rahmen der parlamentarischen Aufsicht der Grosse Stadtrat. Er hat keine direkte  Aufsichtsfunktion, jedoch steht ihm gemäss Verfassung die so genannte Oberaufsicht über den Stadtrat und die gesamte Verwaltung zu (Art. 24 Abs. 1 Stadtverfassung). Damit hat er auch die Oberaufsicht über die Städtischen Werke und ihre Organe. Die Oberaufsicht wird mit den üblichen parlamentarischen Kontrollinstrumenten ausgeübt (Prüfung und Abnahme der Geschäftsberichte, parlamentarische Vorstössesowie bei gravierenden Vorfällen Einsetzung einer PUK). Sie umfasst aber nicht die Befugnis, in die operativen Geschäfte der ihrer Oberaufsicht unterstellten Organe einzugreifen und beispielsweise Einzelakte aufzuheben oder bindende Weisungen über die Rechtsanwendung zu geben.

Wichtig sind angesichts der hohen Eigenverantwortung der VK klare Entscheidprozesse und Ausstandsregelungen. Ob die heutigen Prozesse ausreichen, um optimale Rahmenbedingungen dafür zu bieten, dass die VK zu gemeinsamen, konstruktiven Entscheiden finden kann, wird imZusammenhang mit der Überprüfung der Organisationsverordnungangeschaut. Dieser Prozess ist am Laufen. 

Mit dem am 7. Juni 2016 erheblich erklärten Postulat Schlatter besteht ja bereits ein Auftrag zur generellen Prüfung der gesetzlichen Grundlagender Führung und Aufsicht über SH POWER. Auch bei diesem Postulat ist explizit als Ziel formuliert, die Strukturen für die Führung und Aufsicht derWerke zu verbessern. Es braucht für die allgemeine Überprüfung der Organisationsverordnung also keinen zweiten parlamentarischen Auftrag. Die VK nimmt den am 7 Juni 2016 erteilten Auftrag ernst, ist an der Arbeit und hat einen konkreten Fahrplan: Gestützt auf die neue Eignerstrategie wird zur Zeitein Organisationsreglement erstellt. Dieses regelt – gestützt auf die Organisationsverordnung – den Bereich, den die VK in eigener Kompetenz bestimmen kann. Das Ziel ist, das Reglement auf nächstes Jahr hin zu bereinigen. Themen, die im Hinblick auf Verbesserungen angeschaut werden, sind z.B.:
– Funktionendiagramm und Anforderungsprofil für VK-Mitglieder
– Führungskalender- Kompetenzen- und Unterschriftenregelungen
– Zusammensetzung Audit Committee und Personalausschuss
– Verhältnis VK zu Präsidium
– Kollegialitätsprinzip in der VK
– Geheimhaltungspflichten.

An den Sitzungen vom 6. Juni und vom 3. Juli 2019 hat sich die VK mit dem Organisationsreglement intensiv befasst. Gemeinsam mit einem externen Spezialisten für Fragen der Corporate Governance wurde das Reglement überarbeitet.  

Als zweiten Schritt wird die VK im Hinblick auf die neue Legislatur die Organisationsverordnung überarbeiten, damit dann ab 2021 mit neuen Strukturen gestartet werden kann. Die zu regelnden Bereiche sind bereits bezeichnet und die Revision ist aufgegleist. Unser Rechtsberater wird nächstens einen Entwurf vorlegen, den die VK diskutieren kann.

Der Auftrag, die Organisationsverordnung generell anzuschauen und zu überarbeiten, hat dieser Rat bereits einmal beschlossen und dieser Auftrag steht bereits in der Umsetzung.

Wir gehen davon aus, dass die VK in der ersten Hälfte 2020 einen Vorschlag für die Revision der Organisationsverordnung mit verbesserter Governance vorlegen kann. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. 

Wie Sie sehen, ist das Postulat also nicht mehr nötig. Der Stadtrat ersucht deshalb den Postulenten, es in eine Interpellation umzuwandeln. Falls er sich damit nicht einverstanden erklären kann, ersuchen wir den Grossen Stadtrat, das Postulat nicht zu überweisen. 

Von den versteckten Kindern

Die Autorin Nicoletta Bortolotti mit ihrem Buch „Chiamami sottovoce“.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anna-Maria CiminiSehr geehrte Damen und Herren, cari amici della lingua italiana

Ich danke Anna-Maria Cimini ganz herzlich für die Einladung zur heutigen Buchvernissage und freue mich sehr, Ihnen das Grusswort des Schaffhauser Stadtrates überbringen zu dürfen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Sie kurz nach 18.00 Uhr wieder verlassen muss, denn ich habe noch einen weiteren Auftritt heute Abend, den ich vor dieser Buchvernissage zugesagt hatte. Mir war es aber wichtig, heute auch bei Ihnen zu sein. Warum?

Das Thema des heutigen Abends ist ja eigentlich kein fröhliches.
In den 60er- und 70er-Jahren, als die grosse Migrationswelle aus Italien und Spanien die Schweiz erreichte, erhielten die Gastarbeiter jeweils eine Aufenthaltsbewilligung als Saisonniers. Auch wenn ich damals noch ein Kinder resp. Jugendlicher war, kann ich mich noch gut erinnern, weil sich mein Vater als Gewerkschaftssekretär in den 60-er Jahren für die Anliegen und Interessen der Saisoniers eingesetzt und als Politiker für die Abschaffung des unrühmlichen Statuts gekämpft hat.
Diese Bewilligung war in einem Zeitraum von 9 Monaten gültig.
Während den Wintermonaten mussten die Männer wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Es war ihnen gesetzlich verwehrt, die eigene Familie mit in die Schweiz zu nehmen.
Der «Familiennachzug» wurde erst später eingeführt.
Wenn dann auch die Frau eine Stelle in der Schweiz finden konnte, blieben die Kinder oft zurück bei der Nonna im Heimatland oder aber sie kamen mit in die Schweiz und mussten zu Hause versteckt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass damals 10’000 – 15’000 Kinder als sogenannte «versteckte Kinder» in der Schweiz aufwachsen mussten.
Und somit gibt es auch 10‘000 – 15‘000 zum Teil erschütternde Schicksale und Geschichten, die erzählt werden könnten.

Ich erachte es als sehr wichtig, dass solche Geschichten erzählt werden, damit die Schicksale dieser Kinder und Familien nicht in Vergessenheit geraten, auch im Hinblick auf unseren heutigen und künftigen Umgang mit Migranten. Wir haben hier eine humanitäre Verantwortung, die gerade in Zeiten des politischen Erstarkens von nationalistischen und rassistischen Bewegungen – auch in Europa – besonders wichtig ist.
Marina Frigerio war eine der ersten Schriftstellerinnen, die das Thema aufgegriffen hat.
Sie wird heute Abend mit Nicoletta Bortolotti, der Autorin des Buches «Chiamami sottovoce» das Gespräch führen.
Im Buch wird die Geschichte eines versteckten Jungen im Tessin erzählt.

Leider reichen meine Italienischkenntnisse nicht aus, dass ich das vorliegende Buch lesen könnte.
Auch deshalb wünsche ich mir, dass das Buch ein Erfolg wird und ich dann bald die deutsche Übersetzung in den Händen halten kann.

Bevor ich das Wort weiter an Marina Frigerio gebe möchte ich Sie alle noch darauf hinweisen, dass unsere Stadtbibliothek auch eine italienische Bibliothek ist:

Wir haben in der Freihandbibliothek Agnesenschütte eine feine kleine und aktuelle Belletristik-Selektion auf italienisch, derzeit  etwa 150 Romane. Und dazu, ganz wichtig, etwa 100 Kinder- und Jugendbücher.
Insgesamt befinden sich im Fundus unserer Bibliothek gegen 1’500 italienische Bücher. Das älteste davon eine Commedia von Dante, entstanden 1529 in Venedig. Unser Bereichsleiter Bibliotheken hat keinen Aufwand gescheut und einen kleinen Teil dieses italienischen Fundus im Eingangsbereich der Bibliothek für Sie ausgestellt.

Nun wünsche ich Ihnen einen spannenden Abend und übergebe gerne an Marina Frigerio.