Erneuerbarer Strom aus dem Rhein für die neuen VBSH-Elektrobusse

14.09.2019: Warum die neuen Elektrobusse CO2-neutral unterwegs sein werden

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Stadtratskollege Daniel Preisig

Ich freue mich, Sie alle für diesen kurzen Zwischenstopp mit dem E-Bus als Werkreferent, Präsident der Verwaltungskommission Städtische Werke und Verwaltungsratspräsident der Kraftwerk Schaffhausen AG hier am Kraftwerk begrüssen zu dürfen.

SH POWER, unser städtisches Querverbundsunternehmen versorgt die Stadt und diverse andere Gemeinden seit vielen Jahrzehnten verlässlich mit Strom, Gas und Wasser und ist neuerdings auch für die städtische Siedlungsentwässerung zuständig. SH POWER besorgt die Geschäfts- und Betriebsleitung des Kraftwerks und wird künftig für die Erstellung von Wärme- und Kältenetzen in der Stadt verantwortlich sein.

Unsere Städtischen Werke sind eine Abteilung der Stadt, beschäftigen ca. 150 Mitarbeitende, bilden Lehrlinge aus und erzielen jährlich einen Umsatz von über 100 Mio. Franken. Daraus werden die jährlichen Ablieferungen an die Stadt finanziert. In den vergangenen 10 Jahren hat SH POWER der Stadt über 50 Mio. Franken abliefern können. Geführt wird das Unternehmen von Direktor Hagen Pöhnert, der sich heute leider entschuldigen muss, weil er am Kids Triathlon in der KSS mithilft, den SH POWER jedes Jahr organisiert.

Als Vertreter der Geschäftsleitung ist heute Stefan Mayer hier. Er ist Leiter Geschäftsbereich Elektrizität und vertritt SH POWER auch im Projekt E-Busse. Er kann Ihnen also kompetent Auskunft geben, wenn Sie Fragen haben.

SH POWER setzt 515 GWh Gas, 306 GWh Strom und 4.5 Mio. qm Wasser pro Jahr ab und sorgt für den Unterhalt unserer Netze, mit einer Gesamtlänge von immerhin ca. 1’100 km.

Unser wichtigster Asset ist natürlich unser Wasserkraftwerk mit 2 Laufturbinen, das von 1960 – 1967 erbaut worden ist. Es produziert 165 GWh Ökostrom pro Jahr, der mit dem schweizweit strengsten Umweltlabel «Naturemade Star» zertifiziert ist. Pro kWh Ökostrom aus unserem Kraftwerk, den SH POWER verkauft, fliesst 1 Rp. den SH POWER Ökofonds. Mit dem Ökofonds wird der Rhein im Konzessionsgebiet des Kraftwerks Schaffhausen renaturiert und ökologisch aufgewertet. Finanziert wird all dies durch jene SH POWER-Kunden, welche für Ökostrom aus dem Kraftwerk Schaffhausen entschieden haben. Wer also noch nicht zu unseren Ökostromkunden gehört und sich angesprochen fühlt, darf sich bei Stefan Mayer, bei mir oder über unsere Homepage melden. Ich kann Ihnen versichern, dass das eine sehr gute Sache ist. Seit der Gründung des Öko-Fonds im Jahr 2004 konnten 6 km Ufer renaturiert und aufgewertet werden.

Jetzt zur E-Bus Vorlage, weswegen Sie alle hier sind:
Elektromobiliät macht Sinn, wenn sie mit erneuerbarem Strom betrieben wird. Deshalb erfolgt die Elektrifizierung unseres öffentlichen Ortsverkehrs mit den VBSH künftig mit «nature made» Ökostrom aus dem Rheinkraftwerk. SH POWER wird dafür die Netzinfrastruktur aufrüsten, es werden zusätzliche Kabel verlegt vom Kraftwerk zum Bahnhof, wo auch eine neue Trafostation gebaut wird. Und wie bei allen anderen Ökostromkunden fliesst auch bei den Elektrobussen 1 Rp. pro gekaufte kWh Ökostrom in den SH POWER Ökofonds zur Renaturierung des Rheins.
Somit trägt künftig jeder gefahrene Kilometer eines Elektrobusses in der Stadt zur ökologischen Aufwertung des Rheins bei, aus dem der Elektrobus wiederum seine Energie bezieht. Das ist doch eine win-win Situation!

Ich komme zum Schluss und damit zur wichtigen Botschaft:
Die neuen, zukunftsträchtigen E-Busse werden CO2-neutral, mit einheimischer erneuerbarer Energie betrieben. Damit wird die Wertschöpfung aus dem Energieverbrauch für den öffentlichen Ortsverkehr bei uns in Schaffhausen bleiben und nicht mehr – wie beim Öl – in die Golfstaaten abfliessen.

Ich hoffe, dass Sie diese Argumente – neben den vielen anderen Vorteilen der Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs in der Stadt – überzeugen können, der Vorlage, die am 17.11.2019 zur Abstimmung kommt, zuzustimmen.

Schaffhauser Sternwarte wird noch attraktiver

Anlässlich der Einweihung des Telescop Clusters vom 09.09.2019 in der Sternwarte Schaffhausen

Die Sterne, die begehrt man nicht. Man erfreut sich ihrer Pracht.“ soll Johann Wolfgang Göthe einmal gesagt haben.
Um uns künftig noch mehr an dieser Pracht erfreuen zu können, sind wir heute hierher eingeladen worden.

Für diese Einladung zum «First-Light» Schaffhausen danke ich der Naturforschenden Gesellschaft ganz herzlich.

Ich bin nicht das erste Mal hier: Schon bei der Grundsteinlegung der Sternwarte durfte ich die Stadt vertreten, die ja diesen tollen Bau mit ermöglicht hat.

Und zuletzt hat die Stadt mit ihrer Unterstützung mit dazu beigetragen, dass wir heute zwei unabhängige, riesige 70 cm Spiegelteleskope und ein 20 cm Linsenteleskop als sog. Teleskopcluster einweihen können.

Damit wird die SH-Sternwarte, welche die Wiege der Amateurastronomen in der Schweiz sein soll, noch attraktiver für die interessierte Bevölkerung, für die Schulen und die Wissenschaft. Dies ganz im Sinne von Einstein, der 1953 gesagt haben soll: «Freude am Schauen und Begreifen ist die schönste Gabe der Natur».

Die wertvollen Anstrengungen der Naturforschenden Gesellschaft, die Attraktivität der Sternwarte weiter zu steigern, geniessen nicht nur den grosszügigen Support von Wirtschaft und Behörden, sondern auch einen grossen Rückhalt in der breiten Bevölkerung. Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Sternwarte sich bei den Schulen grosser Beliebtheit erfreut und unterdessen zu einem wichtigen Bestandteil des Bildungsangebots in unserer Stadt und Region geworden ist.

Andere Sternwarten beneiden SH für das wunderschöne Gebäude und das moderne Planetarium. Bei den Teleskopen konnten wir bis anhin noch nicht ganz mit anderen mithalten. Mit dem neuen Teleskop-Cluster wird das jetzt anders, ganz im Sinne einer alten astronomischen Weisheit, die heisst: „Eine grosse Teleskop-Öffnung ist durch nichts zu ersetzen, ausser durch eine noch grössere!“ 

Freuen wir uns also heute über diesen Zuwachs an technischen Möglichkeiten, das Weltall noch besser erkunden zu können. Dass das möglich geworden ist, verdanken wir insbesondere dem grossartigen, ehrenamtlichen Engagement des Sternwarte–Teams. Der Ausbau mit modernen Teleskopen war eine grosse Herausforderung: Nebst der Evaluation wurde der Normalbetrieb möglichst lange aufrechterhalten.

Das ursprüngliche Ziel, das grösste, öffentlich zugängliche Teleskop der Schweiz (1 m Durchmesser) zu beschaffen ist angepasst worden: Nach dem Beizug von verschiedenen Optikexperten wurde der Entscheid für die 3 Teleskope gefällt.
Damit hat man die Möglichkeit, einen noch besseren Einblick ins Universum zu erhalten sozusagen demokratisiert.
Mit dem Teleskop-Cluster können mehr Gäste gleichzeitig und mit gleicher Qualität, an diesen neuen Einblicken teilhaben.

Die Anschaffung von zwei 70 cm Spiegelteleskope und einem 20 cm Linsenteleskop hat total CHF 670‘000 gekostet. Stadt und Kanton haben je CHF 115’000 beigetragen. Der Rest verteilt sich auf diverse weitere Sponsoren, die es genauso gebraucht hat, um dieses Projekt zustande zu bringen.

Allen, die einen Beitrag geleistet haben, sei an dieser Stelle auch im Namen der Stadt herzlich gedankt.
Wir freuen uns, dass es der Naturforschenden Gesellschaft gelungen ist, das ambitionierte Projekt zu stemmen und damit die Sternwarte SH noch attraktiver zu machen. Herzliche Gratulation!

Neuer Werkhof SH POWER auf der Zielgeraden

Interview Radio Munot vom 20.08.2019

Zusatzkredit für neuen Werkhof SH POWER

Zuerst bedanke ich mich bei der Verwaltungskommission der Städtischen Werke (VK), dem Stadtrat und der vorberatenden Baufachkommission (BFK) für die konstruktive Diskussion und die einstimmige Akzeptanz der Vorlage, insbes. des Vorschlags für die bauliche Umsetzung des angepassten Projekts.

Mein Dank geht auch an die Protokollführer Stefan Winzeler und Sandra Ehrat, die uns zeitnah mit perfekten Protokollen bedient haben.

Das Bauprojekt in der kostenoptimierten Version ist in der BFK unbestritten geblieben. Uneinig war man sich nur über das Vorgehen zur Bewilligung des Zusatzkredits.

Wichtig ist für mich als Werkreferent, dass wir jetzt ein seriös und professionell erarbeitetes Vorprojekt vorliegen haben, mit dem die in der Volksabstimmung vom 05.06.2016 versprochenen Funktionalitäten und Zielsetzungen erreicht werden können und dies mit einem Zusatzkredit, der sogar noch in der Höhe der Kompetenz des Grossen Stadtrats liegt.

Als ich im September 2017 die Hiobsbotschaft erhielt, dass das beauftragte Architekturbüro im Rahmen der Ausführungsplanung massive Mehrkosten zum ursprünglichen Kostenvoranschlag errechnet hatte, hätte ich das noch nicht zu wagen geglaubt, dass das möglich sein wird.

Es ist das Ergebnis einer super Parforceleistung des Hochbauamts (HBA) in Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken und dem Architekten Jürgen Zipf, die vorbildlich an einem Strick gezogen und einen hervorragenden Job gemacht haben. Es ist zu bedenken, dass das HBA diese unerwartete Aufgabe zusätzlich zu vielen anderen Projekten und Aufgaben leisten musste.

Dank diesem tollen Einsatz und der Rückendeckung durch die Politik können nun innert nützlicher Frist die unhaltbaren Arbeitsbedingungen für das Personal von SH POWER im Lindli endlich behoben werden. Es wird auch endlich ermöglicht, die wichtigen Netzbereiche von SH POWER so zusammenzuführen, dass dadurch – wie auch durch die Nähe zu Tiefbau SH – Synergien für die Erbringung des wichtigen Service public genutzt werden können.

Zudem wird es auch möglich, den am 05.06.2016 geäusserten Volkswillen umzusetzen, das Gaswerkareal am Lindli für eine attraktive Wohnnutzung am Rhein und das Ebnatareal für gewerbliche Nutzungen freizuspielen. Ich hoffe, dass der Rat diese Chance heute nutzt.

Natürlich tut es mir für SH POWER auch leid, dass es jetzt nochmals zwei Jahre gedauert hat, bis wir diesen Vorschlag vorlegen konnten. Nach den Fehlern, die beim ursprüng­lichen Projekt begangen worden sind, wollten wir uns die nötige Zeit nehmen, um das seriös und professionell aufzubereiten. Und das hat sich gelohnt.

Ich rufe die wichtigsten Aspekte nochmals in Erinnerung:

  • Nachdem der Architekt, der für die Bauausführung beigezogen wurde festgestellt hat, dass die Realisierung des Projekts zu wesentlichen Mehrkosten geführt hätte, habe ich mit Rückendeckung der VK das Projekt stoppen lassen. Damit konnte verhindert werden, dass mit einer Bauausführung Mehrkosten von Fr. 5 bis 6 Mio. aufgelaufen wären, welche nicht durch die verfassungsmässig zuständigen Gremien bewilligt gewesen wären.
  • Hagen Pöhnert als neuer Werkdirektor hat mit seinem Team und mit externer Unterstützung über eine Organisationsanalyse die Grundlagen für die Überarbeitung des Projekts geliefert. Damit konnte die Sicherheit gewonnen werden, dass die Funktionalität, die in der Volksabstimmung vom 05.06.2016 versprochen worden war, mit dem «design to cost» weiter zu gewährleisten ist. Dank der Idee mit der Nutzungstrennung von Büros, Lager und Werkstatt sowie weiteren Massnahmen konnten die Mehrkosten auf Fr. 1.8 Mio. resp. ohne gebundene Ausgaben, die der Stadtrat bewilligt hat, auf Fr. 1.4 Mio. reduziert werden. In diesen Fr. 1.4 Mio. hat es noch weitere gebundene Kosten. Da deren Nachweis schwierig und aufwändig wäre, wird darauf verzichtet.
  • Die VK hat diese Variante auch überzeugt und sie hat beschlossen, basierend darauf eine Vorlage für den Grossen Stadtrat ausarbeiten zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir erst auf der Flughöhe einer Machbarkeitsstudie. Für die Beschlussfassung über einen Zusatzkredit für die geschätzten Ausgaben brauchten wir mehr Sicherheit. Hierzu benötigte es ein Vorprojekt, das nun vom HBA zusammen mit dem externen Architekten ausgearbeitet worden ist. Diese Arbeit ist in die Vorlage vom 28.05.2019 eingeflossen.

Nun noch zum vorgeschlagenen Vorgehen der Bewilligung des Zusatzkredits:

Rechtlich ist es für den Stadtrat klar, dass es sich hier nicht um ein neues Projekt handelt, das vom Volk nochmals in seiner Gesamtheit bewilligt werden müsste, sondern um eine Anpassung eines bereits bewilligten Projekts über einen Zusatzkredit.


Das Stimmvolk bewilligt immer nur den Kredit und nicht die konkrete Ausführung eines Projekts.

Bei der Bauausführung bleiben deshalb immer Möglichkeiten, das Projekt noch anzupassen, wo das sinnvoll und im bewilligten Kreditrahmen möglich ist. Massgeblich bleibt Ziel und Zweck des Baus sowie seine, im Rahmen der politischen Willensbildung in Aussicht gestellten Funktionalitäten.

Die Argumente, welche den Ausschlag für die hohe Zustimmung des Souveräns vom 05.06.2016 gaben, wurden untersucht und in der Vorlage zusammengefasst. Daraus geht hervor, dass Erscheinungsbild und Materialisierung, die nun angepasst worden sind, nicht entscheidend waren.

Wichtig war und ist, dass die ca. 100 Arbeitsplätze aller Netzbereiche von SH POWER im Schweizerbild zusammengeführt werden können, um Synergien zu nutzen, auch mit Tiefbau SH sowie, dass damit das Gaswerkareal am Lindli für eine attraktive Wohnraumnutzung und das Ebnatareal für gewerbliche Ansiedlungen freigespielt werden können.

Deshalb geht es heute nur noch um die neuen, sprich ungebundenen Mehrkosten von Fr. 1.42 Mio., welche der Grosse Stadtrat in eigener Kompetenz, aber unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschliessen kann.

Dies stösst bei einer nicht unerheblichen Anzahl Mitglieder des GSR auf der bürgerlichen Seite auf Widerstand. Sie verlangen eine freiwillige Unterstellung des Zusatzkredites unter das Referendum. Für den Fall, dass dies nicht so gemacht werde, wurde mit der Erhebung einer Abstimmungsbeschwerde gedroht, mit welcher das Projekt weiter verzögert würde, was nicht im Sinne der Sache sein kann.

Darum beantragt Ihnen der Stadtrat, den Zusatzkredit freiwillig einer Volksabstimmung zu unterstellen. Wir könnten das noch in den Novemberabstimmungstermin aufnehmen und hätten so die Gewähr, wenig Zeit zu verlieren.

Ich ersuche Sie im Namen des Stadtrats dringend, nun mitzuhelfen, damit der Entscheid der Stimmbevölkerung vom 05.06.2016 so schnell als möglich umgesetzt werden kann, indem sie der Vorlage des Stadtrats zustimmen und sie so verabschieden, wie sie aus der BFK kommt.

SH POWER fit machen für die Zukunft

Gemäss Art. 54 Abs. 1 SV legt der Grosse Stadtrat (GSR) die Versorgungs- und Geschäftsstrategie der Städtischen Werke fest.

Die Versorgungs- und Geschäftsstrategie entspricht nach neuerer Terminologie dem Begriff der Eignerstrategie. Deshalb wird nur noch dieser Begriff verwendet.

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER (VK) hat gemäss ihrer Aufgabe nach Art. 19 der Organisationsverordnung die Strategie aus dem Jahre 2011 mit dem Titel «Lokaler Infrastrukturanbieter mit ökologischer Ausprägung» ab September 2017 bis Ende 2018 seriös überprüft, an die aktuellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst und dem Stadtrat (SR) vorgelegt. Dessen Inputs wurden im Januar 2019 von der VK verarbeitet. Danach wurde die Eignerstrategie dem SR zur Vorlage an den GSR unterbreitet.

Der Stadtrat hat dem GSR am 12. März 2019 eine Vorlage dazu geliefert. Diese wurde in der GPK am 20.06.2019 einlässlich diskutiert und mit 4 : 1 Stimmen, bei einer Enthaltung, beschlossen. Sie haben den GPK-Bericht dazu heute zur Kenntnis nehmen können. Ich bedanke mich beim GPK-Sprecher dafür.

Vorweg danke ich auch Werkdirektor Hagen Pöhnert für seine wertvolle Unterstützung bei der Erarbeitung der neuen Strategie. Seiner grossen Erfahrung und seinem Know How war es zu verdanken, dass wir die anspruchsvolle Arbeit ohne externe Unterstützung bewältigen konnten. Es war nicht die erste Strategieentwicklung eines Energieunternehmens, die er begleitet hat.

Ein Dank geht auch an die Mitglieder der VK, des Stadtrats und der GPK, die konstruktiv an der Strategie mitgearbeitet haben.

Stefan Winzeler als Protokollführer der VK und Nora Winzeler als Protokollführerin der GPK haben sichergestellt, dass wir stets gut dokumentiert und die Sitzungen effizient und zeitgerecht protokolliert waren.

Während dem in der Strategie die wichtigsten strategischen Ziele auf 4 Seiten übersichtlich festgehalten sind, führt die Vorlage dazu über 14 Seiten u.a. aus,

– was die Ausgangslage für die Strategie war
– was Ziel und Zweck der Strategie ist
– wie sich der Prozess der Erarbeitung gestaltete
– wie sich das Umfeld für das Unternehmen SH POWER entwickeln wird
– welche gesetzlichen und anderen Vorgaben zu berücksichtigen sind
– wie die Strategie aufgebaut wurde und zum Schluss

– wirft sie einen Blick in die Zukunft und schliesst mit einer Würdigung.

Mit der Struktur unserer Eignerstrategie haben wir uns am Standardmodell zur «Public Corporate Governance» der Uni St. Gallen und an neueren Eignerstrategien anderer Städte wie St. Gallen oder Winterthur angelehnt. Wir haben also nichts Neues erfunden, sondern bewährte Modelle auf SH POWER und unsere Stadt heruntergebrochen.

Warum braucht es eine zukunftsträchtige Eignerstrategie für SH POWER?
Die Werke sind ein wichtiger Asset unserer Stadt, nicht nur bei der Grundversorgung mit Energie und Wasser. Darum müssen wir dem Unternehmen Sorge tragen und es für die Zukunft rüsten, damit es uns als Eignerin weiterhin viel Freude bereiten kann.

Dabei geht es nicht bloss um ökonomische Aspekte, also um die Ablieferungen, die von 2005 bis 2018 über 56 Mio. Franken betrugen.

Es geht auch um wertvolle 150 Arbeitsstellen und um wichtige Ausbildungsplätze, um essentielle öffentliche Dienstleistungen in der Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie neuerdings auch noch um die Siedlungsentwässerung.

Es geht um den Unterhalt und Ausbau der Netze, um die Bewirtschaftung der Brunnen in der Stadt, um die öffentliche Beleuchtung, um den Betrieb des Flusslaufkraftwerks, um Uferrenaturierungen am Rhein, um Energieberatung etc. etc.

Viele Städte beneiden uns um SH POWER und das zu Recht. Nicht zuletzt auch, weil wir mit der massgeblichen Beteiligung an der Sasag AG und am Contracting-Unternehmen Etawatt AG bedeutende Trümpfe im Ärmel haben, welche für die künftige Positionierung von SH POWER, gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen, grosse Vorteile bringen. Diese müssen wir unbedingt nutzen, um einen grösstmöglichen Mehrwert für die Allgemeinheit zu bewirken.

Dank dieser hervorragenden Ausgangsbasis und mit einer vorausschauenden Positionierung von SH POWER im Hinblick auf anstehende Entwicklungen u.a. in den Bereichen Konvergenz der Netze, Smart Grid, Smart City    oder nachhaltiger Kälte- und Wärmeversorgung haben wir es in der Hand, dass SH POWER bei der Attraktivierung unserer Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort auch künftig eine wichtige Rolle spielen wird.

Mit der Eignerstrategie legen wir die Basis dazu, dass die künftige Steuerung für uns als Stadt erhalten bleibt und die Wertschöpfung nicht abfliesst, sondern in der Region realisiert werden kann.

Die Strategie berücksichtigt das massgebliche Umfeld und versucht Trends und Entwicklungen aufzunehmen wie Smart City, intelligente Netze, dezentrale Einspeisungen, Elektromobilität, Strommarktöffnung, neue Fördersysteme etc., damit SH POWER die Chancen, die sich aus den Herausforderungen der Zukunft ergeben, nutzen kann.

Hier haben wir als Eigner eine Verantwortung wahrzunehmen, damit SH POWER in einem sich ändernden Umfeld nicht abgehängt wird, sondern sich kontinuierlich weiterentwickeln kann und so zukunftsfähig bleibt.

Die Strategie ist eingebettet in die energiepolitischen Vorgaben von Bund und Kanton sowie den Masterplan 2050 der Stadtwerke bei der Swisspower AG. Sie berücksichtigt aber auch das Umfeld der Stadt wie die Legislaturschwerpunkte des Stadtrats, das Postulat Schlatter zur strategischen Führung, die Anforderungen der Zertifizierung als Energiestadt Gold etc., und ermöglicht weiterhin sinnvolle Kooperationen, solange die Infrastrukturanlagen im Eigentum der Stadt bleiben.

Natürlich werden auch wichtige Aussagen zum Risikomanagement, zu Aufsicht und Controlling und zur Transparenz gemacht. Die Art der Berichterstattung und die Reviews werden festgehalten und das Bekenntnis zu professionellen Prozessen mit zertifizierten Managementsystemen abgegeben.

SH POWER soll weiterhin und noch ausgeprägter zum positiven Image der Stadt beitragen, auch als vorbildliche Arbeitgeberin. So soll sie ein überdurchschnittlich gut bewerteter Ausbildungsbetrieb sein.

Dieses Jahr werden ja aufgrund eines parlamentarischen Auftrags die Möglichkeiten zur Verschlankung und Kompetenzanreicherungen der VK über eine Revision der Organisationsverordnung überprüft, damit sie in der neuen Legislatur 2021 – 2024 in einem neuen Setup starten kann.

In diesem Zusammenhang wird auch der Zyklus der Neufestlegung der Strategie zu diskutieren sein. Dass die VK diese regelmässig überprüft, macht zwar Sinn, ob die Strategie aber mindestens alle 4 Jahre neu festzulegen ist, wie das heute Art. 3 der Organisationsverordnung verlangt, ist in Frage zu stellen.

In der nächsten Legislatur sollen die Unternehmensstrukturen angeschaut werden. Es geht um die Frage, wie SH POWER in der aktuellen Rechtsform als Abteilung der Stadt mehr unternehmerischer Spielraum gewährt werden kann. In diese Überprüfung wird auch die Variante der Umwandlung in ein selbständiges öffentliches Unternehmen miteinbezogen. Dieser Einbezug bedeutet aber noch kein Präjudiz für eine Verselbständigung. Dieses Commitment war in der VK entscheidend, damit überhaupt eine Konsensfindung über die Parteigrenzen hinweg möglich war. Es gilt nach wie vor.

Wenn Sie heute die Eignerstrategie verabschieden, verfügen wir über eine solide Grundlage für die Erarbeitung der Unternehmensstrategie durch die GL zusammen mit der VK. Diese wird im Gegensatz zur Eignerstrategie nicht öffentlich sein, weil darin marktsensible Zielsetzungen, Kennzahlen und Daten enthalten sein werden.

Der Stadtrat steht zur vorliegenden Eignerstrategie und ersucht Sie, auf diese einzutreten und ihr zuzustimmen.