Politikverdrossenheit durch unnötigen Volksabstimmungen

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat von Martin Egger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. März 2023 hat Grossstadtrat Martin Egger (FDP) eine Motion zum Thema Kompetenzen des Grossen Stadtrats im Grossen Stadtrat eingereicht.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Grossstadtrat Martin Egger schlägt eine Anpassung der Stadtverfassung vor, mit welcher bei Nichterreichen einer 4/5-Mehrheit im Grossen Stadtrat zwingend die Stimmbevölkerung über Gemeindeerlasse (Verordnungen) befinden muss.

Damit würde die Stadt einer Regelung folgen, welche der Kanton Schaffhausen bei der Beratung von Gesetzen im Kantonsrat kennt.

Das ist aber nicht korrekt: Beim Kanton unterstehen alle Gesetzesänderungen dem obligatorischen Referendum. Nur bei einer Zustimmung von 4/5 der Mitglieder des Kantonsrats kann eine Volksabstimmung vermieden werden.

Bereits heute unterstehen alle Gemeindeerlasse (Verordnungen), welche der Grosse Stadtrat beschliesst, dem fakultativen Referendum.

Das heisst 600 Stimmberechtigte können in jedem Fall eine Volksabstimmung erzwingen. Dieses Instrument des «fakultativen Referendums» hat in der Stadt Schaffhausen eine lange Tradition.

Seit dem Jahr 1918 ist die Anzahl erforderlicher Unterschriften unverändert geblieben, obwohl sich die Bevölkerung seither mehr als verdoppelt hat. Damit ist die Hürde für eine Volksabstimmung sukzessive tiefer geworden. Auch bei der Revision der Stadtverfassung im Jahr 2011 wurde diese Regelung beibehalten, damit 600 Stimmberechtigte relativ einfach eine Volksabstimmung verlangen können.

Diese Hürde ist im nationalen Vergleich extrem tief.

In den vergangenen Jahren ist es nie vorgekommen, dass bei einem fakultativen Referendum die erforderliche Anzahl Unterschriften nicht erreicht wurde.

Gerade bei umstrittenen Vorlagen, mit welchen Grossstadtrat Egger argumentiert, dürfte das Erreichen von 600 Unterschriften besonders einfach sein.

Es lässt sich also kaum mit einer zu hohen Hürde für Volksabstimmungen argumentieren.

Mit der von Grossstadtrat Egger vorgeschlagenen Regelung wären jedoch zahlreiche weitere Gemeindeerlass zur Volksabstimmung gelangt, ohne dass Stimmberechtigte eine solche verlangt hätten.

Dadurch hätte es allein in den letzten vier 2 Jahren neun zusätzliche Volksabstimmungen gegeben, darunter zum Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung (2022), zur Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts (2021) oder zur Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (2020).

Lediglich ein Erlass (Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke Schaffhausen SH POWER betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte) wäre ohne obligatorische Volksabstimmung ausgekommen.

Diese zusätzlichen Volksabstimmungen hätten zudem zu erheblichen Aufwänden, Zusatzkosten und zeitlichen Verzögerungen geführt.

Die Kosten für ein Abstimmungswochenende belaufen sich auf ca. 25‘000 bis 30’000 Franken.

Mehraufwände fallen bei städtischen Abstimmungen beispielsweise für die Personalkosten der Verwaltung zur Erstellung des Abstimmungsmagazins, Sitzungsgelder für Sitzungen des Büros des Grossen Stadtrats, Druck der Abstimmungsmagazine und Stimmzettel sowie Inserate an.

Die tiefe Hürde von seit über 100 Jahren unveränderten 600 Unterschriften für ein fakultatives Referendum und die Tatsache, dass ein solches in den letzten Jahren nie an der Anzahl Unterschriften gescheitert ist, lassen keinen Handlungsbedarf erkennen, welcher den Zusatzaufwand für obligatorische Volksabstimmungen zu weniger umstrittenen Gemeindeerlassen rechtfertigen würde.

Im Übrigen ist der Grosse Stadtrat gemäss geltender Stadtverfassung berechtigt, seine Beschlüsse freiwillig dem Volk zu unterbreiten.

Zum demokratiepolitischen Argument: Wenn Volksabstimmungen inflationär werden, wird das den positiven Effekt der zusätzlichen Mitsprache, die damit gewonnen wird, überkompensieren.

Darum sollen nur bedeutende resp. umstrittene Vorlagen zwingend einer aufwändigen Urnenabstimmung unterzogen werden.

Sonst wird auch die Bedeutung des Parlaments entwertet.

Dasselbe gilt für die wichtige Kommissionsarbeit und die Bereitschaft, Kompromisse einzugehen.

Denn eine kleine Minderheit von acht Grossstadtratsmitgliedern könnte stets ein obligatorisches Referendum erzwingen.

Zudem ist zu befürchten, dass eine solche Regelung vermehrt taktisches Abstimmungsverhalten im Rat fördern würde.

Gestützt auf diese Ausführungen beantragen wir die Nichtüberweisung der Motion.

Kostentragung bei Abtrennung von Gasanschlüssen

Stellungnahme des Stadtrats vom 19.09.2023 zum Postulat Iren Eichenberger im Grossen Stadtrat

Mit Datum vom 7. September 2022 hat Grossstadträtin Iren Eichenberger ihr Postulat eingereicht, mit welchem sie eine Prüfung der Gebühren der Abtrennung eines Haushaltes vom Gasnetz verlangt.

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Die Gasversorgung befindet sich im Wandel. Gas war in der gesamten Schweiz lange das Produkt der Wahl für die Erzeugung von Komfortwärme, weil dessen Verbrennung weniger umweltbelastend ist als die von Öl.

Heute ist klar, dass es keinen Sinn mehr macht, begrenzt vorhandene fossile Energien für die Komfortwärme zu nutzen.

Der Trend geht darum weg von fossilen und hin zu erneuerbaren Energieträgern.

Diese Ablösung wird von der öffentlichen Hand mit Förderbeiträgen unterstützt.

Noch sind aber auch in der Stadt Schaffhausen viele Gasheizungen in Betrieb und verantwortlich für ca. 1/3 der CO2-Emission.

Deshalb steht die Substitution dieser Energieträger im Komfortwärmebereich im Einklang mit der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen der Stadt Schaffhausen und soll überdies die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren, insbesondere von Staaten wie Russland.

Aus diesen Gründen investiert SH POWER im Auftrag des Grossen Stadtrats und der Stimmbevölkerung kräftig in die Erstellung von Wärmeverbünden. Auch in Schaffhausen ist die Nachfrage nach solchen Lösungen gross. 

Der Stadtrat beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit der komplexen Frage, wie der geordnete Ausstieg aus der Gasversorgung aussehen soll. Dies umfasst eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Fragen, grosse Herausforderungen für die Planung und Organisation und natürlich auch politische Grundsatzentscheide.

Zudem wird der Grosse Stadtrat über Anpassungen am Gasversorgungsauftrag befinden müssen.

Eine der Fragestellungen im Kontext des Ausstiegs aus der Gasversorgung spricht Grossstadträtin Iren Eichenberger mit ihrem Postulat an.

Heute besagt das «Reglement über die Gasabgabe und die Betriebsanlagen» vom 24.03.1987 (Gasabgabereglement[1]), dass die Kosten für die Abtrennung von Hauszuleitungen zu Lasten der Liegenschafteneigentümer geht.

Wenn SH POWER diese Kosten verrechnet, tut sie das also entsprechend ihrer gesetzlichen Vorgaben.

Bei den 5‘000 Fr. handelt es sich übrigens nur um eine Schätzung.

Verrechnet werden die effektiven Kosten, die oft tiefer ausfallen.

Wenn immer möglich, lässt SH POWER die Abtrennung im Kontext anderer Bauten wie Leitungs- und Anschlusserneuerungen durchführen, wodurch die Kosten für die Abtrennung des Gasanschlusses lediglich zwischen 500 und 1000 Franken zu liegen kommen.

Grundsätzlich ist es logisch und verursachergerecht, dass der Kunde die Abtrennung bezahlt.

Sonst würde SH POWER gewissermassen die Auflösung eines Kundenverhältnisses subventionieren.

Indirekt gingen die damit verbundenen Kosten dann zulasten der übrigen Kunden bzw. über die Ablieferung an die Stadt zulasten der Steuerzahlenden.

Deshalb galt diese Regelung in allen Gasversorgungsgebieten der Schweiz. Zu bedenken ist auch, dass das Gasversorgungsgebiet von SH POWER weitere Gemeinden umfasst.

Hier stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Abtrennungen in diesen Gemeinden tragen würde.

Dem Stadtrat ist aber auch bewusst, dass die aktuelle Regelung nicht im Sinne des geförderten Umstiegs auf erneuerbare Energieträger ist.

Aus Sicht der klima- und energiepolitischen Ziele des Stadtrats drängt sich eine Regelung auf, mit welcher für die Liegenschafteneigentümer keine Zusatzkosten entstehen für den Umstieg von Gas auf regenerative Heizsysteme.

Allerdings ist ein Kostenerlass bei der Abtrennung von Gasanschlüssen nicht so einfach umzusetzen, wie es auf den ersten Blick scheint.

Nach aktueller Einschätzung müsste dafür das Gasabgabereglement vom Stadtrat angepasst und diese Änderung vom Grossen Stadtrat genehmigt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Abtrennung auf die Netzkosten der verbleibenden Gaskunden abgewälzt würden.

Eine Kostenübernahme durch die Stadt wäre dagegen schwierig umzusetzen, da es sich beim Reglement nicht um ein Gesetz im materiellen Sinn handelt, das es bräuchte als ausreichende rechtliche Grundlage, um die Mehrausgaben bzw. die Minderausnahmen zu legitimieren.

Seit 2021 sind gut 100 Abtrennungen angefallen, wovon 22 bereits umgesetzt worden sind.

Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl von Jahr zu Jahr steigen wird.

Sie sehen, dass die Sache nicht ganz so trivial ist.

Der Stadtrat ist gewillt, im Gesamtkontext der Planungen zur Zukunft der Gasversorgung eine Lösung zu suchen, welche dem Anliegen der Postulentin entgegenkommt.

Eine noch zu prüfende Zwischenlösung könnte sein, dass die Kostenerlasse für die Abtrennung von Stahlleitungen im Einzelfall vom Stadtrat genehmigt werden.

Die Abtrennungen von Kunststoffleitungen können bis zum Vorliegen einer Gesamtlösung aufgeschoben werden, da letztere sicherheitstechnisch wesentlich weniger problematisch sind und eine Aufschiebung der Abtrennung sich als verantwortbar erweist.

Der Stadtrat befindet sich auf dem Weg zur Konversion der Gasversorgung. Es wird hierzu eine Vorlage an den Grossen Stadtrat geben, um die dafür nötigen gesetzlichen und finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen und das politische Commitement dafür abzuholen.

Das im Postulat enthaltene Anliegen wird dabei aufgenommen.

Deshalb ist der Stadtrat bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen.

Planung Vordere Breite im Kantonsrat

Votum im Kantonsrat vom 28.08.2023 zur Interpellation über den aufgelösten Letter of Intent von Kanton und Stadt zum Zeughausareal

Zuerst teile ich die Einschätzungen von KR Heydecker: Der Gegenstand des Vorstosses hat sich erledigt und es ist für den Baudirektor schwierig, auf heute neu gestellte Fragen im Namen des Gesamtregierungsrats antworten zu können.

Ich muss den Interpellanten enttäuschen: Der LOI wurde nicht aus Angst aufgelöst, sondern weil die Diskussionen im Vorfeld des Vorstosses gezeigt haben, dass verschiedene Themen vermischt wurden, was für den weiteren Planungsprozess nicht zielführend ist.

Insofern bin ich froh, dass wir mit der Auflösung des LOI die Diskussionen jetzt entlasten und versachlichen können.

Die Zuständigkeiten für die raumplanerische Entwicklung der Vorderen Breite sind klar.

Ich bin froh, dass Tim Bucher die Diskussion über die massgeblichen Fragen richtig verortet hat.

Die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im kantonalen Richtplan und im Richtplan Siedlung der Stadt.

Sie können nicht über kantonsrätliche Vorstösse unterlaufen werden.

Gestützt auf die raumplanerischen Grundlagen stehen auf der Vorderen Breite weiterhin das Wohnen und öffentliche Nutzungen im Vordergrund.

Im städtischen Planungsprozess, der – entgegen den Ausführungen des Interpellanten – breit und partizipativ angelegt war und ist, wurde die Synthese der Testplanung unterdessen angepasst und ergänzt:

In Zusammenarbeit mit dem Kanton als Eigentümer des Zeughausareals und unter Einbezug der heutigen Nutzerinnen und Nutzern sowie des QV werden auch Varianten geprüft, bei denen das Museum im Zeughaus in Verbindung mit den vorgesehenen Raumnutzungen erhalten werden könnte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Die weiteren Planungsschritte orientieren sich an den übergeordneten Zielsetzungen von Kanton und Stadt SH.

Und Kanton und Stadt werden bei der Entwicklung der Vorderen Breite als Schlüsselareal der Wohnraumentwicklung weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten.

Und ich kann Sie beruhigen: Stadt wie Kanton sind sich ihrer Verantwortung für die Entwicklung des wichtigen Areals bewusst und werden diese weiterhin sorgfältig und umsichtig vorantreiben.

Deshalb plädiere ich heute dazu, den Ball flach zu halten.

Entwicklung Kammgarnareal: Baugesuch eingereicht

Bild: Michael Kessler / Schaffhauser Nachrichten vom 26.08.2023

Votum anlässlich der Medienpräsentation vom 26.08.2023

Es freut mich sehr, dass ich Sie im Namen der Stadt zu dieser Information über den Stand des Projekts Entwicklung des Kammgarnareals, eines der anspruchsvollsten und wichtigsten Stadtentwicklungsprojekte in der laufenden Legislatur, begrüssen darf.

Seit der erfolgreichen Volksabstimmung vom 30.08.2020 und dem zuletzt präsentierten Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs für den Kammgarnhof im Oktober 2021 ist viel passiert und viel gearbeitet worden.

Ich freue mich riesig, dass wir dank diesen wertvollen Arbeiten heute mit positiven Meldungen aufwarten können.
Wir haben wichtige Meilensteine erreicht und damit lässt sich nun auch der weitere Umsetzungshorizont konkretisieren. Darauf wartet nicht nur das Stadtparlament, sondern auch die involvierten Steakholder und die Öffentlichkeit.

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des tollen Projekts liegt seit der Volksabstimmung im Baureferat beim Hochbauamt.

Komplexität und Bedeutung der Entwicklung des Kammgarnareals sind sehr hoch und es sind viele Steakholder involviert. Darum bildet der von der strategischen Ebene der Gesamtstadtrat den Lenkungsausschuss des Projekts, ergänzt mit dem CFO der IWC für den Platz und die Tiefgarage.

Als Stadtpräsident ist es mir vorbehalten, vorweg den Blick aus einer übergeordneten Sicht darzulegen.

Wie eingangs erwähnt, gehört die Entwicklung des Kammgarnareals zu den Schlüsselprojekten der Stadtentwicklung.
Es geht darum, die einmalige Chance zu nutzen, ein grosses, toll gelegenes Areal so zu gestalten, dass in Zukunft viele Generationen und Bevölkerungsgruppen davon profitieren werden.

Diese Arealentwicklung wird der Altstadt als Zentrum der ganzen Region, einen wichtigen «Entwicklungsboost» bringen.

Und es ist besonders schön, dass wir das gemeinsam mit einer der wichtigsten und traditionsreichsten Unternehmung machen können, die den Namen unserer Stadt in ihrer Marke führt.

Die Erstellung der Tiefgarage unter dem Kammgarnhof, die wir partnerschaftlich finanzieren, ermöglicht einen grossen Mehrwert und damit eine win-win Situation für die Stadt und die IWC.

Wie wir in der Abstimmungsvorlage 2020 in Aussicht gestellt haben, steht für das 4. OG eine wirtschaftliche Nutzung durch eine Mieterin im Fokus, welche ins innovative, industrielle Umfeld passt und mit der Bezahlung einer Marktmiete einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Projekts leisten kann. Idealerweise soll sie auch zur Belebung des Areals beitragen.

Wir stehen aktuell in Gesprächen mit einer spannenden und gewichtigen Interessentin, welche diese Anforderungen erfüllt.

Nachdem wir nun konkretere Aussagen zum Bezugszeitpunkt des Stockwerks machen können, wird es nun auch möglich sein, vertragliche Regelungen zu verhandeln.

Wir sind zuversichtlich, dass wir diese Vermietung zeitgerecht auf die Schiene bringen werden.

Jungbürgerfeier 2023: KI schreibt Rede für Stadtpräsidenten

Votum anlässlich der Jungbürgerfeier vom 03.08.2023 in der Rathauslaube, die vollständig durch Chat-GPT geschrieben wurde

Ich brauche eine Rede des Stadtpräsidenten an Jungbürgerinnen und Jungbürger, in welcher der Stadtpräsident auf die Gefahren und Chancen künstlicher Intelligenz in staatlichem Handeln aufmerksam macht

Schreibe eine Rede des Stadtpräsidenten (links-politische Ausrichtung) an die Jungbürgerinnen und Jungbürger der Stadt Schaffhausen und nehme Bezug auf die lebenswerte Stadt und die Verantwortung der Jungbürgerinnen für die Zukunft der Stadt.

CHATGPT:

Liebe Jungbürgerinnen und Jungbürger, liebe Anwesende

Ich begrüsse Sie herzlich zur diesjährigen JungbügerInnenfeier der Stadt Schaffhausen. Sie haben nun das Privileg aber auch die Verantwortung, an wichtigen Entscheidungen teilzunehmen, die unsere Stadt und unsere Gesellschaft betreffen.

Als Stadtpräsident ist es mir ein besonderes Anliegen, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, ihrer Herkunft oder ihrer sozialen Stellung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Denn nur so können wir gemeinsam eine solidarische, lebenswerte Gesellschaft in unserer Stadt leben.

Ich möchte Sie alle ermutigen, nun da Sie volljährig sind oder in Kürze sein werden, Ihre Stimme zu erheben, Ihre Ideen einzubringen und sich für eine offene und demokratische Gesellschaft einzusetzen. Denn jede Stimme zählt, jede Idee kann einen Unterschied machen und jede Person hat das Recht, gehört zu werden.

Als junge Menschen sind Sie die Zukunft unserer Stadt und tragen eine grosse Verantwortung für das, was vor uns liegt. In einer Zeit, in der technologische Fortschritte unaufhaltsam voranschreiten, möchte ich heute über ein Thema sprechen, das uns alle betrifft: die Gefahren künstlicher Intelligenz im staatlichen Handeln. Die Nutzung künstlicher Intelligenz ist ein neueres Phänomen, das ebenfalls einen Einfluss darauf hat, wie unsere Gesellschaft funktioniert, wie wir zusammenleben, miteinander kommunizieren und unsere Entscheidungen fällen.

Künstliche Intelligenz, oder kurz KI, hat zweifellos immense Vorteile und bietet uns vielfältige Möglichkeiten, um unsere Gesellschaft voranzubringen. Sie kann uns helfen, komplexe Probleme zu lösen, medizinische Durchbrüche zu erzielen und unsere alltäglichen Aufgaben zu erleichtern. Dennoch dürfen wir nicht naiv sein und die potenziellen Gefahren ignorieren, die mit dem Einsatz von KI einhergehen, insbesondere wenn sie im staatlichen Handeln eingesetzt wird.

Ein grundlegendes Problem besteht darin, dass künstliche Intelligenz von Menschen entwickelt wird und somit nicht frei von menschlichen Fehlern und Vorurteilen ist. Wenn wir KI-Systeme einsetzen, um wichtige Entscheidungen zu treffen, wie beispielsweise bei der Gewährung von staatlichen Leistungen oder der Überwachung der öffentlichen Sicherheit, besteht die Gefahr, dass ungleiche Behandlung und Diskriminierung verstärkt werden.

Darüber hinaus stellt die Automatisierung durch KI auch eine Bedrohung für Arbeitsplätze dar. Während einige Tätigkeiten durch den Einsatz von KI effizienter werden können, können andere Berufe gänzlich verschwinden. Dies könnte zu sozialen Spannungen und Ungleichheiten führen, wenn nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden, um den Übergang zu einer KI-gesteuerten Wirtschaft zu erleichtern.

Ein weiteres Risiko besteht in der Privatsphäre und dem Schutz persönlicher Daten. KI-Systeme benötigen große Mengen an Daten, um effektiv zu funktionieren. Wenn wir den Einsatz von KI im staatlichen Handeln erweitern, müssen wir sicherstellen, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt und ihre persönlichen Informationen nicht missbraucht oder unangemessen gesammelt werden.

Als Stadtpräsident liegt es in meiner Verantwortung, sicherzustellen, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz im staatlichen Handeln transparent, ethisch und verantwortungsbewusst erfolgt. Wir müssen sicherstellen, dass KI-Systeme regelmässig überprüft und auf ihre Fairness, Genauigkeit und Unvoreingenommenheit getestet werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir sicherstellen, dass KI kein Werkzeug der Unterdrückung oder Diskriminierung wird, sondern uns dabei unterstützt, eine gerechte und inklusive Gesellschaft aufzubauen.

Ich ermutige Sie, sich aktiv mit dem Thema künstliche Intelligenz auseinanderzusetzen und kritische Fragen zu stellen. Bilden Sie sich weiter, informieren Sie sich über die Entwicklungen auf diesem Gebiet und engagieren Sie sich für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür einstehen, dass KI im staatlichen Handeln zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger eingesetzt wird. Lasst uns die Potenziale von KI nutzen, ohne dabei die menschliche Würde, Gleichheit und Freiheit zu gefährden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihrem weiteren Weg und hoffe, dass Sie sich in unserer Stadt wohl und willkommen fühlen.