SPD in Singen – 125 Jahre jung

Singen. Zum Neujahrsempfang des SPD-Ortsvereins Singen konnte Hans-Peter Storz im Jubiäumsjahr am Sonntagabend zahlreiche SPD-Mitglieder und Gäste in der Färbe begrüßen, deren Geschichte selbst eng mit der seinerzeitigen Unterstützung durch SPD-OB Friedhelm Möhrle und vor allem Heinz Rheinberger für die SPD-Rathausfraktion verbunden bleibt. Storz kündigte für den 8.November 2019 einen Großen Festakt und Ehrungen zum 125jährigen Bestehen der örtlichen SPD im Bürgesaal des Rathauses an. Die Singener Innenstadt hört exakt am 19. Februar, so Storz, nochmals die erste Rede einer Frau in einem demokratisch gewählten deutschen Parlament, am 19. Januar 1919 vorgetragen von Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, SPD-Abgeordnete und Kämpferin für das Frauenwahlrecht, welches einen Monat zuvor von 17 Millionen Frauen erstmals wahrgenommen werden konnte. Marie Juchacz ist auch ein Stück am 22.Januar in der Färbe gewidmet, so Storz.

Heute nun überbrachte OB Bernd Häusler herzlich-spontane Grüße der Stadt und unterstrich, wieviel die „arbeitende, soziale Stadt Singen“ seit ihrem „rasanten Aufstieg“ durch Eisenbahn und Industrie den Sozialdemokraten seit 1894 zu verdanken habe. Häusler erinnerte an deren schwierige Zeiten im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, in der Nazizeit, als die SPD-„Volksstimme“ mitsamt der Freien Presse verboten wurde, die Verfolgung begann. Nach dem Krieg habe die SPD besonders viel für soziale Gerechtigkeit getan und aktuell mit dem Mindestlohn ein wichtiges Ziel erreicht. „Eigentlich sind wir auf Rosen gebettet“, so der OB, dies stehe unter Verantwortung beider großen Volksparteien. Der aktuellen AfD-Forderung nach einem Dexit, dem Austritt Deutschlands aus der EU, attestierte er „vollkommenen Blödsinn“, von dem man sich nicht „schalu machen“ lassen, sondern weiterhin positiv arbeiten solle. Er hoffe jedenfalls, so der Rathauschef, dass auch die SPD Singen „für ihre  Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte“ ihren verdienten Lohn bekomme, hoffe auf Frauen, die mitmachen und freue sich „auf ein rauschendes Fest“ am 8. November.

Stadtpräsident Peter Neukomm aus Schaffhausen, Gründungsmitglied des Internationalen Städtebundes Bodensee und vielfältig mit Singen aktiv verbunden, unterstrich für seine SP die einzigartige, gut 114jährige Verbundenheit und bewährte Freundschaft mit den Singener Sozialdemokraten über Ländergrenzen hinweg, erinnerte an den großen, bis heute einmaligen Landesstreik in der Schweiz vor 100 Jahren, mit dem der Sozialstaat im Nachbarland begründet wurde: 48-Stunden-Woche, Alters- und Invalidenversicherung, Frauenwahlrecht, Verhältniswahlrecht. „Viele Menschen scheinen mittlerweile vergessen zu haben“, so Neukomm, „was wir in Europa an Sozial- und Rechtsstaat erkämpfen und erreichen konnten“, dass immer wieder für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleicheit eingetreten wurde, zudem für den ökologischen Umbau. Aktuelle rechtspopulistische Bewegungen seien „nicht in der Lage“, wichtige Probleme nachhaltig zu lösen, „eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen“ sei durch diese Art der Politik, „die auf Hass, Ängsten und haltlose Versprechungen gründet“, einfach nicht möglich. Er rief die SPD Singen auf, keinesfalls zu verzagen sondern „mit Herzblut und langem Atem“ weiterhin für eine gerechtere, soziale und solidarische Welt zu kämpfen.

Diesen Appell richtete auch SPD-Kreisvorsitzender Tobias Volz an die Versammelten, der beispielhaft die aktuelle Rentensicherung und die Beschlusslage zur Bekämpfung von Kinderarmut durch die SPD in Berlin hervorhob. Er hofft ebenfalls auf eine stärkere Beteiligung von Frauen und unterstrich, dass gerade die Jugend „Aufbruch und Frieden in Europa“ möchte, dass noch vieles getan werden müsse, damit es die nächste Generation besser habe.

Dietmar Johann, Alt-SPD-Gemeinderat schilderte magische Ereignisse aus der reichhaltigen, lokalen SPD-Geschichte, erinnerte an den legendären Besuch August Bebels am 4.August 1895 auf dem Gelände der Hohentwielgaststätte, dem erhebliche Bestechungsversuche und Drohungen des württembergischen Königshauses gegenüber dem Wirt vorangegangen waren, der das Fest absagen sollte, aber standfest blieb und somit 3000-4000 SPD-Aktiven ermöglichte, Bebel zu hören.

Ortsvereinsvorsitzender Stefan Dierking zeigte im lebendigen Dialog mit Hans-Peter Storz den unstillbaren historischen Drang der SPD zur Verbesserung der Lage, so Frauenwahlrecht, so Mindestlohn, Bildung, Kitas, Überwindung von HarztIV, Stärkung der Gewerkschaften, aber auch den Hang zu Disput, zu streitigen Diskussionen, was nicht immer leicht sein. Aber in Richtung Kommunal-und Europawahl wolle man dem gefährlichen Trend nach Rechts eigene Werte und Taten entgegensetzen, für eine solidarische Gesellschaft ohne Ausgrenzung werben.

Daniela Keiser erhält den Georg Fischer-Preis der Stadt Schaffhausen

Liebe Daniela Keiser, liebe Stiftungsratsmitglieder, sehr geehrte Gäste

Ich freue mich, Sie heute in meiner Funktion als Präsident der Stiftung Georg Fischer Preis der Stadt Schaffhausen begrüssen zu können. Schön, dass Sie am ersten Adventssonntag den Weg in unser Museum zu Allerheiligen gefunden haben.

Der Georg Fischer-Preis der Stadt SH ist der wichtigste Kulturpreis der Stadt Schaffhausen und mit 15’000 Franken dotiert. Er wird in der Regel alle zwei bis drei Jahre an Kulturschaffende mit Wirkungs- oder Her-kunftsort Schaffhausen verliehen und zwar „in Anerkennung besonderer künstlerischer Leistungen“, wie es im Stiftungszweck heisst.
Für die Preisvergabe sind zusammen mit mir zusammen folgende Stif-tungsräte verantwortlich:
– unser Vizepräsident Roland Gröbli, Generalsekretär der Georg Fischer AG
– Ursula Stamm, Buchhändlerin und Mitorganisatorin der SH-Buchwochen
– Bea Schäfli, Unternehmerin und Vizepräsidentin Kunstverein
– Dr. Daniel Leu, Bio-Chemiker/Coach
– und unser Quästor Jens Lampater, Leiter städtischer Kulturdienst.

Dieses Jahr spricht der Stiftungsrat mit dem Preis der 1963 in Neuhausen am Rheinfall geborenen Daniela Keiser seine Anerkennung für ihre bemerkenswerten Leistungen als Konzept- und Installationskünstlerin aus.
Sie wohnt und arbeitet heute in Zürich und konnte sich mit ihrem Werk national und international einen Namen machen.
Letztes Jahr ist sie für ihr Schaffen vom Bundesamt für Kultur mit dem Grand Prix Kunst ausgezeichnet worden.

Daniela Keiser hat an der Hochschule für Gestaltung und Kunst in Basel sowie an der Hochschule der Künste in Zürich studiert.
Seit 2008 lehrt sie an der Hochschule der Künste Bern.
Verschiedene Atelier- und Auslandaufenthalte haben sie u.a. nach London, Paris, New York, Berlin, Kairo und in die Türkei geführt.

Mit ihrem Werk hat sie sich vor allem auf Fotografie und Sprache konzentriert, die sie in unterschiedliche Ausstellungs- und Präsentationsformate übersetzt.
Damit ist sie in diversen öffentlichen Sammlungen vertreten, so im Fotomuseum Winterthur, im Museum für Gegenwartskunst Basel und in der Schweizerischen Nationalbibliothek Bern.
Aktuell und noch bis 22.12. stellt sie unter dem Titel „Dear All“ in der Galerie Stampa in Basel aus.

Es gibt viele gute Gründe, weshalb die Ausgezeichnete heute den Georg Fischer Preis der Stadt SH erhält. Diese Gründe kann Ihnen anschliessend Madeleine Schuppli viel fachkundiger erläutern. Ich danke ihr an dieser Stelle ganz herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, heute die Laudatio zu halten.

Madeleine Schuppli hat Kunstgeschichte, Klassische Archäologie und Kirchengeschichte an den Universitäten Genf, Hamburg und Zürich studiert und einen Master of Advanced Studies in Kulturmanagement an der Universität Basel erworben.
Von 2000 bis 2007 hat sie als Direktorin des Kunstmuseums Thun gewirkt.
Seit 2007 ist leitet sie Direktorin das Aargauer Kunsthaus.
Unter ihrer Leitung sind attraktive Ausstellungen und Veröffentlichungen realisiert worden, u. a. zu Fiona Tan oder Sophie Taeuber-Arp.

Leistungsbezogene Lohnsummenentwicklung dringend nötig

Der Stadtrat stellt Ihnen den Antrag, die Lohnsummenentwicklung für 2019 auf 1.25% festzulegen.
Bevor ich den Antrag als Personalreferent noch kurz begründe, möchte ich, auch zuhanden der Medien, wieder einmal den Mecano erklären, damit wir morgen – sollte der Rat dem Antrag des SR folgen – nicht wieder in der Zeitung lesen müssen, alle städtischen MA würden 1.25% mehr Lohn erhalten. So war es nämlich nach dem Budgetentscheid des Kantonsrats vom 19.11.2018 für das kantonale Personal zu lesen.

Nur die Verwendung der Lohnsummenerhöhung für teuerungsbedingte Lohnanpassungen, eine sog. generelle Lohnsummenentwicklung, kommt allen MA zugute und erhöht die Lohnbänder prozentual. Ein solcher Teuerungsausgleich ist im Jahr 2019 nicht geplant, weder beim Kanton noch bei der Stadt und dies, obwohl die massgebliche Teuerung um 1.3% angestiegen ist. Massgebende Indexbasis bildet dabei der Landesindex vom Dezember 2015. Weil abzusehen ist, dass die Teuerung weiter zunehmen wird, soll die Frage der teuerungsbedingten Lohnanpassung für die Lohnrunde 2020 wieder angeschaut werden. Das haben wir auch der Personalkommission in Aussicht gestellt.

Wird die Lohnsummerhöhung nur für individuelle resp. leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet, wozu sich der SR bisher in der Budgetdebatte bekannt hat, was von ihm aber noch definitiv zu entscheiden ist, gelangen nicht alle MA in den Genuss einer Lohnerhöhung und schon gar nicht im Umfang von 1.25%. Vielmehr wird der Betrag von 1.25 % der Lohnsumme an jene verteilt, die im Rahmen der MA-Beurteilung eine gute bis sehr gute Quali erhalten haben (1 – 3). Die Lohnerhöhung für die einzelnen MA hängt dann davon ab, wie gut die Quali ausgefallen ist und wo sie im Lohnband positioniert sind (a – d). Darüber hinaus spielen auch noch die angewandte Lohnentwicklungsmatrix und Lohnberechnungsformel eine Rolle.

Der Stadtrat hat als Arbeitgebervertreter gegenüber dem Personal eine Verantwortung und nimmt diese auch wahr. Dazu gehört auch, dass er im Hinblick auf die Budgetierung die PEKO als Sozialpartnerin, welche die Interessen der MA vertritt, konsultiert. Diese Konsultation fand am 5. Juli 2018 statt. Die PEKO beantragte dabei dem SR für die Budgetierung 2019 insbes. eine
• individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.5 % sowie
• 1 zusätzlichen Ferientag für alle.

Im Hinblick auf die Lohnsummenentwicklung hat der SR im Sinne von Art. 19 PG alle massgeblichen Aspekte zu berücksichtigen versucht.
Welche fielen dabei besonders ins Gewicht?

Zuerst zur Wirtschaftsentwicklung: Die Schweizer Wirtschaft hat sich erholt und die Teuerung zieht an. Die Expertengruppe des Bundes erhöhte ihre Prognose für das BIP-Wachstum 2018 deutlich von 2,4 % auf 2,9 %. Die gute internationale Wirtschaftslage kurbelt den Aussenhandel an, und die Unternehmen investieren kräftig. Für 2019 wird unverändert ein solides BIP-Wachstum von 2,0 % erwartet. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und es herrscht ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Nach einem Reallohnverlust im 2017 sehen die Prognosen wieder positivere Lohnentwicklungen für 2019.

Die Lohnsummenentwicklungen bei den meisten öffentlichen Arbeitgebern werden nächstes Jahr in einer Bandbreite von 0.5 – 1.5 % liegen. Angesichts der steigenden Teuerung und der Erhöhung der KK-Prämien wird dem Personal aber nicht wirklich viel davon im Portemonnaie bleiben.

Für die Stadt sind konkurrenzfähige Löhne sehr wichtig. Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit ist sie auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Hierzu auch marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt.
Um Aussagen über die Konkurrenzfähigkeit zu erhalten, vergleicht die Stadt über ein spezialisiertes Unternehmen systematisch Löhne von MA mit anderen öffentlichen Arbeitgebern. Diese Ergebnisse zeigen, dass wir vor allem bei den jüngeren MA bis 49 Jahre ein Problem haben. Deshalb haben wir bei den 18 – 29-jährigen – wenig überraschend – auch eine sehr hohe Fluktuationsrate von über 20% im letzten Jahr. Dabei wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung wichtig, dass diese Mitarbeitenden an Bord bleiben.

Damit gute Leistungen spürbar honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss mindestens 1 % der budgetierten Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungsmassnahmen zur Verfügung stehen (vgl. auch Vorlage Regierungsrat vom 06.09.2016 16-112).
Wenn wir nicht 1 % plus einsetzen, wird der Rückstand zu den Konkurrenten im Arbeitsmarkt immer grösser und es passiert das, was wir in der Vergangenheit mehrfach hatten, dass die bescheidenen Entwicklungsschrittchen beim Lohn bei Leistungsträgern durch KK-Prämienerhöhungen und höhere Abzüge bei der PK überkompensiert wurden. Dann haben die Mitarbeitenden bald weniger im Portemonnaie als bisher.

Die bereits äusserst angespannte Situation wird sich in allen Bereichen aufgrund der Altersstruktur der MA und der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. In den nächsten Jahren wird es altersbedingt zu vielen Abgängen kommen. Rund 43% des Personals der Stadt Schaffhausen befindet sich im Alter zwischen 50 und 65 Jahren. Damit verschwindet in den nächsten Jahren viel Know-how. Wenn die Löhne nicht einigermassen marktkonform sind, können diese Stellen nicht mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitenden ersetzt werden. Mehr dazu lesen Sie schon bald in der Antwort des SR zur KA Fioretti «Ist die Fluktuation der städtischen MA wirklich ein Problem?» vom 26.06.2018, die Ihnen nächstens zugehen wird.

Dass die bestehenden Löhne auf einem konkurrenzfähigen Niveau liegen, ist auch deshalb von grosser Bedeutung, weil bei der Lohnfestlegung von neuen Mitarbeitenden auf die internen Lohnstrukturen Rücksicht genommen werden muss. Insbesondere neue jüngere Personen sollen nicht höher entlöhnt werden als bisherige, erfahrene jüngere Mitarbeitende.

Das aktuelle Budget bei der Erfolgsrechnung liegt im Streubereich eines ausgeglichenen Ergebnisses. Wir können und müssen uns darum eine spürbare Lohnsummenentwicklung leisten (Art. 19 PG).

Zudem erinnere ich Sie daran, dass der Kantonsrat beschlossen hat, zugunsten des kantonalen Personals im 2019 auch eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 % zu gewähren. Davon betroffen sind auch die städtischen Lehrer. Unser Finanzreferent hat darauf hingewiesen. Wenn die Stadt ebenfalls 1.25 % der Lohnsumme für individuelle Lohnentwicklungen einsetzt, hätten wir hier eine Parallelität.

Fazit:
Unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und der erwarteten positiven konjunkturellen Entwicklungen, der sich weiter verschärfende Knappheit an qualifizierten Arbeitskräften und der – bezüglich Löhne – eingeschränkte Konkurrenzfähigkeit der Stadt auf dem Arbeitsmarkt und aufgrund der vergangenen guten Jahresergebnissen mit zurückhaltender Lohnentwicklungen beantragt der SR eine Lohnsummenerhöhung von 1.25 % zuzustimmen. Diese entspricht einem Betrag von Fr. 984’000.

Verfahren gehen zu lange – Obergericht braucht mehr Ressourcen

Ich spreche als Mitglied der Justizkommission zu den Streichungsanträgen der GPK beim Obergericht und bei der KESB, die ich schlicht verantwortungslos finde. Ich bin froh, dass der Präsident der Justizkommission und der Volkswirtschaftsdirektor Klartext gesprochen haben.

Die „Hilferufe“ der Aufsicht über die Justiz sind im Amtsbericht 2017 an mehreren Stellen unübersehbar:
Bei der KESB steht auf S. 16 und 17 im Zusammenhang mit den nicht mass-nahmegebundenen Geschäften und mit den Kinderunterhaltsverträgen, dass „diese Aufgaben mit den bisherigen Stellenpensen nicht mehr zu bewältigen sind resp. nicht zeitgerecht erledigt werden können.“
Beim Obergericht finden sich die Warnungen im Zusammenhang mit den massiv zugenommenen Strafrechtsbeschwerden und den Sozialversicherungsfällen insbes. auf S. 20. „Aufgrund der hohen Geschäfts- und Pendenzenlast bei stetig steigenden Fallzahlen reichen die Personalressourcen nicht mehr aus, um die Geschäfte zeitgerecht bewältigen zu können. (…) Eine deutliche Erhöhung des juristischen Personals ist unumgänglich, um die Pendenzenlast nachhaltig abzubauen und Verfahrensverzögerungen künftig vermeiden zu können.“

„Schaffhauser Justiz ächzt unter Arbeitslast“. Das war der Titel der SN vom 27.04.2018 über den Amtsbericht 2017 des Obergerichts. Er nimmt Bezug auf die Hilferufe des Obergerichts zur Überlastung der SH-Justiz. Die Fallzahlen sind 2017 einmal mehr massiv in die Höhe geschnellt und eine Trendwende im 2018 ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil. Bei den Sozialversicherungsfällen beim Obergericht wurde der Stand 2017 bereits wieder überschritten und das Jahr ist noch nicht zu Ende.
Die vom Obergericht und dem Regierungsrat beantragten zusätzlichen Stellenprozente – es geht nur um 0.9 beim Obergericht und 2.3 bei der KESB – braucht es dringend, um die Funktionsfähigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Die Verbesserung der Ressourcen bei den Gerichtsschreibern ist zwar positiv, genügt aber nicht. Wir haben jetzt das Glück, dass alle 3 nebenamtlichen Oberrichter bereit sind, ihr Pensum um 30% aufzustocken. Damit werden auch nicht zwei Klassen von Oberrichtern entstehen.
Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Kurt Zubler vom 15.01.2018 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dramatisch die Situation ist:
„2017 haben sich die Neueingänge um 11 % erhöht. Auffällig ist der massive Anstieg im Sozialversicherungsrecht (+45%) und bei den Beschwerden in Strafsachen (+22%). Die Erledigungen lagen 2017 mit 351 Fällen im Durchschnitt der Vorjahre, was für das weitgehend neu zusammengesetzte Gericht ein gutes Ergebnis ist. Die massive Zunahme an Neueingängen konnte mit den bestehenden personellen Ressourcen trotz des grossen Einsatzes aller Mitarbeitenden nicht mehr bewältigt werden. Die Zahl der Pendenzen stieg deshalb um 19 % oder 57 Fälle auf 352 pendente Verfahren.“
Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftslast auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, wenn nicht weiter zunehmen wird. Das Obergericht hat alle internen Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe, zum sparsamen Einsatz personeller Ressourcen und zur Beschleunigung der Verfahren ausgeschöpft. Die dramatisch angestiegene Geschäftslast beim Obergericht kann mit den vorhandenen Richterstellen schlicht nicht mehr bewältigt werden, ohne dass es zu deutlichen Verzögerungen kommt, die mit dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht mehr zu vereinbaren sind. Die Dauerbelastung und die damit verbundene Stresssituation wirken sich auch negativ auf die Mitarbeitenden aus.“

Bereits hat es wegen Verfahrensverzögerungen Rügen des Bundesgerichts abgesetzt. Wenn wir dem Antrag der GPK folgen, laufen wir in ein erhebliches Risiko: Denn wenn wir im Wissen um diese Problematik nicht handeln, wird der Kanton irgendwann haftbar. Da geht es unter Umständen dann um ganz andere Beträge als die bescheidenen, die im Budget der Regierung beantragt sind.

Ich spreche hier nicht nur als Kantonsrat, sondern auch als Vertreter der Stadt: Als Arbeitgeberin sind wir von der viel zu langen Verfahrensdauer im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betroffen. Auch für die kranken Mitarbeitenden ist das eine Zumutung und unerträglich. Unterdessen sind wir im Vergleich der Verfahrensdauer im Sozialversicherungsrecht auf den zweitletzten Platz der Schweiz abgerutscht!

Grossen Schaden richtet auch die viel zu lange Verfahrensdauer bei Bauprozessen an. Dass diese für Investoren und Bauwillige unterdessen auf einem kaum mehr erträglichen Mass liegt, hat sich offenbar schon landesweit herumgesprochen. Das schreckt je länger je mehr potenzielle Investoren ab und schadet unserem Kanton wie unserer Wirtschaft.

Dass die GPK-Mehrheit das mit ihren Anträgen bewusst in Kauf nimmt, finde ich höchst bedauerlich. Ich hoffe hier auf die Vernunft des Rates.
Das muss dringend korrigiert werden.
Dasselbe gilt für die Verfahren bei der KESB, wo es um so wichtige Rechtsgüter wie das Kindeswohl geht.
Wir müssen dafür sorgen, dass die personellen Ressourcen genügen, um die massiv angestiegene Geschäftslast zu bewältigen. Es kann nicht sein, dass wichtige Fälle jahrelang liegen bleiben.

Die Justizkommission hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die Anträge der Regierung und des Obergerichts genau unter die Lupe genommen und ihnen schlussendlich zugestimmt, weil sie überzeugt ist, dass die zusätzlichen Ressourcen dringend nötig sind.
Die Mehrheit der GPK hat sich nun über den Entscheid der Justizkommission hinweggesetzt. Offenbar wurden diese Mehrstellen in der GPK kaum diskutiert. Damit wurde die seriöse Vorarbeit der Justizkommission desavouiert. Es fragt sich deshalb schon, warum wir überhaupt noch eine vertiefte Vorberatung des Budgets der Justiz in der Justizkommission, die wesentlich vertrauter ist mit der Materie, durchführen. Und als Detail am Rande: Nicht einmal in der Justizkommission wurde der Antrag gestellt, die Stellen ganz zu streichen.

Ich appelliere an Sie, die vom Obergericht, dem Regierungsrat und der Justizkommission beantragten, moderaten Stellenerhöhungen bei der Justiz im Budget 2019 zu belassen.

30 Jahre Afghanistanhilfe – 30 Jahre gelebte internationale Solidarität

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Michael, liebe Freundinnen und Freunde der Afghanistanhilfe

Ich freue mich sehr, Sie heute sozusagen als Hausherr in der städtischen Kammgarn im Namen der Stadt Schaffhausen begrüssen zu dürfen.

Ich überbringe Ihnen an dieser Stelle gerne die Glückwünsche und Wertschätzung des Stadtrates für das wertvolle 30jährige Engagement des Vereins und der Menschen, die für diesen Verein stehen.

Obwohl ihre Auswirkungen tausende von Kilometern entfernt stattfinden, ist die Afghanistanhilfe ein Aushängeschild Schaffhausens.
Ist sie jetzt ein lokales oder ein internationales Projekt?
Ich würde sagen: beides. Lokal wurde es, weil die Ausnahmepersönlichkeit Vreni Frauenfelder, die leider heute nicht mehr bei uns sein kann, ihr Lebenswerk hier begonnen und hier viele Gleichgesinnte gefunden hat, denen internationale Solidarität ganz wichtig ist.

Viele Menschen fahren in die Ferien in Länder, in denen sie mit den erschütternden Auswirkungen von Armut konfrontiert sind.
Manche verschanzen sich in Ferien-Ressorts, andere schauen betreten weg – die meisten fühlen sich hilflos. Was soll man machen? Dafür gibt es doch Hilfswerke und Entwicklungshilfe…

Anders dachte die damalige Apothekenhelferin Vreni Frauenfelder aus Neuhausen am Rheinfall. Auch sie lernte Afghanistan in den siebziger Jahren als Touristin kennen. Sie wollte aber nicht wegschauen. Sie wollte aber auch nicht einfach Geld auf ein Spendenkonto überweisen. Sie wollte helfen, direkt, vor Ort, mit ihren eigenen Händen.

Ich weiss es nicht mit Sicherheit, aber ich glaube bestimmt, dass damals einige in ihrem Umfeld den Kopf geschüttelt und sie vielleicht gar für verrückt gehalten haben. Eine kleine Frau, die im wilden Afghanistan den Menschen vor Ort helfen wollte, das tönte ja ziemlich abenteuerlich.

Eine Journalistin, die vor vielen Jahren mit Vreni Frauenfelder ein Interview geführt hat, erzählte mir folgende Anekdote, die dazu passt:
Auf die Frage, wie sie denn genau den Transport des mit Spendengeldern finanzierten Baumaterials für neue Häuser in einem afghanischen Dorf organisiere, so von der Schweiz aus, antwortete Vreni Frauenfelder ganz erstaunt: „Na, ich fahre hin mit dem Geld, wir kaufen das Baumaterial und dann tragen wir die Bretter gemeinsam in das Dorf.“

Liebe Anwesende, diese Aussage war wohl typisch für Vreni Frauenfelder und ihre unkomplizierte Vorstellung von Hilfe und sie ist es mittlerweile auch für die Afghanistanhilfe, die sich zu einer ansehnlichen NGO entwickelt hat. Wobei, was heisst eigentlich ansehnliche NGO?
Nicht selten, wenn ich einen der professionell gestalteten Spendenbriefe mit allerlei Beilagen und marketingmässig ausgefuchsten Appellen an mein Mitgefühl aus dem Briefkasten fische, muss ich an die Afghanistanhilfe denken. Rund 10 Prozent der Einnahmen, und das ist gemäss Branchenkennern sogar ein ziemlich guter Wert, landen bei einem normalen Hilfswerk in der eigenen Verwaltung.
Bei der Afghanistanhilfe sind es laut schaffhauser az 2.3 Prozent. Gemessen an den vor Ort eingesetzten Mitteln, soll die Afghanistanhilfe sogar die zweitgrösste Organisation nach Terre des Hommes sein und das, obwohl sie gemessen am Umsatz von rund einer Million Franken pro Jahr eigentlich ein Winzling unter den Hilfswerken im Bereich Entwicklungshilfe darstellt.

Das zeigt aber, wie enorm effizient diese kleine NGO ist. Sie verdankt das zwei Grundpfeilern ihrer Organisation:
Dem ehrenamtlichen Engagement aller Helfenden und dem guten Netzwerk an lokalen Partnern vor Ort.

Für uns als Stadt heisst das: Wenn wir der Afghanistanhilfe etwas für ihre wertvolle und effiziente Hilfsarbeit spenden, ist das sehr gut investiertes Geld.

Deshalb möchte ich nun sehr gerne den Präsidenten Michael Kunz bitten, zu mir zu kommen, um das Jubiläumsgeschenk der Stadt Schaffhausen entgegen zu nehmen.

Lieber Michael, ich gratulieren Euch zum 30jährigen Bestehen der Afghanistanhilfe und wünsche euch von Herzen, dass ihr trotz der schmerzlichen Lücke, die Vreni Frauenfelder hinterlassen hat, so weitermacht wie bisher.
Die Welt braucht Menschen wie euch, die Menschen in Afghanistan brauchen die Afghanistanhilfe Schaffhausen.