100 Jahre Verband der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber

Grusswort der Stadt zum 100 Jahre Jubiläum des Verbandes der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber vom 31.03.2023 im Kantonsratssaal

Ich freue mich sehr, Sie im Namen von 38’166 Stadtschaffhauserinnen und Stadtschaffhauser im ehemaligen Rathaus unserer Stadt willkommen zu heissen und Ihnen die besten Grüsse des Stadtrats zu überbringen.
Es ist eine grosse Ehre für uns, dass Sie unsere wunderbare Stadt als Tagungsort für Ihre Jubiläums GV gewählt haben.
Ganz herzliche Gratulation zum 100. Geburtstag.
Es ist wichtig, dass dieses Jubiläum in würdigem Rahmen begangen wird, denn der Verband der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber erfüllt ganz wichtige Funktionen.
Er ist nicht nur eine Interessenvertretung eines Berufsstandes, sondern er widmet sich auch der Weiterbildung und Vernetzung sowie einer möglichst einheitlichen Amtsführung der Schreiberinnen und Schreiber.
Damit leisten Sie einen bedeutenden Beitrag an das Funktionieren unseres föderalen Staatswesens.
Die Schreiberinnen und Schreiber überleben ja in der Regel die politischen Vorgesetzten, die von Legislatur zu Legislatur wechseln und zum Teil stark vom Support der Schreiberinnen und Schreiber abhängig sind.
Darum spricht man bei diesen ja auch gerne von den 6. Gemeinde-, Stadt- oder Regierungsräten.
Denn sie verfügen über das Know How und die Erfahrung, die Verwaltung am Laufen zu halten.
Sie sind Manager, Mediatoren und Rechtsberater in einem.
Die Anforderungen an sie sind also sehr hoch und es fällt vermutlich wesentlich negativer ins Gewicht, wenn eine Gemeinde eine schlechte Schreiberin oder einen schlechten Schreiber hat, als schwache Exekutivpolitiker.
Wenn wir die Anforderungen an die Schreiberinnen und Schreiber anschauen, waren diese schon immer hoch, haben sich mit der Zeit aber natürlich gewandelt und werden sich weiter wandeln.
Aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips und der neusten Rechtsprechung des Obergerichts dazu müssen sie sich z.B. aktuell mit der Herausforderung beschäftigen, wie sie künftig Gemeinderats- und Stadtratsprotokolle abfassen, damit diese einerseits den Anforderungen des Gemeindegesetzes genügen und andererseits nicht das Kollegialitätsprinzip belasten, weil sie an Medien und Politiker herausgegeben werden müssen, die damit Kampagnen befeuern wollen… Ein fast unlösbarer Spagat.
Ich möchte zu den Anforderungen an das Schreiberamt einen Blick in die Vergangenheit werfen.
Hierfür zitiere ich gerne aus einer Dissertation von 1962 von Dr. Elisabeth Breiter, einer Schaffhauser Juristin, die über das Amt des Stadtschreibers und seiner Träger von den Anfängen bis zum Ende des Stadtstaates 1798 doktoriert hat.Darin wird auf die Voraussetzungen für die Besetzung des Stadtschreiberamtes eingegangen, über die wir heute z.T. schmunzeln müssen.Die Autorin hält z.B. fest, dass die eheliche Geburt eine wesentliche Rolle spielte. Unehelichkeit war ein absolutes NoGo, zumal die ersten Stadtschreiber noch Kleriker waren.
Aber auch die Zugehörigkeit zu einem Stand war wichtig: Ab 1457 durften in der Stadt keine Fremden mehr in das Amt gewählt werden.
Je mehr sich im Laufe der Zeit das Gewicht vom Schreiber auf den Staatsmann verschob, umso vornehmer waren Stand und Familie, aus denen sich die Stadtschreiber rekrutierten.
Als eine weitere Voraussetzung zur Wahl als Schreiber wurde damals festgehalten: «Das Fehlen auffallender und entstellender körperlicher Fehler resp. das Freisein von körperlichen Mängeln und das Vorhandensein eine grosse Widerstandskraft».
Stadtschreiber haben also eine gute Fitness mitbringen müssen.
Das sei u.a. darin begründet gewesen, dass ihnen das Amt viele Ritte und Reisen, oft über erstaunliche Distanzen, auferlegt habe.
Zu den Fähigkeiten, die verlangt worden sind, gehörten neben der selbstverständlichen Schreibkunst natürlich Sprachkenntnisse, vor allem das Beherrschen des Lateins.
Auch wenn sich ab dem 13. Jahrhundert mehr und mehr die deutsche Sprache für Urkunden durchgesetzt hat, blieb das Latein weiterhin Bedingung.
An Stil und Ausdrucksweise in deutscher Sprache sind hohe Anforderungen gestellt worden.
Das zeigt sich u.a. in der Schreiberordnung von 1627, die «gegen Schwulst und Unklarheiten in der sprachlichen Ausdrucksweise ankämpfte».
Im Rahmen des Rekrutierungsprozesses für das Amt hat in dieser Zeit jeder Bewerber jeweils ein französisches und lateinisches Schreiben ablesen und interpretieren müssen. Zudem hat er zur Probe drei Tage lang Protokoll führen und verlesen müssen.
Ein Stadtschreiber musste zudem vermögend sein.  Sein Vermögen hatte eine dreifache Funktion: Erstens diente es der Sicherheitsleistung, zweitens war es Gradmesser für das öffentliche Ansehen und drittens sollte es Gewähr für Unabhängigkeit und getreue Amtsführung bieten. Deshalb waren die Stadtschreiber in Schaffhausen seit Mitte des 15. Jahrhunderts i.d.R. ausgesprochen begütert und haben den angesehensten und reichsten Familien angehört.
Und zu guter Letzt hat auch die religiöse Einstellung eine wichtige Rolle gespielt: Nach der Reformation von 1529 hat kein Andersgläubiger mehr das Amt bekleiden können.
Soviel zu den Anforderungen an die Schreiber bis zum Ende des Stadtstaates. Frauen durften dieses Amt damals natürlich sowieso nicht bekleiden.
In diesem Zusammenhang freut es mich darum besonders, dass es mir 2018, also 933 Jahre nach der Stadtgründung, vergönnt gewesen ist, dieses Amt erstmals mit einer Frau zu besetzen.
Das gilt übrigens noch für zwei weitere historische Ämter unserer Stadt: 2017 haben wir die erste Stadtweibelin und die erste Munotwächterin eingesetzt.
Und die heutige Stadtschreiberin Yvonne Waldvogel, welche auch Ihrem Verband angehört, ist bereits die zweite Frau in diesem Amt.
Sie haben es gemerkt, dass ich wieder zurück in der Gegenwart angekommen bin und damit zum Schluss meiner Ausführungen komme: Der Verband der Schreiberinnen und -schreiber ist eine wichtige Stimme in unserem Kanton, die gehört wird, insbes. wenn es um die Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse der öffentlichen Hand geht. Und das muss so bleiben.
Darum überbringe ich Ihnen allen, nicht nur im Namen des Stadtrats, sondern auch im Namen des Gemeindepräsidentenverbandes – dessen Präsident Roger Paillard Sie alle herzlich grüssen lässt – einen grossen Dank für Ihren tagtäglichen Einsatz im Dienste unserer Gemeinwesen.
Dem Vorstand danke ich für sein wertvolles ehrenamtliches Engagement und dem aktuellen Präsidenten Luc Schelker gratuliere ich zu seinem persönlichen Jubiläum und seinen langjährigen Einsatz für den Verband.
Happy Birthday und nur das Beste für die Zukunft des Verbands und Ihnen allen.

Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung: Schrittmacher für das Herz der Region

Votum anlässlich der Medieninformation über den Zuschlag des Stadtrats für die Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung

«Die Schaffhauser Altstadt ist der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens in Schaffhausen und stiftet Identität für die ganze Region. Sie ist das Zentrum für Einkauf, Gastronomie und Kultur, Magnet für BesucherInnen und beliebter Aufenthaltsort und Treffpunkt für die lokale Bevölkerung. Gleichzeitig ist sie ein lebenswertes Quartier mit lebendigen und ruhigen Orten.
Damit die Altstadt ihre wichtige Rolle weiterhin erfüllen kann, reagieren die zuständigen Akteuere auf Veränderungen, gestalten den Wandel aktiv mit und investieren in die Attraktivität der Altstadt».

Diese Zeilen stammen aus dem Zielbild Innenstadtentwicklung, welches der Stadtrat (SR) zusammen mit allen Stakeholdern 2021/22 erarbeitet und am 3. Mai 2022 beschlossen hat. Es soll die Basis für das weitere, gemeinsame Engagement aller Stakeholder bilden. Damit und mit der Einsetzung der Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung zeigt der SR, welche hohe Bedeutung er der Altstadt beimisst.
Das kommt auch in den Legislaturschwerpunkten 2021/24 des SR zum Ausdruck, insbes. im Schwerpunkt 3 «Lebendige und familienfreundliche Stadt», wo u.a. als Massnahme die «Begleitung einer kooperativen Innenstadtentwicklung» festgehalten ist.  In der kantonalen Entwicklungsstrategie 2030 ist die Schaffhauser Altstadt auf dem Weg zur Nest- und Schwarmregion mehrfach als wichtiger Standortfaktor aufgeführt, den es attraktiv zu halten gilt. Das zeigt die grosse Bedeutung der Innenstadt auch für die Bevölkerung. Unsere Altstadt ist sozusagen das Herz unserer ganzen Region. Wenn es nicht mehr richtig schlägt, wird das negative Auswirkungen weit über unsere Stadtgrenzen hinaus haben. Das eingangs zitierte Zielbild steht nicht am Anfang eines Prozesses, sondern ist das Ergebnis eines längeren Prozesses, der auf die sich wandelnden Anforderungen an unsere Innenstadt reagiert.

Ausgangslage
Ich erinnere: 2015 hat die Stadt in einem breiten Mitwirkungsprozess ein «Strategiepapier der kooperativen Innenstadtentwicklung» erarbeitet und verabschiedet. Die in der Folge gegründete Koordinationsgruppe «SH Aktiv» ist leider eine reine Austauschplattform geblieben. Es fehlten die personellen Ressourcen und Zuständigkeiten, um zielführende Massnahmen umzusetzen. Solche ergaben sich u.a. aus dem Strategieprozess 2015 mit Intosens, aus den Handlungsempfehlungen der Metropolitankonferenz Zürich «Strukturwandel im Detailhandel» oder aus den Erkenntnissen des «Stadtlabors». Es fehlte an der Koordination, es fehlte ein Kümmerer für das Thema und dies obwohl der Detailhandel in der Altstadt schon länger vor zahlreichen grossen Herausforderungen steht. Das heisst aber nicht, dass in den letzten Jahren nichts passiert ist: Umgesetzt sind bislang vor allem Massnahmen im Handlungsfeld der Stadt bspw. die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Verbesserung der Signaletik, die Erschliessung mit WLAN oder die Belebung mit Anlässen wie dem Stadtsommer oder den anstehenden Kulturtagen.
Deshalb beschloss der SR, eine Reform des Gremiums «SH Aktiv» anzustossen. In mehreren Workshops, in Absprache mit der Wirtschaftsförderung und Pro City sowie unter Einbezug von Schlüsselakteuren aus Wirtschaft, Tourismus und Gesellschaft hat sich der Stadtrat der Frage gewidmet, wie die Handlungsfähigkeit und Umsetzungsstärke der Innenstadtakteure verbessert werden können.

Neue Koordinationsstelle
Mit Stadtratsbeschluss vom 24. November 2020 legte der SR fest, wie eine neue Or­ganisation der Innenstadtakteure aussehen sollte. Dieses Modell umfasste unter anderem auch eine Ge­schäfts- und Koordinationsstelle. Die Corona-Pandemie brachte dann diese Anstrengungen ins Stocken. 2022 wurde der Faden wiederaufgenommen und im Budget 2023 sind die nötigen Mittel zur Schaffung einer Koordinationsstelle Innenstadtentwicklung eingestellt worden. Dieses Modell ist bereits aus mehreren Schweizer Städten sowie aus dem Ausland bekannt. Der SR hat entschieden, die Aufgabe befristet im Mandat zu vergeben.

Ziele / Aufgaben
Die Koordinationsstelle soll eine Lücke schliessen und sich gemäss einem Aufgabenbeschrieb u.a. um folgende Dinge kümmern:
–    die Koordination und Vernetzung der Innenstadtakteure,
–    die Koordination und Umsetzung von konkreten Massnahmen zur Attraktivierung der Altstadt,
–    Öffentlichkeitsarbeit und
–    auch um die Vermittlung von Leerständen.

Die Finanzierung des Mandats erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung über das Budget der Stadt. Es wurde ein Kostendach von 120‘000 Franken pro Jahr festgelegt.
Es ist ein Stadt die Stelle alleine finanziert, erwartet der Stadtrat eine Mitfinanzierung von Massnahmen, welche dem Gewerbe zugutekommen durch das Gewerbe. Ein entsprechendes Commitment der Gewerbevertreter liegt vor.

Auswahlverfahren
Im Dezember 2022 hat der SR das Ausschreibungsdossier verabschiedet, genehmigte das offene Verfahren und eine Jury eingesetzt.
Dieser gehörten folgende Personen an:
–    Peter Neukomm, Stadtpräsident (Vorsitz)
–    Stefan Sigrist, Stabsleiter Präsidialreferat, Hauptverantwortung für Dossier Innenstadtentwicklung
–    Marcel Angele Leiter Stadtplanung
–    Linda Breiter, Stabsleiterin Sozial- und Sicherheitsreferat
–    Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
–    Leandro Robustelli, Wirtschaftsförderung

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist Anfang Februar 2023 sind zwei valable Bewerbungen eingegangen. Die Angebote wurden am 24. Februar präsentiert.
Gestützt auf die schriftliche Bewerbung und die Präsentationen hat die Jury dem SR beantrag, den Zuschlag LoF* AG zu erteilen, was dieser am 7. März 2023 gemacht hat. Die wichtigsten Stakeholder der Innenstadt wurden vor der Medieninfo persönlich über den Zuschlag informiert.

Weiteres Vorgehen
Es ist vereinbart, dass die Mandatsträger ab Anfang Mai 2023 mit der Arbeit starten. Es wird ein Kick-Off mit allen Akteuren und eine Co-Creation von Massnahmen geben.
Die Mandatsträger werden die Stadt, vertreten durch das Präsidialreferat als auftraggebende Stelle, regelmässig mündlich und schriftlich über den aktuellen Stand der Tätigkeiten informieren und zudem im Rahmen des Jahresberichts der Stadt Schaffhausen Rechenschaft ablegen. Die Koordinationsstelle ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Damit bietet sich die Chance, die gemachten Erfahrungen und die erzielte Wirkung auszuwerten und darauf basierend über Weiterführung, Anpassungen oder Beendigung des Pilots zu entscheiden.
Mit diesem Mandat testen wir nun sozusagen einen Schrittmacher für die Altstadt als Herz unserer Region. Der SR ist zuversichtlich, auf diese Weise mithelfen zu können, dass die Innenstadt lebendig und attraktiv bleibt.
Ihre einmalige historische Kulisse soll auch künftig mit einem gesunden Mix von Gewerbe, Detailhandel, Kultur und Gastronomie erfolgreich bespielt werden, so dass sich auch künftig Bewohnende wie Besucher hier wohl fühlen.

Keine unnötige Einschränkung der Gemeinden

Votum im Kantonsrat zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes und der damit von der GPK beabsichtigten Einschränkung der finanzpolitischen Reserve

Ich spreche hier nicht nur als Vertreter der Stadt, sondern auch als Vertreter des Verbands der SH-Gemeindepräsidenten, der den Antrag der GPK als Zwängerei empfindet, um Kanton und Gemeinden bei der Bildung von finanzpolitischen Reserven unnötig einzuschränken. Damit wird völlig über das Ziel hinausgeschossen.
Mit dem Vorschlag der Regierung können die Gemeinden leben. Sie haben das in ihrer Vernehmlassung signalisiert.
Diese «Zwangsjacke» für die Gemeinden lässt sich weder finanzrechtlich – HRM2 lässt den bestehenden Spielraum zu und dieser wird in anderen Kantonen auch genutzt – noch politisch begründen.
Die Gemeinden haben das Instrument der finanzpolitischen Reserve bisher äusserst verantwortungsvoll eingesetzt und werden das auch in Zukunft tun.
Der Kanton als zuständige Gemeindeaufsicht bestätigt dies auf S. 3 der regierungsrätlichen Vorlage: «Die Gemeinden sind in den Vergangenen Jahren behutsam mit der Bildung von finanzpolitischen Reserven umgegangen (…).»
Also nichts von Fouls und unfairem Vorgehen, sondern alles demokratisch legitimierte Entscheide. Die Gemeinden wehren sich dezidiert dagegen, dass die finanzpolitischen Reserven missbräuchlich oder manipulativ verwendet worden sind. Die Töpfli sind in den Gemeinden auch nicht inflationär unhygienisch verwendet worden. Sie sehen das in der Aufzählung der Vorlage des RR. 

Die SH-Gemeinden möchten auch künftig die Möglichkeit der «Vorfinanzierung» für geplante Vorhaben nutzen können und zwar bevor diese bereits rechtkräftig vom zuständigen Organ, in der Regel von der Gemeindeversammlung oder den Stimmberechtigten, verabschiedet worden sind.
Der Regierungsrat hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsfrage seriöserweise vor dem rechtkräftigen Beschluss zu einem Vorhaben geklärt werden muss, genauso übrigens, wie das Unternehmen und Private machen.
Denn Grossprojekte brauchen oft einen längeren Planungszeitraum. Das gilt auch für deren Finanzierung.
Gerade weil es für die Gemeinden sonst Schwierigkeiten haben, grosse Investitionen zu stemmen, brauchen sie hier eine gewisse Flexibilität bei der «Vorfinanzierung».
Erst nach einem Entscheid der zuständigen Instanzen damit zu beginnen, ist weltfremd. Da fehlt die nötige Vorlaufzeit, um das sinnvoll zu gestalten.
Hier geht es also nicht um die Präjudizierung von demokratischen Entscheiden, sondern es geht um eine möglichst vorausschauende Politik, welche sich nicht erst nach der Bewilligung eines Grossprojekts um deren Finanzierung kümmert.
Wenn der Rat der Variante der GPK zustimmt, ist das an den Bedürfnissen der Gemeinden vorbei.
Diese werden sich deshalb in einer allfälligen Volksabstimmung vehement gegen eine solche Einschränkung ihrer Investitionsfähigkeit wehren.

Ich hoffe, dass das nicht nötig sein wird und der Rat Vernunft walten lässt, so wie die Gemeinden auch Vernunft bei der Bildung von finanzpolitischen Reserven walten lassen.
Die SH-Gemeinden sind dabei übrigens nicht weniger verantwortungsvoll als die Gemeinden anderer Kantone.
Wenn Sie heute den GPK-Anträgen zustimmen, müssen die Gemeinden dies als Misstrauensvotum verstehen.
Ich bitte Sie deshalb, votieren Sie für den vernünftigen Antrag der Regierung, damit auch die SH-Gemeinden bei der Vorfinanzierung von grossen Vorhaben weiterhin eine gewisse Flexibilität behalten oder wie es der Regierungsrat richtig formuliert hat: «es soll ihnen weiterhin ein grösserer Handlungsspielraum belassen werden, wie er sich unter geltendem Recht entwickelt hat

Rahmenkredit für Smart City Strategie

Stellungnahme des Stadtrats im Grossen Stadtrat vom 21.02.2023

Zur Erinnerung: Was heisst Smart City?

Hinter dem Begriff steht eine Methode, mit welcher Städte ihre Dienstleistungen sowie Infrastrukturen lebenswerter, bügerfreundlicher, fortschrittlicher und nachhaltiger machen wollen. Es geht eben nicht nur darum, die Verwaltung effizienter zu machen, sondern darum einen Mehrwert zu schaffen für die Einwohnerinnen und Einwohner.

Konkret macht sich eine smarte Stadt die Digitalisierung, Technologien und neue Lösungsansätze zunutze.

Das Smart-City-Konzept ist im 21. Jahrhundert entstanden, als Städte in vielen Ländern erkannten, dass die neuen Herausforderungen auch neue Lösungen benötigen. Zu denken ist hier an den Klimawandel, das Bevölkerungswachstum oder den digitalen Wandel. Im Kontext solcher komplexen Veränderungen müssen sich auch Verwaltungen neu erfinden und innovativer werden.

Zum Beispiel erfordern die knapper werdenden Ressourcen mehr Effizienz, bspw. mit sensorgesteuerten Bewässerungssystemen oder dynamischen Strassenlampen. Und viele der sogenannten «Digital Natives» erwarten, dass sie mit der Verwaltung übers Smartphone kommunizieren können und dies möglichst rund um die Uhr.)

Im Jahr 2020 hat der Stadtrat die Schaffhauser Smart-City-Strategie erarbeitet und dem Grossen Stadtrat vorgelegt.
Damit hat er auch ein Postulat aus dem Grossen Stadtrat erfüllt.

Mittlerweile konnten bereits über 30 Projekte lanciert oder umgesetzt werden. Hier 3 Beispiele:

  1. Eine digitale Partizipationsplattform ermöglicht, dass Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr zur Verwaltung kommen müssen, um sich bei Planungsprozessen einzubringen. Sie sollen das bequem am Bildschirm tun können. Gutes
  2. Mit Taxifahrerinnen und Taxifahrern haben wir in einem Pilotprojekt getestet, wie wir mit Sensoren anzeigen können, ob am Bahnhof Taxistellplätze frei sind. Damit können die Taxis viele Leerfahrten vermeiden, bei denen sie einen freien Stellplatz suchen. Zudem konnten wir für uns wichtige Erkenntnisse rund um Sensorik gewinnen.
  3. Das städtische HR hat zahlreiche interne Prozesse und Angebote digitalisiert und so den Vorgesetzten das Leben vereinfacht. Auch andere Abteilungen machen bei der Digitalisierung ernst.
  4. In einem Pilotversuch haben wir zusammen mit zwei Hochschulen getestet, mit welchen Informationen Hauseigentümer angesprochen werden müssen, um ihr Interesse an einer Solaranlage auf dem eigenen Dach zu wecken. An den Ergebnissen des spannenden Versuchs haben diverse Schweizer Städte und sogar das Bundesamt für Energie Interesse gezeigt. Der Ansatz kostet kaum etwas und macht keine Vorschriften, trotzdem zeigte er Wirkung.

Alle Projekte finden Sie auch auf smartcity.stsh.ch.
Dabei sehen Sie, dass alle städtischen Referate stark involviert sind.
Das Smart-City-Programm wirkt sich auch sehr positiv auf das «Miteinander» in der Verwaltung aus.

Wir haben noch zahlreiche Projekte in der Pipeline. Hier 4 Beispiele:

  1. Das Open Data Pilotprojekt:
    Wir wollen städtische Daten vermehrt der Bevölkerung und Wirtschaft kostenlos und einfach zu Verfügung stellen.
    Vorausgesetzt natürlich, dass es nicht um Personendaten oder andere schützenswerte Daten geht.
    Hierfür lancieren wir ein Open Data Pilotprojekt, um Aufwand und Nutzen herauszufinden.
    Der Kanton will beim Thema Open Governement Data auch vorwärtsmachen. Das steht so in den neusten Schwerpunkten der Regierungstätigkeit vom 10.01.2023 (S. 14).
  2. Der digitale Kulturtrail.
    Wir wollen die kulturellen Angebote der Stadt interaktiv erlebbar machen. Sie können sich das wie einen Foodtrail vorstellen.
  3. Die sensorgesteuerte Bewässerung. Diese soll auf Stadtgebiet erweitert werden.
  4. Die städtischen Gebäude sollen smart bewirtschaftet werden, um Strom und Gas zu sparen.
    Dieses Projekt wird sogar vom Bund finanziell gefördert.

Ein Blick in die Beilage zur Vorlage zeigt weitere Projekte.

Rahmenkredit

Für solche Smart-City-Projekte fehlt heute allerdings ein zentrales Budget. Das macht den Prozess schwerfällig.
Es muss immer zuerst geklärt werden, wo etwas budgetiert wird, dann muss der ganze Budgetprozess durchlaufen werden.
Das widerspricht dem Gedanken von Smart City, denn eigentlich geht es bei diesen Projekten um innovative Lösungen, die man rasch und möglichst unkompliziert umsetzen will. Wir müssen die innovativen Leute in der Verwaltung fördern und ihnen nicht Steine in den Weg legen. Und bei technologischen Lösungen ist das Tempo der Umsetzung auch deshalb relevant, weil man sonst dem Stand der Technik immer hinterherhinkt. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat einen Rahmenkredit von 500’000 Franken. Er folgt damit dem Auftrag des Grossen Stadtrats, welcher am 23.02.2021 einen solchen Rahmenkredit gefordert hat. Mit diesem wird ein Instrument geschaffen, welches eine zeitnahe und unkomplizierte Umsetzung von Projekten ermöglicht, die einen Beitrag zur Umsetzung der Smart-City-Strategie leisten. Es muss sich um Projekte handeln, mit welchen (technologische) Neuerungen zeitnah umgesetzt werden oder um Pilotprojekte, mit welchen die Wirkung neuer Lösungen getestet werden, bevor eine breitere und kostspieligere Anwendung ins Auge gefasst wird. Projekte, auf welche diese Kriterien nicht zutreffen, sind weiter über den Budgetweg zu beantragen. Dies betrifft namentlich grössere Investitionsvorhaben, Rollouts von erfolgreichen Pilotprojekten und langfristige Prozesse (Betrieb). Der beantragte Rahmenkredit ermöglicht schätzungsweise 10 bis 20 Projekte. Wir werden diese transparent auf dem Smart-City-Projektportal ausweisen und im Verwaltungsbericht über die Verwendung des Rahmenkredits berichterstatten.

Würdigung

Mit der Lancierung des Smart-City-Programms haben Stadtrat und Grosser Stadtrat in den letzten Jahren ein Fundament gelegt, um Schaffhausen fit für die Zukunft zu machen. Der Rahmenkredit ist ein logischer nächster Schritt.
Er schliesst eine Lücke, indem ein zentrales «Budget» für ein unkompliziertes Ermöglichen guter Projektideen bereitgestellt wird. Damit werden auch innovative Kräfte in der Verwaltung gestärkt.

Antrag

Im Namen des Stadtrats beantrage ich Ihnen deshalb, dem Rahmenkredit zuzustimmen.

Es ist höchste Zeit für eine Aufstockung der Schaffhauser Polizei

Votum im Kantonsrat vom 23.01.2023

Ich spreche hier nicht nur als Kommissionsmitglied, sondern auch als Vertreter der Stadt, für welche die polizeiliche Grundversorgung besonders wichtig ist und als ehemaliger Strafverfolger, der Situation bei der SHPol aus eigener Erfahrung kennt. «Es ist höchste Zeit». Unter diesem Motto müsste die heutige Vorlage stehen. Ich bin froh, dass die Kommission sich hier weitgehend einig war, wie Sie von meinen Vorrednern und der zuständigen Regierungsrätin gehört haben. Denn der Handlungsbedarf ist mehr als ausgewiesen: Der Personalbestand hat mit gesellschaftlicher Entwicklung, Bevölkerungs- und Verkehrswachstum mitgehalten. Dasselbe gilt aber auch für die erhöhten Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen und der dazu gehörenden Rechtsprechung, auf denen das polizeiliche Handeln beruht. Das spüren vor allem die Gemeinden und im speziellen die Stadt als Hotspot des Kantons, wo sich vor allem am Wochenende alle ausgehfreudigen Leute aus der ganzen Region, nicht nur aus unserem Kanton, treffen und bis in die Morgenstunden feiern. In fast allen Städten und Kantonen wurden die polizeilichen Ressourcen in den vergangenen 20 Jahren den geänderten Anforderungen und Verhältnissen angepasst und die Korps aufgestockt – nur in Schaffhausen nicht. Die polizeiliche Grundversorgung ist deshalb nicht mehr genügend gewährleistet und zwar nicht nur im Zentrum des Kantons. Ich höre das auch von meinen Kolleginnen und Kollegen in den Gemeindepräsidien unseres Kantons. Die heutige Personalsituation führt dazu, dass sich Leute, die sich nicht an die Regeln halten, in Schaffhausen immer sicherer fühlen können. Und weil die Ressourcen der SHPol nicht reichen, beginnen die kommunalen Behörden damit, die Sicherheit zu privatisieren, indem sie private Sicherheitsdienste beauftragen, auch die Stadt. Das ist keine gute Entwicklung. Diese Aufstockung ist für mich dringend, auch mit eindrücklichen Zahlen gut begründet und moderat: Die zwei zusätzlichen 2-er Patrouillen für den ganzen Kanton müssen jetzt ermöglicht werden, denn wir wissen, dass das nicht von einem auf den anderen Tag möglich ist, sondern Jahre braucht, bis er erreicht ist. Der Ausbau im Bereich der Grundversorgung entlastet auch die anderen polizeilichen Bereiche, aus denen dauernd Kräfte abgezogen werden müssen und die deshalb ihre Arbeit auch nicht mehr in der nötigen Zeit erledigen können. Zusammen mit der aufgegleisten Reorganisation der Polizei soll damit die Überbelastung reduziert und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Das ist somit ein wichtiger Beitrag zur Attraktivierung des Polizeiberufs in SH. Heute geht es also nicht um die Anpassung des polizeilichen Auftrags, der auch nötig ist, um in einzelnen Bereichen auf neue Herausforderungen zu reagieren. Dies werden wir im Rahmen der Totalrevision des Polizeigesetzes einfordern. Diese aber jetzt gegen die künftige Gewährleistung des Grundversorgungsauftrags auszuspielen, wäre der falsche Weg. Ich hoffe, dass Sie den vernünftigen Anträgen von Kommission und Regierung folgen werden.