Wie verhindern wir Strommangellagen und Blackouts

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion in der Sitzung des Kantonsrats vom 28.03.2022

Im Namen der SP-, Juso-Fraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass wir mit der schriftlichen Antwort des RR vom 21.12.2021 im Grossen Ganzen zufrieden sind.
Es gibt aus unserer Sicht aber noch ein paar Ergänzungen anzubringen, die sich auch aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine aufdrängen.

Vorweg: Das Risiko von Strommangellagen und Blackouts wird in der erwähnten Studie zur Stromversorgungssicherheit als Folge eines worst case-Szenario thematisiert.
Die Wahrscheinlichkeit ist realistischerweise nicht besonders hoch, vor allem, wenn alle Staatsebenen ihre Verantwortung wahrnehmen. Deswegen auf Panik zu machen, erscheint aber nicht angezeigt.
Trotzdem: Gouverner c’est prévoir. Darum macht es sicher Sinn, dieses Szenario auch für den Kanton SH anzuschauen.
Über allem steht die Frage, warum wir heute überhaupt über Strommangellagen und Blackouts diskutieren?
Das hat im Wesentlichen drei Gründe:

  1. Weil die Schweiz es bisher leider nicht geschafft hat, mit der EU ein institutionelles Rahmenabkommen abzuschliessen, das auch den Abschluss eines Stromabkommens ermöglichen würde.
    Damit wäre die uneingeschränkte Einbindung unseres Landes in den europäischen Strommarkt gewährleistet und die Gefahr von Mangellagen oder Blackouts sehr unwahrscheinlich.
    Positiver sähe es auch aus, wenn es der Schweiz noch gelingt, bis 2025 ein technisches Abkommen mit den Nachbarstaaten abzuschliessen, mit dem die negativen Auswirkungen des europäischen «Clean Energy Package» – sprich beschnittene Importkapazitäten und Gefährdung der Netzstabilität – reduziert werden könnten.
  2. Weil die bisherige inländische Stromproduktion in den nächsten Jahren durch die Abschaltung der alten KKW und durch das Auslaufen der AKW-Beteiligungen in Frankreich reduziert wird.
    Gleichzeitig wird die Dekarbonisierung der Energieversorgung und der Umstieg auf die Elektromobilität dazu beitragen, dass der Stromverbrauch nicht sinken wird und dies trotz Nutzung der grossen Effizienzpotenziale – allein ineffiziente Elektroheizungen verbrauchen im Winter so viel Strom wie das KKW Beznau 1 produziert.
  3. Weil der inländische Ausbau der erneuerbaren Energien nicht genug schnell vorankommt, und das obwohl das nötige Potenzial vorhanden wäre. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Dringlichkeit der Bekämpfung des Klimawandels unhaltbar, sondern auch angesichts der grossen Abhängigkeiten von politisch unberechenbaren Dritt- und Schurkenstaaten bei den fossilen Energieträgern.

Der Bundesrat will im Winter 2022/23 eine Wasserkraftreserve einrichten. Diese sieht vor, dass Speicherkraftwerkbetreiber gegen Entgelt eine bestimmte Menge Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann.
Als Backup sollen zudem Reserve-Gaskraftwerke gebaut werden, die bei Strommangellagen kurzfristig hochgefahren werden können. Das sind aber nur sehr kurzfristige Antworten. Gaskraftwerke sind klimapolitisch keine nachhaltige Lösung und längerfristig wieder auf die gefährliche Kernenergie zu setzen, kann für uns als direkt von einem Atomendlager bedrohte Region wohl auch nicht wirklich das Ziel sein, gerade auch wenn wir sehen, welche Risiken und welche Verwundbarkeit mit solchen Anlagen im Hinblick auf bewaffnete Konflikte oder Terroranschläge verbunden sind.  

Fazit: Es gibt nur zwei sinnvolle Massnahmen, welche einerseits die Versorgungssicherheit beim Strom gewährleisten und andererseits auch die richtige Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels sind:  

  1. Eine Einigung der Schweiz mit der EU resp. mit unseren Nachbarstaaten, um unser Land bald und möglichst umfassend in den europäischen Strommarkt zu integrieren. Da ist vor allem der Bund gefordert.
  2. Eine massive Beschleunigung des Umbaus der Schweizer Energieversorgung von fossilen zu erneuerbaren, einheimischen Energieträgern, welche die Abhängigkeit vom Ausland spürbar reduzieren.
    Da sind alle Staatsebenen gefordert, auch der Kanton Schaffhausen.
    Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Solar- und die Windenergie, wie z.B. die Windanlage Chrobach, die erneuerbaren Strom für über 8’000 Haushalte produzieren könnte und das erst noch vor allem im Winterhalbjahr, wenn die CH am meisten Strom verbraucht und am stärksten vom Import abhängig ist.
    Wir können es uns schlicht nicht mehr leisten, solche ins Gewicht fallenden Potenziale, die im Vergleich zu den fossilen oder nuklearen Energieproduktionen wesentlich geringere Nachteile für Mensch und Umwelt mit sich bringen, nicht zu nutzen. Da haben wir auch eine Verantwortung für nachfolgende Generationen.     

Anstellungen von Stundenlöhner und OR-Angestellte sind fair

Stellungnahme des Stadtrats zum Postulat „Weniger Stundenlöhne – mehr öffentlich-rechtliche Anstellungen“ im Grossen Stadtrat vom 22.03.2022

Mit ihrem Postulat vom 6. Juli 2021 beantragt Grossstadträtin Angela Penkov dass der Stadtrat prüfe, welche städtischen Angestellten von einer Anstellung im Stundenlohn in eine Festanstellung überführt werden können.

Zuerst eine Klarstellung: Auch die meisten Mitarbeitende im Stundenlohn haben eine Festanstellung. Festanstellung bedeuet, dass das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist. Die meisten Mitarbeitenden im Stundenlohn sind bei der Stadt unbefristet angestellt, was offensichtlich nicht nur der Postulentin, sondern auch der az entgegangen ist.

Die geforderte Überprüfung der Stundenlöhner auf eine Festanstellung braucht es darum nicht. Leider wurden im Vorfeld der Behandlung dieser Vorstösse mehrere falsche Behauptungen in die Welt gesetzt, um die Stadt als Arbeitgeberin schlecht zu reden, was der SR sehr bedauert. Ich komme im Verlaufe der Antwort darauf zurück.

Zuerst zu den Zahlen: Die Stadt beschäftigt aktuell im Stundenlohn 240 Mitarbeitenden mit einem OR-Vertrag und 122 Mitarbeitende mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, also insgesamt 362 Mitarbeitende.  

Die Postulantin suggeriert mit ihrem Vorstoss, dass bei der Stadt Mitarbeitende im Stundenlohn in stetiger Unsicherheit im Hiblick auf Arbeitszeit, Verdienst und zukünftiger Anstellung leben würden. Das ist natürlich falsch.

Die Stadt ist und bleibt eine verlässliche Arbeitgeberin, die ihre Pflichten als Arbeitgeberin wahrnimmt und mit allen Mitarbeitenden fair und transparent umgeht, da haben wir auch eine Vorbildfunktion zu erfüllen.

Wir haben Ihnen im Vorfeld der Diskussion der beiden Vorstösse von Angela Penkov im Plenum Unterlagen zugestellt, weil wir gemerkt haben, dass da viele Missverständnisse und viel Unwissen über die verschiedenen Anstellungsverhältnisse bei der Stadt vorhanden sind, die zu Unsicherheiten geführt haben.

Im Postulat steht, mit einer Anstellung im Stundenlohn würden weder Mindestarbeitszeit gewährleistet, noch ein regelmässiges Gehalt definiert. Die Flexibiliät des Stundenlohnanstellung gehe nur auf Kosten der Arbeitnehmenden.

Das ist so nicht korrekt: Zahlreiche Stundenlöhner, die mit Kleinstpensen bei uns für spezifische Aufgaben arbeiten, wollen gar keine Monatslohnanstellung, weil sie die Flexibilität schätzen.

Es gibt hier keinen Missstand der beseititgt werden müsste. Wenn dem so wäre, hätte sich die Personalkommission und die dort vertretenen Personalverbände diesem Thema schon lange angenommen. Oder die Betroffenen hätten sich bei der externen Mitarbeitendenberatung oder beim Personaldienst gemeldet. Es war aber noch nie ein Thema. Und ich bin jetzt doch schon über 13 Jahre Personalreferent. Das hätte ich mitbekommen.

Zur Aussage der Postulenten, den Stundenlöhnern würden rechtliche Absicherungen fehlen, ihr Beschäftigungsgrad und Lohn könne jeden Monat angepasst werden.

Auch das ist nicht korrekt: Zur Klärung habe ich Ihnen einen Musterarbeitsvertrag für einen Mitarbeitenden im Stundenlohn zukommen lassen.

Gegenstand des Vertrages bildet in der Regel auch das Pensum, die vereinbarte Arbeitszeit. Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese in der Regel eingehalten wird. Der Personaldienst macht jedes Jahr einen Schnitt und schaut sich das an, wenn es um die Meldungen an die PK geht. Ergebnis: Ein erheblicher Teil der MA im Stundenlohn kommt auf das vereinbarte Pensum. Wenn es Abweichungen gibt, dann in der Regel so, dass den Mitarbeitenden mehr Arbeit angeboten wird, als vertraglich vorgesehen. Der Personaldienst und auch die Vorgesetzten haben in der Vergangenheit sehr wenige negative Rückmeldungen dazu erhalten.

Die vereinbarte Arbeitszeit kann auch nicht einfach jeden Monat angepasst werden: es müssen die vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden, wenn die vertraglichen Abmachungen angepasst werden. Wie sie aus den Unterlagen, die wir Ihnen zukommen liessen ersehen können, liegen diese Fristen je nach Anstellungsdauer zwischen 1 Monat (im 1. Dienstjahr), zwei Monaten (2. Bis 9. Dienstjahr) und bei den treuen MA über 10 Jahren, auf welche die Postulentin primär abziehlt, sogar bei 3 Monaten. Der Kündigungsprozess läuft übrigens genau gleich ab, wie bei den öffentlich-rechtlich Angestellten. Da ist der Schutz der MA weitgehend angepasst. 

Auch die Aussage im Postulat, dass für MA im Stundenlohn Überstunden, Ferienentschädigungen und Arbeitsausfälle Unsicherheiten im Hinblick auf die Lohnauszahlung darstellen würden, sind so nicht korrekt: Wie Sie aus der Gegenüberstellung OR-Anstellung – öffentlich-rechtliche Anstellung ersehen können, ist diese MA-Kategorie nicht wesentlich schlechter gestellt. Im Gegenteil: Überstunden, eigentlich Mehrstunden, werden Stundenlöhnern – im Gegensatz zu Festangestellten, welche mit Jahreszeit arbeiten – ausbezahlt. Diesen Vorteil schätzen viele Stundenlöhner. Die Ferienentschädigungen sind geregelt und für Arbeitsausfälle sind die Stundenlöhner versichert.

Die Stadt resp. deren Personaldienst prüft bereits regelmässig in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bereichen, welche Stundenlohnverträge in eine Festanstellung mit fixem Pensum überführt werden können. Das macht vor allem bei grösseren Pensen z.T. Sinn. Das ist also eine Daueraufgabe, die bereits erfüllt wird, auch zugunsten der Stadt als Arbeitgeberin: Denn Stundenlohnverträge sind administrativ aufwändiger zu bewirtschaften als Festanstellungen.

Gleichwohl können viele Stundenlöhner nicht in eine Festanstellung überführt werden, da die ausgeführten Aufgaben eine gewisse Flexibilität erfordern. So ist etwa beim Reinigungspersonal das Arbeiten auf Stundenlohnbasis für die Flexibilität unserer Organisation unerlässlich, da dadurch eine Reinigungskraft je nach Bedarf mal mehr oder weniger und auch auf verschiedenen Objekten eingesetzt werden kann.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Reinigungseinsätze hochgefahren. Selbstverständlich wurden die Reinigungskräfte vorab gefragt, ob sie die zusätzlichen Stunden auch arbeiten möchten oder können. Wenn wir das nicht mehr könnten, würde der Druck steigen, diese Funktionen auszulagern, was nicht im Sinne des SR und ja wohl auch nicht im Sinne der Postulanten sein kann.

Weitere Aufgabenbereiche, in welchen Mitarbeitende im Stundenlohn zum Einsatz kommen, gibt es im Museum, bspw. beim Empfang oder der Aufsicht, beim Stadttheater, bspw. beim Besucherservice, oder für den Springerpool der Spitex. All dies sind Aufgaben, bei denen die Ein­sätze bzw. der Bedarf an Arbeitsleistungen Schwankungen unterworfen sind und eine Flexibilität nötig ist.

Selbstverständlich werden die Mitarbeitenden bei der Anstellung gut über das Arbeitsverhältnis informiert und beim Vorstellungsgespräch wird abgeklärt, ob sie mit dieser Flexibilität einverstanden sind. D.h. die Stellen werden so besetzt, wie sie ausgeschrieben werden. Wenn sich als z.B. Reinigungskräfte auf eine solche Stelle bewerben, ist das immer ein ganz bewusster Entscheid. Dass das z.T. kleine Pensen sind, hat auch organisatorische Gründe: Wenn wir z.B. in der Schule reinigen, muss das zu bestimmten schulfreien Zeiten geschehen, dann nützen uns weniger Reinigungskräfte mit hohen Pensen nichts, da brauchen wir zu bestimmten Zeiten eine grössere Anzahl Leute. Das ist auch in anderen Bereichen so.

Auch während der Anstellung werden mit ihnen regelmässig Gesprächegeführt und bei der Einteilung der Stunden wird, soweit es der Dienstbetrieb zulässt, Rücksicht auf die einzelnen Mitarbeitenden und deren Bedürfnisse genommen. Den meisten Mitarbeitenden kommt die mit den Stundenlohnverträgen gebotene Flexibilität entgegen. Anstellungsverhältnisse im Stundenlohn können nicht pauschal als etwas Negatives für die Arbeitnehmenden betrachtet werden, zumal die Mitarbeitenden im Stundenlohn die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitarbeitenden im Monatslohn haben. Ich verweise dazu gerne nochmals auf die Ihnen abgegebene Zusammenstellung.

Und Mitarbeitende, ob sie im Monatslohn oder im Stundenlohn angestellt sind, können jederzeit das Gespräch mit ihren Vorgesetzten führen. Wenn sie mit ihren Anliegen dort kein Gehör finden, stehen ihnen auch die Türen des PD weit offen und zuguterletzt – wenn alle Stricke reissen – ist es auch noch möglich, sich an die externe Mitarbeitendenberatung (Movis) oder an einen Personalverband oder an die Peko zu wenden, die für solche Anliegen offen sind. Die MA werden gehört, wenn sie gehört werden wollen. Zudem haben wir im Jahr 2018 eine anonyme MA-Umfrage gemacht. Dort haben wir keine Hinweis auf Unzufriedenheit in diesem Bereich erhalten. Auch haben wir über die PEKO nie so etwas gehört.

Wie die Postulantin richtig schreibt, will die Stadt eine attraktive Arbeitgeberin sein. Deshalb prüfen der Personaldienst und die betroffenen Bereiche bei neuen Anstellungsverhältnisse stets sorgfältig, welche Arbeitsform nach geltendem Recht und nach den Anforderungen der Aufgabe die beste Lösung ist.

Auch die bestehenden Stundenlohn-Arbeitsverhältnisse werden von Zeit zu Zeit überprüft und kritisch hinterfragt, ob es sich nach wie vor um die optimale Anstellungsform handelt.

Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, dass die Stadt eine faire und vorbildliche Arbeitgeberin ist. Wir haben das in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Verbesserungen für die MA bewiesen. Auch die OR-Arbeitsverhältnisse und Stundenlöhner konnten davon profitieren. Die OR-Arbeitsverhältnisse wurden in den vergangenen Jahren in div. Bereichen denjenigen mit einer öffentlich-rechtlichen Festanstellung angeglichen: Sei das bei den Dienstjubiläen oder bei den Freistellungen für öffentliche Ämter. Auf 2015 wurde der Stundenlohn auf Fr. 23.00 und auf 2022 auf Fr. 24.00 erhöht.

Das zur Diskussion stehenden Postulat braucht es also nicht, um den damit verbundenen, hehren Anliegen und Absichten Nachdruck zu verleihen.

Der Stadtrat beantragt deshalb, das Postulat in eine Interpellation umzuwandeln und falls dies nicht der Fall ist, nicht zu überweisen.

Stellungnahme des Stadtrats zum Postulat „Kein städtisches Geld für VSG-Greenwashing!“

Sitzung des Grossen Stadtrats 22.03.2022

Mit seinem Postulat vom 11. Mai 2021 fordert Grossstadtrat Matthias Frick den Stadtrat auf, auf Beiträge an Interessenorganisationen zu verzichten, welche im Widerspruch mit übergeordneten städtischen Zielen stehen, wobei er auf den Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) fokussiert.

Gerne fasse ich zu Beginn kurz die massgeblichen Rahmenbedingungen im Energie- und Klimabereich, auf die ich ja schon beim Postulat Merz eingegangen bin, zusammen:

Wie Sie wissen, hat sich der Stadtrat wiederholt zu übergeordneten energie- und klimapolitischen Zielsetzungen wie dem Pariser Abkommen oder der Energiestrategie 2050 bekannt, so dass ich an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingehen muss.

Mit seinem Anschlusskonzept zur kantonalen Energiepolitik für die Periode 2018 – 2030 legt der Kanton den Fokus auf die Reduktion der CO2-Emissionen. Ende 2020 hat er seine Klimastrategie vorgelegt, mit der er die Herausforderungen beim Klimaschutz und der Klimaanpassung mittels Massnahmen angehen will. Am 24.01.2022 hat der Kantonsrat einer nachhaltigen Finanzierung der Massnahmen über einen Klimafonds klar zugestimmt. Mangels 2/3-Mehrheit wird es noch zu einer Volksabstimmung kommen.

Auf der lokalen Ebene verweise ich auf unsere Legislaturschwerpunkte 2021-24, Schwerpunkt 4, «Nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik», wo wir uns u.a. zu einer umweltfreundlichen, lokalen Energieversorgung und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bekennen. Wie zahlreiche weitere Schweizer Städte und Gemeinden hat die Stadt Schaffhausen 2020 die «Klima- und Energie-Charta» unterzeichnet. Diese Charta vereint die unterzeichnenden Städte in einem gemeinsamen Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz. Aktuell erarbeitet die Stadt eine Klimastrategie. Und mit der Rahmenkreditvorlage für die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte, welcher die Stimmberechtigten am 28. November 2021 zugestimmt haben, wurde in Umsetzung des Versorgungsauftrags Wärme und Kälte zudem die Voraussetzung geschaffen für eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren und lokalen Energiequellen und damit für eine Alternative zu fossilen Heizungen.

Nun zum VSG: Wer ist der VSG? Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG vertritt national und international die branchen- und energiepolitischen Interessen der Schweizer Gaswirtschaft. Eines der Hauptziele der Branche ist, die Gasversorgung bis 2050 zu dekarbonisieren. Im Verband, der 1920 gegründet wurde, sind rund 90 Gasversorgungsunternehmen zusammengeschlossen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Der VSG unterstützt seine Mitglieder in den Bereichen Energiewirtschaft und -politik, Innovation und Forschung, Kommunikation, Aus- und Weiterbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Der Verband hat seinen Sitz in Zürich und verfügt über eine Niederlassung in Lausanne.

In der aktuellen Krisensituation wegen des Kriegs in der Ukraine übernimmt der VSG in der Taskforce des Bundes eine wichtige koordinierende Rolle für alle Mitglieder. Er stellt die dialoggruppenorientierte Kommunikation für die Energieversorger und ihre Kunden sicher. SH POWER war in diesem Zusammenhang froh, auf diese Ressourcen und das Know How des VSG zurückgreifen zu können. Daraus ergaben sich auch die Antworten auf viele Kundenanfragen, welche auf der Homepage von SH POWER aufgeschaltet sind. Zudem vertritt der VSG die Branche in einer in Aufbau befindlichen Projektorganisation des Bundes, welche sich dem Thema Beschaffung für den Winter 2022/23 annehmen wird.

Bei den Schweizer Gasversorgern und auch beim VSG ist die Zeit nicht stehen geblieben. Die Schweizer Gaswirtschaft und der Verband, in dem sie organisiert ist, bekennen sich zum Ziel des Bundesrats, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis zum Jahr 2050 die Klimaneutralität (Netto-Null-Emissionen) zu erreichen. Wenn der VSG sich gegen diese Zielsetzungen positionieren würde, gäbe das eine grosse Austrittswelle, weil die meisten der 90 Mitglieder Versorgungsunternehmen von Städten und Gemeinden sind, die sich alle klar zur Netto-Null Zielsetzung des Bundes bekannt und sich auf diesen Weg begeben haben. Eine solche Austrittswelle ist aber nicht im Gang. Die IWB ist das einzige Stadtwerk, das aus dem VSG ausgetreten ist und ich kenne kein anderes Werk, das diese Absicht zurzeit hegt. 

Es ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass der Anteil des in der Energieversorgung verwendeten Gases deutlich sinken muss, wenn zunehmend und dereinst ausschliesslich erneuerbares Gas eingesetzt werden soll. Das gilt insbesondere bei der Komfortwärme von Wohnbauten. In Zukunft soll deshalb Gas nur noch dort verwendet werden, wo keine erneuerbaren Alternativen bestehen. Diese Zielsetzung macht auch mit Blick auf die wichtigsten Herkunftsländer fossiler Brennstoffe und der kriegerischen Aggression Russlands als eines dieser Länder sehr viel Sinn. Im Vordergrund stehen dabei die Verwendung als Prozessenergie für industrielle Anwendungen und als Spitzendeckung in Wärmeproduktionsanlagen von Wärmeverbünden. Neben einer Wasserkraftreserve soll klimakompensiertes Gas ab 2025 gemäss Bundesrat auch als Backup mithelfen, Strommangellagen zu verhindern, sozusagen als Versicherungslösung für den Notfall. 

Der Einsatz in Gas-Direktheizungen ist durch das revidierte Baugesetz des Kantons SH seit April 2021 stark eingeschränkt worden. Die Versorgung mit Komfortwärme soll so schnell als möglich von Wärmeverbünden übernommen werden. Die bei SH POWER momentan laufende Zielnetzplanung Gasnetze analysiert, welche Rolle die Gasnetze von SH POWER in Zukunft noch spielen werden. Das Gasnetz wird redimensioniert und an die zukünftigen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Insbesondere in Gebieten mit hoher Wärmedichte, in denen Lösungen mit erneuerbaren Energien als zukünftige Wärmelösung möglich sind, dürfte sich ein Rückbau der Gasnetze abzeichnen. Aber auch in weniger dichten besiedelten Gebieten, in denen primär Wohnungsnutzungen versorgt werden, wird das Aufrechterhalten resp. die Erneuerung der Gasleitungsnetze hinterfragt werden müssen.

Es ist also klar, dass die Versorgung mit Komfortwärme über fossiles Gas verschwinden wird, und das ist angesichts der grossen Herausforderung zur massiven Reduktion des CO2-Ausstosses nicht nur wünschbar, sondern dringend nötig.

Wir können den Gashahn aber noch nicht heute zudrehen, sonst müssten sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt in ihren Wohnräumen frieren. Dasselbe gilt für die Gemeinden Neuhausen, Beringen, Schlatt, Thayngen, Feuerthalen, Flurlingen und Stetten, die von SH POWER beliefert werden und die über das Schicksal ihrer Gasversorgung mitentscheiden.

Noch sind wir also auf fossile Gase angewiesen, ob wir das gut finden oder nicht und die Dekarbonisierung wird mindestens 15 – 25 Jahre dauern. Daran ändert auch ein Austritt von SH POWER aus dem VSG nichts.

SH POWER überprüft ihre Mitgliedschaften in Branchenverbänden und Organisationen regelmässig im Hinblick auf Zweckmässigkeit und Nutzen. Denn das Unternehmen kann – auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen – kein Interesse daran haben, Mitgliedschaften in Organisationen zu finanzieren, die ihm nichts bringen.

Auch die Mitgliedschaft im VSG wird periodisch überprüft. Aufgrund der vorwerwähnten Abhängigkeit vom Gas, ist sie für die Gasversorgung der Stadt weiterhin nützlich und sinnvoll (Kosten: ca. Fr. 60’000 pro Jahr).

Warum? Der Verband arbeitet schon länger an der Dekarbonisierung der Gasversorgung, weil auch er sich nach den übergeordneten Rahmenbedingungen ausrichten muss. Es ist heute sogar eines der Hauptziele des VSG. Er unterstützt tatkräftig Forschungs- und Pionierprojekte im Bereich erneuerbarer Gase, fördert deren Produktion und prüft zukünftige Einsatzbereiche von Wasserstoff. Mitgliedsunternehmen profitieren von den Ergebnissen dieser Forschung und von weiteren wertvollen Dienstleistungen (z.B. Beurteilung von Marktentwicklungen). Die Mitgliedschaft im VSG dient der Gasversorgung Schaffhausen auch zum Austausch und zur Einflussnahme im Hinblick auf die notwendige Umgestaltung der Wärmeversorgung sowie auf die regulatorischen Rahmenbedingungen z.B. im Zusammenhang mit der anstehenden Öffnung des Gasmarktes oder bei der Frage der Zollbefreiung von importiertem Biogas.

Der Postulent erwähnt in seinem Vorstoss auch die Erdgas Ostschweiz (EGO) AG.

Die EGO AG ist eines von fünf regionalen Erdgasversorgungs­unternehmen in der Schweiz. Die Stadt Schaffhausen ist mit 4.88% Anteil Miteigentümerin dieser AG. Das Unternehmen transportiert das für die Gasversorgung benötigte Erdgas und Biogas zu den lokalen Gasversorgern und Direktkunden in der Ostschweiz. Dabei stellt sie insbes. die Versorgungssicherheit der Gasverteilneteze in den Mittelpunkt, indem Notfallszenarien durchgespielt werden und entsprechende Regelwerke für alle nachgelagerten Gasversorgungunternehmen wie auch die SH POWER definiert werden. Die EGO braucht es, solange Kundinnen und Kunden von SH POWER in der Stadt und in den von SH POWER belieferten Gemeinden auf Erdgas und Biogas angewiesen sind. Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch, dass SH POWER für die Gasversorgung nach wie vor einen vom Grossen Stadtrat am 21. Juni 2006 verabschiedeten Versorgungsauftrag hat. Dieser kann angepasst werden, sobald den Kundinnen und Kunden Alternativen für die Komfortwärmeversorgung angeboten werden können. Dies wird u.a. dank den Wärmeverbünden möglich sein, für deren Ausbau die Stimmberechtigten der Stadt am 28. November 2021 einen Rahmenkredit bewilligt haben. Der vollständige Umbau der Wärmeversorgung wird aber mindestens 15 – 25 Jahre dauern.

Ich komme zum Schluss und damit auch zum Fazit:

Die Versorgung mit fossilem Gas zur Erzeugung von Komfortwärme in Wohnräumen ist zwar ein Auslaufmodell, aber noch ist es leider nicht soweit, dass wir es zeitnah durch erneuerbare Energieträger ablösen können. Daran ändert auch ein Austritt aus dem VSG nichts. Es wäre reine Symbolpolitik zum Schaden von SH POWER. Das Unternehmen soll solange Mitglied im VSG und Aktionärin der Erdgas Ostschweiz AG bleiben können, wie Kundinnen und Kunden in unserer Stadt und den von uns belieferten Gemeinden auf die Gasversorgung angewiesen sind. Parallel dazu arbeiten wir weiterhin an der Dekarbonisierung der Energie- und Wärmeversorgung und der Umsetzung der übergeordneten klima- und energiepolitischen Ziele, die auch der VSG teilt.

Der Stadtrat empfiehlt dem Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln. Andernfalls beantragen wir Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen.

Fossiles Gas für Komfortwärme ist ein Auslaufmodell

Stellungnahme des Stadtrats vom 08.03.2022 im Grossen Stadtrat zum Postulat „Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung“ von Georg Merz

Mit seinem Postulat vom 8. März 2021 möchte Grossstadtrat Georg Merz, dass der Stadtrat prüft und aufzeigt, wie der Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung vollzogen werden kann.

Der Stadtrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

Zuerst zum Gasabsatz von SH POWER:

SH POWER lieferte im Jahr 2021 insgesamt 583 GWh Erdgas und Biogas an ihre Kunden und an andere Verteilnetze. Davon gingen 369 GWh an Kunden in der Stadt SH, was etwa 63% der Energiemenge beträgt. Davon waren ca. 10% Biogas. Der Anteil Prozessgas für industrielle Anwendungen betrug ca. 15%. In der Regel liegt dieser höher bei ca. 20%.

Zum klima- und energiepolitischen Kontext:

Der Bund hat sich 2017 dem Übereinkommen von Paris angeschlossen und sich zu einer sukzessiven Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen verpflichtet.

Bis 2050 soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.

Innerhalb von 30 Jahren möchte der Bundesrat also das Ziel von Netto-Null-Emissionen erreichen.

Die Stadt Schaffhausen hat als erste Energiestadt Europas bereits vor rund 30 Jahren eine Pionierrolle in der Energie- und Klimapolitik übernommen und setzt sich seither für eine effiziente Nutzung von Energie, erneuerbare Energien und Klimaschutz ein.

2019 hat sich die Stadt auch im Rahmen der SH POWER Eignerstrategie dafür ausgesprochen, zukünftig vor allem auf erneuerbare Energien zu setzen. Und auch in den Legislaturschwerpunkten 2021-2024 ist die Reduktion der Treibhausgasemmissionen in den stadträtlichen Zielen verankert.

Aktuell befindet sich die Klimastrategie der Stadt Schaffhausen in Ausarbeitung, die neben weiteren konkreten Zielsetzungen auch Massnahmen zur Zielerreichung definieren wird. Die Potenziale für eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Schweiz liegen vor allem im Wärmebereich, da hier der fossile Anteil noch immer bei rund 80% liegt. In der Stadt Schaffhausen beträgt er noch 83%. Wird die Prozesswärme für Industrie und Gewerbe herausgerechnet, ergibt sich der fossile Anteil des Wärmebedarfs der privaten Haushalte, der bei uns noch bei 76% liegt. Also haben wir auch in Schaffhausen ein sehr grosses Potenzial für eine Transformation hin zu einer fossilfreien Komfortwärmeversorgung, mit der jedes Jahr hunderte Tonnen CO2 reduziert werden können. 

Die Stadt hat die Grundlagen für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Wärmebereich und die schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energieträger im Energierichtplan festgehalten. Darauf basierend ist die Rahmenkreditvorlage für die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte entstanden, welche die Stimmberechtigten am 28. November 2021 genehmigt haben.

Der Rahmenkredit ermöglicht die notwendigen Investitionen in Wärmeverbünde für einen schrittweisen Ausbau der Wärmeversorgung aus erneuerbaren und lokal verfügbaren Energiequellen. Damit soll der Bevölkerung eine Alternative zur Wärmeversorgung mit Gas angeboten werden.

Zusammen mit dem Kanton unterstützt die Stadt Schaffhausen zudem die Eigentümer bei der Steigerung der Energieeffizienz durch eine Gebäudesanierung. Das gilt auch für Anschlüsse an einen mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeverbund (Zusatzbeitrag der Stadt: 50% zu den kantonalen Fördermitteln). Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzs wird auch auf Bundesebene ein neuer Anlauf für eine zusätzliche Förderung von Wärmeverbünden in den Gemeinden angestrebt. Die Aussichten dafür stehen gut. Auch die finanzielle Unterstützung der Städte für den Rückbau der Gasnetze ist auf Bundesebene ein Thema. Der SR setzt sich in den massgeblichen Gremien auf nationaler Ebene dafür ein.

Angesichts dieses energiepolitischen Umfelds stellt sich die Frage nach der Zukunft der städtischen Gasversorgung. Deshalb hat SH POWER im Frühjahr 2021 zusammen mit einem externen Ingenieurunternehmen die Erarbeitung einer sogenannten Gas-Zielnetzplanung in Angriff genommen.

Die konkreten Absichten mit der Zielnetzplanung Gas sind folgende:

–    Der Erneuerungsbedarf des Netzes ist bekannt.

–    Die Auswirkungen verschiedener Politik-Szenarien auf den Gasabsatz werden geographisch differenziert aufgezeigt.

–    Die langfristige Entwicklung des Netzentgeltes wird als Indikator für die  Konkurrenzfähigkeit der Gasversorgung geographisch differenziert abgeschätzt.

–    Mögliche Zielnetze des Gasverteilnetzes werden definiert und beschrieben.

–    Kennzahlen zur Abschätzung der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen im Geschäftsfeld Gas liegen vor.

Mit ihr sollen die Entscheidungsgrundlagen zur Zukunft der Schaffhauser Gasnetze geschaffen werden. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Wärmeverbünde, betriebswirtschaftlicher Aspekte (Amortisation der Leitungsnetze) und der notwendigen Vorlaufzeit, welche bestehende Gaskunden benötigen, um sich für eine Investitionen in eine alternative Wärmeversorgung ihrer Liegenschaft zu entscheiden.

Die Verwaltungskommission der städtischen Werke SH POWER und der Stadtrat werden bei ihren Entscheiden über die Zielnetzplanung – in Kenntnis der Fakten – auch die finanziellen Auswirkungen für die Stadt und für die Kundinnen und Kunden zu berücksichtigen haben. Dazu gehört auch eine Beurteilung der politische Lage: Das kriegerische Gebaren von Russland zeigt, dass wir bei der Energieversorgung unabhängiger vom Ausland werden und deshalb noch schneller die Produktion der erneuerbaren Energien vorantreiben müssen.

Nur ist das leider nicht so schnell möglich. So lange aber müssen wir als Grundversorger immer auch die Versorgungssicherheit unserer bestehenden Gaskunden gewährleisten, wozu uns auch der Versorgungsauftrag des Grossen Stadtrats vom 21.02.2006 verpflichtet. Es ist davon auszugehen, dass das Gasnetz redimensioniert und an die zukünftigen Bedürfnisse angepasst werden muss. Es ist absehbar und richtig, wenn fossiles Gas künftig nur noch dort eingesetzt, wo keine erneuerbaren Alternativen bestehen. Zu denken ist hier an die Verwendung als Prozessenergie in der Industrie oder die Spitzendeckung in Wärmeproduktionsanlagen von Wärmeverbünden.

Bei der Komfortwärmeversorgung privater Haushalte bestehen einerseits erneuerbare Alternativen und andererseits brauchen Neubauten – aufgrund der zukunftsweisenden Bauweise – sowieso weniger Wärme. Der verbleibende Bedarf soll ausschliesslich über erneuerbare Energien abgedeckt werden.

Es ist offensichtlich: Weltweit und auch in der Schweiz ist einiges in Bewegung in der Klima- und Energiepolitik und im Geschäftsfeld der Energieversorgung. Die Richtung ist dabei klar: Die Zukunft liegt bei den erneuerbaren Energieträgern und einer effizienteren Nutzung der Energie. Was den Weg dahin betrifft, gibt es noch diverse Fragen zu klären und Weichen zu stellen.

Von den strategischen Zielsetzungen, die auch mit der noch ausstehenden Klimastrategie beeinflusst werden, über die Erneuerung des Energierichtplans und die geplanten Wärmeverbünde bis zur Zielnetzplanung arbeiten wir auch in der Stadt Schaffhausen an der Energiezukunft mit.

Der Stadtrat ist deshalb bereit, das Postulat entgegenzunehmen und dem Grossen Stadtrat zu gegebener Zeit wieder Bericht zu erstatten über die Zukunft der Gasversorgung und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern bei der Bereitstellung der Komfortwärme für private Haushalte.

Schutz der parlamentarischen Abläufe

Stellungnahme des Stadtrats im Grossen Stadtrat vom 25.01.2022 zur Dringlicherklärung der Volksmotion für eine Volksabstimmung über das Darlehen an die VBSH

Gemäss Art. 35 GO kann ein nicht auf der Tagesordnung aufgeführtes Geschäft mit Zweidrittelsmehrheit traktandiert werden, wenn der SR auf sein Vorprüfungsrecht verzichtet.

Vorliegend liegt dieser Verzicht nicht vor, weshalb eine Traktandierung nicht möglich ist.

Warum erachtet der SR die Traktandierung als problematisch?

Es geht ihm darum, die regulären, vom Gesetzgeber vorgesehenen Abläufe, also den parlamentarischen Prozess zu schützen.

Es kann doch nicht sein, dass Vorlagen, die in der abschliessenden Kompetenz des GSR liegen, über Volksmotionen – nach der Vorberatung in einer Kommission und kurz vor der Beratung im Plenum – über Dringlicherklärung von Volksmotionen, kurzfristig in Frage gestellt resp. verändert werden können.

Stellen Sie sich mal vor, wie unberechenbar und schwierig sich der parlamentarische Prozess dadurch gestalten würde, wenn das Schule macht.

Es wäre eine Privilegierung der Volksmotion gegenüber den anderen parlamentarischen Instrumenten und damit auch eine Abwertung der Parlamentsarbeit.

Es geht hier also um die Gewährleistung der Verlässlichkeit der parlamentarischen Abläufe.

Ich erinnere Sie nochmals daran, wie das im vorliegenden Fall abgelaufen ist:

Die Vorlage wurde am 10.08.2021 vom SR an den GSR überwiesen und damit publik.

Bereits kurz danach gab es einzelne Mitglieder des Rates, die forderten, die Darlehensvergabe freiwillig einer Volksabstimmung zu unterstellen.

Die Volksmotion wurde aber erst am 13.01.2022, also 5 Monate später, nach der parlamentarischen Vorberatung in der GPK und erst nachdem die Vorlage bereits im Plenum des Grossen Stadtrats traktandiert war, eingereicht.

Der Stadtrat ist nicht bereit, ein Präjudiz für solche «Schnellschüsse» zu schaffen, die formell höchst problematisch wären, unabhängig vom Anliegen der Motionäre.

Inhaltlich verlieren die Motionäre im konkreten Fall ja nichts, weil Ihr Anliegen absehbar und angekündigt in der Debatte von Mitgliedern des Rates eingebracht werden wird, so dass eine Abstimmung darüber stattfinden kann.

Der Stadtrat ist der Ansicht, dass es aus formellen Gründen nicht angeht, diese Volksmotion in einer Hauruckübung dringlich zu erklären. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.