Votum im Rahmen der Kantonsratssitzung vom 01.11.2021 zum Wasserwirtschaftsgesetz

Ich nehme als Mitglied der Spezialkommission noch Stellung: Wenn man die Diskussion anhört und die Stellungnahme gewisser Verbände liest, erhält man das Gefühl, dass diejenigen, die der Vorlage, wie sie aus der Kommission kommt, zustimmen, eine Zerstörung des Rheinfalls anstreben sowie den Tourismus und die Natur um den Rheinfall schädigen wollen. Dem ist natürlich nicht so. Und das sage ich jetzt auch als Präsident des Kraftwerks SH und als politisch Verantwortlicher der Stadt für die Energiepolitik und den Tourismus. Aufgrund der riesigen Herausforderungen des Klimawandels, haben wir die Pflicht, so bald als möglich, die Energiewende zu schaffen.
Darum haben wir alles zu versuchen, die Ziele des Energiegesetzes mit den Zielen des NHG unter einen Hut zu bringen. Und ich bin da zuversichtlich, dass das möglich ist. Im Gegensatz zu gewissen Gegner nehme ich für mich nicht in Anspruch, das bereits zu wissen.Ob es gelingt, wird im Rahmen der Bewilligung eines konkreten Projekts geprüft. Und die Anforderungen dazu sind hoch, das hat die Stellungnahme der ENHK gezeigt.
Wenn die berechtigten Schutzziele des Natur- und Heimatschutzgesetzes mit einem Projekt zur Erzeugung neuer erneuerbarer Wasserkraft genügend berücksichtigt werden können, sollten wir die Prüfung nicht zum Vornherein verunmöglichen. Dasselbe gilt auch für eine Dotierturbine am bestehenden Kraftwerk im Rahmen der Verbesserung der Fischgängigkeit. Es geht um eine ins Gewicht fallende Menge von erneuerbarem Strom.
Wir können es uns nicht mehr leisten, solche Potenziale nicht zu prüfen. Mit Fotovoltaik allein schaffen wir es einfach nicht. Wir brauchen alle Möglichkeiten der erneuerbaren Energien von Wasser, über Solar- bis Windkraft. Und da schaue ich auf die rechte Hälfte des Rats, denn auch beim Windkraftwerk Chrobach, geht es um eine ins Gewicht fallende Menge neuen erneuerbarem Strom. Da haben wir schon viel investiert und wissen deshalb, dass mit dieser Anlage ein wesentlicher Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten können, indem künftig über 8’000 Haushalte mit Erneuerbaren versorgt werden könnten und das ohne ins Gewicht fallenden Nachteile für Umwelt und Natur. Also nochmals: Ermöglichen wir es doch zu prüfen, ob eine Wasserentnahme zur Produktion von erneuerbarem Strom, die weder die touristische noch die biologischen Wichtigkeit des Rheinfalls so einschränkt, dass es den Schutzzielen des NHG widerspricht, möglich ist.
Ich nehme für mich in Anspruch, damit meinen Auftrag als Gesetzgeber ernst zu nehmen und damit auch meine Verantwortung für den Rheinfall als touristisches Naturdenkmal.