Entlastung von Millionärserben zum Nachteil der Steuerzahlenden

Nein zur Revision des Einführungsgesetzes zum ZGB am 8. März 2015

Über die Frage der Lockerung der obligatorischen Inventarpflicht in Erbschaftsfällen gingen die Meinungen im Kantonsrat auseinander, quer durch alle Fraktionen. Weshalb soll man den Erben etwas aufzwingen, wenn sie das gar nicht brauchen und wollen? Darüber könnte man ja noch diskutieren.
Mit der von einer Mehrheit des Kantonsrats beschlossenen neuen Gebührenregelung käme es zu einer spürbaren Entlastung der Erben von Millionennachlässen auf Kosten der Gemeinden und des Kantons und damit zu Lasten der Steuerzahlenden. Es ist unverständlich, wie man so etwas beschliessen kann, während dem man gleichzeitig den Staatshaushalt über 40 Millionen Franken entlasten muss und dies über einen schmerzhaften Leistungsabbau vollziehen will. Es ist absehbar, dass mit der neuen Regelung die Erbschaftsämter der Gemeinden zu unentgeltlichen Rechtsberatungsstellen mutieren. Die Erben werden aus Kostengründen auf ein amtliches Inventar verzichten und nachher bei Unklarheiten und Problemen trotzdem wieder Rat bei den Erbschaftsämtern einholen. Deshalb lehne ich die Revision des Einführungsgesetzes zum ZGB ab.