Entsorgungspflichtigen dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen!

Es geht bei der Verantwortung der Entsorgungspflichtigen nicht nur um die Gewährleistung der Sicherheit als Primat bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Lagerung von radioaktiven Abfälle, die sehr teuer wird. Es geht auch um die Abgeltungen der von einem Standort für ein Atomendlager negativ betroffenen Regionen. Und es besteht nach wie vor das Risiko, dass auch Teile des Kantons Schaffhausen dazu gehören. Das soll 2024 entschieden werden.

Im Interesse der Bevölkerung des Kantons Schaffhausen und ihrer Standortgemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz Zürich-Nordost muss der Kanton ein grosses Interesse daran haben, dass sich die Entsorgungspflichtigen nicht aus ihrer Verantwortung stehlen können. Genau dafür gibt es unterdessen konkrete Anhaltspunkte. Die 800 Mio. Franken, welche der Bundesrat bestätigt hat, werden in Frage gestellt. Deshalb ist es eminent wichtig, dass der Kanton in dieser Frage Klartext spricht und damit auch den potenziell von einem Atomendlager betroffenen Schaffhauser Gemeinden den Rücken stärkt. Sonst schneidet er sich langfristig ins eigene Fleisch. Das wäre fatal.