Volksmotion «Einführung eines pauschalfrankierten Abstimmungskuverts» (Nr. 3/2011)

Stellungnahme des Stadtrats vom 22.05.2018

Bei der Behandlung von Volksmotionen im parlamentarischen Verfahren ist naturgemäss keine mündliche Begründung durch die Motionärinnen und Motionäre vorgesehen. Daher gestatte ich mir, ausgehend vom Motionsbogen etwas einlässlicher als üblich auf Gegenstand und Begründung des Begehrens einzugehen.

Mit ihrer Volksmotion vom 21. Februar 2017 stellen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner das folgende Begehren:

In Anwendung von Art. 53quater Abs. 3 WahlG (SHR 160.100) lässt die Stadt Schaffhausen den Stimmberechtigten bei Wahlen und Abstimmungen ein vorfrankiertes Zustell¬kuvert sowie ein Stimmkuvert zukommen.

Die Motionäre machen geltend, vorfrankierte Kuverts hätten im Wesentlichen die folgenden Vorteile:

Vorfrankierte Rücksendekuverts seien praktisch und bürgerfreundlich, da für die briefliche Abstimmung keine Briefmarken mehr besorgt werden müssen. Die Ungültigkeitsquote bei der Briefwahl könne damit gesenkt werden.
Gerade im Kanton Schaffhausen mit der Stimmpflicht mit Busse solle der Staat umgekehrt seinen Bürgerinnen und Bürgern das Verfahren zum Abstimmen und Wählen möglichst einfach machen.
Nach einer neuen politikwissenschaftlichen Studie der Universität Fribourg habe sich ergeben, dass die Stimmbeteiligung um 4 Prozent angestiegen sei, wo die Vorfrankierung eingeführt worden sei.

Es seien weniger die finanziellen Anreize, die mehr Personen zum Wählen bewegen, als das praktischere Verfahren.

Zwar sei die Vorfrankierung nicht kostenlos. Aufgrund des tieferen Tarifs für Massensendungen würden die Kosten aber unter dem Strich günstiger, wenn die Stimmberechtigten die Frankatur nicht mehr direkt aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen müssten, sondern indirekt über die Steuern. Zudem würde der Staat – bzw. konkret die Stadt – auf¬grund der Abstimmungsbussen jährlich erhebliche Einnahmen erhalten. Diese sollten den Stimmberechtigten über die Frankatur als Erleichterung bei der Ausübung ihres Stimmrechts wenigstens teilweise wieder zurückerstattet werden.
In der Tat betragen die Stimmbussen in einem Jahr ohne Gesamterneuerungswahlen wie 2017 rund 115’000 Franken.

Weiter wird vorgeschlagen, den Stimmberechtigten neben dem vorfrankierten Zustellkuvert auch ein neutrales Stimmkuvert beizulegen, wie es in den meisten Kantonen Usanz sei. Würden private und damit nicht-neutrale Stimmkuverts verwendet, sei das Stimmgeheimnis nicht gewährleistet, was die Garantie der politischen Rechte verletze. Abgesehen davon sei es auch hier schlicht unpraktisch, wenn den Stimm¬berechtigten nicht sämtliche zur brieflichen Abstimmung erforderlichen Materialien zugestellt würden.

Der Stadtrat nimmt zum Anliegen der Volksmotion wie folgt Stellung:

Vorab zur Frage der Vorfrankierung:

Stadtrat und Grosser Stadtrat haben sich seit der Einführung der brieflichen Stimmabgabe im Kanton Schaffhausen im Jahr 1995 zweimal mit der Frage der Ausgestaltung der Unterlagen für die Stimmberechtigten befasst. Sie haben bei der Einführung der brieflichen Stimmabgabe bewusst darauf verzichtet, die Portokosten zu übernehmen. Dies mit der Begründung, dass die Abstimmung sowohl an der Urne wie auch mit brieflicher Abstimmung im Stadthaus den Stimmberechtigten sehr leicht gemacht werde.

Dies gilt grundsätzlich auch heute noch.
Warum? Einerseits verfügen wir über ein sehr gut ausgebautes Angebot an Wahllokalen.
Die Stadt Schaffhausen führt an den Abstimmungswochenenden Wahllokale in Herblingen, auf der Breite und in Buchthalen. Sie sind am Samstagmorgen zwei und am Sonntagmorgen eine Stunde geöffnet. Für das Hemmentaler Wahllokal wurden nach dem Zusammenschluss die traditionellen Öffnungszeiten von je einer halben Stunde am Freitag, Samstag und Sonntag übernommen.
Dazu kommt die mobile Urne, welche die städtischen und privaten Alters- und Pflegeheime sowie die Krankenanstalten bedient.
Wichtigstes Wahllokal ist die zentrale Urne im Haus „Eckstein“ an der Stadthausgasse. Sie ist jeweils am Freitag von 6 bis 9 und 16 bis 19 Uhr, am Samstag durchgehend von 7.30 bis 18.30 Uhr sowie am Sonntag von 8.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Im Vergleich zu anderen ähnlich grossen oder auch grösseren Städten ist dies ein sehr gut ausgebautes Angebot.

Ähnlich präsentiert sich die Situation bei den Möglichkeiten für die briefliche Stimmabgabe.
Nicht ganz die Hälfte der brieflich Stimmenden werfen ihr Stimmmaterial unfrankiert in der Urne für die briefliche Stimmabgabe ein. Bei der detailliert ausgewerteten Abstimmung vom 21. März 2017 waren es 43.9 Prozent. Die Urne für die briefliche Abstimmung ist jeweils in den vier Wochen vor dem Abstimmungswochenende im Parterre beim Infoschalter im Stadthaus aufgestellt. Ausserhalb der Öffnungszeiten des Stadthauses können die Stimmberechtigten – ebenfalls portofrei – den Briefkasten des Stadthaus benutzen.

Zurzeit liegt der Anteil der brieflich Abstimmenden zwischen 65 und 75 Prozent der Stimmenden. Von ihnen benutzt knapp die Hälfte die Möglichkeit des Einwerfens im Stadthaus.

Die Initianten der Volksmotion nehmen an, mit der Übernahme der Portokosten durch die Stadtkasse könne die Stimmbeteiligung erhöht werden. Sie weisen auf die erwähnte Freiburger Studie hin, nach der die Beteiligung mit der Einführung der pauschalfrankierten Kuverts um 4 Prozent habe erhöht werden können.
Dieses Ergebnis kann aber nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse in Schaffhausen übertragen werden. Zum einen liegt die Stimmbeteiligung in Schaffhausen im schweizerischen Vergleich bereits deutlich über dem Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist weiter, dass in Schaffhausen mit der Abstimmungsbusse von 6 Franken pro versäumte Abstimmung bereits ein finanzieller Anreiz – wenn auch ein negativer – für die Teilnahme an der Abstimmung besteht. Die sechs Franken fallen im Vergleich zu den 85 Rappen Porto für das Einsenden der brieflichen Stimmunterlagen per Post deutlich stärker ins Gewicht. Eine spürbare Steigerung der Stimmbeteiligung durch die Übernahme der Portokosten ist daher kaum zu erwarten.

Nun zu den Kosten der beantragten Portoübernahme durch die Stadt:
Die Rücksendung eines pauschalfrankierten B-Post-Kuverts kostet 53 Rappen. Wenn 75 % der ca. 11’000 brieflich Stimmenden vom vorfrankierten Kuvert Gebrauch machen würden, entstehen für rund 8‘250 briefliche Stimmabgaben Kosten von rund 4’500 Franken pro Abstimmungswochenende. Nimmt man weiter an, dass der Anteil der brieflich Abstimmenden mit der neuen Regelung um 10 % ansteigt, so erhöhen sich diese Kosten auf insgesamt 5’000 Franken. Pro Jahr ergibt dies bei vier oder fünf Abstimmungen Kosten von 20‘000 bis 25’000 Franken. In Jahren mit kantonalen und kom¬munalen Gesamterneuerungswahlen wären es aufgrund der höheren Anzahl von Urnengängen rund 30‘000 – 40’000 Franken.

Trotz der höheren Kosten steht der Stadtrat der Übernahme der Portokosten positiv gegenüber. Als Gegenstück zur Stimmpflicht und der damit verbundenen Stimmbusse von sechs Franken erachtet der Stadtrat eine möglichst weitgehende Erleichterung der Stimmabgabe als richtig. Auch wenn nach Einschätzung des Stadtrates nicht mit einer spürbaren Erhöhung der Stimmbeteiligung gerechnet werden kann, erscheint ein finanzieller Aufwand in der Höhe von rund einem Fünftel bis einem Viertel des jährlich an Stimmbussen eingehenden Betrages als gerechtfertigt.

Der Stadtrat beantragt Ihnen daher, die Volksmotion erheblich zu erklären und den Stadtrat damit zu beauftragen, eine Vorlage zur Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts auszuarbeiten.
Da die jährlich wiederkehrenden Kosten die Kompetenz des Stadtrates übersteigen, würde der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für den Erlass einer Verordnung über die briefliche Stimmabgabe unterbreiten. Die Regelung könnte, wie seinerzeit die Verordnung von 1995 über die Einführung der brieflichen Stimmabgabe, sehr kurz ausfallen.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis auf die Entwicklungen auf Bundesebene: Am 7. März 2018 hat der Nationalrat als Erstrat die Motion von Nationalrätin Yvette Estermann, «85 Rappen für mehr Demokratie!» mit 109 : 73 Stimmen erheblich erklärt. Sie strebt die Übernahme des Portos durch den Bund an. Der Stadtrat würde mit seiner Vorlage daher noch zuwarten, bis klarer ist, ob bald eine Regelung im übergeordneten Recht erwartet werden kann.

Nun noch zur Beigabe eines neutralen Stimmkuverts:

Als zweites verlangen die Motionäre, dass die Stadt den Abstimmungsunterlagen jeweils auch noch ein Stimmkuvert, d.h. ein neutrales inneres Kuvert belegt. Diess Anliegen lehnt der Stadtrat ab, primär aus ökologischen Gründen.

Würde die Stadt diesem Anliegen Folge leisten, müssten pro Abstimmung rund 22‘000 neutrale Kuverts abgegeben werden, von denen nach den bisherigen Erfahrungen rund 10‘000 bis 11’000 benutzt würden. 11‘000 bis 12‘000 Kuverts würden demgegenüber unbenutzt in den Abfall wandern. Zum einen die rund 9‘000 Kuverts der nicht Stimmenden, zum an¬dern die rund 2‘000 bis 3‘000 Kuverts derjenigen, die auch nach Einführung des Rückportos ihre brieflichen Stimmunterlagen weiterhin an der Urne abgeben würden. Jährlich würden so rund 60‘000 Kuverts für den Abfall bzw. die Altpapiersammlung produziert. In Gesamterneuerungsjahren wäre es gar bis zu 100’000 Kuverts.

Ein substantieller Nachteil erwächst den Stimmberechtigten durch den Verzicht auf das Beilegen eines Stimmkuverts nicht. Sie können ein beliebiges neutrales Kuvert verwenden, das ihnen die Wahrung des Stimmgeheimnisses ermöglicht. Und selbst wenn sie auf ein Stimmkuvert verzichten, so wird die Stimmabgabe deshalb nach dem Schaffhauser Wahlgesetz nicht ungültig.

Entgegen den Befürchtungen der Initianten der Volksmotion lassen sich aus den verwendeten privaten Stimmkuverts nach den bisherigen Erfahrungen keine Rückschlüsse auf die Person der Stimmberechtigten ziehen. Zudem achten die Stimmen¬zählerinnen und Stimmenzähler beim Öffnen der Kuverts darauf, dass Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel sofort getrennt werden und das Wahlge¬heimnis unabhängig von der Art des Einpackens gewahrt bleibt.

Bei dieser Ausgangslage erachtet der Stadtrat einen Verzicht auf die Abgabe eines Wahlkuverts als verantwortbar und zudem ökologisch sinnvoll.

Die Frage muss aber heute nicht näher diskutiert werden. Der Stadtrat wird seine Vorlage so ausgestalten, dass der Grosse Stadtrat bei der Beratung der Verordnung über diesen Teilaspekt noch entscheiden kann.

Peter Neukomm, Stadtpräsident