Ja zur Zusammenlegung der Friedensrichterkreise, ja zu mehr Bürgernähe und Effizienz

Leserbrief zur kantonalen Volksabstimmung vom 21.05.2017 über die Zusammenlegung der Friedensrichterkreise

 

Die bisherige Regelung des Justizgesetzes mit vier Friedensrichterkreisen hat sich in den vergangenen Jahren nicht bewährt. Die festen Kleinstpensen von 10% im Kreis Stein am Rhein, 15% im Kreis Reiat und 25% im Kreis Klettgau liessen sich nicht in Übereinstimmung mit der stark schwankenden Geschäftslasten der einzelnen Kreise bringen. Das Obergericht als Aufsichtsinstanz über die Justiz hat dies mehrfach moniert und eine Zusammenlegung mit den 100 Stellenprozenten des Kreises Schaffhausen gefordert. Der Kantonsrat ist diesem Anliegen nun entgegen gekommen. Er hat mit der Anpassung des Justizgesetzes dafür gesorgt, dass die Justizverwaltung einfacher, effizienter und damit auch kostengünstiger wird, weil alle vier Friedensrichter am selben Ort im Zentrum des Kantons lokalisiert sind. Das bringt eine einfachere Koordination unter den Friedensrichtern, schlankere Abläufe und attraktivere Stellenpensen für künftige Rekrutierungen. Die Rechtssuchenden werden von einer höheren Verfügbarkeit und besseren Erreichbarkeit des Friedensrichteramtes profitieren. Bei Bedarf bleibt es immer noch möglich, an jedem Ort im Kanton einen Augenschein mit anschliessender Verhandlung vorzunehmen. Deshalb sage ich mit Überzeugung Ja zur Vorlage zur Zusammenlegung der Friedensrichterkreise