Grossstadtrat Beat Brunner fordert in seinem Postulat vom 23. März 2020 den Stadtrat auf zu prüfen, ob die Finnenbahn an einem anderen Standort errichtet werden kann, oder ob auf diese allenfalls verzichtet werden könnte. Die Pferdeweiden sollen bestehen bleiben und weiterhin an die Betreiber der Reitställe verpachtet werden. Sie haben seine Begründung für sein Anliegen heute gehört.

Am 9. Februar 2020 hat die Schaffhauser Bevölkerung der Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild mit ca. 54% zugestimmt. Aus Art. 34 Abs. 1 BV geht hervor, dass die Behörde einen vom Volk gebilligten Vorentscheid in einem späteren Verfahrensstadium nicht beliebig verändern darf. Schon gar nicht, wenn dies mit einem parlamentarischen Vorstoss geschieht.

Gemäss dem Abstimmungsmagazin zur Aufwertung der Sportanlagen Schweizersbild sollen mit dem Projekt die Anlagen saniert, ergänzt und leistungsfähiger gemacht werden, um dem erhöhten Platzbedarf für verschiedene Sportarten gerecht zu werden. Dazu ist der Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum als Ersatz für die bestehenden Garderoben in der „Schweizersbildhalle“ und die Clubhausbaracke vorgesehen. Weiter soll die Nutzbarkeit der Fussballfelder erhöht werden, indem eines der Felder mit Kunstrasen ausgestattet und eine zusätzliche Beleuchtung installiert wird. Darüber hinaus sind der Bau einer Finnenbahn und der Umbau des schlecht genutzten Allwetterplatzes in eine Beachvolleyballanlage geplant. Vorgesehen ist auch ein neuer Kinderspielplatz und zur Vernetzung der ökologisch wertvollen Naturräume sind Aufwertungsmassnahmen geplant.

Das sind alles Massnahmen, die gesamthaft Gegenstand der Abstimmung vom 9. Februar 2020 waren. Der Bau einer Finnenbahn gehört somit zur geplanten Aufwertung und ist im Projektbeschrieb der Vorlage enthalten. Die Finnenbahn stellt mithin ein Element der geplanten Gesamtsportanlage dar und war klar Gegenstand der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. Es geht nicht an, dass mittels parlamentarischer Vorstösse eine vom Volk angenommene Vorlage nun abgeändert wird. Eine solche Abänderung des Projektbeschriebs würde einer Verletzung der Garantie der politischen Rechte gleichkommen. Die Verschiebung der Finnenbahn an einen anderen Standort oder der Verzicht auf den Bau der Finnebahn würde eine wesentliche Änderung des Gesamtkonzepts darstellen und wäre nicht vom Volkswillen gedeckt. Der Stadtrat ist deshalb der Auffassung, dass eine Standortverlegung der Finnenbahn nicht statthaft ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auch auf die Umsetzung der in der Vorlage enthaltenen Finnenbahn.

Der Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem Pächter der Pferdeweiden wurde von der Stadt zur Umsetzung der Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild frühzeitig gekündigt. Danach stand die Stadt dem Pächter zur Seite und hat ihn bei der Suche nach alternativen Standorten für die Pferdeweide kulanterweise unterstützt.

Ein solcher Ersatzstandort konnte inzwischen gefunden werden. Der langjährige Pächter der Weiden darf die unmittelbar benachbarten Wiesen in der Landwirtschaftszone als Ersatzstandort für seine Weiden benützen. Vorgesehen ist die Nutzung der Grundstücke mit GB Nrn. 21446 und GB 20430. Damit kommen die Pferdeweiden in der Landwirtschaftszone zu stehen, wo sie auch zonenkonform sind. Der Standort der Pferdeweide war vorher in der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG). Als privatrechtliche Anlage war die Pferdeweide in der ZöBAG mithin nicht zonenkonform. Der Pächter ist mit diesem Ersatzstandort einverstanden und wird seine Pferdeweiden auf dem benachbarten Grundstück wie oben erwähnt weiterführen können. Damit ist gewährleistet, dass die zur Diskussion stehenden Pferdeweiden weiterhin bestehen bleiben und der Ersatzstandort sich in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort befindet. Die Prüfung einer Verschiebung der Finnenbahn oder eines Verzichts auf die Erstellung der Finnenbahn ist folglich nicht mehr nötig. Abgesehen davon, dass eine solche Projektanpassung nicht dem Volkswillen entsprechen würde. Das ist auch so, wenn einzelne Nutzerinnen und Nutzer bereit wären, auf die Finnenbahn zu verzichten und 46% g

Aufgrund des Ausganges der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 erachtet es der Stadtrat also als seine Aufgabe, an der Umsetzung des Projekts betreffend die Aufwertung der Sportanalge Schweizersbild festzuhalten und bittet Sie entsprechend, das Postulat nicht zu überweisen.