Votum im Kantonsrat zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes und der damit von der GPK beabsichtigten Einschränkung der finanzpolitischen Reserve

Ich spreche hier nicht nur als Vertreter der Stadt, sondern auch als Vertreter des Verbands der SH-Gemeindepräsidenten, der den Antrag der GPK als Zwängerei empfindet, um Kanton und Gemeinden bei der Bildung von finanzpolitischen Reserven unnötig einzuschränken. Damit wird völlig über das Ziel hinausgeschossen.
Mit dem Vorschlag der Regierung können die Gemeinden leben. Sie haben das in ihrer Vernehmlassung signalisiert.
Diese «Zwangsjacke» für die Gemeinden lässt sich weder finanzrechtlich – HRM2 lässt den bestehenden Spielraum zu und dieser wird in anderen Kantonen auch genutzt – noch politisch begründen.
Die Gemeinden haben das Instrument der finanzpolitischen Reserve bisher äusserst verantwortungsvoll eingesetzt und werden das auch in Zukunft tun.
Der Kanton als zuständige Gemeindeaufsicht bestätigt dies auf S. 3 der regierungsrätlichen Vorlage: «Die Gemeinden sind in den Vergangenen Jahren behutsam mit der Bildung von finanzpolitischen Reserven umgegangen (…).»
Also nichts von Fouls und unfairem Vorgehen, sondern alles demokratisch legitimierte Entscheide. Die Gemeinden wehren sich dezidiert dagegen, dass die finanzpolitischen Reserven missbräuchlich oder manipulativ verwendet worden sind. Die Töpfli sind in den Gemeinden auch nicht inflationär unhygienisch verwendet worden. Sie sehen das in der Aufzählung der Vorlage des RR. 

Die SH-Gemeinden möchten auch künftig die Möglichkeit der «Vorfinanzierung» für geplante Vorhaben nutzen können und zwar bevor diese bereits rechtkräftig vom zuständigen Organ, in der Regel von der Gemeindeversammlung oder den Stimmberechtigten, verabschiedet worden sind.
Der Regierungsrat hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsfrage seriöserweise vor dem rechtkräftigen Beschluss zu einem Vorhaben geklärt werden muss, genauso übrigens, wie das Unternehmen und Private machen.
Denn Grossprojekte brauchen oft einen längeren Planungszeitraum. Das gilt auch für deren Finanzierung.
Gerade weil es für die Gemeinden sonst Schwierigkeiten haben, grosse Investitionen zu stemmen, brauchen sie hier eine gewisse Flexibilität bei der «Vorfinanzierung».
Erst nach einem Entscheid der zuständigen Instanzen damit zu beginnen, ist weltfremd. Da fehlt die nötige Vorlaufzeit, um das sinnvoll zu gestalten.
Hier geht es also nicht um die Präjudizierung von demokratischen Entscheiden, sondern es geht um eine möglichst vorausschauende Politik, welche sich nicht erst nach der Bewilligung eines Grossprojekts um deren Finanzierung kümmert.
Wenn der Rat der Variante der GPK zustimmt, ist das an den Bedürfnissen der Gemeinden vorbei.
Diese werden sich deshalb in einer allfälligen Volksabstimmung vehement gegen eine solche Einschränkung ihrer Investitionsfähigkeit wehren.

Ich hoffe, dass das nicht nötig sein wird und der Rat Vernunft walten lässt, so wie die Gemeinden auch Vernunft bei der Bildung von finanzpolitischen Reserven walten lassen.
Die SH-Gemeinden sind dabei übrigens nicht weniger verantwortungsvoll als die Gemeinden anderer Kantone.
Wenn Sie heute den GPK-Anträgen zustimmen, müssen die Gemeinden dies als Misstrauensvotum verstehen.
Ich bitte Sie deshalb, votieren Sie für den vernünftigen Antrag der Regierung, damit auch die SH-Gemeinden bei der Vorfinanzierung von grossen Vorhaben weiterhin eine gewisse Flexibilität behalten oder wie es der Regierungsrat richtig formuliert hat: «es soll ihnen weiterhin ein grösserer Handlungsspielraum belassen werden, wie er sich unter geltendem Recht entwickelt hat