Kleine Anfrage „Bekämpfung von Zwangsheiraten“

Kleine Anfrage an den Regierungsrat vom 19. Januar 2018

Die freie Partnerwahl ist ein Menschenrecht, das unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten ist[1]. Zwangsheirat resp. Zwangsehen sind mit der schweizerischen Rechtsordnung nicht vereinbar. Deshalb hat der Bundesrat 2013 ein Programm zur Bekämpfung von Zwangsheiraten lanciert. Dazu gehörte auch das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 15. Juni 2012[2]. Er hat mit seinem Programm wertvolle Aufbauarbeit geleistet. Die Kantone wurden mit einbezogen und in der Prävention aktiv. Es gibt in verschiedenen Kantonen Beratungs-, Vernetzungs- und Ausbildungsangebote. Auf nationaler Ebene ist ein Kompetenzzentrum entstanden. Dass die Massnahmen Erfolg zeitigten, zeigt die steigende Anzahl registrierter Fälle – auch im Kanton Schaffhausen. Von Angang 2015 bis Ende August 2017 wurden schweizweit über 900 Fälle gemeldet. 83 Prozent der Betroffenen waren Frauen und 17 Prozent Männer. Auffallend ist der hohe Anteil an Minderjährigen, der mit 257 Fällen fast ein Drittel aller Meldungen ausmacht. 80 Prozent der Betroffenen sind in der Schweiz aufgewachsen. Der Bundesrat hat den Ergebnisbericht am 31.10.2017 zur Kenntnis genommen[3].

Das Engagement zugunsten der Opfer war dem Bund bisher zwei Millionen Franken wert. Aber das Programm ist Ende August 2017 ausgelaufen. Was übrig bleibt, ist die finanzielle Unterstützung des nationalen Kompetenzzentrums (Fr. 800’000 für die nächsten vier Jahre). So ist die Gefahr real, dass die in den vergangenen Jahren aufgebauten und etablierten Sensibilisierungs-, Beratungs-, Ausbildungs- und Vernetzungsprojekte auslaufen. Der Bericht des Bundesrates zum Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten enthält die Empfehlungen der externen Evaluatoren, dass sich auch die Kantone nach Ablauf des Bundesprogramms für eine erfolgreiche Bekämpfung von Zwangsheiraten vor Ort engagieren sollen. Die Kantone stehen nun in der Pflicht, sich der Problematik verstärkt anzunehmen und die Projekte weiterzuführen. Wegschauen zählt nicht. Bei Zwangsheiraten muss eine Nulltoleranz gelten. Und dabei steht der Opferschutz im Zentrum.

Fragen:

  1. Welche Bedeutung misst der Regierungsrat der Bekämpfung von Zwangsheiraten bei?
  2. Welche Massnahmen wurden im Rahmen des Bundesprogramms 2013 – 2017 im Kanton Schaffhausen getroffen? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wie haben sich die Zahlen der gemeldeten Fälle im Kanton Schaffhausen entwickelt?
  3. Welche Konsequenzen hat das Auslaufen des Bundesprogramms im Kanton Schaffhausen? Wie wird sichergestellt, dass die nötige Sensibilisierung, Beratung, Vernetzung und Ausbildung für die Betroffenen im Kanton Schaffhausen auch in Zukunft gewährleistet ist?

[1] https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/aemr/text/

[2] https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/integration/themen/zwangsh/20171025-ber-br-zwangsheirat-d.pdf

[3] https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2017/ref_2017-10-31.html