Kleine Anfrage
«Vernehmlassung Steuervorlage 17»

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 auch im Kanton Schaffhausen klar abgelehnt worden. 25 von 26 Gemeinden haben sie verworfen. Weil die Vor-lage zu wenig ausgewogen war, befürchtete eine Mehrheit der Stimmberechtigten, dass einerseits die Städte und Gemeinden, andererseits die Bevölkerung für die grossen Steuerausfälle der USR III hätten aufkommen müssen. Nun wird auf Bundesebene ein neuer Anlauf unternommen, der – so der Wille des Bundesrats – ausgewogener sein soll.
Im Kanton Schaffhausen stammt ein hoher Anteil des Steuersubstrats der juristischen Personen von Statusgesellschaften, deren Sonderbehandlungen mit der Steuervorlage 17 (SV17) wegfallen werden. Um diese Unternehmen, ihre über 3’000 Arbeitsplätze und ihr Steuersubstrat trotzdem hier zu halten, sollen die kantonalen Unternehmenssteuern erheblich reduziert werden. Auch hier braucht es einen ausgewogenen Vorschlag, wenn die Vorlage in der Volksabstimmung eine Chance haben soll. Um einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu erzielen, müssen alle massgeblichen politischen Akteure im Kanton, insbesondere auch jene, welche die USR III erfolgreich bekämpft haben, einbezogen werden. In ande-ren Kantonen wie Basel-Stadt wurde dies über eine Vernehmlassung gewährleistet. Bis heute ist nicht klar, wie der Regierungsrat seine Vorlage breit abstützen will. Deshalb stellen sich nachfolgende

Fragen:

1.
Wie plant der Regierungsrat sein Vorgehen bei der kantonalen Umsetzung der SV17?

2.
Wie gewährleistet der Regierungsrat bei der kantonalen Umsetzung der SV17 den Einbezug der massgeblichen Akteure, um seine Vorlage möglichst breit abstützen zu können?
Wird es, wie in anderen Kantonen, dazu eine Vernehmlassung geben und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?