Krankentaggeldversicherung des städtischen Personals an Privatwirtschaft angleichen

Ich bedanke mich vorweg bei der Fachkommission Soziales für die konstruktive und seriöse Vorberatung sowie die wohlwollende Aufnahme der Vorlage. Ein besonderer Dank geht an den Kommissionsprecher für die gute Zusammenfassung der Kommissionsdebatte, an die Ratssekretärin Nora Winzeler für die schnelle und hervorragende Protokollierung sowie an unsere Personalchefin Nicole Wehrli für ihren fachlichen Support.

Die Vorlage bringt eine Verbesserung der städtischen Anstellungsbedingungen, welche sich für die Stadt als Arbeitgeberin wie auch für deren Mitarbeitende positiv auswirken soll. Wir haben hier also eine win-win Situation.

Die städtischen Mitarbeitenden sollen bei Krankheit künftig bessergestellt werden, indem sie nicht nur für 1 Jahr, sondern für 2 Jahre eine Lohnfortzahlung garantiert erhalten. Im ersten Jahr sollen wie bisher 100% des Lohnes bezahlt werden, im zweiten Jahr 80%. Diese Regelung ist bei den meisten öffentlichen und privaten Arbeitgebern heute Standard. Die Stadt soll hier also nachziehen, um im wichtigen Kampf um gutes Fachpersonal nicht weiter an Terrain zu verlieren. 

Die Möglichkeit, die Lohnfortzahlung für das 2. Jahr der Krankheit zu sichern, stand bisher nur Mitarbeitenden offen, die sich freiwillig dem 2. Los der Krankentaggeldversicherung (KTG) angeschlossen und über einen Lohnabzug entsprechende Prämien bezahlt haben. Zudem müssen sie von der Versicherung aufgenommen werden. Dafür haben die Mitarbeitenden drei Gesundheitsfragen beantworten. Falls die Versicherung ein erhöhtes Risiko sieht, müssen die Mitarbeitenden einen mehrere Seiten umfassenden Gesundheitsbogen ausfüllen. Mitarbeitende mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, die also schon einmal in ihrem Leben eine schwere Krankheit hatten, muss die Versicherung heute nicht aufnehmen resp. sie kann Leistungsvorbehalte anbringen bzw. gewisse Krankheiten oder Gebrechen von der Versicherungsleistungen ausschliessen.

Somit waren bisher nur rund 50% der Mitarbeitenden der Stadt für ein 2. Jahr versichert. Wie viele davon freiwillig darauf verzichtet haben – es sind ja in der Regel vor allem die Jungen, die fälschlicherweise glauben, sie würden nie krank – und wie viele von der Versicherung abgelehnt worden sind, ist nicht rekonstruierbar.

Die Versicherung darf die Informationen über Ablehnungen aus Datenschutzgründen der Stadt als Arbeitgeberin nicht weitergeben.

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu schweren Krankheitsfällen von Mitarbeitenden, die nicht freiwillig für das 2. Jahr Krankentaggeld versichert waren. Das hat immer wieder tragische Auswirkungen und bringt für alle Involvierten viel Stress und Leid mit sich, denn es ist nicht realistisch, dass Erkrankte nach 12 Monaten bereits über eine Nachfolgelösung wie z.B. über eine IV-Rente verfügen. Die Erkrankten müssen sich dann nicht nur mit den belastenden Folgen ihrer Krankheit auseinandersetzen, sondern auch noch mit existenziellen Finanzierungsproblemen. Bei einer Lohnfortzahlung von 24 Monaten besteht hingegen eine reelle Chance, dass bis zum Auslaufen der Lohnfortzahlung über allfällige Anschlusslösung entschieden ist.

Damit diese Lösung möglich wird, braucht es ein Obligatorium für alle Mitarbeitenden, welche die Kosten über ihre Prämien solidarisch mitfinanzieren. Weil das Personalgesetz (PG) bloss eine einjährige Lohnfortzahlung vorsieht (Art. 38), ist das nur über eine Anpassung der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz möglich, mit welcher die Stadt vom PG abweichen kann.

Ein entsprechender Änderungsantrag wird ihnen mit der Vorlage unterbreitet (Art. 1bis).

Die Prämien sollen weder durch die Stadt noch durch die Mitarbeitenden alleine getragen werden, da beide von der neuen Versicherungslösung profitieren. Der Stadtrat will die Mitarbeitenden mit 1/3 an den Prämienkosten beteiligen, was er so in Art. 47a Abs. 2 Personalreglement regeln wird. Damit kann die Versicherungslösung für die Stadt als Arbeitgeberin im Vergleich zur heutigen Regelung kostenneutral ausgestaltet werden.

Auch Abs. 3 von Art. 1bis der Ergänzungsverordnung postuliert eine «angemessene Beteiligung der Mitarbeitenden» an der KTG. Die vorberatende Fachkommission hat klargestellt, dass mit «angemessen» ein Range von 30 bis max. 50% gemeint ist. Damit bleibt dem Stadtrat für die Zukunft ein gewisser Spielraum bei der Aufteilung der Finanzierung, aber immer innerhalb der Budget­hoheit des Grossen Stadtrats, denn die Mittel für die KTG müssen jedes Jahr budgetiert werden. Einzig Mehrausgaben infolge Prämiensteigerungen zufolge Veränderung der  Krankheitsverläufe gelten als gebunden, nicht hingegen solche aufgrund einer Änderung des Prämienanteils zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer.

Die in der Vorlage prognostizierten Ausgaben beruhen auf realistischen Einschätzungen eines Versicherungsbrokers. Wir gehen davon aus, dass wir im Rahmen der Ausschreibung noch bessere Offerten erhalten werden, es also tendenziell günstiger wird. Da die neue Regelung auf nächstes Jahr eingeführt werden soll, ist die Ausschreibung bereits am Laufen, selbstverständlich unter Vorbehalt, falls der Rat heute zu einem, was ich nicht hoffe, anderem Entschluss kommt.

Der Stadtrat empfiehlt Ihnen wärmstens, der Vorlage zuzustimmen, weil sie aus der Sicht der Stadt als Arbeitgeberin wie aus der Sicht der Mitarbeitenden fast nur Vorteile hat.

–    Die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin wird gesteigert.

–    Die Versicherungslösung wird solidarisch durch alle Mitarbeitenden mitfinanziert.

–    Die Aufnahmeprüfung für Mitarbeitende in die Versicherung des zweiten Jahres entfällt.

Somit werden also alle Mitarbeitenden gleichbehandelt, unabhängig davon, ob sie durch eine Krankheit oder Gebrechen vorbelastet sind.

–    Die Stadt wird administrativ und bei der Betreuung von Kranken entlastet, zumal die Chance besteht, dass innerhalb von 24 Monaten für die meisten Langzeitkranken sinnvolle Anschlusslösungen gefunden werden können und da der Prozess der Aufnahme sicher viel einfacher gestaltet..          

–    Die vorgeschlagene Lösung fällt für die Stadt als Arbeitgeberin kostenneutral aus.

All diese Vorteile haben auch die Personalkommission überzeugt, weshalb sie diese Vorlage unterstützt.

Der Stadtrat beantragt Ihnen mit Überzeugung, der Vorlage zuzustimmen.