Löhne des öffentlichen Personals sind nicht mehr konkurrenzfähig

Votum in der Budgetdebatte vom 18.11.2019 im Kantonsrat

Die GPK zeigt leider wenig Verständnis für die grosse Herausforderung, welche sich beim Personal für die öffentliche Hand im Kanton stellen – und jetzt spreche ich auch als politisch Verantwortlicher für das Personal in der Stadt, für welche dasselbe Personalrecht gilt und sich die genau gleichen Herausforderungen stellen: Für die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit sind Kanton und Stadt auf engagierte, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Da sind wir uns ja hoffentlich einig.
Um diese für sich zu gewinnen und zu halten, bedarf er konkurrenzfähiger Arbeitsbedingungen. Dazu gehört auch ein – im Vergleich zu anderen öffentlichen Arbeitgebern oder ähnlichen Institutionen – marktgerechtes und leistungsbezogenes Gehalt. Damit Leistungen honoriert werden können und sich insbesondere jüngere Mitarbeitende mit guter Leistung entwickeln können, muss das Lohnsystem mit genügend Mitteln gefüttert werden.
Art. 19 Abs. 2 besagt darum u.a.: «Für Leistungslohnanteile sind angemessene Mittel vorzusehen».
Die Mittel, die der Kantonsrat im Rahmen des Budgets in den letzten Jahren jeweils vorgesehen hat, waren leider nicht angemessen. Und dies, obwohl die Regierung immer wieder darauf hingewiesen hat, dass wir in ein grosses Problem schlittern, wenn wir die strukturellen, hohen Lohnrückstände gegenüber unseren Nachbarkantonen nicht reduzieren.
Dieser Rückstand wirkt sich vor allem bei den unter 49jährigen MA negativ aus. Das hat der RR schon mit seiner Vorlage zur Revision von Art. 19 PG vom 06.09.2016 über Lohnvergleiche der Perinova belegt. Die Situation hat sich seither nicht verbessert. Die heutigen Grafiken der Finanzdirektorin haben das nochmals eindrücklich bestätigt.
Wenn der GPK-Präsident heute sagt, er könne die Differenzen zu anderen öffentlichen Arbeitgebern konkret nicht nachvollziehen, weiss ich ehrlich gesagt nicht mehr, was es noch braucht…
Es ist klar erwiesen, dass es eine Korrektur braucht und eben nicht nur bei den Polizisten, Lehrern und beim Gesundheitspersonal. Die Finanzdirektorin hat das bestätigt und darauf hingewiesen, dass wir aufpassen müssen, einzelne Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Das begeben wir uns auch rechtlich aufs Glatteis.
Jetzt sieht sich der Kanton mit einem grossen finanziellen Überschuss in der Erfolgsrechnung konfrontiert.
Wann, wenn nicht heute, ist der richtige Zeitpunkt, hier einen Schritt zu unternehmen. Der Regierungsrat hat dies mit seinem Antrag von 2.75% Lohnsummenentwicklung löblicherweise gemacht.
Die GPK macht nun wieder einen Schritt zurück. Damit belegt sie, dass sie die Problematik nicht versteht oder nicht verstehen will.
Das zeigt sich auch in ihrer Begründung auf S. 5 ihres Berichts vom 01.11.2019, wo sie schreibt:
«Der von der Regierung beantragte Lösungsweg einer Lohnerhöhung (recte: Lohnsummenerhöhung) von 2.75% betrachtet die Mehrheit der GPK jedoch nicht als zielführend, da die Lohnsummenerhöhung so auf alle MA verteilt werden muss (…)».
Wenn ich das lese, bin ich schon etwas erschüttert und frage ich mich, ob die Mehrheit der GPK eine Einführung ins geltende Lohnrecht braucht. Es ist vorgesehen, die Lohnsummenentwicklung individuell, also leistungsbedingt gemäss Art. 19 Abs. 3 zu verteilen und damit eben nicht an alle, sondern nur an diejenigen MA, die eine entsprechende Qualifikation haben. Von einer generellen Erhöhung war noch gar nie die Rede.
Und damit komme ich zur unzutreffenden Behauptung, es seien nur die Lehrer, Polizisten und Gesundheitsberufe, bei denen Handlungsbedarf bestehe.
Das widerspricht meiner nun 10jährigen Erfahrung als Personalverantwortlicher der Stadt und zwar jedes Jahr mehr: Ich könnte Ihnen eine ganze Liste von städtischen Stellen anderer Berufsgruppen aufzählen, die wir in den letzten Monaten nicht oder nur mit sehr grossen Problemen besetzen konnten – und dann z.T. nur noch mit Grenzgängern.
Es ging dabei u.a. um:

  • Elektriker
  • Umweltwissenschaftler
  • Heizungs- und Maschinentechniker
  • Installateure
  • Architekten, Bauingenieure, Elektroingenieure
  • Personalfachleute
  • Lohnbuchhalter
  • Sachbearbeitung Berufsbeistandschaft
  • Sozialarbeiter FH und Teamleitung Sozialarbeit
  • IT-Verantwortliche
  • Projektleiter etc.

Das sind alles wichtige Funktionen, um den Service public für die Bevölkerung in guter Qualität erbringen zu können. Beim Kanton sieht es da nicht viel besser aus.
Und die Herausforderung werden weiter steigen, ist doch absehbar, dass in den nächsten Jahren viele MA der geburtenstarken Jahrgänge pensioniert werden. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf.
Geben Sie sich also einen Ruck, nehmen Sie Verantwortung wahr, stimmen Sie dem Antrag der Regierung für die 2.75% Lohnsummenentwicklung zu. Es handelt sich ja bereits um einen Kompromiss. Damit helfen Sie mit, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen, um die Problematik der fehlenden Konkurrenzfähigkeit unserer Löhne etwas zu entschärfen.