Die vorliegende Teilrevision der Organisationsverordnung (OV) baut auf derjenigen von 2006 auf. Diese ist zusammen mit den beiden Verfassungsartikeln 53 und 54 Ausfluss aus der Debatten im Grossen Stadtrat nach der in der Volksabstimmung grandios gescheiterten Privatisierung von SH POWER. Es wurde ein pragmatischer Weg gesucht, wie SH POWER als Abteilung der Stadt im Hinblick auf die Liberalisierung des Energiemarkts unternehmerisch flexibler aufgestellt werden könnte. Aus diesem Grund wurde die Stellung der Verwaltungskommission (VK) gestärkt und teilweise mit Entscheidungskompetenzen betraut, die in der übrigen Verwaltung der Exekutive zukommen (vgl. Art. 54 Abs. 3 SV und Art. 19 OV). Neben der OV wurden damals auch die drei Versorgungsaufträge für Erdgas, Wasser und Strom erlassen.

Diese Regelungen haben sich weitgehend bewährt. Unterdessen hat sich die Welt aber weiterentwickelt und SH POWER hat neue Aufgaben erhalten, wie die Siedlungsentwässerung, die Ermöglichung der Smart City, die Umsetzung der Energiestrategie 2050 oder die Grundversorgung mit Wärme- und Kältenetzen. Es hat sich in gewissen Bereichen auch gezeigt, dass die Organisation verbessert werden kann. Das am 07.06.2016 vom Stadtparlament überwiesene Postulat von Grossstadtrat Hermann Schlatter hat dies aufgenommen. Es forderte insbes. eine Stärkung der VK als strategisches Leitungsorgan der Werke unter Beachtung des Aspekts der Corporate Governance sowie eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten. Diese Zielsetzungen sind auch in die neue Eignerstrategie 2019 der Städtischen Werke eingeflossen. Es sollen neu drei Fachspezialisten mit Branchenkenntnissen in der VK Einsitz nehmen. Damit die VK nicht zu gross

wird und um sie zu entpolitisieren, sollen nur noch ein Stadtrat (SR), nämlich der Werkreferent, sowie nur noch zwei Vertreterinnen resp. Vertreter des Grossen Stadtrats in diesem Gremium Einsitz nehmen. Für die Umsetzung der OV wird die VK zusammen mit dem Stadtrat ein Anforderungsprofil für die VK-Mitglieder sowie ein Entschädigungs- und ein Organisationsreglement erlassen. Wir sind froh, dass die Vorlage heute verhandelt werden kann, denn Ziel ist es, die neue Organisation resp. die Verordnung auf die Legislatur 2021-24 umzusetzen.

Der vorliegende Entwurf zur Revision der OV wurde in der VK vorberaten und vom SR zuhanden des GSR am 17.03.2020 verabschiedet. Die GPK hat nun nur wenige Änderungen an der Vorlage vorgenommen, mit denen der Stadtrat leben kann. GPK-Präsident René Schmidt hat sie Ihnen erläutert.

Heute werden die Tarife für die Produkte von SH POWER mehrstufig geregelt. Den Rahmen stecken die Rahmentarife Strom, Gas und Wasser des GSR ab, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Detailtarife werden innerhalb dieser Rahmen durch die VK festgelegt. Für besondere Bezugsverhältnisse, vor allem für Grossbezüger, kann von den Standardtarifen abgewichen werden. Da bei Strom und Gas die Preiskalkulationen unterdessen durch gesetzliche und branchenspezifische Vorgaben auf Bundesebene geregelt sind, welche die Elcom beim Strom überwacht, machen die Rahmentarife der Stadt keinen Sinn mehr. Das sieht auch die Finanzkontrolle so. Sie hat im Revisionsbericht 2018 deshalb empfohlen, diese aufzuheben, damit kein Widerspruch von kommunalem Recht zu bundesrechtlichen Vorgaben entsteht. Deshalb soll künftig die Tariffestlegung in die Zuständigkeit der VK fallen, wobei der SR diese gemäss Gemeindegesetz und Stadtverfassung zu genehmigen hat. Diese neue Regelung macht Sinn und gewährt den Werken hohe Flexibilität und kürzere Reaktionszeiten. Beim Wasser und Abwasser bleibt der GSR trat weiterhin für die Tarife zuständig, was sachgerecht ist, verbleiben diese Bereiche doch im staatlichen Monopol.

Da die Revision der Verordnung eine grössere Zahl von Bestimmungen betrifft, wurde zugunsten der Benutzerfreundlichkeit daraus eine formelle Totalrevision, bei der alle Artikel neu durchnummeriert wurden.

Mit der Änderung der GPK sind wir einverstanden. Die von ihr geforderte Gleichbehandlung der Vertreterinnen und Vertreter des GSR mit den externen Fachleuten bezüglich Entschädigung können wir leben. Man kann guten Gewissens argumentieren, dass es hier nicht um ein politisches Mandat geht wie in anderen parlamentarischen Kommissionen, sondern andere Erwartungen an die Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments gestellt werden. Sie sind vollwertige Mitglieder der strategischen Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten.

Wichtig ist für uns vor allem, dass wir bei der Entschädigung der noch zu suchenden Fachleute in der VK nicht an die Höhe der Sitzungsgelder des Grossen Stadtrats gebunden sind.