Stadt braucht keine zusätzliche Digitalisierungsstrategie

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung:

Der Postulent und die Mitunterzeichnenden bitten den Stadtrat, eine Digitalisierungsstrategie für die Stadt Schaffhausen zu erarbeiten. Dabei stellt er selber fest, dass die Stadt Schaffhausen zu klein ist, um alleine E-Government-Projekte zu verfolgen. Damit nimmt das Postulat ein wichtiges Thema auf, das wir schon seit längerem sehr ernst nehmen.

Im Kanton Schaffhausen wurde bereits im Jahr 2010 erkannt, dass Kanton und Gemeinden zusammenspannen müssen, um gemeinsam im E-Government etwas zu erreichen. Der Kanton, die Stadt und die Gemeinden verfolgen seither gemeinsam eine E-Government-Strategie. Hierzu hat die Stadt mit dem Kanton am 09.11.. resp. 16.11.2010 eine Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb getroffen, die in der Rechtssammlung der Stadt unter der Nr. 172.601 zu finden ist. Darin heisst es in Art. 2 folgendes: „Der Regierungsrat und der Stadtrat legen gemeinsam die Informatik- und E-Governmentstrategie fest und entscheiden jeder für sich über die Informatik- und E-Government-Projekte in seinem Zuständigkeitsbereich. (Abs. 1) und „Sie entscheiden gemeinsam über Projekte, welche sowohl Stadt als auch Kanton dienen beziehungsweise von beiden Gemeinwesen angewendet werden und regeln die Finanzierung.“

Detailliert beschrieben ist das gemeinsame Vorgehen auf der Internetseite egov.sh.ch.

Die Strategie wird getrieben und begleitet durch das E-Government Kernteam, dessen Aufgaben sich in Art. 4 der Vereinbarung findet. Es ist zusammengesetzt aus Vertretern des Kantons, der Stadt, der Gemeinden, des Gewerbes und der KSD und trifft sich in der Regel vier Mal jährlich, um die Vorhaben zu priorisieren und voranzutreiben. Es stimmt die Projekte mit den priorisierten Vorhaben des Bundes ab und organisiert jährliche einen E-Government Day für die Mitarbeitenden aller Verwaltungen und interessierte Wirtschaftsvertreter, an welchem die aktuellen Entwicklungen thematisiert, innovative Lösungen aus anderen Gemeinwesen vorgestellt und der eigene Handlungsbedarf definiert wird. Am 04.12.2017 findet der 10. E-Gov Day statt, bei dem das Thema digitale Identität im Zentrum steht. SH will mit einer elektronischen Bürger-ID, welche die Basis für den digitalen Austausch mit der Bevölkerung und Wirtschaft darstellt, einen Meilenstein setzen.

Warum hinken die Verwaltungen in der Schweiz im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung noch hinterher? Da spielt sicher unser föderales System mit seinem eher langsamen Entwicklungstempo eine wesentliche Rolle. Jede staatliche Ebene verfügt über eigene Kompetenzen und Prozesse und nimmt diese autonom wahr. Daraus ergibt sich, dass Einzelne etwas entwickeln, andere hingegen abwarten. Es ergeben sich notwendige Abstimmungen sowohl in Bezug gemeinsame Lösungen wie auch das Thema Rechtsgrundlagen, die sehr aufwändig sind.

Dass die öffentliche Hand nicht immer zu den Firstmovern gehört hat auch damit zu tun, dass Leistungen der Verwaltung – im Gegensatz zum e-commerce oder e-banking – meist ortsgebunden oder hoheitlicher Natur sind und deshalb auch besonders hoher Sicherheitsanforderungen unterliegen.

Auch gilt es im Auge zu behalten, dass die Distanz zwischen Verwaltung und Bürger durch Digitalisierung nicht grösser wird und deshalb auch Tools zur Bürgerbeteiligung einzuführen sind.

Und schlussendlich soll der Zugang zu staatlichen Leistungen nicht nur für Digital Natives optimiert sein. Auch künftig muss die gesamte Bevölkerung einen gleichwertigen, möglichst niederschwelligen Zugang haben.

Als eine grosse Herausforderung, schnell sichtbare Fortschritte zu erzielen, erweist sich manchmal auch die Heterogenität der Aufgaben. Bei der Entwicklung digitaler Lösungen wird bei uns deshalb auf Transaktionen fokussiert, welche im Verkehr zwischen Verwaltung und Kunden häufig vorkommen, wo durch eine elektronische Abwicklung also auf beiden Seiten ein Mehrwert zu erreichen ist, wie z.B. beim

·       eRecruitment

·       Ticketing Stadttheater

·       Digitale Bibliothek, eArchiv

·       Online Fristerstreckung Steuern

·       Online Umzugsmeldung innerhalb der Stadt

·       Elektronische Sportstättenreservation

·       GIS, Digitales Geodaten Informationssystem

Auch bei der Schaffung von Plattformen zur Information und Mitwirkung der EinwohnerInnen waren wir in der Vergangenheit aktiv, sei das in einzelnen Projekten oder auch über:

·       Social Media, aktuell Facebook

·       Stadtmelder

·       Obugoo Sharing-Plattform (Wissens- und Erfahrungspool).

Intern laufen auf verschiedenen Ebenen Projekte zur effizienten Nutzung gemeinsamer Daten:

·       Geres (Personendatenplattform)

·       Projekt für eine Objektdatenplattform

·       HR-Portal (pers. Login für Mitarbeitende, Verzicht auf Versand Lohnabrechnungen)

·       Auf dem Weg zum elektronischen Patientendossier Bereich Alter

·       Auf dem Weg zur elektronischen Aktenführung in der Gesamtverwaltung

Ein aktuelles Projekt, das vor allem dem lokalen Gewerbe einen Mehrwert bringen soll, ist das

RSE-Projekt „Erlebnis- und Einkaufsregion Schaffhausen“ mit WLan in der Innenstadt.

Es wurde zusammen mit dem Kanton und den Agglogemeinden erarbeitet. Es ist seit kurzem online und unter www.schaffhausen.sh.ch erreichbar.

Auch wenn die Stadt schon viel gemacht hat und diverse Projekte am Laufen sind, besteht nach wie vor noch Potential. Für den nächsten grossen Schub braucht es aber weitere Bausteine.

Einer der grossen Bausteine ist die Schaffung einer digitalen Identität unter Einsatz der Blockchain-Technologie. Die bereits lange andauernden Bestrebungen des Bundes mit der SuisseID sind gescheitert. Neu soll der Markt das Thema aufgreifen und Lösungen anbieten, welche der Bund ab 2020 durch ein Verfahren zur CH-ID anerkennen möchte. In SH wurde mit Beschluss des E-Gov Kernteams im Juli 2017 die Lancierung einer kostenlosen BürgerID beauftragt (siehe Medienmitteilungen am 17.07. in der Presse). Inwiefern sich eine solche digitale Identität etablieren kann, wird sich zeigen. Der Markt wird jedoch aktiv beobachtet und die spätere Einbindung technisch ermöglicht. Damit sollen bereits mittelfristig Behördendienstleistungen wie im eBanking angeboten werden können.

Aktuelle Themen, die im Postulat erwähnt sind, werden somit bereits bearbeitet:

·       Abstimmen (Identitätsproblem und Problem der Nachvollziehbarkeit; Bund und Kanton)

·       Steuererklärung auf Papier einreichen (Signaturproblem)

·       Bauvorhaben auf Papier einreichen (Signaturproblem)

Um in diesem Bereich einen Schritt vorwärts zu kommen, hat der Kanton bereits im November 2013 dazu die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) verabschiedet (http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/172.202.pdf), mit welcher er die Grundlage für den elektronischen Behördenverkehr gelegt hat.

Der zweite grosse Baustein ist der Ausbau der Onlineservices in der Verwaltung. Im Projekt Relaunch der Webseiten SH ist ein wichtiger Meilenstein die Identifikation von häufig nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen. Diese sollen, wo immer möglich und sinnvoll, auch online verfügbar sein. Dazu sollen die bestehenden Plattformen mit vollständig transaktionsorientierten Services (eGov-Box) aber auch die Online-Formulare (asynchrone Servicegestaltung) ausgebaut werden. Auf beiden Plattformen ist SH in Communities mit anderen Kantonen und Städten involviert, um neue Services zu gestalten, resp. bestehende von Dritten einzubinden.

Selbstverständlich gilt es primär die Sicherheit der Services garantieren zu können, weil der öffentlichen Hand ja auch sehr schützenswerte Daten anvertraut sind. So setzt die Stadt Schaffhausen auf etablierte Produkte (eGov-Box von VRSG und zentrale Formularservices aforms2web) und Erfahrungswerte verschiedener Lieferanten (KSD, KMS, etc.) sowie anderer Städte. Die Infrastruktur wird im ISO27001-zertifizierten Rechenzentrum von KSD angeboten und mit neusten Technologien abgesichert.

Für den Stadtrat ist klar, wohin er die E-Government Angebote entwickeln möchte. In den Legislaturschwerpunkten hat er folgende Massnahmen mit dem Ziel einer kundenfreundlichen Verwaltung verankert:

·       Onlinedienste ausbauen

·       Kunden ins Zentrum der Prozesse und Dienstleistungen stellen.

Im Rahmen des Projekts Relaunch der kantonalen und städtischen Webseite wird zurzeit das Potential in den Bereichen identifiziert und die Prozesse werden visualisiert. Anschliessend werden diese mit den geeigneten Plattformen online zur Verfügung gestellt.

Die Stadt wird am Ball bleiben, nicht nur im e-Gov-Team, sondern neu auch vernetzt mit anderen Städten der Schweiz in der „Arbeitsgruppe Digitalisierung“ des Schweizerischen Städteverbands.

Wie Sie sehen, ist die Stadt schon sehr aktiv im Thema Digitalisierung und die Themen einer Digitalisierungsstrategie werden durch das E-Government Kernteam zentral bearbeitet und koordiniert. Das Gremium stellt sicher, dass die diversen Vorhaben ergebnisorientiert vorangetrieben werden. Es bestehen genügend gesetzliche und strategische Grundlagen zum Thema der Digitalisierung und die Stadt arbeitet – auch zusammen mit dem Kanton und den übrigen Gemeinden – intensiv an deren Umsetzung.

Die Herausforderungen und der Handlungsbedarf liegen nach Meinung des Stadtrats nicht auf strategischer Ebene, sondern bei der Umsetzung von konkreten Projekten. Verschonen Sie uns also bitte mit einem Auftrag, bei dem wieder wertvolle Ressourcen für eine zusätzliche Berichterstattung und damit für mehr Bürokratie statt für konkrete Projekte eingesetzt werden müssen.

Aus all diesen Gründen ersucht der Stadtrat den Postulenten, seinen Vorstoss in eine Interpellation umzuwandeln.

Wenn das nicht auf offene Ohren stösst, beantragen wir Ihnen, das Postulat nicht zu überweisen

Altstadt erhält neue Beleuchtung

2013 hat der Schaffhauser Stadtrat beschlossen, die Beleuchtung der Altstadt zu erneuern. Diese stammt noch aus den Achtzigerjahren und ist am Ende ihrer Lebensdauer.
Zusammen mit der Stadtplanung und einem externen Planer der Firma «Hellraum» und der referatsübergreifenden AG Licht hat SH POWER eine neue Altstadtbeleuchtung mit LED-Leuchtmitteln konzipiert. Sie soll über mehrere Jahre etappenweise umgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden auf gut 2 Mio. Franken veranschlagt. Auf der Gegenseite stehen massive Einsparungen beim Energieverbrauch. Denn mittlerweile hat sich die Technik stark entwickelt. Quecksilberdampflampen sind seit 2015 verboten. Statt Natriumdampf mit dem eher gelblichen Licht werden heute energiesparende LED-Lampen mit weisserem Licht angeboten. Sie können so geschaltet werden, dass sie nur im Bedarfsfall aufgrund von Bewegungsmeldern aufleuchten. Allerdings ist der Blauanteil im LED-Licht deutlich höher, was vor allem Konflikte mit Nachttieren aller Art verursacht. Deshalb hat der Stadtrat schon früh entschieden, nur warmweisses Licht mit einer Farb-temperatur von maximal 3000 Kelvin zuzulassen. Dies entspricht auch den Empfehlungen des BAFU.
Unsere Altstadt – eine der grössten und besterhaltensten mittelalterlichen Altstädte – ist ein Juwel und ein Erbe, das wir hegen und pflegen müssen. Wir wollen sie als Einkaufs-, Wohn- und Erlebnisraum attraktiv halten, nicht nur für Besucher, sondern auch für Einheimische.
Die architektonisch wunderbaren historischen Gebäude sollen dabei im Zentrum zu stellen. Bis anhin wurde vor allem der Munot nachts beleuchtet. Neu sollen zusätzlich auch ein paar weitere Trouvaillen unserer Altstadt mit einer speziellen Beleuchtung hervorgehoben werden. Dabei wird nach einem neuen Konzept verfahren, wonach die Beleuchtung nicht direkt an den Fassaden (Güterhof) oder auf den Fenstersimsen (Gerberstube) installiert wird, sondern mit sogenannten GOBO-Strahlern die gesamte Wand sehr gleichmässig und ohne Lichtverschmutzung ausgeleuchtet werden kann. Die Fenster oder Wandbereiche lassen sich dabei durch eine Schablone aus-sparen, so dass kein Fassadenlicht in die Gebäude gelangt. Die neue Beleuchtung ist also dezent, ganz nach einem Zitat des deutschen Dichters Erich Limpach (1899 – 1965): «Wer weiß, daß zuviel Licht zerstört, erkennt des Schattens Sinn und Wert.»
In diesem Sinn hat der Stadtrat die AG Licht beauftragt, auch ein Konzept zur Beleuchtung von verschiedenen Altstadttürmen vorzulegen. Dabei soll auch auf Naturschutzanliegen Rücksicht genommen werden. Die Detailplanung der Turmbeleuchtung steht noch aus. Sie wird auf die neue Munotbeleuchtung, welche ebenfalls in Erarbeitung ist, abgestimmt.
Weiter beschloss der Stadtrat, dass die bestehenden Altstadtleuchten auf Gasbasis auf LED umzurüsten sind. Dies führt zu erheblichen Energie- und Kosteneinsparungen. Leider kann diese attraktive Altstadtleuchte in schmalen Gassen weder als Ausleger noch in Kandelaberform eingesetzt werden.
Die AG Licht entwickelte darum zusammen mit einem Leuchtenentwickler eine spezielle Gassenleuchte, welche vom Hersteller heute unter dem Namen «Wandleuchte Schaffhausen» schweizweit vertrieben wird.
Im nachfolgenden Rundgang werden wir diese ebenfalls besichtigen können. Heute werden wir im Bereich des Fischmarktes beispielhalft aufzeigen, wie die Altstadtbeleuchtung zukünftig aussehen könnte. Die dafür budgetierten Kosten betrugen Fr. 275’000. Das Budget wird absehbar unterschritten.
Weitere Beleuchtungsänderungen erfolgen 2018 im Bereich der Unterstadt, des Freien Platzes sowie beim letzten Verbindungsstück ab Fischmarkt bis Gerberplatz. Damit wird die Altstadtleuchte vom Fronwagplatz durchgehend bis zum Freien Platz installiert sein.
Die neue Munotbeleuchtung soll ebenfalls noch dieses Jahr dem Stadtrat unterbreitet werden.
Im Folgenden wird uns Stadtökologe Urs Capaul die realisierten Massnahmen am Fischmarkt aufzeigen und danach können wir diese unter Führung von Tobias Volpon von den Städtischen Werken vor Ort anschauen gehen.
Ich möchte bereits an dieser Stelle den engagierten Mitarbeitenden der referats-übergreifenden AG Licht ein grosses Kränzchen für ihre erfolgreiche Arbeit winden und ihnen – auch im Namen des Stadtrats – ganz herzlich für ihr wertvolles Engagement zugunsten unsere Stadt danken. An erster Stelle sind hier die Namen unseres Stadtökologen Urs Capaul sowie Tobias Volpon als kompetenter Vertreter der Städtischen Werke zu nennen.

Stellungnahme zum Sicherheitszentrum im Kantonsrat

Ich nehme gerne zur Vorlage des RR und zum Ergebnis der Kommissionsberatungen, die ich sehr konstruktiv erlebt habe, Stellung und zwar aus zwei Blickwinkeln:

Einerseits aus derjenigen des ehemaligen Strafverfolgers mit über 20 Jahren Erfahrungen als UR und Sta andererseits als Vertreter der Stadt in diesem Rat. Ich kann es vorwegnehmen: Ich bin aus beiden Blickwinkeln zufrieden.

Als langjähriger Strafverfolger weiss ich aus eigener Erfahrung, in welch jämmerlichem Zustand die Infrastruktur im Klostergeviert ist. Die Verhältnisse sind schon seit langem für alle eine Zumutung, auch punkto Sicherheit. Dies hat ja schon mehrfach zu Kollateralschäden geführt. Die Verhältnisse sind eine Zumutung, nicht nur für diejenigen, die dort arbeiten müssen, d.h. Polizei, Gefängnispersonal, Staatsanwaltschaft etc., sondern auch für die Inhaftierten.
Ich bin froh, dass die Kommission das auch so sieht und hoffe, dass im Hinblick auf die Volksabstimmung möglichst viele Führungen im Gefängnis stattfinden werden, damit auch die Bevölkerung das mit eigenen Augen sehen kann und den dringenden Handlungsbedarf erkennt.

Auch als Stadtvertreter bin ich nach den Beratungen in der Kommission ziemlich beruhigt: Wichtig ist, dass auch beim Auszug der SHPol ins Herblingertal kein Abbau der Polizeipräsenz in der Altstadt droht. Einerseits hat das der Regierungsrat mit einer Absichtserklärung bekräftigt, andererseits war das auch der Kommission wichtig, dass ein Posten, der 365 Tage pro Jahr und 24 Stunden pro Tag besetzt ist, in der Altstadt verbleibt. Wir als Stadt werden da sicher Hand bieten, wenn es um die Liegenschaft geht.

Auch beruhigt bin ich, dass sich der Kanton offen dazu bekennt, das Klosterareal nach dem Auszug von Gefängnis, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen mit der Stadt zu entwickeln. Die Folien, welche der Baudirektor heute gezeigt hat, haben das nochmals bestätigt. Der Einbezug der städtischen Fachstellen ist hier sehr wichtig. Aus persönlicher Sicht fände ich es schön, wenn der Kanton das Land nicht verkauft resp. dafür sorgt, dass es in der Hand der Öffentlichkeit bleibt. Ein Verkauf an so prominenter Lage in der Altstadt wäre beim städtischen Souverän nicht mehrheitsfähig. Gut müssen wir jetzt aber nicht darüber diskutieren. Es war ein weiser Entscheid, das von der Vorlage Sicherheitszentrum zu trennen, weil das sonst deren Hauptanliegen gefährdet hätte.

Ich warne Sie davor, jetzt als Laien die Kosten, die vom Baudepartement professionell errechnet worden sind, zu reduzieren. Es gibt keine konkreten Hinweise, dass hier zu viel Speck am Knochen hat. Das hätte man sonst in der Kommission vorbringen und vertiefter prüfen müssen.

Und zum Schluss noch das Thema Schwerverkehrszentrum: Aus städtischer Sicht gäbe es attraktivere Nutzungen für die letzten Reste unseres Industrielands im Herblingertal, also vor allem solche, die mehr Arbeitsplätze und Wertschöpfung bringen könnten… Aber da ist ja das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Lassen Sie uns diese Vorlage nun mit einem klaren Votum zuhanden der Stimmberechtigten verabschieden, damit wir die unhaltbaren Zustände im Klostergeviert bald mit einem modernen Sicherheitszentrum beenden und das Areal für eine neue, möglichst positive Entwicklung im Herzen der Altstadt freispielen können.

Eine lebendige Stadt ist nicht totenstill

Der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm blickt auf das Jahr 2018 und spricht über das Kulturleben, die Wirtschaftslage, grosse Investitionen und die Arbeitsbelastung bei der Stadt.
(Seite anklicken, um pdf zu lesen)

 

 

 

Sitzungsgelder gehören nicht in die Stadtverfassung

Mit ihrer Motion vom 21. Februar 2017 wollen Grossstadtrat Martin Egger und fünf Mitunterzeichnende erreichen, dass das Sitzungsgeld des Grossen Stadtrates künf­tig von den Stimmberechtigten in einer obligatorischen Volksabstimmung festgelegt wird. Dazu soll Art. 10 der Stadtverfassung entsprechend ergänzt werden.

In ihrer Begründung machen sie geltend, die Stimmberechtigten hätten heute kein wirkungsvolles Instrument, um bei Änderungen von Kommissionsentschädigungen und Sitzungsgeldern des Parlaments mitzubestimmen. Sie beziehen sich auf eine SMS-Umfrage der Schaffhauser Nachrichten, wonach im Januar 2017 97 % der Um­frageteilnehmenden kein Verständnis für die Erhöhung der eigenen Sitzungsgelder durch den Kantonsrat gehabt hätten.

Bevor ich Ihnen die Stellungnahme des Stadtrats erläutern werde, muss ich meinem Glücksgefühl Ausdruck geben, welches dieser Vorstoss bei mir ausgelöst hat. Sie merken, ich werde jetzt etwas ironisch. Aber für mich zeigt dieses Anliegen, dass es uns – im Vergleich zu einem Grossteil unserer Welt sehr gut geht in Schaffhausen. Und dafür sollten wir doch gerade im Hinblick auf die anstehende Weihnachtszeit dankbar sein. Nun aber wieder zur Sache:

Der Stadtrat steht der Erheblicherklärung der Motion aus verschiedenen Gründen skeptisch gegenüber:

1. Die Festlegung des Sitzungsgelder und Fraktionsentschädigungen des Grossen Stadträte in einer obligatorischen Volksabstimmung erscheint dem Stadtrat als unverhältnismässig. Nach der geltenden Stadtverfassung fallen neue einma­lige Ausgaben von mehr als 2 Mio. Franken und neue wiederkehrende Ausga­ben von jährlich mehr als 300‘000 Franken unter das obligatorische Referen­dum. Bei den Sitzungsgeldern und Grundentschädigungen des Grossen Stadt­rates handelt es sich um Beträge von jährlich 190‘000 Franken. Mit der Unter­stellung der Sitzungsgelder unter das obligatorische Referendum würde für eine einzelne Ausgabenkategorie eine verfassungsrechtliche Sonderregelung ge­schaffen, die schlecht zur sonstigen Regelung der Finanzkompetenzen passt.

2. Die verlangte Regelung widerspricht dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit den öffentlichen Geldern.
Für jede auch nur kleine Erhöhung der Sitzungsgelder müsste eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Diese kostet zwischen 10‘000 und 30‘000 Franken, je nachdem, ob sie mit ande­ren Abstimmungen zusammenfällt oder ein eigenes Abstimmungswochenende beansprucht.

3. Die Motionäre beziehen sich in ihrer Begründung auf eine SMS-„Abstimmung“ in den Schaffhauser Nachrichten, wobei Abstimmung hier in Anführungszeichen gesetzt werden muss. Eine SMS-Umfrage, bei der die Anzahl der Umfageteil­nehmerinnen und -teilnehmer nicht bekannt ist, stellt keine repräsentative Datenbasis dar.

4. Auch in einem anderen Punkt überzeugt die Begründung der Motionäre nicht:
Die Stimmbe­rechtigten haben durchaus Instrumente, um sich gegen allfällige unverhältnis­mässige Erhöhungen der Sitzungsgelder zur Wehr zu setzen. So können sie das Budgetreferendum ergreifen oder mit einer Initiative oder einer Volksmotion die Festlegung des Sitzungsgeldes in einer referendumspflichtigen Verordnung verlangen.

Und nicht zuletzt: Die Vergangenheit zeigt, dass der Grosse Stadtrat mit seiner Kompetenz zur Festsetzung der Sitzungsgelder bisher stets verantwortungsbewusst umgegangen ist. Das Sitzungsgeld von 130 Franken für eine Sitzung von 2½ Stun­den, die zusätzlich einen persönlichen Vorbereitungsaufwand und in der Regel auch die Teilnahme an Fraktionssitzungen erfordert, ist nach Auffassung des Stadtrates durchaus angemessen. Dies auch im Vergleich zum höheren Sitzungsgeld des Kantonsrates von 200 Franken. Aus der bisherigen, vernünftigen Handhabung kann also auch kein Handlungsbedarf abgeleitet werden.

Der Stadtrat sieht aber durchaus auch Gründe, die zu einer anderen Einschätzung führen können. Insbesondere die Tatsache, dass der Grosse Stadtrat bei der Fest­legung des Sitzungsgeldes in eigener Sache entscheidet, stellt eine besondere Konstellation dar, mit der aber jedes Parlament konfrontiert ist. Ihr könnte beispielsweise dadurch Rechnung getragen werden, dass das Sitzungsgeld in einer referendumspflichtigen Verordnung festgelegt würde. So hätten die Stimmberechtigten es in der Hand, für Erhöhungen des Sitzungsgel­des, die sie als ungerechtfertigt erachten, eine Volksabstimmung zu verlangen.

Da die Motion Egger eine Frage anspricht, die den eigenen Tätigkeitsbereich des Grossen Stadtrates betrifft, verzichtet der Stadtrat darauf, einen eigenen Antrag zu stellen. Sie haben aber aufgrund unserer Begründung unschwer feststellen können, dass es aus unserer Sicht sicher gewichtigere Themen in unserer Stadt gibt, als die Frage, ob das Volk über Ihre relativ bescheidenen Sitzungsgelder der Grossstadträtinnen und Grossstadträte mitbestimmen können soll.