Ich bedanke mich bei der GPK für die sorgfältige Vorberatung der Vorlage, dem GPK-Präsidenten für den sachlichen Bericht und Sandra Ehrat für die gute Protokollierung.

Danken möchte ich auch Hagen Pöhnert für die fachliche Unterstützung. Er hat im Rahmen eines Interviews der SN vom 07.03.2020 einlässlich erklärt, wie Wärme- resp. Kältenetze funktionieren und Missverständnisse darüber ausgeräumt. Er ist bei weiterem Klärungsbedarf heute gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen.

René Schmidt hat mit seiner GPK-Berichterstattung das wichtigste gesagt, ich kann mich deshalb kurzhalten. Ergänzen möchte ich noch, dass das Gespräch mit den Gewerbevertretern stattgefunden hat. Es war konstruktiv und wir konnten dabei verschiedene Missverständnisse aus dem Weg räumen.

Worum geht es? Der Versorgungsauftrag ergibt sich aus der Eignerstrategie 2019 der Städtischen Werke SH POWER, die Sie am 20.08.2019 mit 33 : 1 Stimmen verabschiedet haben. Dort steht auf S. 5:

Basierend auf der Konvergenz der Netze sowie der Sektorenkopplung wird die Versorgung mit Wärme und Kälte relevant. (…) Daher werden Nahwärme- und Kältenetze entsprechend dem Energierichtplan und dem Ziel der Verdichtung immer wichtiger. SH POWER agiert auch hier als Grundversorgungsunternehmen, das diese Netze auf Basis eines entsprechenden Versorgungsauftrags der Stadt exklusiv plant, baut und betreibt.“

Das haben der Stadtrat und die VK der Städtischen Werke im Rahmen der Vorlage vom 17.12.2019 umgesetzt. Dabei haben sie sich an die bestehenden Versorgungsaufträge Wasser, Gas und Strom angelehnt.
Fossile Energieträger müssen in den nächsten Jahren aus Klimaschutzgründen ersetzt werden. Die Grundversorgung mit Wärme, die bisher SH POWER in erster Linie mit Gas gewährleistet hat, wird sich also wandeln.
Da eine Synthetisierung des Erdgases anspruchsvoll wird und bisher nicht absehbar ist, wie der heutige Gaskonsum mit Biogas gedeckt werden kann, braucht es zusätzliche nachhaltige Wärmequellen, Instrumente wie die Wärmegewinnung aus Holz, aus Grundwasser, aus Erdwärme, aus Abwasser etc.

Der städtische Energierichtplan zeigt das Potenzial für 28 Wärmeverbünde in der Stadt auf. Dieses soll so bald als möglich genutzt werden, um die Wärme- und Kälteversorgung auf nachhaltige, regionale Energiequellen umzustellen. Mit dem Wärmeverbund Altstadt-Nord steht das erste Projekt in den Startlöchern.

Bei unserem Versorgungsauftrag geht es nun um die Netze solcher Wärme- und Kälteverbünde im öffentlichen Grund, wo SH POWER heute bereits für die Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromleitungen verantwortlich ist.
Verantwortlich heisst aber nicht, dass sie alles selber baut: Im Gegenteil. Sie zieht dafür lokale und regionale Unternehmen bei und bietet damit Gewähr, dass die Wertschöpfung vor Ort bleibt. In den letzten fünf Jahren waren das Aufträge im Umfang von fast 18 Mio. Franken.

Es geht also explizit nicht um Insourcing von Leistungen, die heute ans lokale und regionale Gewerbe vergeben werden und auch nicht um die Produktion und die Lieferung von Wärme und Kälte. Bei letzterem spielt der Markt. Es geht um das Leitungsnetz im öffentlichen Grund, wo SH POWER als Vertreterin der Eigentümerin weiterhin für Ordnung, Dokumentation und Qualität sorgen soll, aber auch für den nötigen 24-Stunden Pikettdienst.
Der Stadtrat und die Verwaltungskommission Städtische Werke wollen, dass das so bleibt, auch wenn jetzt noch die Rohrleitungen von Wärme- und Kälteverbünden in unser öffentliches Leitungssystem verlegt werden. Wir wollen in diesem Netz, das der städtischen Bevölkerung gehört, keinen Wildwuchs mit Leitungen privater Anbieter. Das kann nicht im öffentlichen Interesse sein, schliesslich geht es hier um einen wichtigen Teil des Service public mit einem erheblichen Wert. Mit diesem Anliegen sind wir auch keine Exoten. Das ist in der ganzen Schweiz der Standard. Für die Leitungen unter öffentlichen Strassen und Plätzen ist das ja aufgrund des kantonalen Strassengesetzes sowieso schon so geregelt. Wir öffnen das jetzt mit unserer gesetzlichen Grundlage, damit wir in Einzelfällen auch Ausnahmen machen und Dritten erlauben können, Leitungen zu verlegen.

Das heisst also, dass auch Dritte Wärmenetze bauen können. Wir sind aus Klimaschutzgründen sogar daran interessiert, dass das passiert. Auf privatem Grund sind sie weitgehend frei. Nicht aber im öffentlichen Grund und Boden. Da sollen Private nur mit Einwilligung der Stadt als Eigentümerin bauen, damit wir Ordnung unter unserem Boden halten können. Bei kleineren Nutzungen des öffentlichen Grundes wie einer Unterquerung einer Strasse oder ähnlichem, ist das problemlos. Grosse, anspruchsvolle Wärmenetze können neben SH POWER und EKS sowieso nur wenige grosse Unternehmen bauen. Das sind vor allem die grossen Energiekonzerne wie 360Grad oder BKW. Diese suchen natürlich die lukrativsten Potenziale für Wärmeverbünde. Das ist aber nicht in unserem Sinn, weil dann die ganze Wertschöpfung ausserkantonal abfliesst und wir keine Gewähr mehr haben, dass lokale und regionale Unternehmen Aufträge erhalten…

Nun hat die SVP-Fraktion ja noch ein Anliegen eingebracht, das sie mir vorab übermittelt hat. Sie verstand die bisherige Formulierung von Art. 5 so, dass SH POWER über den Stadtrat gestellt wird, weil es heisst, dass SH POWER das Recht an Dritte abtritt und der Stadtrat das genehmigt. Die SVP-Fraktion möchte hier den Stadtrat mehr im «Driverseat» und hat deshalb eine neue Formulierung vorgeschlagen.

Wir haben dieses Anliegen aufgenommen und noch etwas angepasst:

Der Stadtrat schlägt Ihnen nun folgende Formulierung vor:

1 Auf öffentlichem Grund wird das Versorgungsnetz grundsätzlich durch SH POWER oder deren Beauftragte erstellt, betrieben und unterhalten. Der Stadtrat kann dieses Recht auf Gesuch einer Bewerberin oder eines Bewerber hin für definierte Gebiete des öffentlichen Grundes mittels Verleihung nach Art.16 Abs. 2 Strassengesetz an Dritte abtreten. Für Kantonsstrassen im Eigentum der Stadt innerhalb der Bauzone ist das Einvernehmen der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich (Art. 16 Abs. 3 lit. B Strassengesetz).

Die Beantwortung der Fragen der SVP-Fraktion zu den Gebühren und zur Entschädigung für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind recht anspruchsvoll. Ich bin deshalb froh, dass sie gestellt wurden. Aufgrund der zu kurzen Zeit, die uns für Abklärungen zur Verfügung stand, können wir sie heute nicht abschliessend beantworten.

Sie werden den Stadtrat bei der Umsetzung des Versorgungsauftrags noch beschäftigen. Dabei stellt sich die Frage, ob wir das über die kant. Strassengesetzgebung regeln oder nach Art. 26 Abs. 1 lit. e Gemeindegesetz selber eine Rechtsgrundlage dafür schaffen sollen, in der wir z.B. die übergeordneten Energie- und Klimaschutzvorgaben wie auch Art. 84 KV (Ziel der umweltschonenden Energieversorgung) berücksichtigen könnten.

Gemäss Strassengesetz Art. 15 Abs. 1 sind Verleihungen nach Art. 16 Abs. 2 eine Form der Bewilligung. Bewilligungen zur über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzungen von Strassen und Plätzen sind generell gebührenpflichtig und ziehen in der Regel auch eine Entschädigung nach sich. Das ist in § 8 Abs. 4 der kant. Strassenverordnung geregelt. Art. 54 Abs. 1 des Strassengesetzes wiederum erwähnt die Möglichkeit auf eine Entschädigung zu verzichten. Geschuldet bleiben aber immer alle Kosten aus Bau, Umbau, Bestand und Beseitigung der Leitungen entstehenden Kosten und für die einwandfreie Instandsetzung der Strasse.

Als Abteilung der Stadt wird SH POWER nicht gebührenpflichtig. Bei den Entschädigungen sieht das etwas anders aus. Da bestehen heute schon Regelungen, gemäss denen SH POWER für die Nutzung des öffentlichen Grundes Entschädigungen bezahlt. In diesem Zusammenhang wird uns deshalb sicher auch die Frage der Gleichbehandlung mit Dritten beschäftigen.

Auf jeden Fall können Sie beruhigt sein, dass der Stadtrat keineswegs beabsichtigt, zulasten Dritter prohibitive Gebühren und Entschädigungen für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Leitungsnetze von Wärme- und Kälteverbünden zu verlangen, denn wir sind ja stark am Ausbau erneuerbarer Energien auf Stadtgebiet interessiert und SH POWER verfügt gar nicht über die Kapazitäten, alle Wärmeverbünde selber zu erstellen und zu betreiben.