Votum im Kantonsrat vom 05.06.2023 zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden

Votum im KR zur Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung

Als Vertreter der grössten Gemeinde unseres Kantons war ich Mitglied des Steuerungsausschusses des Projekts und habe mich auch in der SPK eingebracht. Die Erwartungen an die AFE waren hoch, vermutlich zu hoch, darum entspricht das Ergebnis der Vorlage diesen Erwartungen nicht mehr. Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Dimension und Komplexität einzelner grosser Brocken unterschätzt worden sind. Ich will dafür nicht die Regierung allein verantwortlich machen, denn die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter haben zurecht gefordert, die beiden grossen Pakete Alters- und Spitex-Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung auf der einen Seite, und auf der anderen Seite Sozialhilfe und KESB auszuklammern. Das macht absolut Sinn, denn im Setting dieses Projekts wären diese anspruchsvollen Riesenpakete nicht seriös zu schaffen gewesen. Die grossen Bedenken der Gemeinden waren hier mehr als berechtigt. Sie wehren sich nicht dagegen, diese grossen Brocken vertieft anzuschauen. Aber dafür braucht es einfach mehr zeitliche wie fachliche Ressourcen, also separate Projekte. Ich kann KR Walter Hotz und Christian Heydecker beruhigen: Die Gemeinden haben sich bei vielen Punkten dezidiert eingebracht und die Diskussionen wurden zum Teil sehr kontrovers geführt. Bei der Polizei geht es nicht um eine andere Aufgabenteilung, sondern um einen faireren Kostenteiler für die Stadt und für Neuhausen. Die Stadt hat sich kompromissbereit gezeigt. Leider hat die Zusatzschlaufe bei den Gemeindepräsidenten nicht zu einer Einigung geführt, was ich bedaure. Damit ist die Kostenbeteiligung der Gemeinden aus Sicht der beiden grossen Gemeinden zwar leicht verbessert, aber noch lange nicht gerecht. Er muss deshalb auch künftig in den kantonalen Lastenausgleich einfliessen. In der Vorlage verbleiben einige sinnvolle Entflechtungen in kleineren Bereichen, bei denen weitgehend Einigkeit besteht. Trotzdem werde ich der Vorlage nicht zustimmen, sondern mich enthalten. Warum? Meine Einwände, die auch vom Verband der Gemeindepräsidenten geteilt werden, bleiben bestehen. Es geht um inhaltliche und prozessuale Themen.  Der Kanton setzte Prozessbeteiligten immer wieder unter massiven Zeitdruck, was der Qualität und der breiten Abstützung nicht förderlich war. Trotzdem passierte dann jeweils wieder monatelang nichts. Und der Kanton verletzte bewusst den Projektauftrag: Die Vorlage hätte nämlich vom Steuerungsausschuss verabschiedet werden müssen. Das passierte aber nie. Sie wurde direkt an den Kantonsrat überwiesen. Inakzeptabel bleibt der Einbezug der abgeschlossenen Strassengesetzrevision. Da ging es um eine gerechtere Neuverteilung der zweckgebundenen Fondsgelder aus der Mineralölsteuer. Die Anrechnung in diesem Projekt zugunsten des Kantons war auch im Steuerungsausschuss sehr umstritten. Hier ging es aus Sicht der Gemeinden einzig darum, dem Kanton im Rahmen der AFE Mindereinnahmen anrechnen zu können. Und zu guter Letzt empfinde ich es als nicht fair, dass der Anteil der Stadt an der der Spielbankenabgabe aufgehoben wird. Es widersprich Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, die Standortgemeinde mit einem Anteil an diesen Abgaben für eine Ansiedlung zu ködern, um ihr dann später den Anteil wieder wegzunehmen. Im Hinblick darauf, dass es eventuell eine neue Lizenz für das Casino geben wird, begrüsse ich es, dass es dazu noch einen Gegenantrag geben wird.