Wirtschaftsförderung neu justieren

Stellungnahme der SP-/Juso-Fraktion im Kantonsrat vom 04.11.2019zur 1. Lesung der Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes

Ich bedanke mich bei Regierungsrat Ernst Landolt, Departementssekretär Daniel Sattler sowie dem Wirtschaftsförderer Christoph Schärrer für die Begleitung der Kommission und Luzian Kohlberg für das gute Protokoll.
Die Kommissionsberatungen waren konstruktiv und effizient. Das hängt auch mit der guten Leitung durch den Kommissionspräsidenten Peter Scheck zusammen, der heute die wichtigsten Punkte in seinem Votum treffend zusammengefasst hat.
Sie alle kennen den Kommissionsbericht. Ich werde darum nicht mehr ins Detail gehen. Wir sind für Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Anträgen der Kommission.
Die SP-/Juso-Fraktion erachtet die mit der Revision anvisierte Flexibilisierung der einzelbetrieblichen Förderinstrumente als sinnvoll und zielführend.
Sie steht im Einklang mit der Profilschärfung der Wirtschaftsförderung, welche im neu entwickelten Handlungskompass der Anwendungsregion – vor allem in der Schnittstelle zwischen Industrie und Digitalisierung – zum Ausdruck kommt.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und Globalisierung braucht es eine Stärkung der Innovationskraft und eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit.
Neue Instrumente oder zumindest eine Flexibilisierung der bisherigen Tools sind angezeigt.
Start Ups oder Förderinstitute haben andere Bedürfnisse und Ausgangslagen als klassische Industrieunternehmen oder KMUs.
Die alleinige Anknüpfung der EBF an die Anzahl Arbeitsplätze beim geförderten Unternehmen reicht deshalb nicht mehr.
Es geht neu auch um Innovation sowie Wissens- und Know How-Transfer.
Die unterstützenswürdigen Subjekte werden zu Recht erweitert auf Institutionen und Programme.
Und es wird geklärt, dass Fördermittel nicht in klassische Staatsausgaben fliessen dürfen.
Der Regierungsrat mit seiner Vorlage und die Kommission mit ihren Anpassungen haben das entsprechend berücksichtigt und in die Ihnen vorliegenden Ergänzungen des bestehenden Art. 5 einfliessen lassen.
Sinnvollerweise wird die Gelegenheit genutzt, den 2019 auslaufenden Rahmen für die Verpflichtungskredite für EBF über Fr. 20 Mio. für die Periode 2020 – 2029 zu erneuern. Die einzelnen Tranchen werden dann über den Budgetweg durch den Kantonsrat freigegeben.
Nicht einverstanden sind wir mit den Bestrebungen einzelner Kantonsräte, im Zuge der Revision des Wifö-Gesetzes die bisherige Auslegung der Verfassung zum Gesetzesreferendum zu ändern und damit für den Rahmen der Verpflichtungskredite der EBF für die nächsten 10 Jahre ein obligatorisches Referendum zu verlangen.
Bei der Verfassungsrevision, der die Stimmberechtigten 2002 zugestimmt haben, ging man davon aus, dass nicht bei jeder Gesetzesrevision, die zu Ausgaben führt, welche die Ausgabenschwelle für ein Finanzreferendum überschreiten kann, ein obligatorisches Referendum nötig ist.
Massgebliches Kriterium für das Referendum soll das Quorum der Zustimmung im Rat sein.
Departementssekretär Daniel Sattler hat den Kommissionsmitgliedern dazu die wichtigsten Materialien, auf welche die bisherige Auslegung beruht, zukommen lassen. Leider werden die Erkenntnisse daraus im Kommissionsbericht sehr verkürzt dargestellt. Es war eben nicht bloss die Wortmeldung eines Kantonsrats in der massgeblichen Debatte zur Verfassungsrevision, auf die sich die bisherige Auslegung abstützt.
Wie dem auch sei: Die Revision des Wifö-Gesetzes sollte nicht mit einem solchen Nebenkriegsschauplatz belastet werden.
Treten Sie auf die Vorlage ein und stimmen Sie den Anträgen der Kommission zu, dann kommt das gut.