Zusammenarbeit SH POWER und EKS AG im Kantonsrat

Votum anlässlich der Debatte im Kantonsrat vom 05.11.2018

Als politisch Verantwortlicher für SH POWER bei der Stadt nehme ich gerne Stellung zum Antrag des RR auf Abschreibung des Postulats Müller „Sinnvolle Zusammenarbeit zwischen EKS AG und SH POWER“ vom 15.08.2017 und nutze die Gelegenheit, gewisse Missverständnisse zu klären und Wissenslücken zu füllen.

Vorweg: Ich begrüsse den Antrag der Regierung, weil eine Aufrechterhaltung des Postulats keinen Sinn macht.
Rechtlich ist es klar, die Regierung hat das getan, was sie tun konnte und uns darüber am 20.02.2018 Bericht erstattet.
Die Regierung hat damit der aus § 70 der GO fliessenden Pflicht Genüge getan.
Wenn das Postulat jetzt noch aufrechterhalten wird und damit die Behörden von Stadt und Kanton sowie deren Unternehmen zu Handlungen gezwungen werden sollen, die in deren Kompetenz fällt, ist das der falsche Weg. Hier gilt es die Zuständigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Gemeinwesen zu respektieren.

Die Ausgangslage für die künftige Zusammenarbeit von SH POWER und EKS aus Sicht der Stadt ist klar und sie wurde mehrfach kommuniziert, zuletzt am 26.06.2018 mit der Antwort auf eine Kleine Anfrage Fioretti vom 23.02.2018 im Grossen Stadtrat, auf die ich hier gerne verweise. Ich habe Sie Ihnen verteilen lassen, damit ich darauf verzichten kann, alle Eckpunkte aufzuzählen. Dann kann ich mich kürzer fassen.

Ich komme mir unterdessen nämlich vor, wie im falschen Film. Einmal mehr versuche ich hier den falschen Eindruck zu widerlegen, die Stadt sei an einer vertieften Zusammenarbeit von SH POWER und EKS nicht interessiert. Diese Behauptung, die sich hartnäckig hält, und die auch an der letzten Sitzung mehrfach wiederholt wurde, ist schlicht faktenwidrig und darum unterdessen auch bösartig.

SH POWER und die Stadt sind an einer engen und guten Zusammenarbeit von SH POWER mit EKS AG interessiert, pflegen diese und werden diese auch künftig pflegen, wo sie sinnvoll ist.
Es gibt eine lange Liste von Kooperationsprojekten, die laufen oder in Prüfung sind. Das geht über Smart-Metering, Pikettdienst, Koppelung der Betreibsfunkanlagen, die öffentliche Beleuchtung, Werkvorschriften, Infoveranstaltungen für Elektroinstallateure, Umbauarbeiten an Photovoltaikanlagen und Umspannwerken, Wartung von Anlagen bei VBSH, die Windprojekte Chrobach und Verenafohren oder die gegenseitige Unterstützung beim Leitungsbau. Die Liste zeigt die Faktenlage. Sie ist nicht abschliessend. Es gibt noch weitere Projekte, die geprüft werden, aber noch nicht kommuniziert werden können. Ich habe sie Ihnen verteilen lassen.

Es braucht das Aufrechterhalten des Postulats also nicht, denn die Zusammenarbeit funktioniert bereits heute gut und die Leiter der beiden Unternehmen sind genug Profis, um Zusammenarbeitsmodelle, die für beide Seiten eine win-win-Situation ergeben, zu nutzen.

Sind wir doch froh darüber und hören wir damit auf, diese Zusammenarbeit durch die nicht zielführende politische Diskussion über Fusionen oder Teilzusammenlegungen zu belasten, denn die beiden Organisationen haben zu unterschiedliche Aufgaben, sind zu unterschiedlich in ihren Strukturen und in ihrer politischen Einbettung bei ihren jeweiligen Eigentümern, als dass solche Diskussionen zielführend wären.

SH POWER ist eine Abteilung der Stadt und es gibt wenig Gründe, die dafürsprechen würden, das zu ändern, zumal sich die städtischen Stimmberechtigten schon einmal klar gegen eine Verselbständigung ausgesprochen haben. Und ich habe mal gelernt, dass demokratisch gefällte Entscheide, zu respektieren sind….

In vielen Kantonen existieren städtische Querverbundsunternehmen erfolgreich neben kantonalen Elektrizitätsunternehmen. Niemandem käme es irgendwo in den Sinn, die Fusion oder Teilzusammenlegungen dieser Organisationen zu fordern, auch nicht in kleinen Kantonen.

SH Power ist eingebettet in den Verbund der Stadtwerke Swisspower, wo das grosse Know How für die Zukunft der Querverbundsunternehmen der Städte zu finden ist und das soll auch so bleiben.
SH POWER ist nicht nur wichtige Grundversorgerin im Strom- und Gasbereich – übrigens auch als Stromproduzentin mit der Kraftwerk SH AG – sie betreut auch die städtische Trinkwasserversorgung und neu die städtische Siedlungsentwässerung.
Zudem wird SH POWER künftig – abgestimmt auf den städtischen Energierichtplan – für die Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt verantwortlich zeichnen und als Infrastrukturanbieter smarte städtische Anwendungen und intelligente Netze ermöglichen. Ich habe Ihnen ein Blatt verteilen lassen, aus dem sich die aktuelle Struktur von SH POWER ergibt, damit niemand mehr sich versteigt und sagt, die machen ja genau das gleiche wie die EKS AG. Es ist eben bei weitem nicht das Gleiche….

Als Grundversorgerin und als erfolgreiches Querverbundunternehmen erbringt SH POWER Dienstleistungen, die zum Service Public gehören und darum sinnvollerweise auch nahe an den demokratischen Entscheidungsprozessen ihrer Eigentümerin Stadt bleiben. Ich bin überzeugt, dass sie in dieser Konstellation bestens für die Marktliberalisierung gerüstet ist.
Und ich kann Ch. Heydegger beruhigen, es gibt keine Quersubventionierungen. Das sind wir transparent gegenüber der politischen Aufsicht und wir sind hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben – gerade im Monopolbereich – in Pflicht und gegenüber dem Regulator rechenschaftspflichtig.

Und, lieber Marcel Montanari, nicht nur SH POWER sondern diverse andere erfolgreiche Querverbundsunternehmen anderer CH-Städte wie Winterthur, St. Gallen, Zürich, Genf, Lausanne etc. belegen, dass sie auch als Abteilung eines Gemeinwesens im Stromhandel – also auch bei den freien Kunden – erfolgreich sein können. Und ich erinnere Sie auch gerne daran, dass es auch auf kantonaler Ebene kompetitive Energieunternehmen gibt wie z.B. das Elektrizitätswerk des Kantons ZH, die öffentlich-rechtlich organisiert sind.

Die Unterschiede zwischen der grösseren SH Power zur kleineren EKS AG sind also erheblich. Hinzu kommt, dass EKS eine privatrechtliche AG ist, über welche nicht nur der Kanton, sondern, nach dem Aktienverkauf, neu auch die EKT AG als Miteigentümerin bestimmt. Dazu hatten wir als Volksvertretung nichts zu sagen. Darin zeigt sich ja gerade exemplarisch die Schwäche der privatrechtlichen Organisationsform öffentlicher Aufgaben.
Nun hat der Kantonsrat letzte Woche entschieden, dass das EKS auch weiterhin eine privatrechtliche AG bleibt. Das gilt es zu respektieren.
Damit sollten diese nicht zielführenden Fusions- oder Zusammenlegungsthemen endlich vom Tisch sein.
Das ist aber überhaupt nicht schlimm. Denn hier geht es eben nicht um Verkehrsdienstleistungen eines Busunternehmens, die im Markt von unterschiedlichsten Anbietern angeboten werden und bezogen werden könnten, sondern um die volle Verfügungsmacht über wichtige Monopolinfrastrukturen der Grundversorgung, welche die städtische Bevölkerung im städtischen Eigentum und unter der Kontrolle der demokratisch gewählten Behörden halten möchte, was auch Sinn macht.

Und zum Schluss noch dies: Am letzten Montag wurde darauf verwiesen, SH POWER müsse im Gegensatz zur EKS AG keine Steuern und Dividenden bezahlen: Das ist zwar richtig, dafür liefert sie jährlich einen erheblichen Teil ihres Ertrages an ihre Eigentümerin, die Stadt SH ab und zwar gemäss einem gesetzlich festgelegten Schlüssel, der Bezug auf den Gewinn, aber auch Rücksicht auf die Investitionen nimmt. Diese Ablieferungen beliefen sich in den letzten 13 Jahren kumuliert auf über 58 Mio. Franken.
Die implizite geäusserte Mutmassung, die in öffentlich-rechtlicher Organisationsform organisierten EVUs würden begünstigt, weil sie von Steuern befreit seien und keine Dividenden zahlen müssten ist nicht mehr als Stimmungsmache. Dazu lasse ich gerne die zuständige Bundesrätin sprechen: In einem Brief den CH-Städteverband vom 20.08.2018 an hat Doris Leuthard darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Untersuchung des Bundes die EVUs, welche öffentlich-rechtlich organisiert seien – also als Verwaltungsabteilung oder Anstalt – in der Regel mehr Gewinne an die Allgemeinheit abliefern, als was sie an Steuern bezahlen und als Aktiengesellschaften an Divdidenden ausschütten würden.

Ich bin überzeugt, dass SH POWER und EKS AG in ihren jetzigen Strukturen und mit den aktuellen Eigentumsverhältnissen viele Bereiche gemeinsam angehen können und wollen und zwar zum Vorteil für Kanton und Stadt. Lassen wir sie also arbeiten und hören wir auf mit politischen Zwängereien Richtung Fusion oder Teilzusammenlegungen. Diese sorgen immer wieder für grosse Unruhe und Besorgnis bei den Mitarbeitenden, bringen aufwändige Reibungsverluste auf politischer Ebene und wenig zielführende Auseinandersetzungen mit sich.