Kleine Anfrage: Umsetzung der Lex Koller im Kanton Schaffhausen

Die Lex Koller wird nicht abgeschafft, dies haben die eidgenössischen Räte letztes Jahr beschlossen. Damit dürfen Ausländerinnen und Ausländer ohne festen Wohnsitz in der Schweiz weiterhin keine Wohnimmobilien kaufen. Dies gilt auch für juristische Personen, die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, aber von Personen im Ausland beherrscht werden. Mit der Beibehaltung der Lex Koller rückt der Vollzug der Bestimmungen in den Vordergrund. Und um diesen ist es offenbar nicht überall zum Besten bestellt. So schilderte die NZZ am 28.05.2014 unter dem Titel „Behörden-Schlendrian im Villenquartier“, wie einfach die Lex Koller ausgehebelt werden kann resp. wie lasch die Kontrollen der zuständigen Kantone zum Teil sind. Der Vollzug ist gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in erster Linie Sache der Kantone, in denen die Grundstücke liegen.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit 2002 dürfen Personen aus der EU und den EFTA Staaten mit rechtmässigem Wohnsitz in der Schweiz trotz der Lex Koller Grundstücke erwerben. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Überprüfung des Wohnsitzes resp. Lebensmittelpunkts der Käuferinnen und Käufer? Nach welchen Kriterien trifft welche Instanz vertiefte Abklärungen? Welche Daten stehen ihr dabei zur Verfügung? Was geschieht, wenn Käuferinnen und Käufer nach einem rechtmässigen Erwerb ihre Schriften wieder ins Ausland transferieren?
  2. Wie viele Gesuche um Grunderwerb durch Ausländer wurden in den letzten fünf Jahren im Kanton Schaffhausen gestellt und wie viele Bewilligungen wurden in diesem Zeitraum erteilt resp. abgewiesen? Wie viele Verkäufe wurden in den letzten fünf Jahren durch die erste Beschwerdeinstanz kontrolliert?
  3. Wie wird bei juristischen Personen, welche Grundstücke im Kanton Schaffhausen erwerben wollen, überprüft, dass sie nicht ausländisch beherrscht sind? Welches sind die Kriterien der Überprüfung?
  4. Gemäss geltendem Recht dürfen Ausländerinnen und Ausländer Gewerbeimmobilien kaufen. Wie viele Gewerbeimmobilien wurden an Personen im Ausland verkauft (juristische und natürliche)?
  5. Wie viel Bauland in der Industrie- und Gewerbezone wurde an Personen im Ausland verkauft? Wie viele davon wurden unterdessen in Wohnzonen umgezont resp. zu Wohnzwecken umgenutzt? Wie wird sichergestellt, dass bei einer Umzonung resp. Umnutzung zu Wohnzwecken die Lex Koller nicht umgangen wird? Prüft der Kanton bei einer Umzonung erneut die Erfordernisse der Wohnsitz- und Steuerpflicht der Eigentümer?
  6. Welche Personalressourcen stehen im Kanton Schaffhausen für den Vollzug der Lex Koller zur Verfügung? Erachtet der Regierungsrat diese Zahl als genügend?

Zusammenlegung der Friedensrichterämter

Gemäss Art. 9 Abs. 1 des Justizgesetzes vom 09.11.2009 besteht der Kanton aus höchstens vier Friedensrichterkreisen mit je einem Friedensrichteramt. Nach Abs. 2 desselben Artikels setzt der Regierungsrat die Kreise fest, bestimmt deren Hauptorte und weist ihnen die einzelnen Gemeinden zu. Mit der Verordnung über die Friedensrichterkreise vom 21.12.2010 hat der Regierungsrat mit Schaffhausen, Stein, Reiat und Klettgau die Friedensrichterkreise festgelegt. Der Kantonsrat hat am 07.06.2010 und letztmals am 14.01.2013 die Friedensrichterinnen und Friedensrichter gewählt. Nun hat die Praxis der vergangenen 3 Jahre gezeigt, dass diese starre Struktur mit mehreren Friedensrichterkreisen und den vom Kantonsrat festgelegten Pensen den tatsächlichen Verhältnissen kaum mehr entsprechen kann und bei erheblichen Schwankungen der Fallzahlen in den einzelnen Kreisen an ihre Grenzen stösst. So hat der starke Anstieg der Geschäftslast im kleinsten Friedensrichterkreis Stein am Rhein mit einem Pensum von nur 10 Prozent zu einer erheblichen organisatorischen Herausforderung geführt, die kaum mehr sinnvoll bewältigt werden kann. Deshalb fordert das Obergericht als Oberaufsicht über die Justiz des Kantons in seinem Amtsbericht 2013 (S. 6), dass über eine Zusammenlegung der Friedensrichterämter nachgedacht werden sollte. Mit der vorliegenden Motion wird dieser Ball aufgenommen: Eine flexible und zeitgemäss Struktur ist mit einem einzigen Friedensrichterkreis für den ganzen Kanton zu erreichen, so wie das der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Justizgesetzes beim Erlass dieses Gesetzes ursprünglich gefordert hatte. Die starre Regelung stellt für die betroffenen Amtsträger eine unzumutbare Belastung dar und muss schnell verbessert werden, denn sinnvolle Stellvertretungen und Fallübernahmen sind nicht in dem Mass möglich, wie das eigentlich sein müsste.

Nein zum Gripen – Milliarden falsch investiert

Die Beschaffung des neuen Kampfjets Gripen kostet 3.1 Milliarden Franken. Hinzu kommen weitere ca. 7 Milliarden Betriebskosten für dessen gesamte Lebensdauer. Diese insgesamt 10 Milliarden stehen finanzpolitisch völlig quer in der Landschaft. In einem Staat, der offenbar nicht einmal mehr in der Lage ist, das nötige Geld aufzubringen, um zusätzliche Studienplätze für die Ausbildung dringend benötigter Mediziner aufzubringen, sollten die finanzpolitischen Prioritäten anders gesetzt werden.  Nach übertriebenen Steuersenkungen werden in fast allen Landesteilen drastische Sparpakete geschnürt und der Bevölkerung Abbauten beim Service Public zugemutet. Die Unternehmens­steuerreform II lässt grüssen. Und die nächsten Steuerbegünstigungspakete sind in der Pipeline: Die Unternehmenssteuerreform III wird absehbar zu weiteren Ausfällen in Milliardenhöhe führen. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Stempelabgabe. Von den Einnahmeausfällen betroffen sind auch die Kantone und Gemeinden, wo bei vielen ein Sparprogramm das andere jagt. Unter solchen Umständen werde ich Ausgaben in Milliardenhöhe für neue Kampfflugzeuge nicht zustimmen.

Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer

Am 5. März 2014 wurde in den Medien landesweit über die Resultate einer vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebenen Studie berichtet, welche die Pestizidbelastung der Schweizer Fliessgewässer untersuchte. Die Wissenschaftler des Eidgenössischen Wasserforschungsinstituts Eawag wiesen in fünf Flüssen des Schweizer Mittelands über 100 verschiedene Pestizide nach. Davon haben 31 den in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Maximalgrenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter überschritten. Die beteiligten Wissenschaftler waren überrascht über die grosse Zahl der nachgewiesenen Pestizide. In jeder Probe wurden im Durchschnitt 40 Pestizide nachgewiesen. Erstaunlich war auch, dass während der Messperiode von März bis Juli 2012 in dem Mischproben die Werte mehrmals überschritten wurden. Zwei Drittel der nachgewiesenen Stoffe stammen aus der Landwirtschaft.

Auch wenn es in der Schweiz noch keine umfassenden ökotoxikologischen Grenzwerte gibt, welche festlegen, ab welcher Konzentration eine schädigende Wirkung für Flora und Fauna nicht ausgeschlossen werden kann, beunruhigen die Messergebnisse. Beinahe alle Kantone seien in der Lage, eine Bandbreite von mindestens 50 Pestiziden zu analysieren. Aus den Ergebnissen der Untersuchung ergibt sich die Forderung nach einem möglichst optimierten Einsatz von Pestiziden und einer noch stärkeren Konzentration auf den biologischen Landbau.

Die Pro Natura fordert schon lange eine striktere Anwendung der bestehenden Gesetze in der Landwirtschaft. Für sie sei der Befund der Studie erschreckend. Sie hofft nun auf einen nationalen Aktionsplan zur Pestizidreduktion. Ausserdem fordern Naturschutzorganisationen, mit den Ausscheidungen von Gewässerräumen vorwärts zu machen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse stellen sich folgende Fragen:

  1. Wurden die Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen auch auf Pestizide untersucht? Gibt es Erkenntnisse über die Pestizidbelastung der Schaffhauser Fliessgewässer?
    Decken sich die Erkenntnisse mit denjenigen der Studie der Eawag?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Problematik?
  3. Naturschutzorganisationen bemängeln die Einhaltung der bestehenden Gesetze beim Pestizideinsatz, insbesondere in der Landwirtschaft. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben?
  4. Wie steht es im Kanton Schaffhausen um die Ausscheidung der Gewässerschutzräume?
  5. In der Schweiz ist die Anzahl der Biobetriebe in der Landwirtschaft in den letzten Jahren deutlich gesunken. Wie hat sich das im Kanton Schaffhausen entwickelt?
  6. Welche Massnahmen unternimmt der Kanton, um die Pestizidbelastung der Gewässer zu minimieren?

Abschottungsinitiative schafft neue Probleme

Die bilateralen Verträge mit der EU und die damit verbundene Personenfreizügigkeit haben mitgeholfen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise weitgehend unbeschadet überstanden hat. Wir alle profitieren von einer tiefer Arbeitslosigkeit und einem beachtlichen Wirtschaftswachstum, um die uns andere Länder beneiden. Dieses Erfolgsmodell wird mit der Masseneinwanderungsinitiative in Frage gestellt. Natürlich haben auch Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum ihre Schattenseiten. Sie verstärken gewisse Entwicklungen, die auch ohne Zuwanderung festzustellen wären: Druck auf den Siedlungsraum und die Natur, Mobilitätssysteme, die an ihre Grenzen stossen oder Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt. Diese Herausforderungen sind mit den geeigneten Instrumenten anzugehen: mit einer griffigen Raumplanungs- und Energiepolitik, mit einer Sicherung des Ausbaus und der Finanzierung der Bahninfrastruktur – über die wir auch am 9. Februar abstimmen – sowie mit wirksamen flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping und Scheinselbständigkeit. Aber genau solche differenzierten Lösungsansätze werden von den Initianten der Masseneinwanderungsinitiative bekämpft. Stattdessen suchen sie das Heil in Ausländerkontingenten. Diese schaffen aber nur wieder neue Probleme. Ich stimme darum Nein zur Abschottungsinitiative der SVP.