20.03.2025

Anliegen der Volksmotion werden zum Teil aufgenommen

Zuerst zum Vorschlag der Motion in Art. 1ter Abs. 2 der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz, dem Anstellungsverhältnis des städt. Reinigungspersonals:Zuerst ein paar Zahlen: Von 95 Reinigungskräften der Stadt sind 8 nach OR im Monatslohn angestellt, 87 nach im Stundenlohn. Ein Teil der StundenlöhnerInnen haben ein festgelegtes Pensum im Vertrag, das in der Regel erreicht wird, aber nicht garantiert werden kann. Von diesen 87 arbeiten die meisten, nämlich 53, in kleinen und Kleinstpensen von 0 - 20%. 17 arbeiten in einem Pensum von 20 - 30%, 11 in einem Pensum von 40 - 50%. Es verbleiben noch 5 Personen mit einem Pensum von 60% - 70% und 1 Person 80 - 100%. Für die OR-Verträge gelten die allermeisten öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zugunsten der MA, wie z.B. Ferienanspruch, Feiertage, Kurzurlaube, Versicherungen und Krankentaggeld, Anspruch auf Zulagen etc. Zudem profitieren OR-Angestellte im Stundenlohn auch von generellen Lohnentwicklungen, also dem Teuerungsausgleich. Es ist deshalb nicht so, dass diese MA arbeitsrechtlich «wesentlich» schlechter gestellt sind.

Das Arbeiten auf Stundenlohnbasis ermöglicht eine gewisse Flexibilität in der Organisation kommt aber auch den OR-Angestellten entgegen, da dadurch ein Mehreinsatz stets finanziell abgegolten wird, dies im Gegensatz zu einer Festanstellung mit Jahresarbeitszeit.

Der Hauptnachteil zur öffentlich-rechtlichen Festanstellung liegt im fehlenden Anspruch auf einen jährlichen Mitarbeiterbeurteilungsprozess mit messbaren Zielen und den daraus folgenden Möglichkeiten einer individuellen Lohnentwicklung. Bei kleinen und Kleinstpensen erscheint ein MbO-Prozess nicht verhältnismässig. Die anwendbaren Stundenlöhne werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls auch angepasst. Für das Jahr 2025 gelten folgende Ansätze: Grundlohn Fr. 25.05/Std., mit Ferienzuschlag, je nach Alter: Fr. 27.70/Std. bis 28.55/Std..

Festzuhalten ist zudem, dass die Reinigungskräfte mit wenigen Ausnahmen mit einem unbefristeten Vertrag, somit also fest angestellt sind.

Grundsätzlich ist die Form der Anstellungen ein Thema, welches der Stadtrat regelmässig überprüft. Aktuell erachtet er beim städtischen Reinigungpersonal die OR-Anstellung im Stundenlohn bei kleinen und Kleinstpensen nach wie vor als sinnvoll. Das Anliegen der Volksmotionäre erscheint aber trotzdem prüfenswert, insbesondere bei den Pensen, die etwas höher sind, dies auch weil wir sehr treue und bewährte Reinigungskräfte wie Frau Küng im städtischen Dienst haben, die unsere Wertschätzung verdienen. Sie leisten eine wichtige Arbeit, meistens hinter den Kulissen und zu Zeiten, in denen die übrigen MA im wohlverdienten Feierabend weilen. Nicht nur deshalb, wird zurzeit geklärt, ob und wie das Personalreglement angepasst werden soll, so dass MA ab einem gewissen Pensum eine öffentlich-rechtliche Festanstellung angeboten werden kann. Der Stadtrat zeigt sich dafür offen. Und ich kann Ihnen als Personalreferent versichern, dass wir hier eine faire Lösung finden werden.

Zur Situation der Reinigung der öffentlichen städtischen Toiletten: Hier haben wir weniger Verständnis für die Anliegen der Volksmotionäre. Er hat sich bereits auf die Kleine Anfrage «Reinigung öffentlicher Toiletten» von Matthias Frick vom 19. Dezember 2023 am 12. März 2024 dazu geäussert. Wir wollen an der bisherigen Praxis festgehalten.

Die öffentlichen Toiletten der Stadt Schaffhausen verteilen sich auf die Altstadt sowie die angrenzenden Quartiere. Die Objekte müssten demnach in Touren angefahren werden, um gereinigt zu werden. Dazu werden Fahrzeuge benötigt, welche sowohl das Reinigungspersonal vor Ort bringen, als auch die benötigten Reinigungsmaschinen, das Reinigungsmaterial sowie die Verbrauchsmaterialien für die öffentlichen Toiletten. Die öffentlichen Toiletten verfügen über keine Lagermöglichkeit vor Ort, weder für Verbrauchsmaterialen noch für das Reinigungsequipment. Eine Reinigung mit eigenem städtischen Personal würde daher den Aufbau einer eigenen Reinigungslogistik erfordern. Das wäre kostspielig und aufgrund der geringen Anzahl der zu reinigenden Toiletten ineffizient. Externe Reinigungsdienstleister sind für diese Aufgaben viel besser ausgerüstet und können die öffentlichen Toiletten in Reinigungstouren integrieren, die weitere Aufträge umfassen.

Auch hier noch ein paar Zahlen: Aktuell werden 19 Anlagen durch eine Auftragnehmerin gereinigt und eine Anlage durch eine zweite. Die Auftragnehmerin, die 19 Anlagen reinigt, hat schriftlich bestätigt, dass ihre Reinigungsmitarbeitenden dem GAV der Reinigungsbranche Deutschschweiz unterstehen. Die Reinigung der Toiletten kostete die Stadt im Jahr 2024 Fr. 96‘158.00. Die Reinigungsintervalle sind von Nov. - April täglich. Bei einem Teil der Anlagen von Mai - Okt. sogar 2x pro Tag. Bei den Letztgenannten handelt es sich um im Sommer stark frequentierte Anlagen der Innenstadt.

Fazit:
Bei den Anstellungsbedingungen des städtischen Reinigungspersonals nimmt der SR die Anliegen der Motionäre auf und prüft eine Anpassung des Reglements, um einem Teil des Reinigungspersonals eine Anstellung nach öffentlichem Recht zu ermöglichen. Die Schwelle dafür muss noch definiert werden. Die Sozialpartner werden vor einer Anpassung des Reglements einbezogen.

Bei der Reinigung der öffentlichen Toiletten möchte der Stadtrat an der Lösung mit externen Auftragnehmern festhalten. Alles andere wäre ein organisatorischer und logistischer Overkill.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen die Nichtüberweisung der Volksmotion.