18.02.2026
Gewerbeinitiative: Gegenvorschlag ohne Kollateralschaden für SH POWER
Im Namen des Stadtrats (SR) danke ich der Spezialkommission (SPK) für die konstruktive Beratung der Vorlage des SR, Hermann Schlatter, dem Präsidenten der SPK für die souveräne Sitzungsleitung und den guten Bericht sowie Christa Krisch für die speditive und präzise Protokollierung.
Heute geht es darum, den Grundsatzentscheid nach Art. 29 f. der Kantonsverfassung (SHR 101.000) i. V. m. Art. 77 des kantonalen Wahlgesetzes zu fällen, ob der SR beauftragt wird, einen Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Es geht aber heute noch nicht über den konkreten Inhalt eines solchen Gegenvorschlags.
Die SPK hat die Volksinitiative «Für ein starkes Schaffhauser Gewerbe» und deren potenzielle Auswirkungen sehr gewissenhaft und differenziert analysiert. Sie ist dabei zu den gleichen Schlüssen gelangt wie der SR.
Was war die Intention des SR?
Wir wollten die Initianten und ihr Anliegen verstehen und ernst nehmen.
Denn ein gutes Einvernehmen zwischen SH POWER und dem Gewerbe ist uns wichtig.
Immerhin gehört SH POWER zu den grössten Auftraggebern des Gewerbes in unserer Stadt, jährlich im zweistelligen Millionenbereich.
Historisch haben SH POWER und das Gewerbe ein gutes Verhältnis, denn sie brauchen sich gegenseitig und profitieren voneinander.
Das soll so bleiben. Auch die SPK sieht das so.
Anderseits ist die SPK aber zur gleichen Schlussfolgerung wie der SR gelangt, dass die Initiative weit über das Ziel hinaus schiesst.
Auf Verfassungsstufe festzulegen, dass die Städtischen Werke keinerlei Geschäftsaktivitäten mehr im freien Markt ausüben dürfen, verhindert Synergien zur Grundversorgung und Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Das würde sich negativ auf den Service public zugunsten der Schaffhauser Bevölkerung und Wirtschaft auswirken und die Ablieferungen der Werke an die Stadt erheblich beeinträchtigen.
Vor allem aber würde SH POWER damit wichtige Geschäftszweige untersagt, die von den Initianten eigentlich gar nicht beanstandet worden sind.
Ein klassischer Kollateralschaden also.
Zu denken ist an die Versorgung von Kunden, die ihre Energie im freien Markt beschaffen können - z.B. Schaffhauser Industrieunternehmen.
Aber auch Strom- und Wasserprovisorien bei Veranstaltungen oder Betriebsführungsvereinbarungen mit anderen Gemeinden sind potenziell betroffen.
Gerade im Hinblick auf die Marktliberalisierung im Energiebereich macht ein solch radikales Zurechtstutzen unseres lokalen Energie- und Wasserversorgers SH POWER keinen Sinn.
Das Unternehmen würde damit gegenüber allen anderen, vor allem ausserkantonalen Energieunternehmen resp. deren Tochtergesellschaften nicht nur ausserhalb des Stadtgebiets, sondern sogar im Stadtgebiet selber diskriminiert. Das kann nicht in unserem Sinn sein.
Die Energiebranche ist regulatorisch und technologisch einem starken Wandel unterworfen.
Ein zentraler Bestandteil des Wandels ist das Zusammmenwachsen der bisher getrennten Sektoren Strom, Wärme und Verkehr.
Die grossen Herausforderungen heissen Netzausbau, Speichertechnologien, Versorgungssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit und Regulierung.
Energieversorger müssen künftig ganzheitlich aktiv, kompetent und flexibel bleiben und sich den verändernden Ansprüchen von Kunden, Märkten und Regulatorien schnell anpassen können.
Wie alle Energieversorgungsunternehmen sind auch unsere Städtischen Werke von diesen grossen Herausforderungen betroffen.
Es wäre darum falsch, eine starre und umfassende Regelung auf Verfassungsstufe zu verankern, welche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von SH POWER massiv einschränkt.
Deshalb haben wir im Vorfeld der Ausarbeitung der Vorlage mit den Initianten das Gespräch gesucht und mussten feststellen, dass nicht einmal sie diese drastischen Folgen beabsichtigt haben.
Ihnen geht es primär um die Konkurrenzsituation zum Installationsgewerbe, also um Installationsarbeiten in privaten Liegenschaften.
Auf diese Bedenken wollen wir eingehen - aber präzise, ohne Kollateralschäden.
Wir sind überzeugt, dass es dafür auch Lösungsmöglichkeiten gibt.
Weil die Initianten sich darauf berufen, dass sie den Vorstoss für das betroffene Gewerbe gemacht hätten, war es uns ein Anliegen, in den direkten Austausch mit diesem Gewerbe zu treten.
Das Treffen mit Vertretern des Suissetec und den Elektroinstallateuren erfolgte zwischen der 1. und 2. SPK-Sitzung.
Es ergab einerseits, dass ihr Verhältnis zu SH POWER grundsätzlich positiv beurteilt wird.
Ich finde es wichtig, dass das heute auch festgehalten wird.
Anderseits wird die Konkurrenzsituation im Bereich der Hausinstallation kritisch gesehen.
Dass SH POWER noch andere Marktbereiche wie etwa Energielieferungen oder Betriebsführungen macht, stört sie hingegen nicht.
Hier gibt es auch wenig bis keine Konkurrenzsituation zum lokalen Gewerbe.
Die Gewerbevertreter haben deshalb auch bestätigt, dass die Initiative eigentlich über das anvisierte Ziel hinaus schiesse.
Das Fazit ist also klar: Anliegen ernst nehmen, aber im Rahmen eines Gegenvorschlags eine zielführende Lösung finden, die keine Kollateralschäden verursacht.
In der Vorlage des Stadtrats haben wir skizziert, wie eine solche aussehen könnte.
Geben Sie uns die Möglichkeit, einen solchen Lösungsvorschlag zu erarbeiten und Ihnen zu unterbreiten.
Er soll einerseits den Anliegen der Initianten entgegenkommen, andererseits aber die Städtischen Werke nicht unnötig schwächen.
SH POWER soll fit bleiben für den laufenden Transformationsprozess, für die Energiewende, um gemeinsam mit Ihnen und uns die Energiezukunft unserer Stadt positiv mitzugestalten und weiterhin auch als verlässlicher Grundversorger wirken zu können.
Es ist nicht nötig, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Aufgrund des Austausches mit den Initianten im Vorfeld der Erstellung der Vorlage und der an den Tag gelegten Haltung ihres Vertreters in der Kommission wollte ich heute den Initianten danken, dass sie sich dem vom SR vorgeschlagenen Vorgehen nicht verschliessen und Kompromissbereitschaft signalisiert haben. Das kann ich jetzt kübeln. Offenbar hat ein Meinungswandel bei den Initianten stattgefunden. Das bedaure ich.
Der SR beantragt Ihnen, den Anträgen der SPK Folge zu leisten. Wenn Sie das tun, können wir Ihnen versichern, dass wir den Auftrag zeitnah erledigen werden.